Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Verwaltung

Abgeordnetenhaus Berlin Senat Verwaltung 

Umgang mit Beschreibung des Aufgabenkreises (BAK) für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes

Den Aufgabengebieten der Beschäftigen des öffentlichen Dienstes in Berlin liegen so genannte BAK zu Grunde. Doch immer wieder gibt es um diese Beschreibung des Aufgabenkreises (BAK) Streit. Da es in Berlin an einem Konzept zur Personalentwicklung mangelt, erstellt jede Senatsverwaltung und jedes Bezirksamt eigene BAK’s. Diese sind nicht ohne weiteres vergleichbar und führen zu unterschiedlichen Bezahlungen und Einstufungen für vergleichbare Tätigkeiten. Dies muss sich ändern.

Die Erstellung von standardisierten Beschreibungen für standardisierte Aufgaben muss einheitlich erfolgen. Verantwortlich dafür ist die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin). Dabei muss Transparenz zwischen den Bezirken und auch den Senatsverwaltungen hergestellt werden. In einer Antwort auf meine Anfrage erklärt der Senat, dass in einer Veröffentlichung der standardisierten Beschreibungen kein Mehrwert gesehen wird (Drucksache 18/16764). Klar ist aber: so wie bisher lässt sich Personalentwicklung und Gewinnung für den öffentlichen Dienst in Berlin nicht erfolgreich gestalten. Bündnis 90/Die Grünen erwarten von Senat zeitnah ein entsprechendes Konzept vorzulegen.

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Abgeordnetenhaus Berlin Senat Verwaltung 

Geschäftsprozessoptimierung in den Bezirken und Politikfeldern

Die Rot-Rot-Grüne Regierung hat sich mit dem Koalitionsvertrag eine umfangreiche Geschäftsprozessoptimierung vorgenommen. Ziel ist eine gesamtstädtische Steuerung der Verwaltungsmodernisierung und -entwicklung für eine funktionierende, moderne und bürgernahe Verwaltung.

Schwerpunkte in dieser Wahlperiode sind die Analyse der Geschäftsprozesse aller Verwaltungen auch unabhängig von der Digitalisierung mit dem Ziel der Produktivitätssteigerung, Optimierung und der darauf folgenden Einführung der Elektronischen Akte sowie die ggf. erforderliche Anpassung der Rechtsnormen.

Ich habe mal nachgefragt, wie weit dieser Prozess bereits fortgeschritten ist. Die Antwort (Druchsache 18/16559) macht deutlich, dass sich das Thema GPM im Land Berlin nach wie vor im Aufbau befindet. Es wurden dezentrale GPM-Einheiten in den Häusern eingerichtet. Insgesamt gibt es 70 Stellen für Geschäftsprozessmanagerinnen und -manager in diesen GPM-Einheiten sowie der Geschäftsstelle GPM der Bezirke. Von den Häusern wurden im Rahmen des ersten Reportings 131 Projekte/Vorhaben im Bereich GPO angegeben. Der Schwerpunkt hierbei liegt auf Optimierung und Digitalisierung externer Prozesse.

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Abgeordnetenhaus IT‑Sicherheit Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Sicherheit in der Informationstechnik: BSI-Standards im Land Berlin

IT-Sicherheit wird auch in Berlin immer wichtiger. Ich habe den Senat zum Stand der Zertifizierungen der Berliner Landesbehörden befragt (Drucksache 18/16571). Das ITDZ Berlin als zentraler IT-Dienstleister des Landes Berlin, ist nach den aktuellen Standards vom BSI zertifiziert. Das Berlin-CERT strebt eine Zertifizierung bei der internationalen Organisation „Trusted Introducer“ für 2019 an. Darüber hinaus sind alle Behörden der Berliner Verwaltung verpflichtet, ein Informations-Sicherheits-Management-System (ISMS) gemäß den Standards des BSI aufzubauen und weiterzuentwickeln (vgl. § 23 EGovG Bln). Eine darauf aufbauende Zertifizierung der Behörden nach IT-Grundschutz ist vom Gesetzgeber nicht vorgegeben und wird vom Senat auch nicht als strategisches Ziel verfolgt. Es wird sich zeigen, ob diese Entscheidung auch zukünftig so bleiben kann.

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Abgeordnetenhaus Berlin Bits & Berlin Datenschutz Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Bits & Berlin – Newsletter – 10/2018

Mit dem “Bits & Berlin” möchte ich mich an ein neues Format wagen und in einem monatlichen Newsletter über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz in Berlin berichten. Dazu zählen neben den Themen der Sitzungen des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz im Abgeordnetenhaus von Berlin auch meine schriftlichen Anfragen und ihre Hintergründe, politische Debatten im Plenarbetrieb und neue Entwicklungen im Land Berlin. Über Feedback auf diese neue Reihe würde ich mich freuen.

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Abgeordnetenhaus Kindergrundsicherung Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Verwaltung 

Bürokratieabbau für „Bildung und Teilhabe“ (BuT) zu teuer

Die Umsetzung des Bildung und Teilhabe (BuT) verursacht ein Höchstmaß an Bürokratie bei allen Beteiligten. Dazu kommt es bei zu vielen Kindern- und Jugendlichen nicht an. Im Bereich Schule haben von den durchschnittlich 136.690 anspruchsberechtigten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen 98.004 Personen die Leistungen des BuT in Anspruch genommen. Dies entspricht einer Quote von 71,7 %. Von den durchschnittlich 72.644 anspruchsberechtigten Kindern im Alter von 0 bis 5 Jahren haben gar nur 10.361 Kinder die Angebote im Rahmen des BuT genutzt. Dies entspricht einer Quote von 14,26 %. (Quelle: rote Nummern: 0451 B). Die Verwaltungskosten für die Gewährung der BuT – Leistungen betrugen im Land Berlin im Jahr 2017 ca. 16,9 Mio. Euro. Wie absurd das ganze ist, macht auch der folgende Fakt deutlich: “Wegen der komplexen Leistungsgewährung im Zusammenspiel zwischen Bezirken und Hauptverwaltung ist eine bezirksweise Aufteilung der Verwaltungskosten, die im Land Berlin in den Bezirken, den Jobcentern und in der Hauptverwaltung entstehen, nicht sinnvoll möglich.”

Seit 2013 gibt es nun den Versuch die schulnahen BuT-Leistungen durch ein IT-gestütztes Verfahren zu vereinfachen. “Die Entwicklung und Umsetzung eines IT-gestützten Verfahrens für die schulnahen BuTLeistungen (Lernförderung, Ausflüge, Mittagessen) wurde im Jahr 2013 im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durch die Firma IMTB Consulting GMBH bereits geprüft.” Auf meine aktuelle Anfrage erklärt der Senat nun: “Die Entwicklung und Umsetzung eines elektronischen Verfahrens für die schulnahen BuT-Leistungen (Lernförderung, Ausflüge, Mittagessen) wird aus fachlicher Sicht befürwortet. Im Doppelhaushaltsplan 2018/2019 wurden Mittel hierfür aufgrund anderer Prioritätensetzung nicht vorgesehen.

Fazit: Das beste wäre das ganze BuT abzuschaffen und Ländern, Kommunen oder den Betroffenen das Geld direkt zur Verfügung zu stellen. Damit können dann die Schulen unbürokratischer unterstützt werden. Und am Ende kommt mehr Geld bei den Betroffenen Kindern und Jugendlichen an. Und ein IT-System braucht es dafür dann auch nicht mehr.

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Abgeordnetenhaus Berlin Jobcenter Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Verwaltung 

berlinpass – Abbau von bürokratischen Hürden

Der berlinpass ermöglicht Berlinerinnen und Berlinern, die Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Opferrenten nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz bzw. NS-Ausgleichsrenten nach dem Gesetz über die Anerkennung und Versorgung der Politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus (PrVG) erhalten, den vergünstigten Eintritt bei Kultur, Bildung, Sport und Freizeit. Ziel ist die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Berlin zu erleichtern. Bisher gibt es den berlinpass aber nur auf Antrag (allerdings ohne vorherige Terminabsprache) bei den Berliner Bürgerämtern. Ich habe den Senat gefragt, welche bürokratischen Hürden ihm in diesem Zusammenhang bekannt sind.

In der Antwort (Drs. 18/16515) bewertet der Senat das aktuelle, standardisierte Verfahren positiv, kündigt aber doch an die zukünftige Ausgabe des berlinpass durch die zuständigen Leistungsstellen (Jobcenter, Sozialamt, Landesamt für Gesundheit und Soziales/LAGeSo und Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten/LAF) zu prüfen. Der Vorteil: für die Betroffen entfiele der Gang zu einer weiteren Behörde und bestenfalls kann auf einen zusätzlichen Antrag verzichtet werden. Dies würde in meinen Augen die bürokratischen Hürden spürbar senken.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Grün geht’s weiter: Verwaltungsmodernisierung und bürgernahe Leistungen

In allen zentralen Lebensbereichen der Stadt hat Rot-Rot-Grün bereits große Reformen angeschoben und einiges bereits umgesetzt – vieles ist geschafft, dabei sind nicht einmal zwei Jahre Regierungszeit vergangen. Doch uns ist gut nicht gut genug. Denn: die Stadt wächst und die Herausforderungen durch den rasanten Klimawandel nehmen schneller zu als abzusehen war. Es bleibt daher viel zu tun. Auf der Sommerklausur meiner Fraktion haben wir in einem Beschluss folgende Punkte zur Verwaltungsmodernisierung und zum Ausbau bürgernahe Leistungen festgehalten (Grün geht’s weiter).

II. Verwaltungsmodernisierung und bürgernahe Leistungen

Berlin braucht nicht nur eine funktionierende, sondern die beste Verwaltung. Dafür müssen wir auch das beste Personal gewinnen. Und dafür sorgen, dass sich unsere Verwaltung mit größeren Schritten als bisher in die digitale Zukunft aufmacht. Mit einer konsequenten Umsetzung des Berliner eGovernment Gesetzes wollen wir Chancen der Digitalisierung nutzen: Egal ob Elterngeld, Trauschein oder Anmeldung eines Gewerbes – die Bürger*innen sollen möglichst viele ihrer Anliegen schnell und unkomtliziert und auf Wunsch digital erledigen können. Der Weg dorthin ist eine Mammutaufgabe: Wir tacken sie an!

  • Unser Motto dabei bleibt: Bezirke und Land arbeiten Hand in Hand. Die kooperative Zusammenarbeit zwischen Land und Bezirke soll z. B. durch regelmäßige gemeinsame Tagungen von Senat und Rat der Bürgermeister*innen weiter gestärkt werden.
  • Berlin trägt eine gemeinsame Dachmarke auch als Arbeitgeber, von der alle Bezirke und Hauptverwaltungen profitieren. Einem unproduktiven Wettbewerb der verschiedenen Verwaltungseinheiten über unterschiedliche Stellenbeschreibungen und -bewertungen stellen wir uns entgegen. Bis Ende des Jahres erwarten wir vom Senat die Vorlage eines Personalentwicklungskonzetts für die Fachkräftesicherung und zukunftsfeste Weiterentwicklung der Berliner Verwaltung sowie den Bereich des Kita- und Schultersonals. Dazu gehört auch die Frage, wie die Ausbildungsquote in den Fachverwaltungen und insbesondere in den Bezirken erhöht werden kann.
  • Gute Mitarbeiter*innen brauchen gute Arbeitsbedingungen – ohne, dass der nächste Regen ihnen auf den Schreibtisch tropft. Wir haben die Sanierung der bezirklichen Rathäuser auf den Weg gebracht. Darüber hinaus wollen wir die Mittel für den baulichen Unterhalt für Bürodienstgebäude wie bei Schulgebäuden auf 1,32% des Wiederbeschaffungswertes anheben.
  • Wir legen ein Programm „Guter Arbeitstlatz“ auf und sorgen für gesunde, ergonomische Büroausstattung und Comtutertechnik auf neuestem Stand.
  • Wir wollen schneller werden. Dafür schafft der Senat zusammen mit den Bezirken für Produkte aller Verwaltungsbereiche der Hauttverwaltung und der Bezirke ein Ablaufcontrolling mit einem verbindlichen Verfahrens- und Zeitmanagement. Das soll für alle Bereiche mit Kundenkontakt gelten, aber auch für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Verwaltungseinheiten und Behörden, z. B. bei Genehmigungsverfahren. Im Rahmen der Digitalisierung machen wir die Prozesse in den Verwaltungen für die Bürger*innen transtarent – bstw. durch ein Amtelsystem.
  • Beschleunigung darf aber nicht auf Kosten von Qualität gehen. Die Verwaltungseinheiten erhalten die notwendigen tersonellen wie technischen, sachlichen Ressourcen, um alle Fristen einhalten zu können.
  • Berlin ist ständig in Veränderung. Mitarbeiter*innen sowie die Kunden der Verwaltung, Bürger*innen genauso wie Unternehmen sollen gemeinsam über notwendige Veränderungen und Weiterentwicklungen diskutieren. In einem regelmäßigen Ideen-Hackathon rufen wir alle interessierten Akteur*innen zur Entwicklung und Umsetzung neuer bürgernaher Services für Berlin auf.
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Abgeordnetenhaus Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Verträge mit dem ITDZ: Umsetzung des Berliner eGovernmentgesetzes

Im Gesetz zur Förderung des E-Government (E-Government-Gesetz Berlin – EGovG Bln) steht: “Zentraler Dienstleister für die IKT der Berliner Verwaltung ist das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ)”. Seit einiger Zeit laufen daher Vertragsverhandlungen zwischen dem IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) und der IKT-Steuerung, um die sich gemäß § 24 Abs. 1 und 2 E-Government-Gesetz Berlin (EGovG Bln) ergebende Abnahmeverpflichtung der Berliner Behörden und Einrichtungen gegenüber dem ITDZ Berlin vertraglich abzubilden.

Dabei ist beabsichtigt, die aktuell bestehenden ca. 3.600 unterschiedlichen Einzelverträge des ITDZ Berlin mit den Berliner Verwaltungen so weit wie möglich zu bündeln, so dass alle abnehmenden Behörden und Einrichtungen einheitliche Produkte der verfahrensunabhängigen Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sowie IKT-Basisdienste geliefert bekommen.

Ich habe den Senat mal nach dem aktuellen Stand gefragt (Drucksache 18/15410).

Zum aktuellen Verhandlungsstand erklärt der Senat: “Die in der Abbildung 1 grün markierten Vertragsdokumente wurden bereits zwischen IKT-Steuerung und dem ITDZ Berlin abgeschlossen oder geeint. Für den Projektvertrag „Programm Migration“ wurde mit Wirkung vom 01.01.2018 ein Vorvertrag, bestehend aus Absichtserklärung und deren Annahme, vereinbart. Für die gelb markierten Verträge sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Die blau markierten Vertragsdokumente sind nicht Bestandteil der aktuellen Vertragsverhandlungen zwischen der IKT-Steuerung und dem ITDZ Berlin.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Ordnungsamt-Online: anonyme Auswertung und einheitliche Statistik

Die Weiterentwicklung des Angebotes Ordnungsamt-Online stockt. Bis heute ist es den Bezirken nicht gelungen ihren eigenen Beschluss “Meldungen, die zuständigkeitshalber an ein anderes bezirkliches Fachamt weitergeleitet werden, in dem Fachverfahren mit dem Status „in Bearbeitung“ zu versehen” umzusetzen. Daher lassen sich bis heute keine einheitliche Statistik zur Arbeit und zur Erfolgsmessung erstelle.

Nachdem mir der Senat dies bereits im Dezember 2017 mitgeteilt hat (Drucksache 18/12478), hatte ich gehofft auf meine aktuelle Anfrage (Drucksache 18/15172) eine positivere Antwort zu bekommen. Doch noch immer heißt es: “Die Antworten zeigen, dass es keine einheitliche Umsetzung der gemeinsamen Beschlusslage der Bezirke gibt. Seitens des Senats wird weiterhin eine einheitliche Umsetzung in allen Bezirken angestrebt und unterstützt.” Immerhin stellt der Senat in Aussicht bis Ende 2018 zu einer anonymisierten und zusammenfassenden Auswertung von Meldungen zu kommen. Dies ist neben der Anbindung der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter an das IT-Fachverfahren „Ordnungsamt-Online“ zumindest ein Lichtblick.

Der Vorgang zeigt, dass der Weg in die digitale Verwaltung nicht einfach wird. Allen Beteiligten muss klar sein, dass Bürger*innen bei Online-Services keinen Wildwuchs zwischen den 12 Bezirken akzeptieren werden. Die Bezirke sind hier in der Verantwortung sich auf ein gemeinsames Verfahren zu verständigen. Ich möchte ausdrücklich sagen: der “einfachen” Weg, alle Aufgaben an die Senatsverwaltungen zu geben oder per Fachaufsicht über die Bezirke hinweg zu entscheiden, ist kein guter Weg. Dies erfordert aber ein Umdenken in den Bezirksämtern.

Wie im Abschlussbericht der Steuerungsgruppe zur Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung vorgeschlagen, sollten die Bezirke wo es sinnvoll ist gemeinsame „Shared Services“ entwickeln.

Viele interne Leistungen der Berliner Verwaltung könnten in höherer Qualität und zu geringeren Kosten erbracht werden, wenn sie in den Bezirken oder bezirksübergreifend gebündelt würden. Deshalb empfiehlt die Steuerungsgruppe, sogenannte „Shared Services-Zentren“ einzurichten. In der Wirtschaft ist es längst üblich, bestimmte Leistungen, die von mehreren Bereichen nachgefragt werden, gebündelt in spezialisierten Einheiten zu erbringen. Das würde sich auch für die Berliner Verwaltung lohnen – insbesondere für klassische „Shared Services“ wie beispielsweise: Einkauf/Forderungsmanagement, Fuhrpark-Management oder Recruiting

Anstatt die gleiche Aufgabe von verschiedenen Verwaltungseinheiten in mehreren oder gar allen Berliner Bezirken parallel erledigen zu lassen, baut die Verwaltung Spezialteams auf, die die Leistung in allen Bezirken zentral auf gesamtstädtischer Ebene erbringen. Dies ist im Einzelfall zu entscheiden. Anzustreben ist mindestens die Zusammenführung in einem Bezirk.

Die Fragen und Antworten im Einzelnen:

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