Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Verwaltung

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Künstliche Intelligenz: KI-Fahnder fängt Steuerbetrüger

Während der aktuellen Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 in Berlin hat die Senatsverwaltung für Finanzen einen sehr spannenden Bericht übermittelt, der sich mit Künstliche Intelligenz (K.I.) in der Steuerverwaltung auseinandersetzt. Die geänderten Voraussetzungen im § 35a VwVfG führen dabei dem Bericht zufolge zur Eröffnung des K.I.-Einsatzes in verschiedenen Anwendungsgebieten. Abgestellt wird dahingehend vor allem auf das Risiko Management, dass die Entscheidung eines menschlichen Sachbearbeiters vorbereiten und unterstützen soll.

Daneben werden aber auch Anwendungsfälle gezeigt, die für alle Tatort-Fans interessant werden. Es geht um verschiedene Programmansätze zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung; besonders komplexe Betrugssysteme sollen damit vollautomatisiert erkannt werden.

Durch das Land Hessen wird im Rahmen der Bekämpfung von Steuerkriminalität KI einsetzt. Insbesondere bei der Auswertung mehrerer Millionen Dateien, welche auch unter dem Namen Panama Papers bekannt sind, wurden Technologien in der Steuerfahndungsstelle im Finanzamt Kassel II zusammen mit dem Bundeskriminalamt (BKA) ausgewertet.

Das Finanzamt Kassel II ist zentral für die Bearbeitung digitaler Massendaten zuständig. Zukünftig sollen KI-Fahnder ab dem Wintersemester 2019/2020 in Kassel ausgebildet werden. Zudem soll in Hessen im Bereich KI geforscht werden, beispielsweise für neue Ermittlungsansätze. Hier soll insbesondere der Frage nachgegangen werden, wie KI eingesetzt werden kann, um große Datenmengen auszuwerten. In der Berliner Steuerverwaltung wird für die Auswertung von Dateien im Rahmen von Steuerbetrugsfällen die Software „NUIX“ eingesetzt. Die Software entnimmt automatisch Informationsobjekte und stellt Querverweise her wie Namen, Firmen, Geldsummen, E-Mailadressen, IP Adressen sowie Telefon- und Kreditkartennummern. Dies kann Verbindungen quer durch mehrere Datenquellen und Untersuchungen aufzeigen. Laut Herstellerangaben lassen sich damit „auf einem einzelnen Server mehr als zehn Terabyte an Daten pro Tag untersuchen“. Zudem ist eine OCR-Erkennung serienmäßig integriert. So wird aus Bildern wie eingescannten Ausweisen und unterschriebenen Verträgen recherchierbarer Text. Damit können Daten über eine einfache Suchfunktion durchsucht werden. Durch Suchalgorithmen werden die Daten dann abgeglichen.

In der Berliner Steuerverwaltung wird KI auch im Zusammenhang mit dem Onlinehandel mittels eines sogenannten Webcrawlers genutzt. Ein Webcrawler ist ein Computerprogramm, das automatisch das World Wide Web durchsucht und Webseiten analysiert. So kann eine konzentrierte Prüfung bestimmter steuerrechtlicher Sachverhalte, insbesondere bei Fällen des Internethandels, vorgenommen werden.

Mehr Informationen zum Einsatz von K.I. und Algorithmen in der Steuerverwaltung kann man hier im Originalbericht nachlesen.

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Welche Informationen bietet die Berliner Servicehotline 115 zur Unterstützung obdachloser Berliner*innen?

Am 11. September 2019  ist der Tag der Wohnunglosen, der bundesweit mit vielfältigen Aktionen begangen wird. Seit Jahren steigt die Zahl der Wohnungslosen auch in Berlin. Auch die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt sorgt zunehmend dafür, dass immer mehr Menschen von Wohnungslosigkeit bedroht oder bereits betroffen sind. Wichtig ist es daher besonders, bereits im Vorfeld den Wohnraumverlust nach Möglichkeit zu vermeiden. Hierzu bedarf es professioneller und auf die Betroffenden angemessener Beratung.

Die Berliner Verwaltung bietet mit ihrem Bürgertelefon unter der Nummer 115 einen zentralen Telefonservice für alle Anliegen zur Berliner Verwaltung an. Ich wollte von der Senatsverwaltung wissen, inwiefern dieses Bürgertelefon auf die Bedarfe und Anliegen auch für Obdachlose Menschen oder Menschen die von Wohnungslosigkeit bedroht sind ausgerichtet ist. Die vollständige Antwort des Senats zu meiner Anfrage finden Sie hier (Drucksache 18/20583).

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Personalgewinnung im IT-Bereich für die Berliner Verwaltung

Das Thema Personalgewinnung im IT-Bereich steht auch im Land Berlin weit oben auf der politischen Agenda. Denn die Digitalisierung der Berliner Verwaltung steht und fällt mit den Mitarbeiter*innen. Ich habe den Senat zu den Auswirkungen der geplanten Maßnahmen der Bundesregierung in diesem Bereich befragt (Drucksache 18/20526). Denn die Bundesregierung plant bis zu 80.000 Euro zu zahlen, um Fachkräfte etwa für Informationstechnik zu gewinnen.

Aus der Antwort geht hervor, dass Berlin das Thema in der Arbeitsgruppe IKT-Fachkräfte unter Federführung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport bewertet und Vorschläge für das Land Berlin erarbeitet. Dazu treten mit dem neuen TV-L für IKT-Beschäftigte ab 2021 Verbesserungen ein. Hintergrund ist die geplante Anwendung der günstigen Regelungen aus dem TVöD (wie bei Sozialarbeiter*innen und Erzieher*innen). Die redaktionellen Arbeiten hierzu sind Anfang August abgeschlossen worden.

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Personenkennziffer – Registerübergreifendes Identitätsmanagement?

Die Innenminister wollen eine individuelle Personenkennziffer einführen. Welche Rollen spielen diese Planungen für die Onlineservices der Berliner Verwaltung und das Service-Konto-Berlin?

Auf meine Frage antwortet der Senat: “Neben den zukünftigen Umsetzungen auf Berliner Landesebene ist ein eigenständiges registerübergreifendes Identitätsmanagement nicht geplant.” und “Solange die konkreten Vorgaben bezüglich der Registeranpassungen nicht bekannt sind, ist eine Einschätzung der Auswirkungen auf die laufende Optimierung und Digitalisierung der Fachverfahren nicht möglich.” (Drucksache 18/20320)

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IT-Ausstattung der Berliner Bürgerämter

Mit dem Entwurf für den Doppelhaushalt 2020/2021 hat der Senat die Umsetzung des Berliner Berliner E-Government-Gesetzes in Teilen verlangsamt (Link zu Band 05 – Landesweite Maßnahmen des E-Governments – Einzelplan 25)). Der Zeitplan für die Vereinheitlichung der bisher unterschiedlichen Systeme und Arbeitsoberflächen in Bezirken und Behörden des Landes hin zum standardisierten „Berlin-PC“ ist demnach hinfällig. Während die Planungen bisher davon ausgehen, dass die sogenannte Migration bis 2026 abgeschlossen sein sollte, ist nach Aussagen der Verwaltung nun auch dieser Termin nicht mehr erreichbar. Die kollektive Zustimmung zu einem solchen Haushaltsplanentwurf enttäuscht mich.

Doch welche Möglichkeiten gibt es, die IT-Infrastruktur des Landes Berlin in einer vertretbaren Zeit auf ein zeitgemäßes Niveau zu bringen? In einer Anfrage ich ich die IT-Ausstattung der Berliner Bürgerämter abgefragt (Drucksache 18/20024). Gibt es einen Weg wenigstens die IKT-Arbeitsplätze die mit besonders schutzbedürftigen personenbezogen Daten zu tun haben zu vereinheitlichen und damit auch einen zeitgemäßen IT-Sicherheitsstand sicherzustellen?

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Wie fair sind die Mäuse der Berliner Verwaltungen?

Die Berliner Verwaltung kauft pro Jahr etwa 5000 neue Mäuse für die IKT-Arbeitsplätze der Mitarbeiter*innen. Leider werden bei der Fertigung der von IT-Geräten und der dafür nötigen Gewinnung der Rohstoffe grundlegende Rechte von Arbeiter*innen missachtet. Das Zinn in den Lötverbindungen holen etwa Kinder aus indonesischen Minen – und gelötet wird für oft lächerliche Stundenlöhne.

Mein Kollege Georg Kössler und ich haben den Senat befragt, welche Möglichkeiten der Senat sieht, nach dem Beschluss Fairtrade Town zu werden, auch im Hardwarebereich fairer zu werden (Drucksache 18/19915). Die Antwort zeigt den Weg: einfach machen! Konkret sagt der Senat: “Bereits heute kann neben nicht fair produzierten Computermäusen auch eine faire, sozial nachhaltige Computermaus von der Firma Nager-IT (www.nager-it.de) über den ITDZ Webshop bestellt werden.

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie, Betriebe erklärte direkt nach Veröffentlichung der Anfrage bei Twitter: “In unserer Verwaltung werden zukünftig nur noch #Fairtrade Computer-🐭🐁🐭 angeschafft.

Ich hoffe, dass andere dem Beispiel folgen. Die nächste Aufgabe ist den Markt für faire Hardware zu erweitern. Das Fairphone, das Shiftphone oder andere faire Geräte wären ein weitere Baustein auf dem Weg als Fairtrade Town Berlin.

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Beteiligungen von Stakeholdern in der Berliner IKT-Strategie

Wie entsteht die Berliner IKT-Infrastruktur? Wie wird sie weiterentwickelt und wer ist daran beteiligt. Diese Fragen habe ich dem Senat gestellt (Drucksache 18/20006).

Das IKT-Architekturboard Berlin ist mit der zentralen Verantwortung zur (Weiter-) Entwicklung der IKT-Architektur des Landes Berlin sowie der Prüfung und Erteilung von Ausnahmegenehmigungen beauftragt. Die Architekturvorgaben werden zweimal jährlich festgeschrieben. Das IKT-Architekturboard Berlin ist ein Gremium in der Linienverantwortung der IKT-Steuerung und setzt sich aus Mitgliedern der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (IKT-Strategie, IKT-Sicherheit) und des IT-Dienstleistungszentrums Berlin (Unternehmenssteuerung) zusammen. Bei Bedarf können weitere beratende Mitglieder und Experten (sowohl der IKT-Steuerung als auch Ressort- und Bezirksvertretende) hinzugeladen werden.

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IT-Fachverfahren und SoPart – Planungen zur Weiterentwicklung

Die Digitalisierung der Berliner Verwaltung hat viele Gesichter und Baustellen. Ein Baustein ist die Digitalisierung der so genannten Fachverfahren der Fachverwaltungen. Im Bereich der Jugendhilfe kommt dabei das Fachverfahren SoPart zum Einsatz. Ich habe den Senat mal zum Funktionsumfang und den Plänen für die Weiterentwicklung und Pflege der Software befragt.

Gemäß dem aktuellen Projektplan endet das Einführungsprojekt für das Modul 3 nach derzeitigem Planungs- und Kenntnisstand Ende diesen Jahres. Damit wird die Senatsverwaltung über die Abnahme des Gesamtsystems entscheiden. Die Pflege und fachliche Weiterentwicklung der Software erfolgt dann im Rahmen des aktuell bis 2021 gültigen Pflegevertrages.

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