Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Baden in Marzahn-Hellersdorf: Freibad, Kaulsdorfer Seen und Biesdorfer Baggersee

Das Baden in Marzahn-Hellersdorf hat auch in diesem Sommer zu einer lebhaften Debatte geführt. Dem Ziel ein Freibad für Marzahn-Hellersdorf zu bauen, sind wir bisher nur einen kleinen Schritt weitergekommen. Immerhin liegt seit Februar eine Machbarkeitsstudie des Bezirksamtes vor. Einen Konsens über einen Standort ist bisher jedoch nicht gefunden.

In den bisherigen Diskussionen erscheint der Standort am Biesdorfer Friedhofsweg als am besten geeignet, alle Interessen unter einen Hut zu kriegen. Es ist wünschenswert, dass es noch in diesem Jahr gelingt, einen Konsens herbeizuführen, um sich dann gemeinsam bei Land und Bund um die Finanzierung und den Beginn der Planungen zu bemühen. Dazu bietet sich die Realisierung eines Badeschiffes als kurzfristige Zwischenlösung an. Denn der Bedarf einer Bademöglichkeit auch für Kinder und Jugendliche wird angesichts des übervollen Grundschulen weiter zunehmen.

Im Zusammenhang mit dem Baden geht es aber auch immer wieder um die beiden Seen in Marzahn-Hellersdorf, an denen trotz Badeverbotes gebadet wird. Ich habe den Senat dazu befragt (Drucksache 18/24662 sowie 18/24664).

Die Antworten zum Biesdorfer Baggersee zeigen dabei einen interessanten Ansatz für ein legale Bademöglichkeit in Marzahn-Hellersdorf (Drucksache 18/24664). So hat es an der Regenwasserbehandlungsanlage am Biesdorfer Baggersee in den letzten Jahren kaum Überlaufereignisse gegebenen (zuletzt im Jahr 2017). Es gibt dazu an der Südost- und Ostseite des Sees “nur” zwei kleine insgesamt ca. 14 ha große Einzugsgebiete, deren Regenwasserabflüsse direkt (unbehandelt) eingeleitet werden. Durch eine Regenwasserbewirtschaftung auf den Grundstücken wäre eine Reduzierung der Niederschlagswassereinleitung möglich. Welche Maßnahmenpotentiale auf den Grundstücken im Einzelnen bestehen, z.B. Regenwasserversickerung, Regenwassernutzung, Entsiegelung, versickerungsfähiges Pflaster, etc. wäre grundstücksspezifisch zu untersuchen. Diesen Arbeitsauftrag sollte das Bezirksamt annehmen. Wenn es zumindest mittelfristig möglich ist, in der meisten Zeit des Jahres unbehandelte Einleitungen zu verhindern, ist es zumindest möglich eine ausreichende Wasserqualität für ein Baden sicherzustellen.

Aus den Antworten zu den Kaulsdorfer Seen geht hervor, dass die massive Badenutzung bisher zu keiner signifikanten Beeinträchtigung des geförderten Trinkwassers führt (Drucksache 18/24662). Das Wasserwerk Kaulsdorf förderte demnach 2019 insgesamt knapp 7 Mio. m³ Grundwasser, d.h. im Durchschnitt ca. 20.000 m³/Tag. Damit werden gut 150.000 Kunden mit Trinkwasser versorgt. Die Qualität der Wasserqualität in den Seen, wird jedoch nicht gemessen. Angesichts des Trinkwasserschutzgebietes erscheint ein legales Baden in Kaulsdorf jedoch nicht realisierbar.

In diesem Zusammenhang gibt es aber auch ein positives Signal vom Senat für ein Freibad in Marzahn-Hellersdorf. Konkret heißt es in der Antwort: “Das Bemühen des Bezirksamtes wird positiv bewertet“. Daran werden wir erinnern, wenn es um die Finanzierung des Neubaus eines Freibades geht. 🙂

Wasserqualität am Biesdorfer Baggersee

Frage 1: Welche Informationen liegen dem Land Berlin zur Wasserqualität des Biesdorfer Baggersee vor (bitte die Werte für die letzten 5 Jahren angeben)?

Für den Biesdorfer Baggersee ist das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf zuständig. Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sind keine Untersuchungsergebnisse bekannt. Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt dazu mit: „Information aus dem Gesundheitsamt: Im Auftrag des für Badegewässergewässerüberwachung zuständigen Landesamtes für Gesundheit und Soziales wurde im Rahmen eines Sondermessprogramms der Biesdorfer Baggersee (BBS) beprobt. Dabei wurde die mikrobiologische Belastung sowie Vor-Ort-Parameter geprüft. Der Untersuchungsumfang entsprach nicht dem für Badegewässer. Da der BBS kein offizielles Badegewässer ist (nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 BadGewVBE) wird auch kein Monitoring nach § 4 Abs 2 der BadGewVBE durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg durchgeführt. Das Umwelt- und Naturschutzamt Marzahn-Hellersdorf führt kein Gewässermonitoring am Biesdorfer Baggersee durch.“

Frage 2: Wie viel Überlaufereignisse gab es in den letzten 5 Jahren am Regenrückhaltebecken mit der Folge dass daraus ungefiltertes Wasser in den See eingeleitet wurde?

Die BWB teilen dazu mit: „Bei der Regenwasserbehandlungsanlage am Biesdorfer Baggersee handelt es sich um einen Retentionsbodenfilter (RBF), bei dem das Niederschlagswasser durch einen intensiven Filtrationsprozess weitgehend gereinigt wird. Mit diesem RBF wird die maßgebende Niederschlagswassereinleitung in den See aus einem Einzugsgebiet mit insgesamt 305 ha erfasst und behandelt. In den letzten 5 Jahren ist es am Trennbauwerk vor dem RBF im Zeitraum vom 30.5.2017 bis 18.8.2017 aufgrund von Starkregen zu acht Regenwasserüberläufen in den Biesdorfer Baggersee gekommen. Notüberläufe bei Starkregen sind für Regenwasserbehandlungsanlagen notwendig und entsprechen den technischen
Richtlinien.

Frage 3: Welche weiteren (ungefilterten) Zuflüsse hat der Biesdorfer Baggersee und woher stammt das darüber einfließende Wasser?

Die BWB teilen dazu mit: „An der Südost- und Ostseite des Sees gibt es zwei kleine insgesamt ca. 14 ha große Einzugsgebiete, deren Regenwasserabflüsse direkt (unbehandelt) eingeleitet werden. Diese Einzugsgebiete setzen sich aus Wohngebieten mit einer aufgelockerten, eher ländlichen Bebauung zusammen.“

Frage 4: Welche Möglichkeiten gibt es perspektivisch die weiteren (ungefilterten) Zuflüsse bspw. durch vorgeschaltete dezentrale Versickerungen zu unterbinden?

Die BWB teilen dazu mit: „Wie in Frage 3 beschrieben, handelt es sich bei den zwei weiteren Einleitungen, um Zuflüsse aus zwei kleinen Einzugsgebieten mit Wohnbebauung. Wie diese Einleitungen die gewünschte Zielstellung „Badewasserqualität“ beeinflussen, wäre zunächst zu prüfen. Durch eine Regenwasserbewirtschaftung auf den Grundstücken wäre eine Reduzierung der Niederschlagswassereinleitung möglich. Welche Maßnahmenpotentiale auf den Grundstücken im Einzelnen bestehen, z.B. Regenwasserversickerung, Regenwassernutzung, Entsiegelung, versickerungsfähiges Pflaster, etc. wäre grundstücksspezifisch zu untersuchen.“

Frage 5: Welche weiteren Maßnahmen wären nötig, um perspektivisch eine geordnete Badenutzung am Biesdorfer Baggersee zu ermöglichen (das heutige ungeordnete Baden ist damit nicht gemeint)?

Das Einzugsgebiet, das Umfeld und die Auslegung des Retentionsbodenfilters sind nicht geeignet, um eine hygienisch sichere Badenutzung zu gewährleisten. Die bislang ergriffenen Maßnahmen wirken der Eutrophierung des Sees wirksam entgegen und dienen dem Grundwasserschutz.

Frage 6: Wann wurde der Strand am Biesdorfer Baggersee mit den Strandmöbeln angelegt und welches Amt war/ist dafür zuständig?

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt dazu mit: „Es handelt sich nicht um Strandmöbel, sondern um Sitzmöbel in einer Grünanlage. Diese wurden 2007 vom damaligen Natur- und Grünflächenamt geplant und in Betrieb genommen.“

Frage 7: Wie bewertet der Senat die hygienische Situation in Kenntnis der vorhandenen City-Toilette, aber darüber hinaus fehlenden Anlagen für einen Stand?

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt dazu mit: „Die seit Jahren am Biesdorfer Baggersee herrschenden Problematik der nicht genehmigten Nutzung als Freizeitort und Badesee sorgte für eine Lage, in der die hygienische Situation nicht mehr tragbar war. Aus diesem Grund wurde zur Beseitigung der mehrfach von Anwohnern und Passanten bemängelten starken Verschmutzung das Unternehmen WALL beauftragt, eine City-Toilette am Standort Biesdorfer Baggersee aufzustellen. Diese wird aktuell auf den neuesten technischen Stand gebracht.“

Frage 8: Welche Rechtsfolgen hat die Einrichtung eines Strandes mit Strandmöbeln im Hinblick auf die heutige Übernutzung des Biesdorfer Baggersee als “Badesee” mit Strand und Verkaufsstand?

Der Biesdorfer Baggersee ist gemäß der Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung) vom 7. Juli 2008 nicht als Badegewässer ausgewiesen, es herrscht Badeverbot.

Wasserqualität am Habermannsee und am Butzer See in Kaulsdorf

Frage 1: Welche Informationen liegen dem Land Berlin zur Wasserqualität des Habermannsee vor (bitte die Werte für die letzten 5 Jahren angeben)?
Frage 2: Welche Informationen liegen dem Land Berlin zur Wasserqualität des Butzer See vor (bitte die Werte für die letzten 5 Jahren angeben)?

Für das kleine Standgewässer ist das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf zuständig. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erhebt i.d.R. nur in Seen > 50 ha und in Fließgewässern und allen Gewässern 1. Ordnung regelmäßig Daten. Es liegen auch keine Daten von Dritten vor.

Frage 3: Wie bewertet der Senat die massive Badenutzung in den Sommermonaten im Hinblick auf die Wasserqualität?

Die Seen sind gemäß der Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung) vom 7. Juli 2008 nicht als Badegewässer ausgewiesen, es herrscht Badeverbot. Deshalb untersucht das zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) die Seen auch nicht regelmäßig auf Fäkalindikatoren.

Frage 4: Welche Rolle spielt die Trinkwasserförderung in Kaulsdorf für die Wasser-Versorgungssicherheit Berlins?

Die BWB teilen dazu mit: „Das Wasserwerk Kaulsdorf förderte 2019 insgesamt knapp 7 Mio. m3 Grundwasser, d.h. im Durchschnitt ca. 20.000 m3/Tag. Damit werden gut 150 000 Kunden mit Trinkwasser versorgt. Grundsätzlich richtet sich die Grundwasserförderung nach dem Bedarf unserer Kunden und schwankt je nach Witterung und Jahreszeit. Bei einer Berlinweiten Gesamtförderung von ca. 235 Mio. m3/Jahr beträgt die Grundwasserförderung des Wasserwerks Kaulsdorf rund 3 % und leistet einen wichtigen Anteil an der Versorgung der Berliner Bevölkerung, insbesondere im unmittelbar angrenzenden Versorgungsgebiet.“

Frage 5: Welchen Einfluss hat das Baden auf die Qualität des Trinkwassers im zeitlichen Verlauf?
Frage 6: Lassen die Messwerte eine höhere Belastung zu einem Folgezeitpunkt in oder nach der Badesaison vermuten?

Die BWB teilen dazu mit: „Die Qualität des geförderten Grundwassers und somit auch des Trinkwassers ist derzeit und im zeitlichen Verlauf nicht signifikant durch das Badegeschehen am Habermannsee beeinträchtigt. Dies zeigt sich in den regelmäßigen Beprobungen des Trinkwassers und Grundwassers.“

Frage 7: Wie bewertet der Senat die Bemühungen des Bezirks Marzahn-Hellersdorf durch einen Standort für ein Freibad den Nutzungsdruck an den Kaulsdorfer Seen zu reduzieren und das Ordnungsamt wieder in die Lage zu versetzen, das Trinkwasserschutzgebiet zu schützen?

Das Bemühen des Bezirksamtes wird positiv bewertet.

Ein Gedanke zu „Baden in Marzahn-Hellersdorf: Freibad, Kaulsdorfer Seen und Biesdorfer Baggersee

  • Andreas seemann

    Guten Tag den Damen und Herren!

    Wann wird endlich das Badeverbot am LSG 41 Kaulsdorfer Seen Durchgesetz?
    Die Gewässer sind Angelsport Gewässer , die Angler haben das recht sie zu Nutzen .
    Werden aber von den Badegästen verdrängt. Polizei Ordnungsamt und Fischereiaufsicht kontrollieren immer nur die Angler, die ja nur das machen was Sie dürfen. Ich habe noch nie erlebt, das Badegäste und auch Hundehalter die Ihre Hunde laufen lassen und diese dann auch noch ins Wasser machen, zur Kasse gebeten werden ,
    Gehen Sie doch mal um die Gewässer herum und schaue sie sich mal an wie viele Hundehaufen da rum liegen, Es ist eine Schande.

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