Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Open Data Berlin – Neue Rechtsverordnung stärkt Transparenz

Mit der neuen Open-Data-Rechtsverordnung hat der Berliner Senat einen Meilenstein auf dem Weg der Öffnung von Verwaltungsdaten für Bürger*innen, Institutionen und für den behördeninternen Austausch vereinbart. Auf Initiative der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat Berlin damit das Fundament für eine umfangreiche Transparenzinitiative von Rot-Rot-Grün gelegt. Die Rechtsverordnung wird nun vor Erlass durch den Senat dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.

Dabei hat die OpenDataV (die offizielle Abkürzung) folgende inhaltliche Schwerpunkte in der Bereitstellung von Daten:

  • Regelungsgrundlagen: Amtsblätter, Satzungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften und Rundschreiben
  • Berichtswesen: Statistiken, Gutachten, Studien und Tätigkeitsberichte
  • Erfassungen: Geodaten, Mess- und Beobachtungsdaten, Umweltdaten
  • Wirtschaftskennzahlen: Landeseigene Unternehmen, Stiftungen, Anstalten, Körperschaften des öffentlichen Rechts, sonstige Beteiligungen

Daneben stehen 24 Sachgebiete, in denen elektronisch verfügbare Datenbeständen wie Listen und Tabellen veröffentlichungspflichtig werden; in weiteren Fällen auch dann, wenn sie von “allgemeinem Interesse” sind. Darunter sind auch umfangreiche Infrastruktur- und Verkehrsdatenbestände gelistet, genauso wie aktuell hochbrisant Miet- und Wohn-Daten.

Neu geregelt wird die oder der Open-Data-Beauftragte des Landes, der die verpflichtenden Beauftragten in den Berliner Behörden unterstützen und koordinieren soll, damit eine schnelle und effektive  Umsetzung in den Einzelbehörden erfolgen kann.

Eine sehr enge rechtstechnische Verzahnung der OpenDataV mit dem EGovGBln sorgt dabei für eine einheitliche und nachhaltige Umsetzung in Korrespondenz mit der Entwicklung der E-Government-Strukturen in Berlin.

Dabei sorgt die neue OpenDataV nicht nur für umfangreiche Erweiterung der öffentlichen Datenbestände, die durch Bürger*innen  und Institutionen in Zukunft auch für neue digitale Angebote in der Stadt genutzt werden können; es wird spannend sein, zu welchen Zwecken die Datenbestände nicht nur einzeln, sondern auch in Verbindung miteinander genutzt werden. Und auch Behörden haben untereinander ohne lange Verfahrenswege einen direkten Zugriff auf interdisziplinär nutzbare Datenbestände – eine deutliche Erleichterung, ohne lästige Antragspflichten. Doch Open Data nützt gar nichts, wenn die veröffentlichten Daten in schlechter Qualität vorliegen. Experten von Fraunhofer Fokus haben einen Leitfaden erstellt, in dem sie erklären, wie man Daten richtig aufbereitet.

Das ist ein kräftiger Aufschlag für die Fortentwicklung einer modernen Open-Data-Politik im Land Berlin – und ein großer Schritt im Rahmen einer umfangreichen Initiative für mehr Offenheit in der Berliner Verwaltung. Während die OpenDataV die Pflichten der Verwaltung in der eigenen Veröffentlichung regelt, kann ein Transparenzgesetz in Berlin zusätzlich die individuellen Rechte der Bürger*innen gegenüber der Verwaltung stärken. So haben wir es gemeinsam mit unseren Kolleg*innen im Koalitionsvertrag von 2016 verankert.

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