Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Geringe Akzeptanz der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz)

Die Online-Kfz-Zulassung (i-Kfz) wird in Berlin kaum genutzt. Aus aktuellen Zahlen des Senats geht hervor, dass die Anteile der i-Kfz Vorgänge auch in 2022 weit unter den Möglichkeiten liegen (Drucksache 19/15297). Bereits meine Anfrage vom Oktober 2022 ergab, dass die i-Kfz wird in Berlin kaum genutzt. Obwohl dies sowohl für die Antragsstellenden ohne Termin wesentlich einfacher wäre und die Verwaltung entlasten könnte.

Ob die 4. Umsetzungsstufe der i-Kfz in diesem Jahr etwas daran ändern wird? Diese soll zum 01.09.2023 in Berlin zur Verfügung stehen. Mit dieser Stufe können auch Großkunden i-Kfz nutzen. Das bedeutet, dass Autohäuser aber auch Versicherungen Zugriff auf das i-Kfz Portal haben und so die Zulassung vor Ort beim Kauf abgewickelt werden kann. Besonders wichtig für die Verwaltung, alle Vorgänge finden medienbruchfrei statt – es müssen also keine Dokumente mehr gedruckt und gestempelt werden. Vielleicht wird dies zu einer breiten Akzeptanz der i-Kfz führen. Wünschenswert wäre ein wenig Öffentlichkeitsarbeit im September für das neue Angebot. Dann klappt das auch mit der Nutzung – und entlastet die Mitarbeiter*innen vor Ort.

Frage 1: Wie bereitet sich die Berliner Verwaltung auf die Einführung der 4. Stufe vor, die für Mai 2023 angekündigt ist

Mit Inkrafttreten der Neufassung der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) zum 01.09.2023 wird gleichzeitig die 4. Stufe i-Kfz inklusive der Großkundenschnittstelle (GKS) eingeführt. Die Zulassungsbehörde Berlin steht im engem Austausch mit Verfahrens- und Portalherstellern, um rechtzeitig notwendige Anpassungen und Vorkehrungen zu treffen, um pünktlich zum geplanten Einführungstag bereit für i-Kfz 4 und die GKS zu sein. Die Zulassungsbehörde Berlin ist bereits als Pilot-Zulassungsbehörde im GKS-Kontext aktiv und erprobt derzeit verschiedene Transaktionen und Kommunikationswege.

Frage 2: Ab welchem Zeitpunkt stehen alle Leistungen der 4. Stufe von i-KFZ den Bürger*innen in Berlin zur Verfügung (bitte ggf. den Stand der Zeitplanung für die jeweiligen Leistungen der 4. Stufe angeben)?

Die Zulassungsbehörde Berlin geht davon aus, mit Inkrafttreten der Neufassung der FZV zum 01.09.2023 alle im i-Kfz 4 – Konzept vorgesehenen Dienstleistungen und Funktionalitäten ihren Kundinnen und Kunden anzubieten.

Frage 3: Wie sind die Nutzungszahlen der Zulassungsvorgänge über „i-KFZ“ im Verhältnis zun den Zulassungszahlen bei Präsenzterminen im Jahr 2022? (Bitte Online-Vorgang und Präsenzvorgang einzeln in absoluten Zahlen und wenn möglich nach Monaten aufgeschlüsselt angeben)

Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

2022Vorgänge gesamtVorgänge i-KfzAnteil i-Kfz an Gesamtvorgängen
Januar30.6922.4778,071 %
Februar32.2452.4177,496 %
März37.5492.9457,843 %
April30.6762.6038,485 %
Mai36.2482.8587,885 %
Juni45.9722.6785,825 %
Juli32.5992.4357,470 %
August31.7932.7118,527 %
September33.8843.0158,898 %
Oktober33.2082.7878,393 %
November35.6163.0308,507 %
Dezember34.9172.6807,675 %

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