Nutzung von i-KFZ weiter auf niedrigem Niveau
Bundesweit sind in Kommunen der Zugang zu den i-KFZ-Dienstleistungen eingeschränkt aufgrund von fehlenden Sicherheitsstandards. Ich habe mich beim Senat erkundigt, ob dies auch für Berlin zutrifft und wie die Nutzungszahlen beim i-KFZ sich geändert haben (Drucksache 19/18276).
Beruhigend: es wird in Berlin keine Einschränkungen bei i-KFZ aufgrund der aktuellen IT-Sicherheitsvorfälle geben. Berlin erfüllt die Mindestsicherheitsanforderungen.
Seit Ende 2023 ist i-KFZ in Berlin in allen vier Stufen verfügbar. Dies bedeutet, sowohl Bürger*innen als auch Unternehmen können alle KFZ relevanten Behördendienstleistungen auch online in Anspruch nehmen.
Doch werden diese auch genutzt? Leider nein, die Anzahl der Vorgänge die im Internet getätigt werden, liegt im Schnitt bei 10 %. Der höchste Anteil an Vorgängen im Internet lag 2023 im Dezember bei circa 14 %. Damit ist zwar eine Steigerung im Vergleich zu 2022 zu von knapp 2 % zu erkennen. Bei im Schnitt 30.000 Vorgängen im Monat ist dies jedoch zu wenig, um Bürger*innen und Verwaltung wirksam zu entlasten. Ein Ausreißer ist dabei das Außerbetriebsetzen, hier stiegen die Vorgänge aus dem Internet von Januar mit circa 23 % auf circa 36 %. Der Senat sollte systematisch analysieren, warum die online Dienstleistungen von den Bürger*innen kaum genutzt werden.
Frage 1: Bundesweit war und ist der Zugang zu den i-KFZ-Dienstleistungen teilweise eingeschränkt, da Sicherheitsstandards nicht eingehalten wurden. Inwiefern betrifft dies auch die Zulassungsbehörde Berlin?
Die Zulassungsbehörde Berlin unterstützt die Funktionalitäten der 4. Stufe i-Kfz und der Großkundenschnittstelle vollumfänglich.
Frage 2: Wenn ja, wann wird die Zulassungsbehörde Berlin alle Sicherheitsanforderungen für i-KFZ erfüllen?
Bis Ende Februar 2024 liefen abschließende Nachtests im Rahmen der Pentests und Audits für den Nachweis der Einhaltung der Mindestsicherheitsanforderungen i-Kfz.
Frage 3:Wenn ja, wann wird die Zulassungsbehörde Berlin nach ISO 27001 zertifiziert (Zertifizierung auf Basis von IT- Grundschutz als Voraussetzung für i-KFZ)?
Die Zulassungsbehörde Berlin betreibt keine eigene IT. Dies erfolgt sowohl im IT- Dienstleistungszentrum Berlin, als auch bei der komm.one als Betreiber des dezentralen i-Kfz- Portals im Rahmen einer EfA-Leistung. Beide Rechenzentren verfügen über die erforderliche ISO-Zertifizierung.
Frage 4: Wie sind die Nutzungszahlen der Zulassungsvorgänge über i-KFZ im Verhältnis zu den Zulassungszahlen bei Präsenzterminen im Jahr 2023 (Bitte Online-Vorgänge und Präsenzvorgänge einzeln in absoluten Zahlen und wenn möglich nach Monaten aufgeschlüsselt angeben)?