Aufrechnung von darlehensweise erbrachten Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen mit SGB-II-Leistungen
Nach Auffassung von Tacheles e.V. ist die Aufrechnung von Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen nach § 42a Abs. 2 SGB II mit den SGB-II-Regelbedarfen verfassungswidrig. Der Erwerbslosenverein regt eine bundesweite Kampagne an, Leistungsberechtigte dabei zu unterstützen, sich gegen die durch Aufrechnungen verursachte Unterschreitung des Existenzminimums mit Rechtsmitteln zur Wehr zu setzen. Da die Regelung auch bei der Sozialgerichtsbarkeit und in der Fachliteratur umstritten ist, sehen wir realistische Chancen, die Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungsdarlehen mittelfristig mit Hilfe zahlreicher Klagen und einer politischen Kampagne zu Fall zu bringen. Wie der Berliner Senat dazu steht und welche Aufrechnungen in Berlin stattfinden, habe ich abgefragt (Drucksache 18/11629).
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die erfragten Informationen betreffen teilweise Sachverhalte, die die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales nicht vollständig aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Sie ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Berlin-Brandenburg, um Stellungnahme gebeten. Die sich aus der erfolgten Zuarbeit ergebenden Informationen finden sich in den nachfolgenden Ausführungen wieder.