Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung

Im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün für Berlin steht: „Die nachhaltige Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist Schlüsselaufgabe für die Zukunft Berlins“. An dieser Stelle berichte ich über meine politische Arbeit und werde aktuelle Analysen, Strategien und Konzepte mit Blick auf die Bekämpfung von Armut in Berlin sammeln.

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Neue Wege in der Kältehilfe: Warte- und Wärmehalle statt Kältebahnhöfe

Der Winter naht und mit ihm die kalten Nächte in Berlin. Seit dem 1. Oktober sind in der Stadt wieder die Notübernachtungsplätze für Wohnungslose Menschen geöffnet. Zum Start Anfang Oktober standen in diesem Jahr ca. 400 Notübernachtungsplätze zur Verfügung. Bis Ende des Jahres wenn es richtig kalt wird soll es weitere Plätze geben. In der Summe werden über 1000 Notschlafplätze der Kältehilfe zur Verfügung stehen.

Obdachlose Personen brauchen ihre Hilfe!

  • IM NOTFALL WÄHLEN SIE: 110 (POLIZEI) ODER 112 (FEUERWEHR/RETTUNGSDIENST)
  • Wärmebus erreichbar ab 18 Uhr unter: 030 600 300 1010 (1. November – 15. März, täglich unterwegs von 18 bis 24 Uhr)
  • Kältebus erreichbar ab 21 Uhr unter: 0178 523 5838 (1. November – 31. März, täglich unterwegs von 21 bis 3 Uhr)
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Gute Arbeit – Tariftreue von Zuwendungsempfänger*innen

Der Hauptausschuss hat den Senat gebeten, rechtzeitig zu Beginn der 2. Lesung der Einzelpläne am 30.10.2019 einzelplanübergreifend zu erläutern, was die jeweiligen Senatsverwaltungen aktiv unternehmen, damit die Zuwendungsempfängerinnen/-empfänger nach Tarifvertrag bezahlen. Dieser Bericht liegt nun vor (Rote Nummer 1407 D). Dieser wird nun im Hauptausschuss weiter beraten. Ziel bleibt: gute Arbeit in öffentlichem Auftrag sicherzustellen.

Die Senatsverwaltungen setzen verschiedene Maßnahmen um, um eine Bezahlung analog des TV-L zu ermöglichen. Im Folgenden sind die Maßnahmen nach Senatsverwaltungen getrennt dargestellt.

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Nacht der Solidarität- Freiwillige gesucht

Wohnungslosigkeit in Berlin ist seit Jahren eine große Herausforderung, deren Trend sich stetig fortsetzt: die Wohnungs- und Obdachlosigkeit nimmt kontinuierlich zu, Landes- wie Bundesweit. Der Berliner Senat geht mit der Umsetzung der neuen „Leitlinien der Wohnungslosenhilfe und Wohnungslosenpolitik“ einen ersten wichtigen Schritt.

ziel ist unter anderem die Steuerung der Unterbringung wohnungsloser Menschen sowie die Ausweitung des Angebotes an geeigneten Räumen zu verbessern. sowie die Hilfs- und Beratungsangebote bedarfsgerecht zu gestalten. Dazu wird es im Januar 2020 erstmals eine Obdachlosenstatistik geben, um auf dieser statistischen Grundlage die Basis für nachhaltige Maßnahmen gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu schaffen. Auf der Grundlage der erfolgten Zählung können so die Angebote konkretisiert und zielgruppenspezifischer (zum Beispiel spezielle Unterkünfte für Frauen o.ä.) gestaltet und umgesetzt werden.

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Abgeordnetenhaus Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Zuschuss für Weiterqualifizierung von Pflegehilfskräften zu Pflegefachkräften

In einem Bericht für die Haushaltsberatungen informiert der Senat über Planungen für einen Zuschuss für die Weiterqualifizierung von Pflegehilfskräften zu Pflegefachkräften. Um die Weiterbildung zur Fachkraft weiterhin attraktiv zu gestalten, soll den Pflegehilfskräften während der Weiterqualifizierung zur Fachkraft deshalb ein Zuschuss i.H.v. 500 €/Monat gewährt werden, welchen sich der Arbeitgeber und Ausbildungsträger auf der einen Seite und das Land Berlin auf der anderen Seite jeweils zur Hälfte teilen.

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Neue AV Wohnen: Berlin als soziale Stadt erhalten

Mit der Anpassung der AV Wohnen reagiert der Senat auf die weiter prekäre Lage auf dem Wohnungsmarkt. Insbesondere die neuen Beratungspflichten der Sozialämter und die Übernahme der Beiträge für die Mitgliedschaft in einer Mieterorganisation stärken die Rechte der Mieter*innen. Bei der Neugestaltung der Richtwerte für die Bruttokaltmiete und Heizkosten führen wir einen Klimabonus ein, um die notwendige energetische Sanierung sozialverträglich umzusetzen.

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Veränderungen zu den Leistungen des Bildungs-und Teilhabegesetz (BuT)

Seit dem 01. August 2019 gibt es mehr finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Familien. Im neuen Starke-Familien-Gesetz sind Verbesserungen bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) vorgesehen. Aus einem Bericht der Senatsverwaltung für Jugend und Familien an den Hauptausschuss (Rote Nummer 2151) geht hervor, welche Leistungen durch die Gesetzesänderung übernommen werden und welche Änderungen und Kosten sich damit für den kommenden Landeshaushalt 2020/2021 ergeben.

Bereits seit dem 01. August 2019 entfallen in Berlin die Kosten für das Mittagessen in der Grundschule von der 1. bis zur 6. Klasse für Schulkinder. Für Kinder in der Kita und Kindertagespflege sowie für die Sekundarstufe an Gesamt- oder Berufsschulen sind Finanzierungen über das BuT möglich. Hier entfällt der Eigenanteil für die Kosten beim gemeinschaftlichen Mittagessen durch den Nachweis eines gültigen “berlinpass-BuT” bzw. die Kosten werden dem Caterer auf Antrag erstattet. Weiterhin werden Kosten für Klassenfahrten und Ausflüge übernommen, wenn die Eltern eine Leistungsberechtigung und seitens der Schule den Ausflug bzw. die Fahrt nachweisen. Sobald ein berlinpass-BuT der Kita oder Schule vorliegt, ist sowohl die Kostenfreiheit für den Verpflegungsanteil als auch für Ausflüge vorgesehen.

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Abgeordnetenhaus Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Verwaltung 

Welche Informationen bietet die Berliner Servicehotline 115 zur Unterstützung obdachloser Berliner*innen?

Am 11. September 2019  ist der Tag der Wohnunglosen, der bundesweit mit vielfältigen Aktionen begangen wird. Seit Jahren steigt die Zahl der Wohnungslosen auch in Berlin. Auch die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt sorgt zunehmend dafür, dass immer mehr Menschen von Wohnungslosigkeit bedroht oder bereits betroffen sind. Wichtig ist es daher besonders, bereits im Vorfeld den Wohnraumverlust nach Möglichkeit zu vermeiden. Hierzu bedarf es professioneller und auf die Betroffenden angemessener Beratung.

Die Berliner Verwaltung bietet mit ihrem Bürgertelefon unter der Nummer 115 einen zentralen Telefonservice für alle Anliegen zur Berliner Verwaltung an. Ich wollte von der Senatsverwaltung wissen, inwiefern dieses Bürgertelefon auf die Bedarfe und Anliegen auch für Obdachlose Menschen oder Menschen die von Wohnungslosigkeit bedroht sind ausgerichtet ist. Die vollständige Antwort des Senats zu meiner Anfrage finden Sie hier (Drucksache 18/20583).

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Haushaltsplan für Integration, Arbeit und Soziales

Der Senatsentwurf für den Haushaltsplan 2020/2021 sieht einen leichten Rückgang der Ausgaben der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im Vergleich zu 2019 vor (von 1,370 Mrd. auf 1,354 Mrd. Euro). Die Senatsverwaltung gehört damit zu den wenigen, die in den kommenden Jahren geringere Ausgaben erwarten. Zwar steigen die Mittel für Personal, was an den höheren Tarifabschlüssen liegt, aber die Sachausgaben und sonstige Investitionen sind geringer. Folgende Schwerpunkte sollen mit dem Entwurf für den Haushalt für Integration, Arbeit und Soziales (Einzelplan 11) umgesetzt werden.

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