Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Verwaltung

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Open Source: Übersicht und Code-Austausch in der Verwaltung

Heise berichtete zuletzt über ein Konzept für Depot zum Code-Austausch in der Verwaltung (Open Source). Ich habe aus diesem Anlass den Senat befragt, wie sich Berlin daran beteiligt (Drucksache 18/25055). Die Antwort verstehe ich als einen ersten Schritt. Demnach begrüßt der Senat das Vorhaben. Eine aktive und unmittelbare Beteiligung gibt es aber nicht und sie ist wohl auch noch nicht geplant.

Letzteres ist für mich ein Arbeitsauftrag. Ich bin überzeugt, dass Berlin mehr Open Source braucht. Von aktuell 316 IT-Fachverfahren sind immerhin schon heute 69 IT-Verfahren angegeben, die auf Open Source zu basieren, wobei der Quellcode nur bei 67 IT-Verfahren verfügbar ist. Dazu ist der IKT-Basisdienst Zeitmanagementsystem (ZMS) ein Beispiel für eine Software, die im Auftrag des ITDZ Berlin vollständig als Open Source-Lösung entwickelt wird. Die Software soll unter der Lizenz EU-PL 1.2 veröffentlicht werden.

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Senat beschließt Grünbuch für die Berliner Digitalisierungsstrategie

Auf seiner Sitzung am 6. Oktober 2020 hat der Senat einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Berliner Digitalisierungsstrategie geschafft. Auf Vorlage von Wirtschaftssenatorin Ramona Pop hat er heute das Grünbuch für die Berliner Digitalisierungsstrategie beschlossen. Die Koordination der weitern Umsetzung soll demnach die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe übernehmen.

Mit der Digitalisierungsstrategie wird ein zukunftsgerichteter Rahmen geschaffen, der alle bestehenden digitalisierungsbezogenen Programme und Strategien des Landes Berlin miteinbezieht. Das Grünbuch ist der erste Schritt in einem zweistufigen Verfahren zur Entwicklung der Berliner Digitalisierungsstrategie: Das nun beschlossene Grünbuch beschreibt die strategischen Herausforderungen der Digitalisierung sowie die Stärken und Handlungsbedarfe im Land Berlin. Auf der Grundlage des Grünbuchs wird ein Partizipationsprozess mit verschiedenen Online- und Offline-Beteiligungsformaten durchgeführt werden. Alle Berlinerinnen und Berliner werden die Möglichkeit erhalten, sich am Strategieprozess zu beteiligen und ihn digital zu kommentieren und zu unterstützen. Anschließend sollen die Handlungsbedarfe aus dem Grünbuch im Weißbuch in Ziele und konkrete Maßnahmen überführt sowie Akteure und Verantwortlichkeiten definiert und umgesetzt werden.

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Verfassungsdebatte nach ernüchterndem Zwischenbericht zur Umsetzung des „Zukunftspaktes Verwaltung“?

Das Thema Verwaltungsmodernisierung steht in Berlin immer auf der Tagesordnung. Zuletzt hat ein Gastbeitrag von Staatssekretär Frank Nägele einen neuen Impuls gesetzt. In seinem Hilferuf, den er gemeinsam mit Monika Herrmann und Sören Benn veröffentlicht hat, versucht er eine Verfassungsdebatte anzustoßen. So richtig diese Debatte ist, so sehr macht der Gastbeitrag deutlich, dass der Senat mit seinen diversen Versuchen einer Verwaltungsmodernisierung nicht sehr viel erreicht hat. Sowohl die Alt-Kommission als auch der Zukunftspakt Verwaltung haben bisher zu keinen durchschlagenden Erfolgen geführt.

Der Ball für eine Verfassungsdebatte liegt nun beim Berliner Abgeordnetenhaus. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob es Bereitschaft gibt wenigstens zu sondieren wie weit die Gemeinsamkeiten gehen. Insbesondere die Frage der Stärkung der Entscheidungskompetenz der/des Bezirksbürgermeister (Projektsteckbrief Nr. 21) sollte dabei sondiert werden. Denn die bisher erfolgten Prüfungen haben verdeutlicht, dass der bestehende Verfassungsrahmen kaum Umsetzungschancen im Rahmen einer einfachgesetzlichen Erweiterung der Kompetenzen der Bezirksbürgermeisterinnen/Bezirksbürgermeister lässt. Bedauerlich ist, dass der Senat den Bedarf einer Verfassungsdebatte so kurz vor der nächsten Wahl eingesteht und damit der Zeitrahmen für den notwendigen politischen Prozess im Parlament nicht besonders groß ist.

In diese Debatte hat der Senat seinen halbjährlichen Bericht über die Umsetzung des „Zukunftspakt Verwaltung“ vorgelegt. Der 72-seitige Bericht (Rote Nummer 2761 A) zum Stichtag 30. Juni 2020 ist dementsprechend ernüchternd. Corona ist sicher ein Argument, aber mit den Verzögerungen des vorherigen Zwischenberichtes zusammen, gibt es bisher einfach zu wenig Fortschritte. Folgend einige kurze Punkte aus dem Bericht, die das unzufriedenstellende Gesamtbild verdeutlichen:

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Bits & Berlin – Newsletter – 09/2020

Nach der Augustsitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz gibt es heute eine aktuelle Ausgabe von Bits & Berlin. Auf der Tagesordnung stand eine Anhörung zum Thema “Digitale Verwaltung – Herausforderungen und Potentiale für Berlin” sowie das Gesetz zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Berliner Gesetzen an die Verordnung (EU) 2016/679 (Berliner DatenschutzAnpassungsgesetz EU – BlnDSAnpG-EU).

Beschäftigt hat mich in den letzten Wochen dazu die Kundenzufriedenheit mit dem Berliner Service-Portal sowie die Daten der Verkehrsinformationszentrale (VIZ).

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Evaluierung von Kundenzufriedenheit mit dem Berliner Service-Portal

Wie zufrieden sind die Berliner*innen mit dem Berliner Service-Portal service.berlin.de? Und in welcher Form evaluiert Berlin seinen Service im Sinne des eigenen Anspruchs als “Dienstleisterin für die Bürger*innen? Dies habe ich beim Senat erfragt (Drucksache 18/24358).

Die Antwort ist deutlich: Eine regelmäßige Zufriedenheitsumfrage bei den Nutzerinnen und Nutzern des Berliner Service-Portals findet nicht statt. […] Durch individuelle Rückmeldungen ist bekannt, dass die Nutzerinnen und Nutzer es sehr schätzen, immer mehr Informationen zu Verwaltungsleistungen an zentraler Stelle vorzufinden, statt auf den einzelnen Websites der jeweils fachlich zuständigen Behörden suchen zu müssen.

Bekannt ist immerhin die Studie „Servicefreundliche Stadt“ der IW Consult, bei der Berlin den ersten Rang unter den 100 größten Städten Deutschlands belegt hat (PDF). Auch bei den Bürgerämtern kündigt der Senat Fortschritte an: Die Kundenbefragungen in den Bürgerämtern befinden sich im Stadium der Pilotierung und werden ab Oktober 2020 auf alle Bezirke ausgeweitet.

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Bits & Berlin – Newsletter – 08/2020

Ich darf ganz herzlich zur neuen Ausgabe von Bits & Berlin begrüßen. Die parlamentarische Sommerpause ist vorbei und die Arbeit im Berliner Abgeordnetenhaus steht weiterhin unter dem Eindruck der COVID-19-Entwicklungen – und der sommerlichen Hitze. Viel Spaß mit den Themen und bleiben Sie, bleibt ihr gesund!

KTDat-Ausschusssitzung

Hauptthema der ersten Sitzung nach der Sommerpause waren die Möglichkeiten, die aus der Long RangeWide Area Network-Technologie (LoRaWAN) für die Smart City Berlin entstehen. Dazu hatten wir – standesgemäß per Videokonferenz – eine Anhörung mit Expert*innen zum Thema.

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Braucht Berlin einen Code of Conduct für die Vergabe von Beratungsleistungen?

Das Scheitern des Vergabeverfahrens für die Einrichtung der elektronischen Akte ist im April bekannt geworden. Inzwischen ist es „in den Stand vor der Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote zurückzuversetzt“. Der Tagesspiegel schreibt dazu: “Die elektronische Akte, der zentrale Meilenstein des bereits 2016 verabschiedeten E-Government-Gesetzes, wird in absehbarer Zeit nicht kommen.”

Ein Beitrag in eGovernment Computing zum Thema „Code of Conduct!“ war für mich Anlass, beim Senat nachzufragen, wie die Zusammenarbeit von öffentlicher Hand und Unternehmensberatungen in Berlin gehandhabt wird (Drucksache 18/23744). Denn beim Scheitern der E-Akte ist gleichzeitig Geld an externe Berater*innen geflossen. Hat die fehlende interne Expertise das Scheitern der Vergabe begünstigt? Welche Rolle spielen in Berlin die potentiell fehlende Augenhöhe zwischen Auftraggebern und Berater*innen, die fehlende „Selbstreflexion“ der Berater*innen oder die „Rundum Sorglospakete“ in Rahmenverträgen?

Die Antwort des Senats zeigt, dass sich Berlin bisher nicht vertieft mit dem Thema beschäftigt hat. “Der geplante Code of Conduct wurde von Dataport noch nicht veröffentlicht. Der Senat kann daher bisher keine Stellungnahme dazu abgeben. Grundsätzlich handelt es sich bei einem Code of Conduct um Verhaltensmaßregeln für Verbände oder Unternehmen im Geschäftsverkehr“. Sobald Dataport mit dem geplanten Code of Conduct gestartet ist, sollte das Thema für Berlin erneut auf die politische Agenda.

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E-Rechnung im Land Berlin – Stand im Sommer 2020

Im April endete die Umsetzungsfrist für die EU-Richtlinie 2014/55/EU: In ganz Europa muss die elektronische Rechnungsstellung durch öffentliche Auftraggeber akzeptiert werden. Ich habe beim Senat nachgefragt, wie weit das Land Berlin mit der Umsetzung der E-Rechnung ist.

Berlin hat pünktlich die E-Rechnung eingeführt und erste E-Rechnungen wurden in den letzten Wochen bereits eingereicht. Dafür wird die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform genutzt, auch per E-Mail oder durch den europäischen Beschaffungsprozess PEPPOL können E-Rechnungen übersendet werden. Meine Frage nach statistischer Erhebung und Erwartungen wurde – für mich unverständlich, weil das zumindest für die Planung der IT-Kapazitäten erhoben werden müsste – nicht beantwortet.

Dafür gibt es auch einen verschlüsselten Weg zum Datei-Upload. Die Ende-zu-Ende-verschlüsselte Einsendung sollte – so sieht es im Übrigen auch das E-Government-Gesetz Berlin vor – aus meiner Sicht schnellstmöglich auch per E-Mail möglich sein – das muss das Land noch nachbessern.

Der Senat hat darauf hingewiesen, dass das System erst mit einer neuen Softwarelösung für das Berliner Haushaltswesen (HKR-neu) erwünschte Synergieeffekte hervorrufen wird. Bedauerlicherweise ist eine Open-Data-Aufbereitung der durch die E-Rechnung erhobenen Daten nicht geplant – das sollte im Rahmen unserer Open-Data-Strategie geändert werden. Insgesamt sind wir aber auf einem guten Weg, die Rechnungsstellung digitalisiert umzusetzen und die notwendigen Voraussetzungen für eine medienbruchfreie Abwicklung von öffentlichen Aufträgen zu schaffen.

Die ganze Anfrage gibt es hier als PDF und nachfolgend im Volltext.

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E-Mailverkehr außerhalb des Berliner Landesnetzes “nur” per Brief

In Marzahn-Hellerdorf kursiert offenbar eine “absurde” Dienstanweisung. Demnach müssen Behörden für die Kommunikation von personenbezogene Daten zwischen Bürger und Verwaltung postalisch – also per Brief – antworten und den Bürger bitten, in den unverschlüsselten E-Mail-Verkehr einzuwilligen. Dazu gibt es extra einen Vordruck.

In einer Antwort auf eine Anfrage erklärt der Senat nun, dass “keine explizite Unterstützung für die Erstellung der Dienstanweisungen zum Umgang mit dem E-Mailverkehr außerhalb des Berliner Landesnetzes durch die Senatsverwaltung besteht” ( Drucksache 18/23533).

So ist das E-Government-Gesetz Berlin sicher nicht gemeint. Ziel muss ein einheitliches und rechtssicheres Vorgehen der Berliner Verwaltungen sein. Ich teile die Ansicht vieler Kolleg*innen, dass der Absender einer unverschlüsselten Mail mit dem Verschicken dieser seine Einwilligung dafür gibt, dass die Verwaltung auf die E-Mail auch in selber Weise antwortet. Wenn es hier Unklarheiten gibt, sollten diese im Rahmen des Gesetz zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Berliner Gesetzen an die Verordnung (EU) 2016/679 (Berliner Datenschutz-Anpassungsgesetz EU – BlnDSAnpG-EU) (Drucksache 18/2598) beseitigt werden.

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