Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Verwaltung

Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Transparenz und Kontrolle – Entwicklung des Datenchecks in Berlin

Erst vor einigen Tagen wurde an dieser Stelle über die Zielrichtung des Koalitionsantrages zur Schaffung eines Datenchecks für die Bürger*innen in Berlin berichtet: “Er verpflichtet die Berliner Verwaltung, die über mich als Bürger gespeicherten Daten, die in den künftigen E-Akten der digitalen Verwaltungsdienstleistungen erhoben und verarbeitet werden, in meinem Kundenkonto (Servicekonto Berlin) darzustellen.” – und schafft damit einen Ansatz für mehr Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung.

Der Senat hat dazu nun einen ersten Zwischenbericht vorgelegt (Drs. 18/1927). Dabei stellt er zwei Faktoren in den Mittelpunkt: einerseits die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage; andererseits der Einsatz für eine einheitliche Regelung und technische Umsetzung auf Bundesebene. Es ist erfreulich, dass der Senat hier einen schnelle und ganzheitliche Aktivität an den Tag lehnt.

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Abgeordnetenhaus Datenschutz Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Volle Kontrolle über meine Daten! Wie der Berliner Datencheck den Datenschutz neu denkt.

Daten, so sagt ein inzwischen weit verbreitete Marketing-Kalenderspruch, sind das „Gold des 21. Jahrhunderts“. Dieser Spruch führt bei vielen von uns leider zu einer falschen Vorstellung davon, was Daten sind und wie wir mit unseren Daten umgehen sollten. Für mich sind meine Daten beispielsweise keine Goldbarren, sondern maximal goldene Brotkrumen. Ich kann meine Daten nirgendwo in Bargeld eintauschen oder meine Lebensmittel bezahlen, essen kann ich sie auch nicht – aber überall rieseln sie mir aus der Hosentasche. Gleichzeitig verwende ich meine Daten aber täglich als Gegenleistung, um damit meist kostenfreie Dienstleistungen in einer digitalisierten Welt in Anspruch zu nehmen oder in vielen Fällen nehmen zu können.

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Abgeordnetenhaus Berlin Europa Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Estland: Europäisches Vorbild für eine Digitalisierung der Verwaltung?

Unter dem Motto “Wir für Europa” zeigen wir Landespolitiker*innen Flagge für eine klar proeuropäische Haltung. Mein Beitrag widmet sich dem Thema Digitalisierung in Estland. Kann das Land Vorbild für die Modernisierung der Berliner Verwaltung sein?

Wenn wir über die Vorbilder der Verwaltungsdigitalisierung in Europa reden, dann sprechen wir oft über Schweden, über Dänemark – aber unangefochten an der Spitze steht der kleine Staat im Baltikum: Estland. Kein europäischer Staat hat eine so umfassende Digitalisierung des Verhältnisses zwischen Bürger und Staat geschaffen: den Ausweis online beantragen, online in die Krankenakte schauen und per Online-Wahl von jedem Ort der Welt sein Wahlrecht ausüben. Estland bleibt nicht stehen, sondern experimentiert mit neuen Technologien. So werden Blockchain-Methoden zur Reformierung der Landeswährung getestet. Abgesichert wird das durch ein starkes Datenstrafrecht und umfangreiche Einsichtsrechte.

Einen direkten Vergleich zwischen Estland und Deutschland zu ziehen, das wäre trotzdem vermessen. Die Bundesrepublik ist mit Abstand das bevölkerungsreichste Land der EU. Knapp 83 Millionen Einwohner*innen greifen hier auf umfangreiche Verwaltungsdienstleistungen von Bund, Ländern und Kommunen zu. Demgegenüber stehen 1,3 Millionen Einwohner Estlands. Allein dieser Unterschied macht deutlich, dass es in Deutschland nicht ganz so schnell gehen kann. Hinzu kommt unser föderales System, das aus gutem Grund keine zentrales Roll-Out ermöglicht. Wir sollten uns also zwei zentrale Fragen stellen:

  1. Wie können wir von den estländischen Erfahrungen lernen?
  2. Wie lässt sich das estländische System für bevölkerungsreiche Staaten übertragen?

Die Antwort auf beide Fragen ist zunächst die Europäische Union und die mit ihr verbundene europäische Partnerschaft. Wir schaffen mit dem Rückgriff auf Erfahrungen von verschiedenen Regionen und Mitgliedsstaaten ein Kompetenznetzwerk, das innovativen Ideen den Raum gibt sich zu entfalten und einen Wissenstransfer ermöglicht.

Auch ist es wichtig, eine Übertragung der Innovationen mit Rücksicht auf die verschiedenen Rahmenbedingungen der Staaten zu diskutieren. Dafür kann der europäische Rahmen eine Grundlage sein, um einheitliche Standards und Grundlagen für die Mitgliedsstaaten zu schaffen, die sich wiederum aus Erfahrungen von Best Practice-Beispielen speist. Das Ziel ist ein europäischer Rahmen, der für die Mitgliedsstaaten umsetzbar ist.

Damit stärken wir die Freiheiten der europäischen Bürger*innen, die – egal, wo sie sich in Europa niederlassen – den gleichen Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen und Angeboten erwarten dürfen und sollen. Wenn sich alle in demokratische Prozesse des Heimatlandes von jedem Ort aus in Europa einbringen können, stärkt das die europäische Demokratie.

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Abgeordnetenhaus Mobilität Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Kfz-Online-Zulassung ab 1.10. über das Berliner Dienstleistungsportal möglich

Die erweiterte Kfz-Online-Zulassung wird zum 1. Oktober 2019 über das Berliner Dienstleistungsportal möglich sein. Dies hat der Senat auf meine Anfrage (Druchsache 18/18532) bestätigt. Damit kommt der Ausbau der Dienstleistungen der Berliner Verwaltung, die jede Berliner*in mit ihrem Service-Konto online über das Internet erledigen kann, endlich voran. Auch wenn das Ziel, künftig alle Verwaltungsabläufe bequem von zu Hause erledigen zu können, noch Zukunftsmusik ist, zeigt dieser Baustein dass die Berliner Verwaltung viele Weichen ins digital Zeitalter gestellt hat. Weitere digitale Dienstleistungen als Teil des E-Gouvernement, also digitale Informationen und Dienste von Staat und Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger, sind auch in Berlin auf dem Weg.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Open Data Verwaltung 

OpenData und Umgang mit Verwaltungsvorschriften in der Berliner Verwaltung

Im Rahmen der Debatte zur Modernisierung der Berliner Verwaltung habe ich mich zuletzt mit dem Thema Verwaltungsvorschriften beschäftigt.

Welche dieser Verwaltungsvorschriften sind in den vergangenen 5 Jahren entweder durch (1) Befristung nach § 6 Abs. 5 S. 1 und 2 AZG oder (2) durch Befristung des § 6 Abs. 5 S. 3 AZG ausgelaufen? Welche Verwaltungsvorschriften werden im Land Berlin trotz einer Befristung durch § 6 Abs. 5 S. 3 AZG weiterhin angewendet? Welche Verwaltungsvorschriften werden entweder durch (1) Befristung nach § 6 Abs. 5 S. 1 und 2 AZG oder (2) durch Befristung des § 6 Abs. 5 S. 3 AZG in den kommenden 10 Jahren auslaufen? Und auch: Wo gibt es eine Übersicht über alle Verwaltungsvorschriften.

Die Antwort des Senats auf meine Anfrage macht Hoffnung (Drs. 18/18529): “Die Verwaltungsvorschriften sollen der Öffentlichkeit künftig standardmäßig im Rahmen der vorstehend beschriebenen zentralen Verwaltungsvorschriften-Datenbank angeboten werden. Automatisierte Schnittstellen zum Open Data Portal sollen gemäß Ziffer 6.4 der IKT-Architektur (https://www.berlin.de/sen/inneres/moderneverwaltung/digitalisierung/ikt-infrastruktur/) vorgesehen werden. Die Metadaten der unter 1. dargestellten Verwaltungsvorschriften-Datenbank werden auch Angaben wie z. B. Befristungen umfassen. Diese Daten können voraussichtlich auch bei daten.berlin.de bereitgestellt werden. Eine abschließende technische Prüfung steht aus.”

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Abgeordnetenhaus Berlin Mobilität Verwaltung 

Welche Fußgängerüberwege sind aktuell in Arbeit?

Fußgängerüberwege werden in der Debatte um die Modernisierung der Berliner Verwaltung gern als ein “Negativbeispiel” angeführt. Die berüchtigten 18 Schritte und 3 Jahren fehlen in kaum einem Papier zum Thema. Ich habe den Senat mal befragt, welche Fußgängerüberwege aktuell bereits angeordnet sind (also eigentlich schon fast fertig) (Drs. 18/18530). Interessant ist dabei die Antwort zum Umgang mit den Altlasten. Als große Hürde werden darin nicht etwa die Abläufe oder Zuständigkeiten angeführt, sondern das fehlende Personal zur Umsetzung. Dies macht deutlich, dass eine zentrale Herausforderung für die Modernisierung der Berliner Verwaltung die Personalentwicklung und Personalakquise bleibt.

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Abgeordnetenhaus Bits & Berlin Datenschutz Mobilität Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Bits & Berlin – Newsletter – 03/2019

Willkommen zurück, direkt hinein in die aktuelle Ausgabe von „Bits & Berlin“ – dem monatlichen Newsletter über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz. In diesem Monat geht es um die BVG und die neue Jelbi-App, unsere Fraktionsklausur zum Thema moderne Verwaltung sowie ein Transparenzgesetz für Berlin.

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Abgeordnetenhaus Berlin BündnisGrüne Senat Verwaltung 

Mehr Qualität im Miteinander: für eine moderne Verwaltung und zukunftsorientierte Personalentwicklung in Berlin

Auf unserer Frühjahrsklausur haben wir heute ein Eckpunktepapier für eine moderne Berliner Verwaltung verabschiedet. Berlin braucht eine moderne Verwaltung, die bürgernah und leistungsfähig ist. Deshalb wollen wir den „kurzen Dienstweg für alle“ – also einen effizienten Bürgerservice in hoher Qualität. Der beste Indikator für eine gute Verwaltung sind die Berlinerinnen und Berliner selbst: Schnelle Behördengänge und guter Service auch in Stresssituationen sind die Indikatoren dafür, ob eine Verwaltung gut funktioniert. Damit dies immer klappt, braucht es neue Ideen und Mut zu Reformen. Einige Punkte aus unserem Beschluss möchte ich an dieser Stelle kurz darstellen.

  • „Mehr Qualität im Miteinander“: Bereits für den kommenden Doppelhaushalt wollen wir mit Pilotvorhaben für eine neue Art von Zielvereinbarungen starten. So soll bspw. eine Zielvereinbarung für verbindliche Qualitätsstandards und Mindestveranschlagung für die Grün- und Baumpflege sorgen. Zielvereinbarungen sollen Verwaltungshandeln konsequent an Wirkung, Effekten sowie der Kundenperspektive ausrichten. Die Zielvereinbarungen müssen dabei klar in entsprechende Finanzbudgets eingebettet und auch mit Sanktionsmechanismen verbunden werden. Eine enge Abstimmung zwischen den jeweils zuständigen Senatsverwaltungen und den Bezirken ist selbstverständlich.
  • „Miteinander besten Lösungen finden“: Um den Modernisierungsprozess der kommenden Jahre parlamentarisch zu unterstützen und zu begleiten, schlagen wir vor die Mitarbeiter*innen der Berliner Verwaltung bspw. einmal im Jahr ins Berliner Abgeordnetenhaus einzuladen. Ziel eines solchen Mitarbeiter*innenkongresses im Berliner Abgeordnetenhaus soll sein, innovative Idee zur Verbesserung der Abläufe und Prozesse der Berliner Verwaltung zu fördern. Dazu soll es einen Pitch der besten Ideen geben. Im kommenden Doppelhaushalt wollen wir dafür ein „Innovationsbudget moderne Verwaltung“ etablieren und daraus den Gewinner*innen die Umsetzung ihres Projektes (inklusive Prokjektleitung) finanzieren.
  • „Vergleichbarkeit bei Entscheidungen in der ganzen Stadt“: Um zu einer einheitlichen Anwendung bei Verwaltungsentscheidungen zu kommen, wollen wir Senatsverwaltungen ermutigen nach AZG § 6 Abs. 2 c Verwaltungsvorschriften für die Bezirksverwaltungen zu erlassen, um Verfahrensabläufe oder technische Einzelheiten zu regeln.
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Abgeordnetenhaus Senat Verwaltung 

Sonderprogramme des Landes – was kommt in welchen Bezirken an?

Gemeinsam mit meiner Kollegin Stefanie Remlinger habe ich den Senat zu den vielen Sonderprogrammen des Landes für die Berliner Bezirke befragt (Drucksache 18/17489). In der umfangreichen Antwort hat der Senat die verschiedenen Programme dargestellt.

Politischen sollten wir neue Wege gehen, um die Handlungsfähigkeit der Bezirke zu erhöhen, Doppelzuständigkeiten abzubauen und bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Wir wollen ein Ende der immer neuen Sonderprogramme. Statt die bezirklichen Mittel zu erhöhen werden bezirkliche Aufgaben oft durch Landesprogramme finanziert und lösen erhebliche Verwaltungsvorgänge aus, z. im Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP), im Schul- und im Sportanlagen- oder auch beim „Schlagloch“-Programm usw.. Mit dem kommenden Doppelhaushalt wollen wir damit beginnen, bestehende Sonderprogramme wieder in die bezirkliche Globalsumme oder zumindest in den Einzelplan 27 (Zuweisungen an und
Programme für die Bezirke) zurückzuführen. Zukünftig findet die Steuerung, wo vom Land gewünschte Schwerpunkte zu setzen sind, unter anderem im Rahmen von Zielvereinbarungen
statt.

Die Schriftliche Anfrage bezieht sich laut Überschrift auf die „Sonderprogramme des Landes“. Allerdings sind nicht alle Ausgabeansätze im Einzelplan 27 Teil von Sonderprogrammen im Sinne der Anfrage. Insbesondere die Investitionsmaßnahmen, die in Kapitel 2712 etatisiert sind, fallen nicht hierunter (Ausnahme: Titel 72004 – Umgestaltung von Stadtplätzen).

Hintergrund der Veranschlagung des zentralen Schulneubaus durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) im Kapitel 2712 ist, dass im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive sowohl der Neubau von Schulen als auch Großsanierungen mit Gesamtkosten ab 10 Mio. € von den Bezirken auf die SenStadtWohn und die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH (HOWOGE) verlagert wurde. Die Zentralisierung des Neubaus war erforderlich, da aufgrund der Kurzfristigkeit des Bedarfs an neuen Schulen und Schulsporthallen die Gebäude in modularer und standardisierter Bauweise errichtet werden müssen. Insoweit handelt es sich bei dem Schulbau im Kapitel 2712 nicht um ein Sonderprogramm, sondern um die haushaltsmäßige Abbildung der Zentralisierung des Schulneubaus, soweit dieser nicht von der HOWOGE außerhalb des Landeshaushalts finanziert wird.

Die Anfrage thematisiert alle Sonderprogramme, die im Einzelplan 27 etatisiert sind. Die fachliche Zuständigkeit für die einzelnen Kapitel des Einzelplans 27 liegt bei den betroffenen Senatsverwaltungen. Diese haben die Fragen jeweils für ihr eigenes Fachkapitel beantwortet: Drucksache 18/17489.

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