Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Bits & Berlin – Newsletter – 10/2019

Willkommen zur neuen Ausgabe von „Bits & Berlin“ – dem monatlichen Newsletter über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz. Nachdem der Herbst nun voll in Berlin eingetroffen ist, lohnt es sich, das Tablet auszupacken, den Tee aufzubrühen und sich bei regnerischem Wetter mit unserem Newsletter in den Sessel zu setzen. Viel Spaß beim Lesen!

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Mehr Qualität im Miteinander: für eine moderne Verwaltung und zukunftsorientierte Personalentwicklung in Berlin

Auf unserer Frühjahrsklausur haben wir heute ein Eckpunktepapier für eine moderne Berliner Verwaltung verabschiedet. Berlin braucht eine moderne Verwaltung, die bürgernah und leistungsfähig ist. Deshalb wollen wir den „kurzen Dienstweg für alle“ – also einen effizienten Bürgerservice in hoher Qualität. Der beste Indikator für eine gute Verwaltung sind die Berlinerinnen und Berliner selbst: Schnelle Behördengänge und guter Service auch in Stresssituationen sind die Indikatoren dafür, ob eine Verwaltung gut funktioniert. Damit dies immer klappt, braucht es neue Ideen und Mut zu Reformen. Einige Punkte aus unserem Beschluss möchte ich an dieser Stelle kurz darstellen.

  • „Mehr Qualität im Miteinander“: Bereits für den kommenden Doppelhaushalt wollen wir mit Pilotvorhaben für eine neue Art von Zielvereinbarungen starten. So soll bspw. eine Zielvereinbarung für verbindliche Qualitätsstandards und Mindestveranschlagung für die Grün- und Baumpflege sorgen. Zielvereinbarungen sollen Verwaltungshandeln konsequent an Wirkung, Effekten sowie der Kundenperspektive ausrichten. Die Zielvereinbarungen müssen dabei klar in entsprechende Finanzbudgets eingebettet und auch mit Sanktionsmechanismen verbunden werden. Eine enge Abstimmung zwischen den jeweils zuständigen Senatsverwaltungen und den Bezirken ist selbstverständlich.
  • „Miteinander besten Lösungen finden“: Um den Modernisierungsprozess der kommenden Jahre parlamentarisch zu unterstützen und zu begleiten, schlagen wir vor die Mitarbeiter*innen der Berliner Verwaltung bspw. einmal im Jahr ins Berliner Abgeordnetenhaus einzuladen. Ziel eines solchen Mitarbeiter*innenkongresses im Berliner Abgeordnetenhaus soll sein, innovative Idee zur Verbesserung der Abläufe und Prozesse der Berliner Verwaltung zu fördern. Dazu soll es einen Pitch der besten Ideen geben. Im kommenden Doppelhaushalt wollen wir dafür ein „Innovationsbudget moderne Verwaltung“ etablieren und daraus den Gewinner*innen die Umsetzung ihres Projektes (inklusive Prokjektleitung) finanzieren.
  • „Vergleichbarkeit bei Entscheidungen in der ganzen Stadt“: Um zu einer einheitlichen Anwendung bei Verwaltungsentscheidungen zu kommen, wollen wir Senatsverwaltungen ermutigen nach AZG § 6 Abs. 2 c Verwaltungsvorschriften für die Bezirksverwaltungen zu erlassen, um Verfahrensabläufe oder technische Einzelheiten zu regeln.
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Senat will Stellen der bezirklichen Amts-/SE-Leitungen aufwerten

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Finanzen die Stellen der Amtsleitungen landesweit bewertet gemeinsam mit den Bezirken Kriterien erarbeitet, die eine Bewertung zunächst, der Stellen der Fachbereichsleitungen nach einheitlichen Maßstäben ermöglichen und dem Hauptausschuss über den Sachstand berichtet.

Zu diesem Arbeitsauftrag gibt es nun erste Ergebnisse. Von März 2018 bis August 2018 hat die KGSt das Projekt „Bewertung der bezirklichen Amtsleitungsstellen in Berlin“ durchgeführt. Am 29. und 30.08.2018 hat die KGSt die Ergebnisse der von ihr erstellten Bewertungsgutachten zunächst den Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern und dann den Amtsleitungen bekannt gegeben. Im Anschluss gab es Erörterungsund zum Teil Ergänzungsbedarf, der zu einer nochmaligen Anpassung von zwei Bewertungsgutachten führte. Mit Schreiben vom 5.10.2018 an die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister sowie die Leiterinnen und Leiter der Serviceeinheiten Finanzen hat die KGSt im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Finanzen das Ende des Projekts mitgeteilt.

Die abschließenden Ergebnisse der Bewertungsgutachten lauten wie folgt:

  • Für die Leitung von Gesundheitsamt, Jugendamt und die Kombination aus Steuerungsdienst, Personal und Finanzen BesGr. B 2
  • Für die Leitung des sehr großen Stadtentwicklungsamtes Pankow BesGr B 2
  • für die Leitung der anderen Stadtentwicklungsämter BesGr. A 16
  • Für die Leitung von Straßen- und Grünflächenamt, SE Facility Management und Sozialamt BesGr. A 16
  • Für die Leitung des Amtes für Bürgerdienste, Ordnungsamt, Amt für Weiterbildung und Kultur und Leitung des StD (allein), der SE Personal (allein) und der SE Finanzen (allein) BesGr. A 15
  • Für die Leitung der Kombination SE Personal und Finanzen BesGr. A 16
  • Für die Leitung des Rechtsamts BesGr. A 15

Die KGSt hat bei ihrer Entscheidungsfindung auch Unterschiede zwischen den Bezirken gewürdigt und in den Gutachten ausgeführt, ob diese bewertungsrelevante Auswirkungen haben. In einem Fall – Stadtentwicklungsamt – spiegelt sich die besondere Bevölkerungsstärke des Bezirks Pankow wieder. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird den Bezirken in Kürze ein Schreiben zur Umsetzung der Ergebnisse zukommen lassen, dass sowohl die personalwirtschaftlichen als auch die beamten- und tarifrechtlichen sowie die haushaltsrechtlichen Fragen behandeln wird.

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2019 zum Jahr der Netzanschlüsse an das Berliner Landesnetz machen

Ich habe die Debatte aus dem September – zur Frage wie Berliner Berufsschulen zeitnah ans Netz kommen – aufgegriffen und den Senat zum Verfahren der Anschlüsse an das Berliner Landesnetz (BeLa)befragt (Drs: 18/16513). Der Senat beschreibt das Verfahren wie folgt: “Die Sammlung der Anforderungen und Bedarfe der Verwaltungen erfolgt durch das ITDZ Berlin im Auftrag der IKT-Steuerung in einer fortgeschriebenen Liste, aus der eine Priorisierungsvorschlagsliste (jeweils im I. und III. Quartal) erstellt wird.”

Beim Anschluss von Schulen muss dabei noch zwischen Bei den Schulen müssen zwei Arten von Datennetzen unterschieden werden. Das eine ist das offizielle Berliner Landesnetz (BeLa) für die Behördeninterne Kommunikation. Das andere ist das „edukative Netz“, über das die Schüler arbeiten. Klar ist, dass im Jahr 2018 beide Leitungen leistungsfähig sein müssen.

Der Senat sagt auch: “Bereits jetzt ist der Bedarf von über 60 weiteren Neuanschlüssen für das 1. Halbjahr 2019 bekannt“. Darauf müssen sich Senat und ITDZ Berlin nun vorbereiten. 2019 muss das Jahr der Netzanschlüsse werden. Die Digitalen Welten warten auf Berlin. 🙂

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Dauerparkende Fahrzeuge im öffentlichen Raum

Da mich immer wieder Bürger*innen auf parkende Fahrzeuge ansprechen, habe ich den Senat um Informationen zur Rechtslage (Drucksache 18/13048) gebeten. Die ausführliche Antwort beschreibt die Herausforderung aber auch die Handlungsmöglichkeiten sehr gut. Ich möchte zwei Punkte aus der Antwort folgend darstellen.

Frage 6: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat das Land Berlin (entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt) das Zuparken durch große LKW bzw. Auflieger / Anhänger entlang ganzer Straßenzüge im Sinne der Anwohner*innen zu regulieren?

Unter Berücksichtigung aller verkehrlichen Interessen können bei einem vorliegenden zwingenden Gebot verkehrsbeschränkende Maßnahmen nach Maßgabe der StVO in bestimmten Straßen angeordnet werden, wenn durch parkende Lastkraftwagen die Verkehrssicherheit und -ordnung beeinträchtigt ist (beispielsweise in Gestalt eine Anordnung/Beschilderung des Fahrbahnrandes mit dem Verkehrszeichen „eingeschränktes Haltverbot“ und dem Zusatzzeichen „Pkw fei“). Die Voraussetzung eines „politischen Willens“ ist für die zuständige Straßenverkehrsbehörde zur Entscheidungsfindung und unter Berücksichtigung der verkehrsrechtlichen Vorgaben hingegen nicht relevant.

Frage 4: Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für Polizei und Ordnungsämter, um parkende Autos, die vermeintlich Öl verlieren – auch wenn sie regelmäßig umgeparkt werden –, zu überprüfen? (Bitte Zuständigkeiten und Ablauf erläutern)

Je nach Einzelfall kann durch den technischen Ölverlust eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 32 Abs. 1 StVO oder gar eine Umweltstraftat (z. B. § 324a Strafgesetzbuch) begründet sein, die polizeilich bzw. -im Rahmen ihrer Zuständigkeit- durch die Ordnungsämter zu bearbeiten sind. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, die Berliner Feuerwehr zur Abwehr konkreter Gefahren hinzuzuziehen. Die Fahrzeugverantwortlichen werden durch die Berliner Polizei bzw. durch die Ordnungsämter ermittelt und einzelfallabhängig zu erforderlichen Maßnahmen aufgefordert. Sie können aufgefordert werden (falls vom Schaden her vertretbar mit Setzung einer Frist von zehn Tagen), den Mangel zu beseitigen und das Fahrzeug instand zu setzen, die Instandsetzung gegenüber der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde (LABO) nachzuweisen oder, wenn es sich um ein verkehrsuntüchtiges Fahrzeug handelt, das Fahrzeug zu entfernen. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, setzt die Tätigkeit des Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben (Bezirksamt Lichtenberg) ein.

Bei sofortigem Handlungsbedarf werden – gegebenenfalls unter Einschaltung des Lichtenberger Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben- Maßnahmen zur Entfernung oder Sicherstellung des Fahrzeuges ergriffen. Bei eingetretenen Verunreinigungen erfolgt ein Bericht/eine Anzeige an das bezirkliche Umweltamt. Darüber hinaus prüfen die Ordnungsämter das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit und einer Inanspruchnahme der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters für den Ersatz entstandener Schäden. Bei entsprechendem Prüfergebnis werden diesbezügliche Ahndungs- oder Inanspruchnahmemaßnahmen ergriffen.

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#Wahlkreistag: Unterwegs in Mahlsdorf und Kaulsdorf

Mein letzter Wahlkreistag im Jahr 2017 führte mich am vergangenen Freitag (24.11.) durch Mahlsdorf und Kaulsdorf. Zu Beginn habe ich mir Beschwerden von Bürger*innen vor Ort angeschaut.

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