Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Endspurt für das Projekt „Zukunftsfähige Ordnungsämter“

Die Berliner Ordnungsämter sind neben den Bürgerämtern die Organisationseinheit mit vielen Antragstellenden (Privatpersonen und Unternehmen). Daher hat sich er Senat mit dem Projekt Zukunftsfähige Ordnungsämter (PDF) bereits im Jahr 2019 auf den Weg gemacht, Organisationsbetrachtungen und Personalbemessungen auf die Agenda zu setzen. Ist ist es den Aufgabenerweiterungen bzw. -veränderungen gerecht zu werden. Das Projekt “Zukunftsfähige Ordnungsämter” umfasst demnach 8 Arbeitspakete (0235).

Im Jahr 2024 soll das Projekt nun zum Abschluss gebracht werden. Ein vermeintlich letzter Zwischenbericht wurde zuletzt vorgelegt. Er zeigt die Ergebnisse der Arbeitspakete 2 “Bedarfsorientierte Ressourcenplanung” und 7 “Bezirkliches Kennzahlensystem/Zielvereinbarung” (0235 A). Konkret geht es unter anderem um ein Prognosemodell, Kennzahlen sowie eine Rahmenzielvereinbarung.

Einen Abschlussbericht gibt es nach dem Sommer, da die für den 25. April 2024 terminierte Entscheidungsinstanz kurzfristig auf den 13. Juni 2024 verschoben werden musste.

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Wer ist Zuständig für OpenData und wo ist die Dokumentation der API von Ordnungsamt Online?

Zuletzt hatte ich über die Weiterentwicklung von Ordnungsamt Online berichtet. Dabei informierte ich auch, dass seit dem 20.01.2021 Daten auf dem OpenDataPortal des Landes Berlin bereitgestellt werden. Damit sind die Anforderungen des § 13 Abs. 1 E-Government-Gesetz Berlin erfüllt, u.a. die Daten auch in maschinenlesbarer Form zur Verfügung zu stellen.

Aufgrund einiger Nachfragen zu technischen Details, habe ich zur Dokumentation der API nochmal nachgefragt (Drucksache 18/27064). Aus der Antwort geht hevor, dass die API für die Nutzung der OpenData-Schnittstelle von Ordnungsamt Online alle aktuell veröffentlichten Meldungen zu Missständen und Störungen im öffentlichen Raum in den Bezirken beeinhaltet. Erledigte Meldungen werden aber nach 30 Tagen entfernt. Die Dokumentation wird zurzeit erarbeitet und soll zeitnah veröffentlicht werden.

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Probleme und Weiterentwicklung von Ordnungsamt Online in 2021

Auch im Jahr 2020 hat der Berliner Senat das Ordnungsamt-Online weiterentwickelt. Aus der Antwort auf meine Anfrage gehen die weiter bestehenden Probleme der einheitlichen Erledigungsmeldungen, aber auch die Fortschritte und die Planungen für 2021 hervor (Drucksache 18/26211). So gab es im Jahr 2020 insgesamt 199.667 Meldungen über das Internet und die mobilen Endgeräte. Problem bleibt weitere die Handhabung der Einstufung “Erledigt”. Eine tatsächliche Statusmeldung ist schon immer möglich gewesen. Die Bezirke haben im Rahmen der Einführung des IT-Verfahrens verschiedene Service-Level-Agreements vereinbart, u.a. auch, dass bei der Weiterleitung von Meldungen diese nicht auf den Status „erledigt“, sondern auf den Status „in Bearbeitung“ gesetzt werden. Dieser Standard wird aber weiter nicht in allen Bezirken einheitlich umgesetzt.

Ich fordere den Senat auf im Sinne einer gesamtstädtlschen Umsetzung aktiv zu werden. Mindestens muss eine Zielvereinbarung für die kommenden Haushaltsberatungen vorbereitet werden. Im Rahmen des Haushaltsbeschlussen werden wir dann über Konsequenzen des fortdauernden Verweigerns einheitlicher Standards in der Aufgabenerledigung sprechen müssen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass für berlineinheitliche Onlinedienste keine einheitliche „Bedienung“ der Bezirke möglich sein soll.

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Weiterentwicklung von Ordnungsamt-Online

Die nächsten Weiterentwicklungen des Onlineangebotes der Berliner Ordnungsämter stehen vor der Tür. Dies bestätigt mir der Senat in der Antwort auf meine schriftliche Anfrage (Drucksache 18/21139). So soll die Weiterentwicklung der Benutzeroberfläche mit einem neuen Design noch in 2019 abgeschlossen werden und insbesondere die Veröffentlichung von Statistiken über das Berliner Datenportal angeboten werden. Dazu ist Einbindung der Straßen- und Grünflächenämter abgeschlossen, sodass das technische System allen bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern seit dem 31.08.2018 zur Verfügung steht. Bisher wird es von 4 Bezirken genutzt. Noch in 2019 soll es eine „internen App“ geben, die es den Dienstkräften ermöglicht, von ihnen festgestellte Störungen der öffentlichen Ordnung als Meldungen direkt in das IT-Fachverfahren „Anliegenmanagement Ordnungsamt Online“ (AMS) zu übernehmen. Damit sollen vor allem die direkte Kommunikation zwischen dem Außendienst und dem Innendienst der bezirklichen Ordnungsämter verbessert werden.

Wünschenswert und offen ist die Ausweitung des Serviceversprechens der Berliner Ordnungsämter. Dieses lautet bisher: Erledigung aller Meldungen im eigenen Zuständigkeitsbereich innerhalb von 3 Tagen. Im Fall der fachlichen Zuständigkeit eines anderen Amtes oder eines externen Dienstleisters bezieht sich dieses Serviceversprechen auf die Abgabe an die entsprechende Stelle. Unser politisches Ziel ist die Ausweitung des Serviceversprechens auf die Erledigung aller Meldungen im Zuständigkeitsbereich der Berliner Verwaltung innerhalb einer festen Frist.

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Wo werden wie viele Strafzettel verteilt? – OpenData bald auch bei den Ordnungsämtern?

Wie weit ist das Thema OpenData in der Berliner Ordnungsämtern? Dazu habe ich Senat befragt (Drucksache 17728). Unter anderem wollte ich wissen: ob aus den gespeicherten Daten regionalisierte Informationen über die Häufigkeit der Ausstellung von Strafzetteln erzeugt werden können?

Hierzu sagt der Senat: “Die Veröffentlichung von Falldaten der Bußgeldstelle der Polizei als Open-Data wird derzeit geprüft. Dazu sollen die Datensätze so bereinigt werden, dass auch aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Der erforderliche Abstimmungs- und Entscheidungsprozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

Ich werde mir das Thema also merken und zu gegebener Zeit nochmal nachfragen.

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Ordnungsämter: Hausmüll, Bauschutt und die BSR

Immer wieder sprechen mich Berliner*innen an, die bemerken, dass die Entsorgung von Müll im öffentlichen Straßenraum zu lange dauert. Dabei lassen sich Unterschiede je nach Art des Mülls feststellen. Während Hausmüll relativ schnell (durch die BSR) entsorgt wird, dauern illegale Ablagerungen von Bauschutt teilweise mehr als 4 Wochen. Ich habe den Senat zu den Ursachen befragt (Drucksache 18/17403).

Das Ergebnis: Müll im öffentliche Straßenland wird zeitnah von der BSR entsorgt. Für die reibungslose Abwicklung sorgt eine technische Schnittstelle zwischen dem System Ordnungsamt-Online und der BSR. Länger dauert es wenn es sich um eine Grünanlage oder illegalen Bauschutt handelt. Denn “illegal abgelegte Bauabfälle werden nicht von den BSR beseitigt, weil diese hierfür nicht die öffentlich-rechtlichen Entsorgungspflichtigen sind und daher keine entsprechenden Entsorgungsstrukturen aufgebaut haben”. Zahlen zu den unterschiedlichen Zeiten der Bearbeitung kann der Senat aber nicht nennen, denn “eine automatisierte Auswertung zu den Bearbeitungszeiten bei der Entsorgung bzw. Beseitigung von Hausmüll und Bauschutt ist nicht möglich, da in AMS keine gesonderten Kategorien „Hausmüll“ bzw. „Bauschutt“ existieren”.

Wo liegt das Problem: Für den Fall, dass die BSR nicht “zuständig” ist, bleibt die Arbeit bei den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern. Diese sind personell in den meisten Bezirken unterbesetzt. Wenn es dann heißt: “Auch sind Rahmenverträge mit Fremdfirmen die Ausnahme. In den meisten Fällen werden nach Vergabeverfahren oder Einholung von Angeboten Einzelverträge geschlossen”, erscheint das nicht sehr effizient.

Im Rahmen der weiteren Debatte um die personellen Ausstattung der Bezirke sowie der Klärung von Zuständigkeiten zwischen Bezirken und Senat (bzw. Landesunternehmen), müssen die Abläufe auf den Prüfstand. Ziel muss sein, dass Müll (egal welche Art) wie es heute bei Hausmüll durch die BSR Realität ist, zeitnah beseitigt wird und hierfür nötige technischen Meldeschnittstellen und Rahmenverträge geschaffen werden. Dazu muss eine Erfolgsmessung im entsprechenden Fachverfahren Anliegenmanagementsystem geschaffen werden.

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Parkraumbewirtschaftung, technische Ausstattung und App Ordnungsamt Online

Seit langem beschäftigt mich die Arbeit der Berliner Ordnungsämter. Aktuell habe ich den Senat gefragt, ob Mitarbeiter*innen, die in den Zonen der Parkraumbewirtschaftung zur Kontrolle unterwegs sind, mit der App Ordnungsamt online bspw. auch illegale Müllablagerungen oder Falschparkende melden könnten (Drucksache 18/17404).

Die Antwort des Senates ist eindeutig: “Sollten diese Parkraumbewirtschaftungskräfte darüber hinaus weitere Aufgaben zugewiesen werden, könnte sich daraus eine Änderung ihrer tariflichen Eingruppierung mit erheblichen finanziellen Auswirkungen ergeben.” So richtig glücklich macht mich die Antwort aber nicht. Ich sehe doch diverse Synergieeffekte, wenn die Mitarbeiter*innen die ja viel unterwegs sind, dabei die Augen offen halten.

Daneben hat mich die technische Ausstattung interessiert. Demnach stehen den Mitarbeiter*innen mobilen Datenerfassungsgeräte zur Verfügung. Ob perspektivisch die Integration in Standardhardware geplant ist, ließ der Senat unbeantwortet.

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Ordnungsamt-Online: anonyme Auswertung und einheitliche Statistik

Die Weiterentwicklung des Angebotes Ordnungsamt-Online stockt. Bis heute ist es den Bezirken nicht gelungen ihren eigenen Beschluss “Meldungen, die zuständigkeitshalber an ein anderes bezirkliches Fachamt weitergeleitet werden, in dem Fachverfahren mit dem Status „in Bearbeitung“ zu versehen” umzusetzen. Daher lassen sich bis heute keine einheitliche Statistik zur Arbeit und zur Erfolgsmessung erstelle.

Nachdem mir der Senat dies bereits im Dezember 2017 mitgeteilt hat (Drucksache 18/12478), hatte ich gehofft auf meine aktuelle Anfrage (Drucksache 18/15172) eine positivere Antwort zu bekommen. Doch noch immer heißt es: “Die Antworten zeigen, dass es keine einheitliche Umsetzung der gemeinsamen Beschlusslage der Bezirke gibt. Seitens des Senats wird weiterhin eine einheitliche Umsetzung in allen Bezirken angestrebt und unterstützt.” Immerhin stellt der Senat in Aussicht bis Ende 2018 zu einer anonymisierten und zusammenfassenden Auswertung von Meldungen zu kommen. Dies ist neben der Anbindung der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter an das IT-Fachverfahren „Ordnungsamt-Online“ zumindest ein Lichtblick.

Der Vorgang zeigt, dass der Weg in die digitale Verwaltung nicht einfach wird. Allen Beteiligten muss klar sein, dass Bürger*innen bei Online-Services keinen Wildwuchs zwischen den 12 Bezirken akzeptieren werden. Die Bezirke sind hier in der Verantwortung sich auf ein gemeinsames Verfahren zu verständigen. Ich möchte ausdrücklich sagen: der “einfachen” Weg, alle Aufgaben an die Senatsverwaltungen zu geben oder per Fachaufsicht über die Bezirke hinweg zu entscheiden, ist kein guter Weg. Dies erfordert aber ein Umdenken in den Bezirksämtern.

Wie im Abschlussbericht der Steuerungsgruppe zur Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung vorgeschlagen, sollten die Bezirke wo es sinnvoll ist gemeinsame „Shared Services“ entwickeln.

Viele interne Leistungen der Berliner Verwaltung könnten in höherer Qualität und zu geringeren Kosten erbracht werden, wenn sie in den Bezirken oder bezirksübergreifend gebündelt würden. Deshalb empfiehlt die Steuerungsgruppe, sogenannte „Shared Services-Zentren“ einzurichten. In der Wirtschaft ist es längst üblich, bestimmte Leistungen, die von mehreren Bereichen nachgefragt werden, gebündelt in spezialisierten Einheiten zu erbringen. Das würde sich auch für die Berliner Verwaltung lohnen – insbesondere für klassische „Shared Services“ wie beispielsweise: Einkauf/Forderungsmanagement, Fuhrpark-Management oder Recruiting

Anstatt die gleiche Aufgabe von verschiedenen Verwaltungseinheiten in mehreren oder gar allen Berliner Bezirken parallel erledigen zu lassen, baut die Verwaltung Spezialteams auf, die die Leistung in allen Bezirken zentral auf gesamtstädtischer Ebene erbringen. Dies ist im Einzelfall zu entscheiden. Anzustreben ist mindestens die Zusammenführung in einem Bezirk.

Die Fragen und Antworten im Einzelnen:

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Ordnungsamt Online wird auf Straßen- und Grünflächenämter ausgeweitet

Im letzten Jahr haben mich die Bearbeitungszeiten beim Ordnungsamt Online interessiert. Zum Start in das neue Jahr steht nun die Ausweitung auf andere Fachämter im Fokus. Hierzu hat der Senat bereits konkrete Planungen (Drs 18/12945). So werden zukünftig die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter – voraussichtlich ab dem II. Quartal 2018 – das IT-Fachverfahren „Ordnungsamt-Online“ nutzen. Das Verfahrens wird flexibel gestaltet und die für die Bearbeitung der Meldungen erforderlichen Prozessschritte in den Straßen- und Grünflächenämtern werden gerade in das Verfahren implementiert.

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