Mehr Qualität im Miteinander: für eine moderne Verwaltung und zukunftsorientierte Personalentwicklung in Berlin
Auf unserer Frühjahrsklausur haben wir heute ein Eckpunktepapier für eine moderne Berliner Verwaltung verabschiedet. Berlin braucht eine moderne Verwaltung, die bürgernah und leistungsfähig ist. Deshalb wollen wir den „kurzen Dienstweg für alle“ – also einen effizienten Bürgerservice in hoher Qualität. Der beste Indikator für eine gute Verwaltung sind die Berlinerinnen und Berliner selbst: Schnelle Behördengänge und guter Service auch in Stresssituationen sind die Indikatoren dafür, ob eine Verwaltung gut funktioniert. Damit dies immer klappt, braucht es neue Ideen und Mut zu Reformen. Einige Punkte aus unserem Beschluss möchte ich an dieser Stelle kurz darstellen.
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- „Mehr Qualität im Miteinander“: Bereits für den kommenden Doppelhaushalt wollen wir mit Pilotvorhaben für eine neue Art von Zielvereinbarungen starten. So soll bspw. eine Zielvereinbarung für verbindliche Qualitätsstandards und Mindestveranschlagung für die Grün- und Baumpflege sorgen. Zielvereinbarungen sollen Verwaltungshandeln konsequent an Wirkung, Effekten sowie der Kundenperspektive ausrichten. Die Zielvereinbarungen müssen dabei klar in entsprechende Finanzbudgets eingebettet und auch mit Sanktionsmechanismen verbunden werden. Eine enge Abstimmung zwischen den jeweils zuständigen Senatsverwaltungen und den Bezirken ist selbstverständlich.
- „Miteinander besten Lösungen finden“: Um den Modernisierungsprozess der kommenden Jahre parlamentarisch zu unterstützen und zu begleiten, schlagen wir vor die Mitarbeiter*innen der Berliner Verwaltung bspw. einmal im Jahr ins Berliner Abgeordnetenhaus einzuladen. Ziel eines solchen Mitarbeiter*innenkongresses im Berliner Abgeordnetenhaus soll sein, innovative Idee zur Verbesserung der Abläufe und Prozesse der Berliner Verwaltung zu fördern. Dazu soll es einen Pitch der besten Ideen geben. Im kommenden Doppelhaushalt wollen wir dafür ein „Innovationsbudget moderne Verwaltung“ etablieren und daraus den Gewinner*innen die Umsetzung ihres Projektes (inklusive Prokjektleitung) finanzieren.
- „Vergleichbarkeit bei Entscheidungen in der ganzen Stadt“: Um zu einer einheitlichen Anwendung bei Verwaltungsentscheidungen zu kommen, wollen wir Senatsverwaltungen ermutigen nach AZG § 6 Abs. 2 c Verwaltungsvorschriften für die Bezirksverwaltungen zu erlassen, um Verfahrensabläufe oder technische Einzelheiten zu regeln.