Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus

Aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung im Berliner Abgeordnetenhaus. Sie wollen auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren sie einfach meinen Newsletter Bits & Berlin.

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Senat verschleppt Digitalisierung der Verfahren zum Anwohnerparkausweis

Seit langen setze ich mich dafür ein, die Verfahren rund um die Anträge auf einen Anwohnerparkausweises medienbruchfrei und digital bearbeiten zu können. Zwar gibt es schon eine Weile einen Online-Antrag. Das Problem: Es braucht einen Upload der Zulassungsbescheinigung Teil I, welcher dann von einer Mitarbeiterin im Bezirksamt überprüft werden muss. Durch einen automatisierten Abruf der Daten beim dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beim Kraftfahrtbundesamt könnte dies zukünftig entfallen und der Prozess vollständig medienbruchfrei gestaltet werden.

Daher habe ich bereits im Sommer 2022 auf Initiative der Bezirke versucht, beim Senat eine verantwortliche Stelle zu finden und den Grund zu erfragen, warum die fehlende Schnittstelle zwischen Melderegister und KFZ-Register nicht digitalisierbar ist. Im Jahr 2024 war die verantwortliche Stelle gefunden und auch ein Grund benannt: “Für die Einrichtung der entsprechenden Schnittstelle zum automatisierter Abruf und Abgleich mit dem ZFZR benötigt das LABO die entsprechende gesetzliche Grundlage. Das sehen die bisherigen bundesrechtlichen Vorschriften (88 35 ff. StVG) nicht vor. Ohne die gesetzliche Grundlage kann das LABO das entsprechende Softwaremodul nicht weiterentwickeln.”

Das “Problem” wurde dann Ende 2024 gelöst: “Der Bundestag verabschiedete am 26. September 2024 das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz. Der entsprechende Artikel 70 dieses Gesetzes tritt dann am 15. April 2025 in Kraft.” Also nochmal nen halbes Jahr Vorlauf… und der Senat sagte damals: “Eine zeitnahe Etablierung eines medienbruchfreien digitalen Verwaltungsverfahrens für Bewohnerparkausweise wird angestrebt. Die zeitliche Perspektive hängt maßgeblich davon ab, wie schnell die etwaig erforderlichen Softwareanpassungen seitens des Herstellers realisiert werden können.” Soweit so gut.

Doch auf meine aktuelle Frage nach der Umsetzung muss der Senat sein Versagen eingestehen (Drucksache 19/22417). Zur Anpassung der Software- und Onlinelösung braucht es ein gesondertes Projekt, dessen Rahmenbedingungen beschlossen werden müssen. Es wurde also nach einem halben Jahr Rechtsklarheit noch nicht einmal begonnen! Und noch schlimmer: “Ein mehrjähriger Vorlauf bis zur Umsetzung ist nicht ausgeschlossen”.

So kann die Digitalisierung der Berliner Verwaltung nicht weiter gehen.

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Von Wien lernen: Duale Zustellung auch für Berlins Behördenpost?

Duale Zustellung ist eine Verwaltungspraxis österreichischer Behörden, Dokumente vorrangig an ein elektronisches Postfach des Empfängers zu übermitteln und nur nachrangig die klassische Briefpost zu benutzen. Der Empfänger erhält zuerst eine E-Mail mit einem Link zu seinem Dokument. Wenn der Empfänger dieses Dokument nicht innerhalb einer gewissen Zeit abholt, erhält er (sofern vom Versender gewünscht) die Sendung per Post. Kein wichtiges Dokument kann im SPAM-Ordner verloren gehen oder aus versehen im Mailpostfach übersehen. Ich habe mich mal beim Senat erkundigt, ob sowas in Berlin möglich ist (Drucksache 19/22256).

Eine dem Österreichischen Behördendienst vergleichbare duale Lösung erachtet der Senat aufgrund der zentral verwalteten Nutzerkonten nur auf Bundesebene für sinnvoll und beteiligt sich in diesem Sinne bei zukünftigen Weiterentwicklungen von „BundID“ und „Mein Unternehmenskonto (MUK)“. Mit den im IKT-Basisdienst „Nutzerkonten Berlin“ gebündelten, bundesweiten Angeboten „BundID“ und „MUK“ bietet die Berliner Verwaltung digitale Postfachlösungen an, über die die Zustellung von Nachrichten mit personenbezogenen Daten oder Bescheide der angebundenen Behörden ermöglicht wird. Die Entscheidung über den Zustellkanal trifft die jeweilige Behörde bei der Anbindung ihrer Fachverfahren an den IKT-Basisdienst.

Die „BundID“ und „Mein Unternehmenskonto (MUK)“ sind in Berlin bereits in den folgenden Verwaltungsleistungen eingebunden:

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Digitale Souveränität in Berlin: Quellcode von OpenSource unbekannt …

Der Berliner Senat verfügt offenbar weiter über keine konkreten Informationen darüber, welche IT-Fachverfahren der Berliner Verwaltung bereits als Quellcode veröffentlicht wurden. Der Grund dafür liegt in den Beschränkungen des aktuellen Datenbestands. Die aktuelle IT-Bestands- und Planungsübersicht (IT-BePla) erfasst keine Links oder andere Verweise zur verwendeten Software, genauso wenig wie die genaue Lizenz der Software (Drucksache 19/22051). Eigentlich sollte die IT-BePla schon lange ein Update erhalten. Doch bis heute geht es mit dem Vorhaben nicht voran. Erst mit der geplanten Neugestaltung der IT-BePla werden dann systematisch Informationen zum Stand von Open Source, einschließlich direkter Links zum veröffentlichten Quellcode, erfasst. Ob es so kommen wird, zeigt sich vermutlich in der Debatte über den kommenden Doppelhaushalt für die Jahre 2026 und 2027.

Bereits im September 2024 hatte ich mich nach der verwendeten Open-Source-Software in der Berliner Verwaltung erkundigt. Die damalige Antwort zeigt, es gibt wenig Verständnis für Open-Source-Software in der Verwaltung. Darüber hinaus fehlt eine Vorgabe, bis wann der Quellcode von Open-Source-Anwendungen, die von der Verwaltung eingesetzt wird, veröffentlicht sein muss. Eine Anfrage (Drucksache 19/21578) aus dem März zeigt, dass es auch bei der IT-Vergabe an klaren Vorgaben und Kriterien fehlt. Der Senat muss hier nachsteuern, Länder wie Schleswig-Holstein sind hier Vorbilder für die Anwendung von Open-Source in der Verwaltung.

Bezüglich des konkreten Beispiels der Bürgerbeteiligungsplattform “mein.berlin.de“, die auf der Open-Source-Software Adhocracy basiert, erklärte der Senat, dass die verantwortliche Stelle die Anregung zur Veröffentlichung auf Open CoDE aufgreifen wird. In Zusammenarbeit mit dem beauftragten Betreiber Liquid Democracy e.V. soll die Möglichkeit einer solchen Veröffentlichung geprüft werden.

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Digitale Verwaltung – was kosten die Medienbrüche?

Medienbrüche sind teuer, denn sie kosten der Verwaltung Zeit, Personal und Nerven. Ich habe daher beim Senat nach dem 3 schlimmsten Medienbrüchen für jede Senatsverwaltung erkundigt. Ein Medienbruch entsteht überall dort, wo per Hand Informationen von einem Medium in ein ganz anderes übertragen werden müssen. Beispielsweise müssen gedruckte Anträge von Mitarbeiter*innen der Verwaltung für ein digitales Verfahren abgetippt werden. Die Antwort ist ehrlich und ausführlich (Drucksache 19/21972). Exemplarisch hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie generell erklärt, wo und wie häufig Medienbrüche entstehen:

Am meisten Mehrarbeit und Kosten verursachen analog (postalisch, schriftlich) eingehende Anträge, Anfragen und Informationen. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel elektronisch (PC- gestützt, Medienbruch Nummer eins). Insofern müssen Schriftstücke eingescannt oder abgetippt werden, Antworten können teilweise per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Häufig erfolgt ein weiterer Medienbruch nach der elektronischen Bearbeitung, weil Antworten wiederum schriftlich (postalisch, analog) erfolgen müssen (Medienbruch Nummer zwei).

Eine weitere Mehrarbeit und Kosten verursachender Medienbruch ist die Bearbeitung von Vorgängen in IT-gestützten Fachverfahren. Aufgrund fehlender rechtlicher und technischer Voraussetzun- gen (z. B. nicht vorhandene digitale Unterschriften, digitale Akte) müssen Ergebnisse des jeweiligen Bearbeitungsprozesses (z. B. Bescheide) ausgedruckt und damit nach einem erneuten Medienbruch (Medienbruch Nummer drei) übermittelt werden.

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Bits & Berlin – Newsletter – 04/2025

Liebe Leserinnen und Leser,

mit meinem Newsletter Bits & Berlin informiere ich regelmäßig über aktuelle Themen rund um die Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung in Berlin. Kurz vor den Osterferien gibt es diesmal wieder viele spannende Entwicklungen und Einblicke – unter anderem zu folgenden Themen:

  • Die Verwaltungsreform und die erste Lesung im Abgeordnetenhaus
  • Die föderale Umsetzung europäischen Digital- und Datenschutzrechts
  • Digitale Zwillinge in der Verwaltung
  • Die Forderung des Berliner Rechnungshofs nach Steuerung der Digitalisierung
  • Das digitale Sozialamt
  • Das 14-Tage-Ziel für einen Termin im Bürgeramt
  • Der Einsatz von KI in der Verwaltung

Ich wünsche Ihnen erholsame Ostertage – und viel Freude beim Lesen!

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Tschüss Bobbi – Berlins Chatbot ohne Nachfolge

Noch im letzten Jahr war das Team vom Berliner Chatbot Bobbi zu Besuch im Abgeordnetenhaus, jetzt teilt der Senat mit: Das Projekt wurde eingestellt. Wie immer beim Schwarz-Roten Senat ohne Nachfolge. Eine solche muss erst noch geprüft werden (Drucksache 19/21704).

Wer nach dem Chatbot Bobbi auf Berlin.de sucht, findet nur noch einen Abschiedstext der Redaktion. Der Text spricht über das Forschungsprojekt, das von 2017 bis Ende 2024 lief und bedankt sich bei den Nutzenden der Website. Außerdem wird eine KI-Lösung in Aussicht gestellt – ohne einen Zeitplan zu nennen.

Aus der schriftlichen Anfrage geht hervor (Drucksache 19/21704), dass ein neuer Chatbot mittels Large Language Models (LLM), ähnlich wie ChatGPT oder Claude, angestrebt wird.

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Push-Governments: Arbeitet die Berliner Verwaltung bald ohne Antrag?

Die Idee des „Push-Governments“ klingt utopisch. Kann eine moderne, proaktive Verwaltung aktiv auf Bürger*innen zugehen und jeweiligen Leistungen automatisiert gewähren? Ein Beispiel wäre die Erneuerung des Personalausweises. Statt darauf zu warten, dass Bürger*innen aktiv einen Termin für einen neuen Personalausweis suchen, würden am Anfang des Jahres alle Berliner*innen deren Ausweis abläuft, darüber informiert werden. Ein anderes bekanntes Beispiel ist das automatische Erneuern der Anwohnerparkvignette.

Ich habe dazu mal beim Berliner Senat nachgefragt (Drucksache 19/21865). Die Antwort macht klar: In Sache Digitalisierung und moderner Verwaltung haben SPD und CDU keinerlei Ambitionen. Zwar heißt es: “Grundsätzlich begrüßt der Senat einen solchen Ansatz, wenn er technisch und organisatorisch praktikabel und rechtlich möglich ist”. Gleichzeitig heißt es: “Derzeit hat der Senat keine konkreten Dienstleistungen identifiziert, die sich anbieten, um einen Push-Government Ansatz im Zuge der weiteren Digitalisierung in den Jahren 2025 oder 2026 umzusetzen.”

Damit ist eigentlich alles zu den Berliner Ambitionen gesagt. Dabei ist der Hinweis auf einen auslaufenden Ausweis sicher auch in Berlin keine Unmöglichkeit. Es wird Zeit, dass Digitalisierung der Berliner Verwaltung auch im Senat mehr Aufmerksamkeit bekommt. Immerhin ein paar Überlegungen zu den technischen Voraussetzung teilt der Senat: die Registermodernisierung und das Once-Only-Prinzip, also das Wiederverwenden von Daten, die bereits an anderer Stelle von Bürger*innen bereit gestellt wurden. Die technische Grundlage – das Nationale Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – hat mit dem NOOTS-Staatsvertrag eine infrastrukturelle und rechtliche Grundlage zwischen Bund und Ländern erhalten.

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D21 Digital-Index 2024/25: Keine Bevölkerungsgruppe erreicht den Zielwert

Der neue Digital-Index der Initiative D21 zeigt weiter Handlungsbedarf für mehr digitalen Digitalkompetenz in Deutschland. Es droht ein „Digital Skills Gap“. Denn Deutschland verpasst das Ziel der EU, bis 2025 eine Basiskompetenz von 70 Prozent zu erreichen. Stattdessen liegen wir seit zwei Jahren bei knapp 49 Prozent. Auch für Berlin bedeutet dies: mehr in die Förderung der digitalen Basiskompetenz investieren!

Die Initiative D21 ist ein gemeinnütziges Netzwerk für die digitale Gesellschaft, bestehend aus Vertretern aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Ihr Flaggschiff-Projekt, der jährlich erscheinende Digital-Index, liefert ein Bild des Digitalisierungsstands in Deutschland. Die Studie misst den digitalen Reifegrad der Bevölkerung anhand verschiedener Dimensionen wie digitale Kompetenzen, Zugang, Nutzungsverhalten und Offenheit gegenüber neuen Technologien. Der Digital-Index ist damit ein Gradmesser der digitalen Transformation in Deutschland. Bereits im vergangenen Jahr zeigte sich, dass die fünf digitalen Basiskompetenzen deutschlandweit ein Problem sind.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat zuletzt den Vorschlag: „Berliner Digitaltag 2025 – einfach mal machen!“ auf die Tagesordnung gesetzt (Drucksache (19/2091). Ziel ist die digitale Teilhabe für alle Menschen verbessern und Chancen der Digitalisierung greifbar zu machen.

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„Networked Local Digital Twins towards the CitiVERSE“ – Berlins Digitale Zwillinge europäisch vernetzen!

Bündnis 90/Die Grünen fordern den Senat auf, als erste deutsche Stadt der europäischen Initiative „Vernetzte lokale digitale Zwillinge für das CitiVERSE“ des Konsortiums für eine europäische digitale Infrastruktur (EDIC) beizutreten (Antrag 19/1935). Digitale Zwillinge sind die Bausteine einer modernen Stadtplanung. Die Initiative vernetzt europäische Projekte und schafft Raum, um voneinander zu lernen.

Als digitale Darstellung von zum Beispiel Gebäuden oder ganzen Straßenzügen, in Form eines 3D-Modells, sind digitale Zwillinge moderne Instrumente der Stadtplanung. Durch die Einbindung von Echtzeitdaten wie CO2-Emissionen oder Verkehrsströmen können Verwaltung und Wirthśchaft auf aktuelle Veränderungen und Bedarfe reagieren. In Berlin werden bereits digitale Zwillinge eingesetzt. Beispiele sind das Vorhaben Siemensstadt Square, Bauvorhaben in der Strategie „Charité 2030“ oder Giess den Kiez.

Das Konsortium für eine europäische digitale Infrastruktur (EDIC) ist Teil des Programms 2030 für die digitale Dekade. Die Initiative „Vernetzte lokale digitale Zwillinge für das CitiVERSE“ (LDT CitiVERSE EDIC) soll bestehende lokale digitale Zwillinge in ganz Europa verbinden. Das Netzwerk soll die Zusammenarbeit der Dienste und Daten sowie gemeinsame Standards fördern. Außerdem soll langfristig ein Austausch von lokal entwickelten Software-Komponenten der digitalen Zwillinge ermöglicht werden.

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