Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus

Aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung im Berliner Abgeordnetenhaus.

Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Digitallotsen für die Berliner Verwaltung

Mit dem Projekt „Kommunale Digitallotsen“ sollen in Baden-Württemberg bis August 2020 rund 1.600 Digitallotsen mit einem umfassenden Schulungsprogramm qualifiziert werden. Ein solches Angebot sollten wir auch in Berlin für die Landes- und Bezirksebene etablieren. Die Digitallotsen sind ein spannendes Projekt. Es schließt eine Lücke die bei der Digitalisierung der Verwaltung oft vergessen wird: Digitalisierung ist immer auch eine Kommunikationsaufgabe! Die sogenannten „Kommunalen Digitallotsen“ sollen ihre Kollegen in den Verwaltungen für Digitalisierung begeistern. Baden-Württemberg fördert das Projekt mit mehr als 800.000 Euro.

Informationen zum Projekt finden sie hier. Und was der Senat zur Frage Digitallotsen in Berlin sagt hier.

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Abgeordnetenhaus BündnisGrüne Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

11-Punkte-Plan zur grünen Wohnungs- und Obdachlosenhilfe

Die steigende Wohnungslosigkeit stellt eine der größten sozialen Herausforderungen des Landes Berlin dar. Durch den angespannten Wohnungsmarkt verschärft sich die Situation weiter mit der Folge, dass zunehmend mehr Menschen in die Wohnungs- und Obdachlosigkeit geraten. Die bündnisgrüne Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat daher auf meine Initiative einen 11-Punkte-Plan mit Maßnahmen gegen die Wohnungslosigkeit in Berlin verabschiedet.

Wohnungs- und Obdachlosigkeit darf nicht nur, wenn es kalt wird, Thema sein. Wir setzen in diesem Jahr die Prävention von Wohnungsverlust auf die politische Agenda und partizipieren aktiv am breiten Beteiligungsprozesses zur Weiterentwicklung der Berliner Leitlinien zur Hilfe für Wohnungs- und Obdachlose. Wir Grüne wollen den Schwächsten der Schwachen Unterstützung bieten.

Den vollständigen Beschluss Grüne Wohnungs-und Obdachlosenhilfe finden sie hier.

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Abgeordnetenhaus Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Mit der Elster-ID im digitalen Bürgeramt anmelden?

Alle Berlinerinnen und Berliner können sich seit 26. Februar 2018 über ihr persönliches Service-Konto Berlin beim Service- und Dienstleistungsportal der Berliner Verwaltung anmelden. Damals haben wir das digitale Bürgeramt auf den Weg gebracht. Ich habe das Jahresende zum Anlass genommen den Senat zu fragen, wie viele Berliner*innen das neue Angebot bereits nutzen. Dazu wollte ich wissen, ob das bundesweit funktionierende Identifizierungsverfahren zur Elster-Nutzung zukünftig auch eine Loginmöglichkeit für das Service- und Dienstleistungsportal der Berliner Verwaltung werden kann.

Das Ergebnis: Aktuell befindet sich das Onlinezugangsgesetz Bund (OZG Bund) in der Änderung. Es wird damit angestrebt, zur Identifizierung auf dem Vertrauensniveau „substanziell“ künftig die Authentifizierung mittels ELSTER-Zertifikate anzubieten.

Dazu haben sich bisher 21.207 Berliner*innen (Stand 29.10.2018) ein Service-Konto Berlin angelegt. Dies ist eine Verdreifachung seit Mai (6.810 Konten). Auf der anderen Seite haben sich 310.000 Berlinerinnen und Berliner für das Verfahren ELSTER angemeldet. Sobald es die Möglichkeit gibt, die Elster-ID auch für das Service-Konto Berlin zu nutzen, würde sich die Zahl der potentiellen Nutzer*innen also deutlich erhöhen.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Welche Aufgaben übernimmt Berlin im IT-Planungsrat?

Im Geltungsbereich des Onlinezugangsgesetzes wurden circa 575 Leistungen identifiziert und 14 Themenfeldern zugeordnet. Die Themenfelder werden arbeitsteilig von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam bearbeitet. Die 14 Themenfelder sollen von jeweils einem fachlich zuständigen Bundesressort und mindestens einem Bundesland federführend bearbeitet werden. Dabei können sie Unterstützung weiterer Akteure aus allen föderalen Ebenen in Anspruch nehmen.

Ich habe den Senat nach der Rolle Berlins befragt (Drs. 18/17092). Aus der Antwort geht hervor, dass Berlin die Federführung bei den sog. „Querschnittsleistungen“ übernommen hat, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie in unterschiedlichen Lebens- bzw. Geschäftslagen benötigt werden. Vielfach handelt es sich um Registerauszüge, die als digitale Nachweise im Zusammenhang mit einer anderen Verwaltungsleistung auftreten. Darüber hinaus hat Berlin die Federführung bei der „Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit“ aus dem OZG-Umsetzungskatalog angeboten.

Worum geht es genau? Der Senat nennt bspw. 7 priorisierte Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger: Geburtsurkunde & -bescheinigung, Meldebestätigung & -registerauskunft, Personalausweis, Führungszeugnis, Krankenversicherungsnachweis, Entfernungsbescheinigung sowie Negativbescheinigung über Registereinträge in den ehemaligen deutschen Gebieten.

Aber Berlin teilt auch das Wissen mit den anderen Bundesländern. So wurden die Erkenntnisse aus der Organisationsuntersuchung in den Berliner Standesämtern in das Projekt zur OZG-Umsetzung transferiert und zudem Fachexpertise aus den Berliner Standesämtern bereitgestellt.

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Abgeordnetenhaus Berlin Bits & Berlin Datenschutz Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Bits & Berlin – Newsletter – 12/2018

Mit „Bits & Berlin“ erscheint heute die dritte Ausgabe des monatlichen Newsletters über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz in Berlin – und damit auch die letzte für das Jahr 2018. Ich wünsche eine gute Lektüre und eine gemütliche Winter- und Adventszeit sowie allen Leser*innen einen guten Rutsch ins neue Jahr.

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Abgeordnetenhaus Senat Verwaltung 

Senat will Stellen der bezirklichen Amts-/SE-Leitungen aufwerten

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Finanzen die Stellen der Amtsleitungen landesweit bewertet gemeinsam mit den Bezirken Kriterien erarbeitet, die eine Bewertung zunächst, der Stellen der Fachbereichsleitungen nach einheitlichen Maßstäben ermöglichen und dem Hauptausschuss über den Sachstand berichtet.

Zu diesem Arbeitsauftrag gibt es nun erste Ergebnisse. Von März 2018 bis August 2018 hat die KGSt das Projekt „Bewertung der bezirklichen Amtsleitungsstellen in Berlin“ durchgeführt. Am 29. und 30.08.2018 hat die KGSt die Ergebnisse der von ihr erstellten Bewertungsgutachten zunächst den Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern und dann den Amtsleitungen bekannt gegeben. Im Anschluss gab es Erörterungsund zum Teil Ergänzungsbedarf, der zu einer nochmaligen Anpassung von zwei Bewertungsgutachten führte. Mit Schreiben vom 5.10.2018 an die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister sowie die Leiterinnen und Leiter der Serviceeinheiten Finanzen hat die KGSt im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Finanzen das Ende des Projekts mitgeteilt.

Die abschließenden Ergebnisse der Bewertungsgutachten lauten wie folgt:

  • Für die Leitung von Gesundheitsamt, Jugendamt und die Kombination aus Steuerungsdienst, Personal und Finanzen BesGr. B 2
  • Für die Leitung des sehr großen Stadtentwicklungsamtes Pankow BesGr B 2
  • für die Leitung der anderen Stadtentwicklungsämter BesGr. A 16
  • Für die Leitung von Straßen- und Grünflächenamt, SE Facility Management und Sozialamt BesGr. A 16
  • Für die Leitung des Amtes für Bürgerdienste, Ordnungsamt, Amt für Weiterbildung und Kultur und Leitung des StD (allein), der SE Personal (allein) und der SE Finanzen (allein) BesGr. A 15
  • Für die Leitung der Kombination SE Personal und Finanzen BesGr. A 16
  • Für die Leitung des Rechtsamts BesGr. A 15

Die KGSt hat bei ihrer Entscheidungsfindung auch Unterschiede zwischen den Bezirken gewürdigt und in den Gutachten ausgeführt, ob diese bewertungsrelevante Auswirkungen haben. In einem Fall – Stadtentwicklungsamt – spiegelt sich die besondere Bevölkerungsstärke des Bezirks Pankow wieder. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird den Bezirken in Kürze ein Schreiben zur Umsetzung der Ergebnisse zukommen lassen, dass sowohl die personalwirtschaftlichen als auch die beamten- und tarifrechtlichen sowie die haushaltsrechtlichen Fragen behandeln wird.

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Abgeordnetenhaus Berlin Globalisierung Netzpolitik & Digitalisierung Senat Wirtschaft 

Bericht zur Top Level-Domain „.berlin“

Der Senat hat hat aktuell über die Top Level-Domain „dotBERLIN“ berichtet. Die finanzielle Beteiligung an den Umsätzen lag demnach in 2017 bei 461.307,73 EUR. Die Anzahl der registrierten .berlin-Domains liegt weiterhin seit Anfang 2016 zwischen 50.000 – 60.000 Domains. Laut Aussage von dotBERLIN zum Geschäftsjahr 2017 liegt die Domain .berlin hinsichtlich der registrierten Internetdomains auf Platz 4 der geographischen Top-Level-Domains. Nur die Domains der sehr viel größeren Metropolen (.nyc, .tokyo, .london) haben hier mehr Domainregistrierungen.

Hierzu wird berichtet:

Der Senat versteht den Beschluss als Auftrag, über die Einnahmen und die Wirksamkeit der Vertragsanpassung zwischen dem Land Berlin und der dotBERLIN GmbH & Co KG zu berichten. Entsprechend des Beschlusses des Abgeordnetenhauses (Drs. 17/2600 – II.B.36) wurden die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens und mögliche Maßnahmen geprüft, eine Vertragsanpassung ausgehandelt und im Ergebnis 2016 die ursprünglich vereinbarte finanzielle Beteiligung des Landes geändert. Das Abgeordnetenhaus wurde über das Verhandlungsergebnis in der Vorlage an den Hauptausschuss vom 30.05.2016 (rote Nummer 2683 A) informiert und der Vertragsänderung in der Sitzung vom 08.06.2016 durch den Hauptausschuss zugestimmt.

Die finanzielle Beteiligung des Landes wurde auf 22% an den Umsätzen aus den „Regeldomainverkäufen“ festgelegt. Der Senat geht davon aus, dass durch die Vertragsanpassung und der damit verbundenen Umstellung der finanziellen Beteiligung des Landes von einer pauschalen zu einer umsatzabhängigen Vergütung, der Senat innerhalb seiner Möglichkeiten den ihm zur Verfügung stehenden Handlungsrahmen genutzt hat, um das der Vertragsanpassung zu Grunde liegende Insolvenzrisiko des Unternehmens zu verringern.

Für das Geschäftsjahr 2017 konnte dotBERLIN 2.096.853,34 EUR Umsatz generieren, der für die 22%-ige Beteiligung des Landes relevant war. Dementsprechend betrug die finanzielle Beteiligung 461.307,73 EUR. Zum 02.05.2018 wurden allerdings zunächst nur 332.285,25 EUR fällig, da zu dem Zeitpunkt der relevante Domainumsatz nur 1.510.387,49 EUR betrug. Aufgrund einer Neubewertung der Periodenabgrenzung von Domain-Einnahmen durch das Finanzamt ergab sich nachträglich ein erhöhter Jahresumsatz, auf dessen Basis die 128.022,48 EUR nachträglich an Einnahmen für das Land anfielen. Die erhöhten Einnahmen sind auf Grund der Änderungen in den Periodenabgrenzungen des Finanzamtes nur als einmalig anzusehen, so dass für das laufende Betriebsjahr wieder geringe Umsätze zu erwarten sind, die sich dann allerdings anhand der tatsächlichen Domainregistrierungen in dem Betriebsjahr ergeben.

Die Anzahl der registrierten .berlin-Domains liegt weiterhin seit Anfang 2016 zwischen 50.000 – 60.000 Domains. Laut Aussage von dotBERLIN zum Geschäftsjahr 2017 liegt die Domain .berlin hinsichtlich der registrierten Internetdomains auf Platz 4 der geographischen Top-Level-Domains. Nur die Domains der sehr viel größeren Metropolen (.nyc, .tokyo, .london) haben hier mehr Domainregistrierungen.

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Abgeordnetenhaus Marzahn - Hellersdorf Senat Verwaltung 

Weiter zu viele unbesetzte Stellen im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf

Die Berliner Verwaltung und auch die Bezirksämter sind nach den Jahren der Personaleinsparungen dabei wieder mehr Personal zu gewinnen. Dies ist angesichts des Fachkräftemangels jedoch eine große Herausforderung. Aber auch weil Ausschreibungen und Einstellungen in Berlin zu lange dauer. Einen Zwischenstand hat das Bezirksamt hierzu gerade in einer Antwort auf eine kleine Anfrage in der BVV gegeben.

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Abgeordnetenhaus Berlin Datenschutz Netzpolitik & Digitalisierung 

Datencheck für Berlin – Wie Bürger*innen die Kontrolle über ihre Daten bekommen!

Eine datenschutzfreundliche und transparente Verwaltung, das ist mein Anspruch an ein modernes und digitales Berlin. Darum haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag ins Abgeordnetenhaus eingebracht, der dafür die technischen Grundlagen und die Themen Datenschutz und Digitalisierung ganzheitlich denkt.

Mit dem von mir entworfenen Antrag “Volle Kontrolle für Bürger*innen – Einführung eines Online-Datenchecks für Berlin” (Volltext als PDF) liegt damit eine landesweit einzigartige Initiative vor, den den Datencheck als zentrale Übersicht für Bürger*innen über die über sie bei der Verwaltung gespeicherten Daten aufbaut.

Zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben erfasst das Land Berlin in einer Vielzahl von Vorgängen die persönlichen Daten von Bürger*innen, oft von Geburt an. Wohnsitzanmeldungen, Kindergeldanträge, Parkraumanträge, Kfz-Zulassungen – überall werden seit jeher personenbezogene Daten erhoben, um die Aufgabenerfüllung zu ermöglichen. Nur wenigen Bürger*innen ist dabei bewusst, welche Daten von welchen Stellen für welchen Zeitraum über sie gespeichert werden.

Die Digitalisierung der Berliner Verwaltung und das Service-Konto Berlin erlauben dahingehend nicht nur, mit modernen Methoden die Erhebung der Daten auf notwendige Vorgänge zu reduzieren, sondern bieten auch eine Chance, den Bürger*innen eine bessere Kontrolle sowie Transparenz über die von ihnen gespeicherten Daten zu geben.

Der Datencheck soll dabei im ersten Schritt zunächst einen einheitlichen Überblick über die aktuell über das Service-Konto Berlin verarbeiteten personenbezogenen Daten darstellen und mit einem Blick allgemeinverständlich aufbereiten, zu welchem Verfahren bei welchen Stellen jeweils welche Daten gespeichert werden.

Für neue Verfahren, die dem Service-Konto Berlin hinzugefügt werden, soll die technische Anbindung an den Datencheck zum Pflichtbestandteil werden.

Perspektivisch wollen wir daran arbeiten, die Auskunftsansprüche der Bürger*innen gegenüber den Berliner Behörden zu automatisieren: Wo aktuell Bürger*innen einen Antrag an die jeweilige Behörde stellen müssen, um nach z.T. langer Wartezeit eine schriftliche Auskunft per Post übersendet zu bekommen, soll in Zukunft der „automatisierte Auskunftsanspruch“ jeder Bürgerin und jedem Bürger die über sie erfassten Daten über den Datencheck zur Verfügung stellen. Antragsverfahren dazu sollen somit perspektivisch überflüssig und damit auch die Behörden entlastet werden.

Darüber hinaus soll der Datencheck zukünftig auch Funktionen enthalten, die Bürger*innen die Wahrnehmung ihrer Rechte aus dem Datenschutz, z.B. auf Löschung ihrer Daten, mit einem digitalisierten Verfahren ermöglichen.

Die Einrichtung des Datenchecks schafft Transparenz, Vertrauen in den staatlichen Umgang mit Daten und vereinfacht die Wahrnehmung von Rechten. Sie ist zentraler Bestandteil in einer behördlichen Datenschutzstrategie für die Bürger*innen in Berlin.

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