Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus

Aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung im Berliner Abgeordnetenhaus.

Abgeordnetenhaus Berlin Kindergrundsicherung Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Kinderzuschlag – wie kann Berlin verdeckte Armut reduzieren?

Der Kinderzuschlag ist dazu da, um den Fall in Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld zu vermeiden. Falls ihr also nur ein geringes Einkommen habt und immer etwas mehr Ausgaben als Einnahmen habt bzw. zwar eure eigenen Ausgaben aber nicht die eures Kindes abdecken könnt, dann könntet ihr Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Ähnliches gilt übrigens für das Wohngeld, welches euch dabei unterstützt, die Kosten für eure Miete abzudecken.

Leider funktioniert das in der Praxis zu schlecht. Aus Schätzungen geht hervor, dass das Ausmaß verdeckter Armut groß ist. Dazu zeigt eine Bewilligungsquote beim Kinderzuschlag von nur 12% einen im Verhältnis zur Transfergewährung unverhältnismäßig hohen Aufwand. Ich habe den Senat nach Berliner Zahlen befragt (Drucksache 18/16721). In Berlin profitieren im Dezember 2017 9577 Kinder von der Familienleistung. Zahlen zur Anzahl der Kinder, die trotz Berechtigung nichts bekommen, gibt es offenbar nicht. Ich sehr hier dringenden Handlungsbedarf. Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, braucht es eine echte Reform des Kinderzuschlages (aber auch des Kinderregelsatzes, des Bildungs- und Teilhabepaketes) hin zu einer armutsfesten Kindergrundsicherung.

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Abgeordnetenhaus Berlin Jobcenter Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Berlin sagt unsinnigen Hartz-IV-Sanktionen den Kampf an

Rot-Rot-Grün will Hartz IV-Sanktionen für unter 25-jährige sowie Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen abschaffen. Dazu sollen die Kosten der Unterkunft in jedem Fall geschützt sein. Mit einer entsprechenden Bundesratsinitiative will die Koalition unter anderem Menschen und insbesondere Kinder und Jugendliche vor dem Verlust von Wohnraum schützen.

Die Sanktionen sind eine der Ursachen für den drohenden Verlust von Wohnraum. Selbst wenn die Betroffenen mal einen Termin verpasst haben oder nicht allen Vorgaben der Jobcenter nachgekommen sind, ist der Verlust der Wohnung in der aktuellen Lage am Berliner Wohnungsmarkt völlig unverhältnismäßig und nicht mit dem Recht auf Wohnraum in der Berliner Verfassung vereinbar. Wir setzen darauf, dass es mit den anderen Bundesländern gelingt eine Mehrheit zu finden, um die große Koalition im Bundestag zum Handeln zu bewegen.

Die Unterstützung der bündnisgrünen Bundestagsfraktion gibt es schon mal. In einem Debattenbeitrag für das neue Grundsatzprogramm beschreiben Sven Lehmann und Toni Hofreiner „Die Würde des Menschen braucht eine andere Sozialpolitik“.

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Abgeordnetenhaus Jobcenter Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Umgang mit Post in Hausbriefkästen der Berliner Jobcenter

Im September erreichte mich eine Beschwerde gegen das JobCenter Berlin Lichtenberg im Zusammenhang mit verloren gegangenen Unterlagen. Diese habe ich zum Anlass genommen den Senat zu fragen, wie der Umgang in der Berliner Jobcentern mit Papier-Post geregelt ist (Drucksache 18/16583).

Aus der Antwort wird deutlich, dass es hier kein geregeltes Verfahren gibt. Es heißt: “Die Berliner Jobcenter entscheiden jeweils eigenständig darüber, ob und ggf. wie sie Verlustmeldungen seitens der Kundinnen und Kunden erfassen.” Um sicher zu gehen, dass nix wegkommt, bleibt nur die Abgabe von Unterlagen in den Eingangszonen, z.T. am dafür vorhandenen Abgabetresen und auf Wunsch Bestätigung der persönlichen Abgabe oder die Übersendung per E-Mail.

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Abgeordnetenhaus Berlin Senat Verwaltung 

Geschäftsprozessoptimierung in den Bezirken und Politikfeldern

Die Rot-Rot-Grüne Regierung hat sich mit dem Koalitionsvertrag eine umfangreiche Geschäftsprozessoptimierung vorgenommen. Ziel ist eine gesamtstädtische Steuerung der Verwaltungsmodernisierung und -entwicklung für eine funktionierende, moderne und bürgernahe Verwaltung.

Schwerpunkte in dieser Wahlperiode sind die Analyse der Geschäftsprozesse aller Verwaltungen auch unabhängig von der Digitalisierung mit dem Ziel der Produktivitätssteigerung, Optimierung und der darauf folgenden Einführung der Elektronischen Akte sowie die ggf. erforderliche Anpassung der Rechtsnormen.

Ich habe mal nachgefragt, wie weit dieser Prozess bereits fortgeschritten ist. Die Antwort (Druchsache 18/16559) macht deutlich, dass sich das Thema GPM im Land Berlin nach wie vor im Aufbau befindet. Es wurden dezentrale GPM-Einheiten in den Häusern eingerichtet. Insgesamt gibt es 70 Stellen für Geschäftsprozessmanagerinnen und -manager in diesen GPM-Einheiten sowie der Geschäftsstelle GPM der Bezirke. Von den Häusern wurden im Rahmen des ersten Reportings 131 Projekte/Vorhaben im Bereich GPO angegeben. Der Schwerpunkt hierbei liegt auf Optimierung und Digitalisierung externer Prozesse.

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Abgeordnetenhaus IT‑Sicherheit Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Sicherheit in der Informationstechnik: BSI-Standards im Land Berlin

IT-Sicherheit wird auch in Berlin immer wichtiger. Ich habe den Senat zum Stand der Zertifizierungen der Berliner Landesbehörden befragt (Drucksache 18/16571). Das ITDZ Berlin als zentraler IT-Dienstleister des Landes Berlin, ist nach den aktuellen Standards vom BSI zertifiziert. Das Berlin-CERT strebt eine Zertifizierung bei der internationalen Organisation „Trusted Introducer“ für 2019 an. Darüber hinaus sind alle Behörden der Berliner Verwaltung verpflichtet, ein Informations-Sicherheits-Management-System (ISMS) gemäß den Standards des BSI aufzubauen und weiterzuentwickeln (vgl. § 23 EGovG Bln). Eine darauf aufbauende Zertifizierung der Behörden nach IT-Grundschutz ist vom Gesetzgeber nicht vorgegeben und wird vom Senat auch nicht als strategisches Ziel verfolgt. Es wird sich zeigen, ob diese Entscheidung auch zukünftig so bleiben kann.

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Abgeordnetenhaus Berlin Bits & Berlin Datenschutz Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Bits & Berlin – Newsletter – 10/2018

Mit dem “Bits & Berlin” möchte ich mich an ein neues Format wagen und in einem monatlichen Newsletter über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz in Berlin berichten. Dazu zählen neben den Themen der Sitzungen des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz im Abgeordnetenhaus von Berlin auch meine schriftlichen Anfragen und ihre Hintergründe, politische Debatten im Plenarbetrieb und neue Entwicklungen im Land Berlin. Über Feedback auf diese neue Reihe würde ich mich freuen.

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Abgeordnetenhaus Berlin Mobilität Netzpolitik & Digitalisierung Senat 

„Mobility Inside“: eine Mobilitätsplattform für Berlin?

Presseberichte über eine Gesetzesnovelle und neue Mobilitätsplattformen unter dem Motto “Eine App für Tickets aller Verkehrsverbünde” haben mich neugierig gemacht. Wie beteiligt sich Berlin an der digitalen Zukunft von städtischer Mobilität? Die Antwort des Senats auf meine Anfrage macht Hoffnung.

Darin kündigt die BVG einen ersten Schritt für Berlin an. “Die BVG beabsichtigt zeitnah eine Mobilitätsplattform für Berlin zu starten, über die alle relevanten Mobilitäts-Sharing-Dienste (Car, Bike, Scooter, Roller, etc.) durch den Kunden für eine Route seiner Wahl angezeigt, gebucht und bezahlt werden können.

Auch die Erklärung des Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH (VBB) “Dabei geht es jedoch nicht um eine App für alle Verbünde, sondern um eine mögliche Anbindung z.B. der VBB-App an ein nationales Hintergrundsystem bzw. Netzwerk.” zeigt, dass in Berlin in eine gute Richtung gedacht wird. Bleibt zu hoffen, dass die Pilotphase genutzt wird, schnell zu lernen und bis 2020 Lösungen für die tatsächliche Umsetzung gefunden werden.

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Abgeordnetenhaus Kindergrundsicherung Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Verwaltung 

Bürokratieabbau für „Bildung und Teilhabe“ (BuT) zu teuer

Die Umsetzung des Bildung und Teilhabe (BuT) verursacht ein Höchstmaß an Bürokratie bei allen Beteiligten. Dazu kommt es bei zu vielen Kindern- und Jugendlichen nicht an. Im Bereich Schule haben von den durchschnittlich 136.690 anspruchsberechtigten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen 98.004 Personen die Leistungen des BuT in Anspruch genommen. Dies entspricht einer Quote von 71,7 %. Von den durchschnittlich 72.644 anspruchsberechtigten Kindern im Alter von 0 bis 5 Jahren haben gar nur 10.361 Kinder die Angebote im Rahmen des BuT genutzt. Dies entspricht einer Quote von 14,26 %. (Quelle: rote Nummern: 0451 B). Die Verwaltungskosten für die Gewährung der BuT – Leistungen betrugen im Land Berlin im Jahr 2017 ca. 16,9 Mio. Euro. Wie absurd das ganze ist, macht auch der folgende Fakt deutlich: “Wegen der komplexen Leistungsgewährung im Zusammenspiel zwischen Bezirken und Hauptverwaltung ist eine bezirksweise Aufteilung der Verwaltungskosten, die im Land Berlin in den Bezirken, den Jobcentern und in der Hauptverwaltung entstehen, nicht sinnvoll möglich.”

Seit 2013 gibt es nun den Versuch die schulnahen BuT-Leistungen durch ein IT-gestütztes Verfahren zu vereinfachen. “Die Entwicklung und Umsetzung eines IT-gestützten Verfahrens für die schulnahen BuTLeistungen (Lernförderung, Ausflüge, Mittagessen) wurde im Jahr 2013 im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durch die Firma IMTB Consulting GMBH bereits geprüft.” Auf meine aktuelle Anfrage erklärt der Senat nun: “Die Entwicklung und Umsetzung eines elektronischen Verfahrens für die schulnahen BuT-Leistungen (Lernförderung, Ausflüge, Mittagessen) wird aus fachlicher Sicht befürwortet. Im Doppelhaushaltsplan 2018/2019 wurden Mittel hierfür aufgrund anderer Prioritätensetzung nicht vorgesehen.

Fazit: Das beste wäre das ganze BuT abzuschaffen und Ländern, Kommunen oder den Betroffenen das Geld direkt zur Verfügung zu stellen. Damit können dann die Schulen unbürokratischer unterstützt werden. Und am Ende kommt mehr Geld bei den Betroffenen Kindern und Jugendlichen an. Und ein IT-System braucht es dafür dann auch nicht mehr.

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Abgeordnetenhaus Berlin Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Unterbringung von Unionsbürger*innen nach ASOG – Rechtskosten und Praxis in Berlin

Welchen Anspruch auf Unterbringung haben Unionsbürger*innen nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (kurz: ASOG)? In Berlin gibt es hier verschiedene gelebte Antworten. Die zuständige Senatsverwaltung sagt klar: “Der Senat geht vom Bestehen einer allgemeinen rechtlichen Verpflichtung zur Unterbringung aller unfreiwillig obdachlosen Personen aus, die unabhängig vom Herkunftsland gilt.” Die Bezirke (die die Unterbringung in der Praxis umsetzen müss(t)en) auf der anderen Seite handeln eher restriktiv.

In einer Anfrage an den Senat (Drs: 18/16514) habe ich mal abgefragt, wie viel Geld die Bezirke für Rechtskosten in diesem Zusammenhang ausgeben. Die gute Nachricht: es scheint nicht viel zu sein. Die schlechte Nachricht: offenbar versuchen auch zu wenige Betroffene ihr Recht (nach Auslegung des Senats) einzuklagen.

Fazit: Berlin braucht einen einheitlichen Umgang. Bezirke und Senat müssen sich auf klare Regelungen zur Unterbringung von Unionsbürger*innen nach ASOG verständigen. Den Bezirken müssen dann aber auch die nötigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. All dies wird heute auch Thema auf der 2. Strategiekonferenz Wohnungslosenhilfe sein. In diesem Rahmen hat sich eine Arbeitsgruppe “EU-Bürger*innen (AG 5)” genau mit den Herausforderungen beschäftigt (Protokolle gibt es hier).

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