Hartz IV Reform: Armutsfest statt Almosen
Der folgende Appell wurde am 20.02.2011 mittags gegen 12:30 an den Bündnisgrünen Bundesvorstand und die bündnisgrünen Bundestagsabgeordneten aus Fraktionsvorstand und Arbeitskreis 1 verschickt.
Es geht um die Menschenwürde
Wenn wir über eine grüne Position zur Neuregelung der Hartz IV-Gesetzgebung nachdenken, ist es notwendig, sich zuerst die Prämissen dafür noch einmal klar zu machen. Der Hartz IV-Regelsatz beschreibt das absolute Minimum, das für ein menschenwürdiges Leben in diesem Land notwendig ist. Deswegen ist er keine beliebige politische Stellschraube, an der in die eine oder andere Richtung gedreht werden kann, sondern er hat direkte und unmittelbare Relevanz für das oberste Staatsziel des Grundgesetzes, die Wahrung der Menschenwürde.
Weil es die Große Koalition ab 2005 und Schwarz-Gelb ab 2009 versäumt haben, durch eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage und die daraus dringend notwendige Erhöhung des Regelsatzes die Menschenwürde der Hartz IV-Beziehenden in diesem Land zu achten und sicherzustellen, hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 9.2.2010 eingegriffen und genau das gefordert und angemahnt: „der Gesetzgeber [muss] alle existenznotwendigen Aufwendungen […] in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, […] bemessen.“ Das BVerfG hat unmissverständlich klargemacht, dass die bisherige Berechnungsgrundlage eben nicht realitätsgerecht ist und den tatsächlichen Bedarf der Menschen nicht deckt.
BündnisGrüne Mindestanforderungen an eine Hartz IV-Neuregelung:
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