Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Netzpolitik & Digitalisierung

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Welche Aufgaben übernimmt Berlin im IT-Planungsrat?

Im Geltungsbereich des Onlinezugangsgesetzes wurden circa 575 Leistungen identifiziert und 14 Themenfeldern zugeordnet. Die Themenfelder werden arbeitsteilig von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam bearbeitet. Die 14 Themenfelder sollen von jeweils einem fachlich zuständigen Bundesressort und mindestens einem Bundesland federführend bearbeitet werden. Dabei können sie Unterstützung weiterer Akteure aus allen föderalen Ebenen in Anspruch nehmen.

Ich habe den Senat nach der Rolle Berlins befragt (Drs. 18/17092). Aus der Antwort geht hervor, dass Berlin die Federführung bei den sog. „Querschnittsleistungen“ übernommen hat, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie in unterschiedlichen Lebens- bzw. Geschäftslagen benötigt werden. Vielfach handelt es sich um Registerauszüge, die als digitale Nachweise im Zusammenhang mit einer anderen Verwaltungsleistung auftreten. Darüber hinaus hat Berlin die Federführung bei der „Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit“ aus dem OZG-Umsetzungskatalog angeboten.

Worum geht es genau? Der Senat nennt bspw. 7 priorisierte Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger: Geburtsurkunde & -bescheinigung, Meldebestätigung & -registerauskunft, Personalausweis, Führungszeugnis, Krankenversicherungsnachweis, Entfernungsbescheinigung sowie Negativbescheinigung über Registereinträge in den ehemaligen deutschen Gebieten.

Aber Berlin teilt auch das Wissen mit den anderen Bundesländern. So wurden die Erkenntnisse aus der Organisationsuntersuchung in den Berliner Standesämtern in das Projekt zur OZG-Umsetzung transferiert und zudem Fachexpertise aus den Berliner Standesämtern bereitgestellt.

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Bits & Berlin – Newsletter – 12/2018

Mit „Bits & Berlin“ erscheint heute die dritte Ausgabe des monatlichen Newsletters über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz in Berlin – und damit auch die letzte für das Jahr 2018. Ich wünsche eine gute Lektüre und eine gemütliche Winter- und Adventszeit sowie allen Leser*innen einen guten Rutsch ins neue Jahr.

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Bericht zur Top Level-Domain „.berlin“

Der Senat hat hat aktuell über die Top Level-Domain „dotBERLIN“ berichtet. Die finanzielle Beteiligung an den Umsätzen lag demnach in 2017 bei 461.307,73 EUR. Die Anzahl der registrierten .berlin-Domains liegt weiterhin seit Anfang 2016 zwischen 50.000 – 60.000 Domains. Laut Aussage von dotBERLIN zum Geschäftsjahr 2017 liegt die Domain .berlin hinsichtlich der registrierten Internetdomains auf Platz 4 der geographischen Top-Level-Domains. Nur die Domains der sehr viel größeren Metropolen (.nyc, .tokyo, .london) haben hier mehr Domainregistrierungen.

Hierzu wird berichtet:

Der Senat versteht den Beschluss als Auftrag, über die Einnahmen und die Wirksamkeit der Vertragsanpassung zwischen dem Land Berlin und der dotBERLIN GmbH & Co KG zu berichten. Entsprechend des Beschlusses des Abgeordnetenhauses (Drs. 17/2600 – II.B.36) wurden die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens und mögliche Maßnahmen geprüft, eine Vertragsanpassung ausgehandelt und im Ergebnis 2016 die ursprünglich vereinbarte finanzielle Beteiligung des Landes geändert. Das Abgeordnetenhaus wurde über das Verhandlungsergebnis in der Vorlage an den Hauptausschuss vom 30.05.2016 (rote Nummer 2683 A) informiert und der Vertragsänderung in der Sitzung vom 08.06.2016 durch den Hauptausschuss zugestimmt.

Die finanzielle Beteiligung des Landes wurde auf 22% an den Umsätzen aus den „Regeldomainverkäufen“ festgelegt. Der Senat geht davon aus, dass durch die Vertragsanpassung und der damit verbundenen Umstellung der finanziellen Beteiligung des Landes von einer pauschalen zu einer umsatzabhängigen Vergütung, der Senat innerhalb seiner Möglichkeiten den ihm zur Verfügung stehenden Handlungsrahmen genutzt hat, um das der Vertragsanpassung zu Grunde liegende Insolvenzrisiko des Unternehmens zu verringern.

Für das Geschäftsjahr 2017 konnte dotBERLIN 2.096.853,34 EUR Umsatz generieren, der für die 22%-ige Beteiligung des Landes relevant war. Dementsprechend betrug die finanzielle Beteiligung 461.307,73 EUR. Zum 02.05.2018 wurden allerdings zunächst nur 332.285,25 EUR fällig, da zu dem Zeitpunkt der relevante Domainumsatz nur 1.510.387,49 EUR betrug. Aufgrund einer Neubewertung der Periodenabgrenzung von Domain-Einnahmen durch das Finanzamt ergab sich nachträglich ein erhöhter Jahresumsatz, auf dessen Basis die 128.022,48 EUR nachträglich an Einnahmen für das Land anfielen. Die erhöhten Einnahmen sind auf Grund der Änderungen in den Periodenabgrenzungen des Finanzamtes nur als einmalig anzusehen, so dass für das laufende Betriebsjahr wieder geringe Umsätze zu erwarten sind, die sich dann allerdings anhand der tatsächlichen Domainregistrierungen in dem Betriebsjahr ergeben.

Die Anzahl der registrierten .berlin-Domains liegt weiterhin seit Anfang 2016 zwischen 50.000 – 60.000 Domains. Laut Aussage von dotBERLIN zum Geschäftsjahr 2017 liegt die Domain .berlin hinsichtlich der registrierten Internetdomains auf Platz 4 der geographischen Top-Level-Domains. Nur die Domains der sehr viel größeren Metropolen (.nyc, .tokyo, .london) haben hier mehr Domainregistrierungen.

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Datencheck für Berlin – Wie Bürger*innen die Kontrolle über ihre Daten bekommen!

Eine datenschutzfreundliche und transparente Verwaltung, das ist mein Anspruch an ein modernes und digitales Berlin. Darum haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag ins Abgeordnetenhaus eingebracht, der dafür die technischen Grundlagen und die Themen Datenschutz und Digitalisierung ganzheitlich denkt.

Mit dem von mir entworfenen Antrag “Volle Kontrolle für Bürger*innen – Einführung eines Online-Datenchecks für Berlin” (Volltext als PDF) liegt damit eine landesweit einzigartige Initiative vor, den den Datencheck als zentrale Übersicht für Bürger*innen über die über sie bei der Verwaltung gespeicherten Daten aufbaut.

Zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben erfasst das Land Berlin in einer Vielzahl von Vorgängen die persönlichen Daten von Bürger*innen, oft von Geburt an. Wohnsitzanmeldungen, Kindergeldanträge, Parkraumanträge, Kfz-Zulassungen – überall werden seit jeher personenbezogene Daten erhoben, um die Aufgabenerfüllung zu ermöglichen. Nur wenigen Bürger*innen ist dabei bewusst, welche Daten von welchen Stellen für welchen Zeitraum über sie gespeichert werden.

Die Digitalisierung der Berliner Verwaltung und das Service-Konto Berlin erlauben dahingehend nicht nur, mit modernen Methoden die Erhebung der Daten auf notwendige Vorgänge zu reduzieren, sondern bieten auch eine Chance, den Bürger*innen eine bessere Kontrolle sowie Transparenz über die von ihnen gespeicherten Daten zu geben.

Der Datencheck soll dabei im ersten Schritt zunächst einen einheitlichen Überblick über die aktuell über das Service-Konto Berlin verarbeiteten personenbezogenen Daten darstellen und mit einem Blick allgemeinverständlich aufbereiten, zu welchem Verfahren bei welchen Stellen jeweils welche Daten gespeichert werden.

Für neue Verfahren, die dem Service-Konto Berlin hinzugefügt werden, soll die technische Anbindung an den Datencheck zum Pflichtbestandteil werden.

Perspektivisch wollen wir daran arbeiten, die Auskunftsansprüche der Bürger*innen gegenüber den Berliner Behörden zu automatisieren: Wo aktuell Bürger*innen einen Antrag an die jeweilige Behörde stellen müssen, um nach z.T. langer Wartezeit eine schriftliche Auskunft per Post übersendet zu bekommen, soll in Zukunft der „automatisierte Auskunftsanspruch“ jeder Bürgerin und jedem Bürger die über sie erfassten Daten über den Datencheck zur Verfügung stellen. Antragsverfahren dazu sollen somit perspektivisch überflüssig und damit auch die Behörden entlastet werden.

Darüber hinaus soll der Datencheck zukünftig auch Funktionen enthalten, die Bürger*innen die Wahrnehmung ihrer Rechte aus dem Datenschutz, z.B. auf Löschung ihrer Daten, mit einem digitalisierten Verfahren ermöglichen.

Die Einrichtung des Datenchecks schafft Transparenz, Vertrauen in den staatlichen Umgang mit Daten und vereinfacht die Wahrnehmung von Rechten. Sie ist zentraler Bestandteil in einer behördlichen Datenschutzstrategie für die Bürger*innen in Berlin.

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WhatsApp hat keinen Platz im Berliner Schulbetrieb

Schon im Bericht der Berliner Datenschutzbeauftragten zum Jahre 2016 wurde ein Vorfall vermerkt, in dem ein Klassenlehrer für eine schnelle Kommunikation zwischen Klassenleitung und Eltern eine WhatsApp-Gruppe eröffnete. Das kritisierte die Berliner Datenschutzbeauftragte deutlich – und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat nunmehr auf einen Berichtsauftrag aus dem Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz eine allgemeine rechtliche Einschätzung von Messengerdiensten im Schulbetrieb übermittelt.

PDF-Volltext: Bericht der SenBJF an den KDAT-Ausschuss vom 13. November 2018.

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Bits & Berlin – Newsletter – 11/2018

Mit „Bits & Berlin“ erscheint heute die zweite Ausgabe meines monatlichen Newsletters über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz in Berlin. Dieses Mal mit dem Datenschutzbericht 2017 als herausragendes Thema der Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und zum Datenschutz im Abgeordnetenhaus von Berlin – und weitere Entwicklungen aus meiner parlamentarischen Tätigkeit. Über Feedback auf diese neue Reihe würde ich mich freuen.

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Digitalisierung: Netzanschlüsse und WLAN an Berliner Schulen

Gemeinsam mit meiner Kollegin Stefanie Remlinger habe ich den Senat um eine Stellungnahme zum Ausbau der digitalen Infrastruktur an den Berliner Schulen gebeten. Die übersendeten umfangreichen Antworten sind dabei sehr aufschlussreich und helfen uns, den politischen Steuerungsbedarf zu identifizieren. In Sachen WLAN besteht weiterhin eine unübersichtliche Lage, und ein erkennbarer Ausbaubedarf. Eine moderne Schule ohne eigenes WLAN-Angebot für Schüler*innen und Lehrer*innen ist schwerlich vorstellbar.

Link zur Anfrage: Netzanschlüsse und WLAN an Berliner Schulen in 2018 (18/16768)
Link zur Anfrage: Netzanschlüsse und WLAN an Berliner Schulen in 2018 (II) (18/16769)

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Sicherheit in der Informationstechnik: BSI-Standards im Land Berlin

IT-Sicherheit wird auch in Berlin immer wichtiger. Ich habe den Senat zum Stand der Zertifizierungen der Berliner Landesbehörden befragt (Drucksache 18/16571). Das ITDZ Berlin als zentraler IT-Dienstleister des Landes Berlin, ist nach den aktuellen Standards vom BSI zertifiziert. Das Berlin-CERT strebt eine Zertifizierung bei der internationalen Organisation „Trusted Introducer“ für 2019 an. Darüber hinaus sind alle Behörden der Berliner Verwaltung verpflichtet, ein Informations-Sicherheits-Management-System (ISMS) gemäß den Standards des BSI aufzubauen und weiterzuentwickeln (vgl. § 23 EGovG Bln). Eine darauf aufbauende Zertifizierung der Behörden nach IT-Grundschutz ist vom Gesetzgeber nicht vorgegeben und wird vom Senat auch nicht als strategisches Ziel verfolgt. Es wird sich zeigen, ob diese Entscheidung auch zukünftig so bleiben kann.

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