Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Netzpolitik & Digitalisierung

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Digitale Barrierefreiheit bei Berliner Dienstleistungen: Eine Bestandsaufnahme

Gemeinsam mit meiner Kollegin Catrin Wahlen habe ich den Senat gefragt, wie es um die digitale Barrierefreiheit der Top 100 Dienstleistungen steht (Drucksache 19/20224). Im Fokus standen dabei insbesondere die Dienstleistungen im Bereich des SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen). Die Antwort zeigt, dass die digitale Barrierefreiheit in Berlin noch in den Anfängen steckt.

Es gibt keine standardisierte Erfassung von Fortschritten für mehr digitale Barrierefreiheit. In der Sitzung des Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz am 23.09.2024 hatte Landesbeauftragtenstelle für digitale Barrierefreiheit ihre Arbeit und die damit verbundenen Herausforderungen vorgestellt. Ein Problem stellt die Personalsituation in der Verwaltung dar. Derzeit besteht das Team der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit aus einer Referentin, welche stellvertretend die Landesbeauftragte ist, zwei Sachbearbeitungen (80%-Stellen).

Ein Baustein die digitale Barrierefreiheit anzugehen, ist die Verwendung von “Leichter Sprache”. Für diese gibt es jedoch erst seit 2024 eine Definition als DIN-ISO-Norm. Bisher werden alle Dienstleistungsbeschreibungen im Serviceportal in sogenannter bürgerfreundlicher Sprache nach den FIM-Qualitätskriterien der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) erstellt. Derzeit wird noch geprüft, ob die FIM Qualitätskriterien den DIN-ISO-Normen entsprechen. Bei der Erstellung von digitalen Anträgen wird in Zusammenarbeit mit den Fachressorts auf bürgerfreundliche Formulierungen geachtet. Eine Zahl oder Liste von Top 100 Dienstleistungen, die über einfache Sprache oder ähnliches verfügen, gibt es nicht. Für die Optimierung des Serviceportals für Screenreader wird ein generisches System eingesetzt, das alle Dienstleistungs- und Standortbeschreibungen umfasst. Für die Top 100 Dienstleistungen gibt es keine Kriterien für die Screenreader-Tauglichkeit.

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Bits & Berlin – Newsletter – 09/2024

In meinem Newsletter “Bits & Berlin” möchte ich wie gewohnt über aktuelle Themen aus meiner Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung informieren. Themen nach der Sommerpause sind: ein Sachstand zur eAkte, TOP 100 Dienstleistungen der Verwaltung, die Zuständigkeit für die Marktüberwachung von KI, die anstehende Windows 11 Umstellung sowie unsere Bürgerämter mit Neuigkeiten zum “14-Tage-Ziel” und Einsatzkonzepten der Bürgeramtskoffer.

Zu Beginn ein aktueller Sachstand zum Thema Verwaltungsmodernisierung. Die Senatskanzlei hat am 11. September 2024 eine Diskussionsgrundlage zum neuen Berliner Landesorganisationsgesetz veröffentlicht (dieses soll das bisherige “Allgemeine Zuständigkeitsgesetz” ersetzen).

Das vorliegende Eckpunktepapier bietet, wie kaum eine Initiative zuvor, die Chance, Berlin zu einer funktionierenden Stadt zu machen. Der bisherige breit und inklusiv angelegte Prozess, bei dem insbesondere Expert*innen aus der Verwaltung und Zivilgesellschaft, aber auch die Fraktionen im Abgeordnetenhaus beteiligt wurden, hat sich dafür sehr gut bewährt. Deshalb sollten sich nun alle Akteur*innen weiterhin konstruktiv am verabredeten Verfahren beteiligen und nicht auf kurzfristige parteipolitische Machtvorteile schielen.

Bereits am 9. September 2024 lud das Berlin-Forum zum Thema „Zukunft Verwaltung“ ein. Für den Senat war die Staatssekretärin Martina Klement anwesend. Sie hatte die Eckpunkte für das neue Landesorganisationgesetz mitgebracht und diese ausführlich vorgestellt. Das Forum wurde aufgezeichnet und kann auf YouTube nachgehört werden.

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Kein Fortschritt bei der Refinanzierung der Hauptstadtzulage

Die Hängepartie um die Refinanzierung der Hauptstadtzulage geht weiter. Eine aktuelle Anfrage bleibt ohne neue Erkenntnis. Stattdessen zieht sich der Senat auf die Vertraulichkeit der Gespräche zurück. “Die Redaktionsverhandlungen sind nicht öffentlich. Die Vertraulichkeit ermöglicht einen offenen Austausch zwischen der Arbeitgeberseite und den beteiligten Gewerkschaften. Nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen werden die Tarifverträge veröffentlicht.” (Drucksache 19/20179)

Bündnis 90/Die Grünen fordern den Senat auf in der Sache schnell Klarheit zu schaffen und sich zum Prinzip “Gute Arbeit im öffentlichen Auftrag” zu bekennen. Ziel war und ist dabei unter anderem, dass Mitarbeiter*innen von freien Trägern die durch Zuwendungen (bspw. Sozialberatung oder Stadtteilzentren) oder Entgelte (bspw. Kitas oder Hilfen zur Erziehung) nach dem Tarif für den öffentlichen Dienst bezahlt werden (können). Im Dezember / Januar hatte der Senat in einer schriftliche Anfrage bestätigt: die Haupstadtzulage für freie Träger ist möglich.

Doch das Versprechen diese zu refinanzieren wurde dann vom Senat gebrochen und auf die noch laufenden Redaktionsverhandlungen verwiesen. Darin sollen die Eckpunkte der Tarifeinigung rechtssicher formuliert werden. An den Redaktionsverhandlungen zur Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 9. Dezember 2023 nimmt die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für die Arbeitgeberseite teil.

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Wie viel Open-Source verwendet die Berliner Verwaltung 2024?

Im Oktober 2020 hatte ich mich beim Senat erkundigt, wie es um den Einsatz von Open-Source-Software und offenem Quellcodes steht. Die Recherche von Code for Germany zeigte, wie ernüchternd das Ergebnis war. Die in der Antwort des Senats mit “Offenheit des Quellcodes” ausgewiesene Software ist vielfach nicht öffentlich zugänglich; die Verwaltung teilweise selbst keinen Zugriff auf den Code. Nachdem im Jahr 2022 Rot-Grün-Rot einen Antrag für mehr Open-Source verabschiedet hat und 2023 das Open-Source Kompetenzzentrum eröffnet wurde, habe ich den aktuellen Stand erneut abgefragt (Drucksache 19/19968). Das Ergebnis ist nicht ganz so ernüchternd wie 2022. Es zeigt aber, wie wenig die politisch beschlossene Unterstützung von Open-Source in der Berliner Verwaltung angekommen ist.

Von den 342 als aktiv geführte IT-Verfahren sind demnach 66 (19 %) als Open-Source markiert (Liste findet sich am Ende der schriftlichen Anfrage). Bei 65 IT-Verfahren soll der Quellcode vorliegen. Dabei wird jedoch kein Link oder ähnlicher Verweis gespeichert. Das gleiche Problem gab es schon mit der Antwort auf die Anfrage 2022; auch fehlt ein Verweis, unter welcher Lizenz die Software steht.

Immerhin gibt es ein paar Open-Source-Projekte, die von Berlin genutzt und entwickelt werden. Gemeinsam mit München wird das Zeitmanagementsystem (ZMS) entwickelt und der Code auf Open CoDE veröffentlicht. In der Verwaltung werden dazu OpenProject, LimeSurvey, “OfficeNet/SON” oder die “DigiSucht-Plattform der Caritas Deutschland” verwendet oder unterstützt. Sie alle bauen auf Open-Source.

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Termin im Bürgeramt: 14-Tage-Ziel umsetzen

Die Bürgerämter sind das Aushängeschild unserer Verwaltung. Mit dem Ziel, dass die Berliner*innen innerhalb von 14-Tagen einen Termin in den Bürgerämtern erhalten, gibt es ein Jahren ein Qualitätsziel für die Berliner Verwaltung. Leider wird dieses “einfache” Ziel seit Jahren verfehlt. Mit dem jährlichen Bericht über den Stand der Umsetzung des Leitprojektes „Leistungsfähiges Bürgeramt“ zeigt der Senat den aktuellen Stand der Bemühungen (Bericht 0082 B).

Klar ist: statt das Ziel in Frage zu stellen, wie es der Regierende in einer Pressekonferenz tat, müssen die nötigen Maßnahmen ergriffen werden das 14-Tage-Ziel endlich zu erreichen. Ob neuer Personalausweis oder Ummeldung, der Anspruch ist: ein Termin innerhalb von 14 Tagen.

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Mobiles Bürgeramt – Einsatzkonzept der “Bürgeramtskoffer”

Mit dem mobilen Bürgeramtskoffer können Pass- und Personalausweisbehörden ihre Bürgerdienste standortunabhängig anbieten. Durch die Schaffung eines vollwertigen Arbeitsplatzes kann flexibel auf die jeweiligen Bedarfe der Bezirke und Antragstellerinnen sowie Antragsteller reagiert werden. Bisher wurden berlinweit neun Bürgeramtskoffer beschafft, welche aufgrund des technischen Rückstands nur noch geringfügig eingesetzt werden. Nun hat die Bundesdruckerei eine neue Version 2.2 des Bürgeramtskoffers entwickelt. In diesem Jahr sollen davon insgesamt 14 Bürgeramtskoffer (Mobile Bürgerämter; siehe auch Rote Nummer 0123 A) 2024 gekauft und an die Bezirke verteilt werden.

Ende August hat der Senat nun auch das Einsatzkonzept der Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Mitte vorgelegt (Bericht 0266).

Mobile Bürgeramtskoffer können überall dort eingesetzt werden, wo entsprechender Bedarf gesehen wird – beispielsweise, weil der Bedarf an Bürgeramtsdienstleistungen nicht ausreichend gedeckt werden kann oder die Bevölkerung auf Hindernisse bei der Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen stößt. Ziel des Einsatzes der Bürgeramtskoffer ist die Erhöhung der Bürgernähe und Entlastung der Berliner Bürgerämter mit einer effizienten Nutzung von Ressourcen.

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Transparenzregister: Steuerfestsetzung mittels Risikomanagementsystem (RMS)

Anfang Mai hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Senat aufgefordert, ein Transparenzregister für Künstliche Intelligenz (KI) für Berlin zu schaffen und so das Vertrauen in die Digitalisierung zu stärken. Solch ein Transparenzregister für KI ist auch nicht schwer umzusetzen. Im Mai hatte ich als Beispiel die nötigen Informationen zum Einsatz von Watson bei der Senatsverwaltung für Finanzen abgefragt und veröffentlicht.

Als zweites Beispiel habe ich mir das Thema “Steuerfestsetzung mittels Risikomanagementsystem (RMS)” bei der Senatsverwaltung für Finanzen vorgenommen (Drucksache 19/19967) und den entsprechenden Transparenzeintrag nach dem Algorithmic Transparency Standard von Eurocities nachgebaut. Der Eintrag kann als .csv heruntergeladen werden und ich stelle diesen dem Senat gerne für das Open-Data-Portal oder als weiteren Eintrag für ein Transparenzregister zur Verfügung. Der Eintrag umfasst die wichtigsten Angaben nach dem Eurocities-Standard.

Das Beispiel zeigt, dass es schon mit einer einfachen Website auf Berlin.de möglich wäre, ein Transparenzregister wie in Helsinki herzustellen.

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Nachhaltige und faire Verwaltungs-IT? Senat prüft und prüft….

Wie wir Hardware und Software einsetzen, hat einen signifikanten Einfluss auf unsere Umwelt. So wurde im Jahr 2021 laut Eurostat immerhin 12,10 kg Elektroschrott pro Einwohner*in in Deutschland gesammelt. Als Abgeordneter des Landes Berlin frage ich mich regelmäßig, welchen Beitrag die Berliner Verwaltung leistet. Setzt sie auf eine nachhaltige IT-Beschaffung und einen effizienten Einsatz von Rohstoffen ihrer Hardware? Wie weit der Senat ist, zeigt ein aktueller Bericht (Rote Nr.: 1469 A).

Die Antwort fällt ernüchternd aus und zeigt mangelndes Engagement. Der Senat nutzt das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vor allem als Ausrede, dass alles so bleiben kann wie es ist. Dazu soll ein “Beratungsauftrag” die Produktinformationen für die Elektro-Produktgruppe aufarbeiten und Mindestanforderungen definieren. Zur Frage nach Kennzeichnungen von nachhaltigen Produkten im Webshops des ITDZ Berlin, bei dem die gesamte Berliner Verwaltung seine Hardware und Software einkaufen soll, verweist der Senat auf eine schriftliche Anfrage, die ich im Juni 2023 (!) gestellt hatte. Seitdem ist offenkundig nichts passiert.

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Projektmanagementplattform und Low-Code in Berlin

Der Berliner Senat arbeitet an der Einführung eines IKT-Basisdienstes für Low-Code Plattformen. Low-Code-Plattformen erlauben es, Geschäftsprozesse zu automatisieren und Workflows zu definieren. Dazu gehören das Einreichen von Formularen, Genehmigungsprozesse oder das Verteilen von Informationen an verschiedene Stellen innerhalb der Verwaltung. Eine Low-Code-Plattform bietet eine einfache visuelle Entwicklungsumgebung, in der Anwendungen per Drag-and-drop erstellt werden können.

Der IKT-Basisdienst Low-Code soll besonders bei der Ablösung von Kleinstverfahren unterstützen. Dies geht aus einer Antwort auf meine Anfrage im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz hervor. Low-Code kommt aber schon heute beispielsweise für die Projektmanagementplattform  (ProMaP) zum Einsatz. ProMaP ist mit der Low-Code Lösung Intrexx entwickelt worden. Diese soll in Zukunft vom ITDZ betrieben werden. Ein Datum für die Übernahme ist nicht bekannt. ProMaP basiert dazu auf dem neuen Projektmanagementhandbuch des Landes Berlin und soll allen Angestellten des Landes Berlin zur Verfügung stehen.

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