Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Verwaltung

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Personenkennziffer – Registerübergreifendes Identitätsmanagement?

Die Innenminister wollen eine individuelle Personenkennziffer einführen. Welche Rollen spielen diese Planungen für die Onlineservices der Berliner Verwaltung und das Service-Konto-Berlin?

Auf meine Frage antwortet der Senat: “Neben den zukünftigen Umsetzungen auf Berliner Landesebene ist ein eigenständiges registerübergreifendes Identitätsmanagement nicht geplant.” und “Solange die konkreten Vorgaben bezüglich der Registeranpassungen nicht bekannt sind, ist eine Einschätzung der Auswirkungen auf die laufende Optimierung und Digitalisierung der Fachverfahren nicht möglich.” (Drucksache 18/20320)

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IT-Ausstattung der Berliner Bürgerämter

Mit dem Entwurf für den Doppelhaushalt 2020/2021 hat der Senat die Umsetzung des Berliner Berliner E-Government-Gesetzes in Teilen verlangsamt (Link zu Band 05 – Landesweite Maßnahmen des E-Governments – Einzelplan 25)). Der Zeitplan für die Vereinheitlichung der bisher unterschiedlichen Systeme und Arbeitsoberflächen in Bezirken und Behörden des Landes hin zum standardisierten „Berlin-PC“ ist demnach hinfällig. Während die Planungen bisher davon ausgehen, dass die sogenannte Migration bis 2026 abgeschlossen sein sollte, ist nach Aussagen der Verwaltung nun auch dieser Termin nicht mehr erreichbar. Die kollektive Zustimmung zu einem solchen Haushaltsplanentwurf enttäuscht mich.

Doch welche Möglichkeiten gibt es, die IT-Infrastruktur des Landes Berlin in einer vertretbaren Zeit auf ein zeitgemäßes Niveau zu bringen? In einer Anfrage ich ich die IT-Ausstattung der Berliner Bürgerämter abgefragt (Drucksache 18/20024). Gibt es einen Weg wenigstens die IKT-Arbeitsplätze die mit besonders schutzbedürftigen personenbezogen Daten zu tun haben zu vereinheitlichen und damit auch einen zeitgemäßen IT-Sicherheitsstand sicherzustellen?

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Wie fair sind die Mäuse der Berliner Verwaltungen?

Die Berliner Verwaltung kauft pro Jahr etwa 5000 neue Mäuse für die IKT-Arbeitsplätze der Mitarbeiter*innen. Leider werden bei der Fertigung der von IT-Geräten und der dafür nötigen Gewinnung der Rohstoffe grundlegende Rechte von Arbeiter*innen missachtet. Das Zinn in den Lötverbindungen holen etwa Kinder aus indonesischen Minen – und gelötet wird für oft lächerliche Stundenlöhne.

Mein Kollege Georg Kössler und ich haben den Senat befragt, welche Möglichkeiten der Senat sieht, nach dem Beschluss Fairtrade Town zu werden, auch im Hardwarebereich fairer zu werden (Drucksache 18/19915). Die Antwort zeigt den Weg: einfach machen! Konkret sagt der Senat: “Bereits heute kann neben nicht fair produzierten Computermäusen auch eine faire, sozial nachhaltige Computermaus von der Firma Nager-IT (www.nager-it.de) über den ITDZ Webshop bestellt werden.

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie, Betriebe erklärte direkt nach Veröffentlichung der Anfrage bei Twitter: “In unserer Verwaltung werden zukünftig nur noch #Fairtrade Computer-🐭🐁🐭 angeschafft.

Ich hoffe, dass andere dem Beispiel folgen. Die nächste Aufgabe ist den Markt für faire Hardware zu erweitern. Das Fairphone, das Shiftphone oder andere faire Geräte wären ein weitere Baustein auf dem Weg als Fairtrade Town Berlin.

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Beteiligungen von Stakeholdern in der Berliner IKT-Strategie

Wie entsteht die Berliner IKT-Infrastruktur? Wie wird sie weiterentwickelt und wer ist daran beteiligt. Diese Fragen habe ich dem Senat gestellt (Drucksache 18/20006).

Das IKT-Architekturboard Berlin ist mit der zentralen Verantwortung zur (Weiter-) Entwicklung der IKT-Architektur des Landes Berlin sowie der Prüfung und Erteilung von Ausnahmegenehmigungen beauftragt. Die Architekturvorgaben werden zweimal jährlich festgeschrieben. Das IKT-Architekturboard Berlin ist ein Gremium in der Linienverantwortung der IKT-Steuerung und setzt sich aus Mitgliedern der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (IKT-Strategie, IKT-Sicherheit) und des IT-Dienstleistungszentrums Berlin (Unternehmenssteuerung) zusammen. Bei Bedarf können weitere beratende Mitglieder und Experten (sowohl der IKT-Steuerung als auch Ressort- und Bezirksvertretende) hinzugeladen werden.

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IT-Fachverfahren und SoPart – Planungen zur Weiterentwicklung

Die Digitalisierung der Berliner Verwaltung hat viele Gesichter und Baustellen. Ein Baustein ist die Digitalisierung der so genannten Fachverfahren der Fachverwaltungen. Im Bereich der Jugendhilfe kommt dabei das Fachverfahren SoPart zum Einsatz. Ich habe den Senat mal zum Funktionsumfang und den Plänen für die Weiterentwicklung und Pflege der Software befragt.

Gemäß dem aktuellen Projektplan endet das Einführungsprojekt für das Modul 3 nach derzeitigem Planungs- und Kenntnisstand Ende diesen Jahres. Damit wird die Senatsverwaltung über die Abnahme des Gesamtsystems entscheiden. Die Pflege und fachliche Weiterentwicklung der Software erfolgt dann im Rahmen des aktuell bis 2021 gültigen Pflegevertrages.

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Neuer Führerschein: unkomplizierten Umtausch ermöglichen

Bis 2033 müssen sämtliche Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, gegen den EU-Kartenführerschein ausgetauscht werden. Ab 2028 kommen die nach 2013 ausgestellten Führerscheine hinzu, da künftig ein Führerschein nur noch 15 Jahre gültig sein soll. Allein in Deutschland betrifft das rund 40 Millionen Dokumente – eine Mammutaufgabe, die auf die kommunalen Führerscheinstellen in den nächsten Jahren zukommt (Quelle: Vitako Politikbrief 2018-03).

Ich habe den Senat gefragt, wie diese Mammutaufgabe in Berlin geschafft werden soll (Drucksache 18/18962). Der Senat erklärt in seiner Antwort dass der sog. Pflichtumtausch von vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheinen bereits 2021 beginnen wird. Doch der genaue Ablauf ist noch Inhalt von internen Abstimmungen. Zum Vorschlag den Führerscheinumtausch durch QR-Code Scan´s einfach zu machen, ist der Meinungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen. Ich werde mir das Thema auf Wiedervorlage legen.

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Dank an die engagierten Beschäftigten und ehrenamtlichen Helfer*innen in Ausnahmesituation der Jahre 2015 und 2016

In einer Ausnahmesituation wie in den Jahren 2015 und 2016 müssen besondere Maßstäbe gelten. Es muss eine Abwägung zwischen dem Gut der Unversehrtheit des Leib und Lebens
schutzbedürftiger Personen und den Regeln des Haushalts- und des Baurechts stattfinden. Dank an die engagierten Beschäftigten und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Das Abgeordnetenhaus hat daher in seiner heutigen 43. Sitzung beschlossen.

“Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass beim Abschluss von Mietverträgen auch in außergewöhnlichen Notsituationen die geltenden Regeln des Haushalts- und des Baurechts sowie ggf. bestehende Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin eingehalten werden. Erforderliche Genehmigungen sind rechtzeitig einzuholen. Insbesondere ist – auch unter außergewöhnlichen Umständen – dafür Sorge zu tragen, dass bei mietvertraglichen Gestaltungen über Mieterumbauten die wirtschaftlichen Interessen des Landes berücksichtigt und gewahrt werden.

Das Abgeordnetenhaus erkennt an, dass Ausnahmesituationen ein unverzügliches Handeln erforderlich machen, insbesondere, wenn akute Gefahr für Leib und Leben Schutzbedürftiger besteht. Insofern können bei der Beurteilung solcher Notsituationen, bei deren Bewältigung auch Fehleinschätzungen auftreten können, nicht ohne weiteres und vollumfänglich die für Normalsituationen geltenden Maßstäbe angelegt werden.

In akuten Ausnahmesituationen sind alle beteiligten Akteure und Behörden der zweistufigen Verwaltung der Einheitsgemeinde Berlin dazu aufgefordert, sich abzustimmen und durch eigene Beiträge und eigenes Handeln dafür Sorge zu tragen, die vorliegende Notsituation umgehend zu bewältigen und so schnell wie möglich in ein geregeltes Verfahren
zurückzukehren.

Das Abgeordnetenhaus dankt ausdrücklich den Beschäftigten des Landes Berlin, insbesondere im Landesamt für Gesundheit und Soziales, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der karitativen Dienste und Einrichtungen sowie den vielen freiwilligen und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für ihr großes Engagement bei der Bewältigung einer außerordentlichen Notsituation.“

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Transparenz und Kontrolle – Entwicklung des Datenchecks in Berlin

Erst vor einigen Tagen wurde an dieser Stelle über die Zielrichtung des Koalitionsantrages zur Schaffung eines Datenchecks für die Bürger*innen in Berlin berichtet: “Er verpflichtet die Berliner Verwaltung, die über mich als Bürger gespeicherten Daten, die in den künftigen E-Akten der digitalen Verwaltungsdienstleistungen erhoben und verarbeitet werden, in meinem Kundenkonto (Servicekonto Berlin) darzustellen.” – und schafft damit einen Ansatz für mehr Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung.

Der Senat hat dazu nun einen ersten Zwischenbericht vorgelegt (Drs. 18/1927). Dabei stellt er zwei Faktoren in den Mittelpunkt: einerseits die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage; andererseits der Einsatz für eine einheitliche Regelung und technische Umsetzung auf Bundesebene. Es ist erfreulich, dass der Senat hier einen schnelle und ganzheitliche Aktivität an den Tag lehnt.

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