Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Berlin

Abgeordnetenhaus Berlin Datenschutz Mobilität Netzpolitik & Digitalisierung 

Jelbi und der Datenschutz – an wen verkauft die BVG unsere Daten?

Im März haben wir im Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz die BVG zum Thema Datenschutz und Jelbi-App angehört. Ein Fazit der Anhörung ist, dass viele Fragen des Datenschutzes noch offen sind – hier hat die BVG eine enge Zusammenarbeit mit der Datenschutzbeauftragten angekündigt, sobald die Datenschutzfolgeabschätzung durch die BVG erstellt wurde. Die BVG hat auch zugesagt, die in der Anhörung offen gebliebenen Fragen zu beantworten. Da dies bis zum Beginn der parlamentarischen Sommerpause nicht erfolgt ist, Jelbi aber gestartet wurde, habe ich beim Senat nachgefragt (Drucksache 18/20005).

Die Antwort zeigt, dass Datenschutz und das Berliner Abgeordnetenhaus für die BVG keine große Relevanz haben. Das ist kein gutes Zeichen. Wünschenswert wäre, wenn sich die BVG von einem Transportunternehmen zu einem modernen Mobilitätsdienstleister entwickeln würde. Die Antwort auf die Frage nach den Zusagen gegenüber dem Ausschuss ist eine echte Frechheit. Demnach antwortet die BVG: „Ihre Zusage hat die BVG gegenüber der BlnBDI eingehalten.“ Wir werden das Thema BVG und Datenschutz weiter auf der Agenda behalten.

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Abgeordnetenhaus Berlin Nachhaltigkeit - lokale Agenda 21 Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Wie fair sind die Mäuse der Berliner Verwaltungen?

Die Berliner Verwaltung kauft pro Jahr etwa 5000 neue Mäuse für die IKT-Arbeitsplätze der Mitarbeiter*innen. Leider werden bei der Fertigung der von IT-Geräten und der dafür nötigen Gewinnung der Rohstoffe grundlegende Rechte von Arbeiter*innen missachtet. Das Zinn in den Lötverbindungen holen etwa Kinder aus indonesischen Minen – und gelötet wird für oft lächerliche Stundenlöhne.

Mein Kollege Georg Kössler und ich haben den Senat befragt, welche Möglichkeiten der Senat sieht, nach dem Beschluss Fairtrade Town zu werden, auch im Hardwarebereich fairer zu werden (Drucksache 18/19915). Die Antwort zeigt den Weg: einfach machen! Konkret sagt der Senat: “Bereits heute kann neben nicht fair produzierten Computermäusen auch eine faire, sozial nachhaltige Computermaus von der Firma Nager-IT (www.nager-it.de) über den ITDZ Webshop bestellt werden.

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie, Betriebe erklärte direkt nach Veröffentlichung der Anfrage bei Twitter: “In unserer Verwaltung werden zukünftig nur noch #Fairtrade Computer-🐭🐁🐭 angeschafft.

Ich hoffe, dass andere dem Beispiel folgen. Die nächste Aufgabe ist den Markt für faire Hardware zu erweitern. Das Fairphone, das Shiftphone oder andere faire Geräte wären ein weitere Baustein auf dem Weg als Fairtrade Town Berlin.

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Abgeordnetenhaus Berlin IT‑Sicherheit Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Beteiligungen von Stakeholdern in der Berliner IKT-Strategie

Wie entsteht die Berliner IKT-Infrastruktur? Wie wird sie weiterentwickelt und wer ist daran beteiligt. Diese Fragen habe ich dem Senat gestellt (Drucksache 18/20006).

Das IKT-Architekturboard Berlin ist mit der zentralen Verantwortung zur (Weiter-) Entwicklung der IKT-Architektur des Landes Berlin sowie der Prüfung und Erteilung von Ausnahmegenehmigungen beauftragt. Die Architekturvorgaben werden zweimal jährlich festgeschrieben. Das IKT-Architekturboard Berlin ist ein Gremium in der Linienverantwortung der IKT-Steuerung und setzt sich aus Mitgliedern der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (IKT-Strategie, IKT-Sicherheit) und des IT-Dienstleistungszentrums Berlin (Unternehmenssteuerung) zusammen. Bei Bedarf können weitere beratende Mitglieder und Experten (sowohl der IKT-Steuerung als auch Ressort- und Bezirksvertretende) hinzugeladen werden.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

IT-Fachverfahren und SoPart – Planungen zur Weiterentwicklung

Die Digitalisierung der Berliner Verwaltung hat viele Gesichter und Baustellen. Ein Baustein ist die Digitalisierung der so genannten Fachverfahren der Fachverwaltungen. Im Bereich der Jugendhilfe kommt dabei das Fachverfahren SoPart zum Einsatz. Ich habe den Senat mal zum Funktionsumfang und den Plänen für die Weiterentwicklung und Pflege der Software befragt.

Gemäß dem aktuellen Projektplan endet das Einführungsprojekt für das Modul 3 nach derzeitigem Planungs- und Kenntnisstand Ende diesen Jahres. Damit wird die Senatsverwaltung über die Abnahme des Gesamtsystems entscheiden. Die Pflege und fachliche Weiterentwicklung der Software erfolgt dann im Rahmen des aktuell bis 2021 gültigen Pflegevertrages.

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Berlin Biesdorf Marzahn - Hellersdorf Mobilität Senat TVO 

Pressemitteilung: Abgeordnete fordern die Deutsche Bahn auf, Zusagen zum Bau der Tangentialverbindung Ost (TVO) einzuhalten

Pressemitteilung: Abgeordnete fordern die Deutsche Bahn auf, Zusagen zum Bau der Tangentialverbindung Ost (TVO) einzuhalten

Seit Jahren beschäftigt uns die Debatte um die Verwirklichung der Tangentialen Verbindung Ost (TVO). Sie wird das Biesdorfer Siedlungsgebiet vom Durchgangsverkehr entlasten und das Marzahner Gewerbegebiet mit dem Süden Berlins verbinden. Die Koalitionsfraktionen von SPD, LINKE und Bündnis-Grünen haben die Realisierung der TVO im Koalitionsvertrag vereinbart.

Dementsprechend wütend macht uns die Nachricht, dass die DB Netz AG angezeigt hat, dass die Vereinbarung vom 28. Juni 2018 über die Planung und den Bau der vier Eisenbahnüberführungen (EÜ’s) nicht umgesetzt werden kann. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz versucht nun, die Ausschreibung der Planung bis Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) selbst vorzunehmen. Dies führt zu einer erheblichen Zeitverzögerung, die mit ca. 1.5 Jahren anzusetzen ist. Die formelle Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens wäre in diesem Fall nicht mehr vor 2021 denkbar.

Das wollen wir verhindern! Wir fordern die DB Netz AG deshalb auf, ihre früheren Zusagen einzuhalten. Die Probleme der Deutschen Bahn dürfen nicht auf dem Rücken der Biesdorferinnen und Biesdorfer ausgetragen werden.

Explizit rufen wir die Berliner Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition auf, sich gegenüber der Bundesregierung, dem Bundesverkehrsministerium und der Deutschen Bahn für die Einhaltung der Vereinbarungen einzusetzen. Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um die Ziele des Koalitionsvertrages einzuhalten, in dem es heißt: „Die Planungen und der Bau der Tangentialverbindung Ost (TVO) als Stadtstraße mit einem parallelen Radschnellweg werden fortgesetzt. Gleichzeitig wird die Planung für die Schienen-TVO (Nahver- kehrstangente) begonnen. Die Trasse der Nahverkehrstangente ist frei zu halten für damit verbundene neue Bahnhöfe sowie den Umbau des Wuhlheider Kreuzes.“

Mit freundlichen Grüßen
Iris Spranger, MdA Regina Kittler, MdA Stefan Ziller, MdA

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Abgeordnetenhaus Berlin Jobcenter Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Steuerung der kommunalen Eingliederungsleistungen

Im Jahr 2013 wurde die Arbeit der Jobcenter (Steuerung der kommunalen Eingliederungsleistungen) von der KGSt evaluiert. Die anstehenden Haushaltsberatungen habe ich zum Anlass genommen, die Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Bericht der Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zu hinterfragen. Die Antworten des Senats zeigen, dass weiter Handlungsbedarf besteht (Drs. 18/18905).

2013 hieß es: Die Evaluation hat gezeigt, dass eine optimale Ausnutzung des Potenzials, das durch eine Abstimmung der Leistungen der Arbeitsförderung mit den sozialintegrativen Leistungen möglich wäre, durch die nachfolgenden Aspekte behindert wird: “Unzureichende Regelungen der Zusammenarbeit zwischen Bezirksämtern und Jobcentern bezüglich der § 16a SGB II Leistungen”. […] Bisher existiert in Berlin kaum eine Datenbasis über die Kundinnen und Kunden, die § 16a SGB II-Leistungen beziehen. […] Eine bedarfs- und zielgruppengerechte Angebotsstruktur der § 16a SGB II-Leistungen ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg der Leistungserbringung, d.h. die Beseitigung von Vermittlungshemnissen, wodurch eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt erfolgen soll. […] Auf Grundlage der Evaluationsergebnisse empfiehlt die KGSt, die Organisation der Leistungserbringung zu modifizieren und ein Controlling der Inanspruchnahme der Leistungen nach § 16a SGB II einzuführen. […] Ansätze, die dies ermöglichen können, wären zum einen die Einführung von zentralen Lotsinnen oder Lotsen in den Jobcentern oder die Verortung von Beratungsleistungen in den Jobcentern.

Die Antworten zeigen Fortschritte, aber auch noch viele Aufgaben. So fehlt bis heute die personelle Verankerung zur SGB II-Steuerung in Bezirken und Senatsverwaltung. Die aktuelle Situation am Arbeitsmarkt stellt die Jobcenter in meinen Augen vor eine große Herausforderung. Nur wenn es endlich gelingt, die Lücken in den kommunalen Eingliederungsleistungen zu beseitigen, lässt sich das “Fördern” auch umsetzen. Ich werde das Thema in den Haushaltsberatungen nochmal aufrufen.

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Abgeordnetenhaus Berlin Flüchtlingspolitik Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Verwaltung 

Dank an die engagierten Beschäftigten und ehrenamtlichen Helfer*innen in Ausnahmesituation der Jahre 2015 und 2016

In einer Ausnahmesituation wie in den Jahren 2015 und 2016 müssen besondere Maßstäbe gelten. Es muss eine Abwägung zwischen dem Gut der Unversehrtheit des Leib und Lebens
schutzbedürftiger Personen und den Regeln des Haushalts- und des Baurechts stattfinden. Dank an die engagierten Beschäftigten und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Das Abgeordnetenhaus hat daher in seiner heutigen 43. Sitzung beschlossen.

“Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass beim Abschluss von Mietverträgen auch in außergewöhnlichen Notsituationen die geltenden Regeln des Haushalts- und des Baurechts sowie ggf. bestehende Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin eingehalten werden. Erforderliche Genehmigungen sind rechtzeitig einzuholen. Insbesondere ist – auch unter außergewöhnlichen Umständen – dafür Sorge zu tragen, dass bei mietvertraglichen Gestaltungen über Mieterumbauten die wirtschaftlichen Interessen des Landes berücksichtigt und gewahrt werden.

Das Abgeordnetenhaus erkennt an, dass Ausnahmesituationen ein unverzügliches Handeln erforderlich machen, insbesondere, wenn akute Gefahr für Leib und Leben Schutzbedürftiger besteht. Insofern können bei der Beurteilung solcher Notsituationen, bei deren Bewältigung auch Fehleinschätzungen auftreten können, nicht ohne weiteres und vollumfänglich die für Normalsituationen geltenden Maßstäbe angelegt werden.

In akuten Ausnahmesituationen sind alle beteiligten Akteure und Behörden der zweistufigen Verwaltung der Einheitsgemeinde Berlin dazu aufgefordert, sich abzustimmen und durch eigene Beiträge und eigenes Handeln dafür Sorge zu tragen, die vorliegende Notsituation umgehend zu bewältigen und so schnell wie möglich in ein geregeltes Verfahren
zurückzukehren.

Das Abgeordnetenhaus dankt ausdrücklich den Beschäftigten des Landes Berlin, insbesondere im Landesamt für Gesundheit und Soziales, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der karitativen Dienste und Einrichtungen sowie den vielen freiwilligen und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für ihr großes Engagement bei der Bewältigung einer außerordentlichen Notsituation.“

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Transparenz und Kontrolle – Entwicklung des Datenchecks in Berlin

Erst vor einigen Tagen wurde an dieser Stelle über die Zielrichtung des Koalitionsantrages zur Schaffung eines Datenchecks für die Bürger*innen in Berlin berichtet: “Er verpflichtet die Berliner Verwaltung, die über mich als Bürger gespeicherten Daten, die in den künftigen E-Akten der digitalen Verwaltungsdienstleistungen erhoben und verarbeitet werden, in meinem Kundenkonto (Servicekonto Berlin) darzustellen.” – und schafft damit einen Ansatz für mehr Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung.

Der Senat hat dazu nun einen ersten Zwischenbericht vorgelegt (Drs. 18/1927). Dabei stellt er zwei Faktoren in den Mittelpunkt: einerseits die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage; andererseits der Einsatz für eine einheitliche Regelung und technische Umsetzung auf Bundesebene. Es ist erfreulich, dass der Senat hier einen schnelle und ganzheitliche Aktivität an den Tag lehnt.

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Abgeordnetenhaus Berlin Datenschutz Europa 

Ein Jahr EU-Datenschutzgrundverordnung in Berlin

Heute ist die EU-Datenschutzgrundverordnung seit einem Jahr in Kraft. In diesem Jahr hat die gesellschaftliche Sensibilität für das Thema Datenschutz deutlich zugenommen. Dies zeigt sich unter anderem in dem enorm erhöhten Aufkommen an Anfragen an die Berliner Datenschutzbeauftragte. Ihr, ihrer Behörde und ihren Mitarbeitern gebührt besonderer Dank für die geleistete Arbeit zur Bewältigung dieser Herausforderung.

Im Rahmen der kommenden Haushaltsverhandlungen werden wir über die angemessene Ausstattung für die Berliner Datenschutzbehörde sprechen müssen. Ziel ist, das Arbeitspensum der Mitarbeiter*innen wieder auf ein normales Maß zu bringen. In einem Erfahrungsbericht hat die Datenschutzbeauftragte das erste Jahr beleuchtet.

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