Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus

Aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung im Berliner Abgeordnetenhaus.

Abgeordnetenhaus Berlin Flüchtlingspolitik Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Verwaltung 

Dank an die engagierten Beschäftigten und ehrenamtlichen Helfer*innen in Ausnahmesituation der Jahre 2015 und 2016

In einer Ausnahmesituation wie in den Jahren 2015 und 2016 müssen besondere Maßstäbe gelten. Es muss eine Abwägung zwischen dem Gut der Unversehrtheit des Leib und Lebens
schutzbedürftiger Personen und den Regeln des Haushalts- und des Baurechts stattfinden. Dank an die engagierten Beschäftigten und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Das Abgeordnetenhaus hat daher in seiner heutigen 43. Sitzung beschlossen.

“Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass beim Abschluss von Mietverträgen auch in außergewöhnlichen Notsituationen die geltenden Regeln des Haushalts- und des Baurechts sowie ggf. bestehende Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin eingehalten werden. Erforderliche Genehmigungen sind rechtzeitig einzuholen. Insbesondere ist – auch unter außergewöhnlichen Umständen – dafür Sorge zu tragen, dass bei mietvertraglichen Gestaltungen über Mieterumbauten die wirtschaftlichen Interessen des Landes berücksichtigt und gewahrt werden.

Das Abgeordnetenhaus erkennt an, dass Ausnahmesituationen ein unverzügliches Handeln erforderlich machen, insbesondere, wenn akute Gefahr für Leib und Leben Schutzbedürftiger besteht. Insofern können bei der Beurteilung solcher Notsituationen, bei deren Bewältigung auch Fehleinschätzungen auftreten können, nicht ohne weiteres und vollumfänglich die für Normalsituationen geltenden Maßstäbe angelegt werden.

In akuten Ausnahmesituationen sind alle beteiligten Akteure und Behörden der zweistufigen Verwaltung der Einheitsgemeinde Berlin dazu aufgefordert, sich abzustimmen und durch eigene Beiträge und eigenes Handeln dafür Sorge zu tragen, die vorliegende Notsituation umgehend zu bewältigen und so schnell wie möglich in ein geregeltes Verfahren
zurückzukehren.

Das Abgeordnetenhaus dankt ausdrücklich den Beschäftigten des Landes Berlin, insbesondere im Landesamt für Gesundheit und Soziales, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der karitativen Dienste und Einrichtungen sowie den vielen freiwilligen und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für ihr großes Engagement bei der Bewältigung einer außerordentlichen Notsituation.“

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Abgeordnetenhaus Gesundheit Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen in ASOG-Unterkünften

Die Eingliederungshilfe ist zurzeit (2019) noch eine Sozialleistung nach dem SGB XII. Sie soll Menschen mit einer Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen helfen, die Folgen ihrer Behinderung zu mildern und sich in die Gesellschaft einzugliedern (§ 53 SGB XII). Mir sind Beispiele bekannt, in denen betroffene Menschen statt in einer angemessenen Einrichtung Unterstützung zu bekommen, in einem Obdachlosenwohnheim (ASOG) untergebracht wurden. Ich habe daher mal beim Senat nachgefragt, ob es sich dabei um Einzelfälle handelt, oder ein solches Vorgehen regelmäßig vorkommt (Drucksache 18/18904). Die Antwort des Senats zeigt, dass die Bezirksämter in solchen Fällen sehr intensiv prüfen, jedoch am Ende keine Handhabe mehr haben.

Ich finde das sollte sich ändern. Niemand mit Anspruch auf Eingliederungshilfe, darf in ein Obdachlosenwohnheim abgeschoben werden. Im Zuge einer umfassenden Reform ist die Eingliederungshilfe 2017 durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen neu geregelt worden. Die meisten Bestimmungen hierzu treten 2018 oder 2020 in Kraft. 2020 sollen Bestimmungen zur Eingliederungshilfe vollständig in den Kontext des SGB IX überführt worden sein, da Menschen mit Behinderungen nicht mehr als „Sozialfälle“ betrachtet werden sollen, mit denen sich das SGB XII im Allgemeinen befasst.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Transparenz und Kontrolle – Entwicklung des Datenchecks in Berlin

Erst vor einigen Tagen wurde an dieser Stelle über die Zielrichtung des Koalitionsantrages zur Schaffung eines Datenchecks für die Bürger*innen in Berlin berichtet: “Er verpflichtet die Berliner Verwaltung, die über mich als Bürger gespeicherten Daten, die in den künftigen E-Akten der digitalen Verwaltungsdienstleistungen erhoben und verarbeitet werden, in meinem Kundenkonto (Servicekonto Berlin) darzustellen.” – und schafft damit einen Ansatz für mehr Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung.

Der Senat hat dazu nun einen ersten Zwischenbericht vorgelegt (Drs. 18/1927). Dabei stellt er zwei Faktoren in den Mittelpunkt: einerseits die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage; andererseits der Einsatz für eine einheitliche Regelung und technische Umsetzung auf Bundesebene. Es ist erfreulich, dass der Senat hier einen schnelle und ganzheitliche Aktivität an den Tag lehnt.

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Abgeordnetenhaus Berlin Datenschutz Europa 

Ein Jahr EU-Datenschutzgrundverordnung in Berlin

Heute ist die EU-Datenschutzgrundverordnung seit einem Jahr in Kraft. In diesem Jahr hat die gesellschaftliche Sensibilität für das Thema Datenschutz deutlich zugenommen. Dies zeigt sich unter anderem in dem enorm erhöhten Aufkommen an Anfragen an die Berliner Datenschutzbeauftragte. Ihr, ihrer Behörde und ihren Mitarbeitern gebührt besonderer Dank für die geleistete Arbeit zur Bewältigung dieser Herausforderung.

Im Rahmen der kommenden Haushaltsverhandlungen werden wir über die angemessene Ausstattung für die Berliner Datenschutzbehörde sprechen müssen. Ziel ist, das Arbeitspensum der Mitarbeiter*innen wieder auf ein normales Maß zu bringen. In einem Erfahrungsbericht hat die Datenschutzbeauftragte das erste Jahr beleuchtet.

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Abgeordnetenhaus Berlin Bits & Berlin Datenschutz Netzpolitik & Digitalisierung 

Bits & Berlin – Newsletter – 05/2019

Willkommen zur neuen Ausgabe von „Bits & Berlin“ – dem monatlichen Newsletter über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz. In dieser Ausgabe beschäftige ich mich insbesondere mit der Umsetzung des E-Government-Gesetzes, dem vom Senat zuletzt beschlossenen “Zukunftspakt Verwaltung” sowie den Verwaltungsvorschriften in den Berliner Behörden – und ihrer freien Zugänglichkeit. Viel Spaß beim Lesen!

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Abgeordnetenhaus Datenschutz Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Volle Kontrolle über meine Daten! Wie der Berliner Datencheck den Datenschutz neu denkt.

Daten, so sagt ein inzwischen weit verbreitete Marketing-Kalenderspruch, sind das „Gold des 21. Jahrhunderts“. Dieser Spruch führt bei vielen von uns leider zu einer falschen Vorstellung davon, was Daten sind und wie wir mit unseren Daten umgehen sollten. Für mich sind meine Daten beispielsweise keine Goldbarren, sondern maximal goldene Brotkrumen. Ich kann meine Daten nirgendwo in Bargeld eintauschen oder meine Lebensmittel bezahlen, essen kann ich sie auch nicht – aber überall rieseln sie mir aus der Hosentasche. Gleichzeitig verwende ich meine Daten aber täglich als Gegenleistung, um damit meist kostenfreie Dienstleistungen in einer digitalisierten Welt in Anspruch zu nehmen oder in vielen Fällen nehmen zu können.

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Abgeordnetenhaus Berlin Europa Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Estland: Europäisches Vorbild für eine Digitalisierung der Verwaltung?

Unter dem Motto “Wir für Europa” zeigen wir Landespolitiker*innen Flagge für eine klar proeuropäische Haltung. Mein Beitrag widmet sich dem Thema Digitalisierung in Estland. Kann das Land Vorbild für die Modernisierung der Berliner Verwaltung sein?

Wenn wir über die Vorbilder der Verwaltungsdigitalisierung in Europa reden, dann sprechen wir oft über Schweden, über Dänemark – aber unangefochten an der Spitze steht der kleine Staat im Baltikum: Estland. Kein europäischer Staat hat eine so umfassende Digitalisierung des Verhältnisses zwischen Bürger und Staat geschaffen: den Ausweis online beantragen, online in die Krankenakte schauen und per Online-Wahl von jedem Ort der Welt sein Wahlrecht ausüben. Estland bleibt nicht stehen, sondern experimentiert mit neuen Technologien. So werden Blockchain-Methoden zur Reformierung der Landeswährung getestet. Abgesichert wird das durch ein starkes Datenstrafrecht und umfangreiche Einsichtsrechte.

Einen direkten Vergleich zwischen Estland und Deutschland zu ziehen, das wäre trotzdem vermessen. Die Bundesrepublik ist mit Abstand das bevölkerungsreichste Land der EU. Knapp 83 Millionen Einwohner*innen greifen hier auf umfangreiche Verwaltungsdienstleistungen von Bund, Ländern und Kommunen zu. Demgegenüber stehen 1,3 Millionen Einwohner Estlands. Allein dieser Unterschied macht deutlich, dass es in Deutschland nicht ganz so schnell gehen kann. Hinzu kommt unser föderales System, das aus gutem Grund keine zentrales Roll-Out ermöglicht. Wir sollten uns also zwei zentrale Fragen stellen:

  1. Wie können wir von den estländischen Erfahrungen lernen?
  2. Wie lässt sich das estländische System für bevölkerungsreiche Staaten übertragen?

Die Antwort auf beide Fragen ist zunächst die Europäische Union und die mit ihr verbundene europäische Partnerschaft. Wir schaffen mit dem Rückgriff auf Erfahrungen von verschiedenen Regionen und Mitgliedsstaaten ein Kompetenznetzwerk, das innovativen Ideen den Raum gibt sich zu entfalten und einen Wissenstransfer ermöglicht.

Auch ist es wichtig, eine Übertragung der Innovationen mit Rücksicht auf die verschiedenen Rahmenbedingungen der Staaten zu diskutieren. Dafür kann der europäische Rahmen eine Grundlage sein, um einheitliche Standards und Grundlagen für die Mitgliedsstaaten zu schaffen, die sich wiederum aus Erfahrungen von Best Practice-Beispielen speist. Das Ziel ist ein europäischer Rahmen, der für die Mitgliedsstaaten umsetzbar ist.

Damit stärken wir die Freiheiten der europäischen Bürger*innen, die – egal, wo sie sich in Europa niederlassen – den gleichen Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen und Angeboten erwarten dürfen und sollen. Wenn sich alle in demokratische Prozesse des Heimatlandes von jedem Ort aus in Europa einbringen können, stärkt das die europäische Demokratie.

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Abgeordnetenhaus Mobilität Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Kfz-Online-Zulassung ab 1.10. über das Berliner Dienstleistungsportal möglich

Die erweiterte Kfz-Online-Zulassung wird zum 1. Oktober 2019 über das Berliner Dienstleistungsportal möglich sein. Dies hat der Senat auf meine Anfrage (Druchsache 18/18532) bestätigt. Damit kommt der Ausbau der Dienstleistungen der Berliner Verwaltung, die jede Berliner*in mit ihrem Service-Konto online über das Internet erledigen kann, endlich voran. Auch wenn das Ziel, künftig alle Verwaltungsabläufe bequem von zu Hause erledigen zu können, noch Zukunftsmusik ist, zeigt dieser Baustein dass die Berliner Verwaltung viele Weichen ins digital Zeitalter gestellt hat. Weitere digitale Dienstleistungen als Teil des E-Gouvernement, also digitale Informationen und Dienste von Staat und Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger, sind auch in Berlin auf dem Weg.

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