Ein leistungsstarker Internetanschluss ist heutzutage eine wichtige Voraussetzung für vieles, bspw. für das Homeoffice. Im Siedlungsgebiet gibt es noch Bereiche, in denen die Leitungsanbieter noch keine adäquate Leistung anbieten. Ende 2021 hatte mir der Senat mitgeteilt, dass es eine Grundsatzentscheidung zum Thema Partizipation des Landes Berlin am “Graue Flecken Förderprogramm des Bundes” im Jahr 2022 geben soll. Ich habe nun nachgefragt, wie es um den Breitband/Glasfaserausbau in Marzahn-Hellersdorf steht (Drucksache 19/15217).
Aus der Antwort geht hervor, dass noch nicht viel passiert ist. Die Ausgestaltung der neue Gigabitrichtlinie hat sich erst Anfang 2023 in engem Austausch zwischen Bund und Ländern konkretisiert. Die Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 ist Anfang April veröffentlicht worden. In einem ersten Schritt sind zunächst die Förderberechtigten – unterversorgt im Sinne der Richtlinie – zu identifizieren. Eine neue definierte Voraussetzung der Gigabitrichtlinie ist gerade ein solcher Austausch, der in Form eines Branchendialoges einem Markterkundungsverfahren vorgeschaltet sein muss.
Zum Thema Glasfaser hat mir der Senat (erwartungegemäß) mitgeteilt, dass eine Aussage zu einzelnen konkreten Bereichen in den genannten Ortsteilen (OT) dem Senat nicht möglich ist. Im Rahmen des regelmäßigen Austauschs mit den Strategiepartnern des Landes Berlin zur Umsetzung der Gigabit-Strategie ist auch für 2023 in den genannten OT ein Ausbau angekündigt worden. Hier liegt der Ball also bei den Leitungsanbieter.
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