Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Berlin

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Transparenz in Berlin – warum wir ein Berliner Transparenzgesetz brauchen

Die Idee einer rechtlichen Regelung von Behördentransparenz ist nicht neu – aber sie ist gut. In Deutschland ist dabei das Bundesland Hamburg ein Vorreiter einer eigenen rechtlichen Regelung – dem Hamburger Transparenzgesetz. Für mich ist es wichtig, dass wir dieses Vorbild aufnehmen – und weiter denken! Hamburg hat hier – nach eigenem Bekunden – Maßstäbe für modernes, nachvollziehbares Verwaltungshandeln gesetzt – und wir müssen uns an diesem Maßstab messen lassen können.

Erst vor kurzem haben wir im Abgeordnetenhaus auf Antrag der FDP zur Notwendigkeit eines Berliner Transparenzgesetzes diskutiert – die Initiative dazu kam dankenswerterweise aus der aktiven netzpolitischen Zivilgesellschaft, die Open Knowledge Foundation ist hier mit einem Gesetzesentwurf an die Öffentlichkeit gegangen.

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Thema wird das Transparenzgesetz auch auf der nächsten Landesdelegiertenkonferenz der Berliner Grünen am 06. April 2019 sein, zu der ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Zur Zielrichtung des Transparenzgesetzes heißt es im Antrag:

Das Transparenzgesetz soll den rechtlichen Rahmen für den Zugang zu Informationen schaffen. Dieser Zugang ist umfassend, unmittelbar und barrierefrei zu gewährleisten, um die demokratische Meinungsbildung und die aktive Teilhabe der Bevölkerung am öffentlichen Diskurs zu fordern.

Außerdem soll das Gesetz eine bessere Kontrolle des staatlichen Handelns ermöglichen. Es muss den begonnenen Kulturwandel in der Verwaltung unterstützen: Wir wollen daher ausdrücklich diejenigen ermutigen, die sich schon heute für mehr Offenheit und Partizipation im Verwaltungshandeln einsetzen.

Als bündnisgrüne Fraktion im Abgeordnetenhaus haben wir hier schon eine praktische Voraussetzung für mehr Transparenz im Daten-Bereich geschaffen: der Datencheck für das Service-Konto Berlin wird die Bürger*innen automatisiert über die von Ihnen erhobenen Daten im Verwaltungsbereich aufklären.

Am Ende müssen wir uns aber in Sachen Transparenzgesetz entscheiden: wollen wir als Parlamentarier*innen die klaffende Lücke zu Hamburg bis zum Ende der Legislaturperiode schließen – oder werden die Berliner*innen diese Aufgabe selbst in die Hand nehmen und ein Transparenzgesetz per Volksentscheid umsetzen.

Meine Präferenz ist klar: als R2G haben wir uns im Koalitionsvertrag einen unmissverständlichen Arbeitsauftrag gegeben. Den sollten wir im Sinne von “Gutem Regieren” annehmen und hier ein deutliches Zeichen für eine transparente, offene und bürgernahe Verwaltung setzen.

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IT-Fachverfahren für das geschützte Marktsegment und Schnittstelle zur GStU

Im Rot-Rot-Grünen Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, das Geschützte Marktsegment auszuweiten, indem mehr private Vermieter dafür gewonnen werden. Ich habe den Senat mal nach den entsprechenden IT-Fachverfahren gefragt und dabei auch Informationen zu Schnittstellen zu den sozialen Wohnhilfen bzw. Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU) sowie privaten Vermieter*innen erbeten (Drucksache 18/17683).

Der Senat antwortet dazu nun: “Die Wohnungswirtschaft, hier aber vor allem die Privaten Wohnungsanbieterinnen und Wohnungsanbieter / Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner, signalisierten im Rahmen des derzeit durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und LAGeSo gemeinsam durchgeführten Prozesses zur Weiterentwicklung des GMS bereits, dass ein eigenständiges Einstellen der Wohnungsangebote auf eine onlinebasierte Datenbank nicht in deren Vermietungsprozess passe und damit der landesseitig erhoffte Nutzen eines digitalisierten Prozesses, wie in der Frage angesprochen, somit nicht eintreten würde.

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Reporting zum gesamtstädtischen Geschäftsprozessmanagement

In einer Roten Nummer für die Sitzung des Hauptausschusses am 13.02.2019 hat der Senat über den Stand des gesamtstädtischen Geschäftsprozessmanagement berichtet.

Der zweite Durchlauf des Reportings zum gesamtstädtischen GPM erfolgte zum Stichtag 01.09.2018 (die Auswertung umfasst die Rückmeldungen aller Senatsverwaltungen, der Senatskanzlei und aller Bezirke). Die Ergebnisse des 2. Reporting-Durchlaufs bestätigen das Bild des Berichts in der roten Nummer 0985 B, dass in den einzelnen Politikfeldern eine hohe Dynamik im Arbeitsfeld des GPM entfacht wurde.

Übersicht über die Geschäftsprozesse in der Berliner Verwaltung

Die Anzahl der erfassten Geschäftsprozesse in allen Politikfeldern beläuft sich auf insgesamt 3.115. Hierbei handelt es sich derzeit jedoch häufig noch um einfache namentliche Benennungen. Auch können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen darüber getroffen werden, bei wie vielen der in den Behörden erfassten Geschäftsprozesse es sich um Doppelnennungen handelt. Insgesamt 575 Geschäftsprozesse wurden bereits näher betrachtet und analysiert. Eine Optimierung fand bei 316 Geschäftsprozessen statt; hiervon wurden 312 digitalisiert.

Projekt- und Vorhabensplanungen

Im zweiten Durchlauf des Reportings wurden von den Behörden insgesamt 153 Projekte bzw. Vorhaben genannt, die derzeit bearbeitet werden bzw. zukünftig bearbeitet werden sollen (siehe hierzu die tabellarische Übersicht in der Anlage). Dies entspricht einer Steigerung um 35 Projekte bzw. Vorhaben im Vergleich zum in der roten Nummer 0985 B genannten Stand. Von den 153 Projekten bzw. Vorhaben fokussieren sich 116 auf externe – also den Verwaltungskundinnen und -kunden direkt erfahrbare – und 37 auf interne Geschäftsprozesse. Dies entspricht einem Anteil von 75,8 % externen Geschäftsprozessbetrachtungen im Vergleich zu 63,6 % im Bericht zur roten Nummer 0985 B. Hinsichtlich der Zielsetzungen liegt der Fokus auf Nutzenpotential für Kundinnen und Kunden (44 Nennungen als TOP-Priorität), Digitalisierungspotential (38 Nennungen als TOP-Priorität) und Standardisierungspotential (32 Nennungen als TOP-Priorität). Die Schwerpunktsetzung der Behörden auf die Optimierung und Digitalisierung von externen Geschäftsprozessen zur Qualitätssteigerung bei der Leistungserbringung gegenüber den Kundinnen und Kunden wird von der zentralen IKT-Steuerung ausdrücklich begrüßt.

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VBB65plus auch bei Berufsunfähigkeit?

Rentner*innen können mit dem VBB65plus-Ticket günstig im VBB-Gesamtnetz reisen. Mich hat die Frage erreicht, warum dies nicht auch für Menschen, die eine Rente wegen verminderter oder voller Erwerbsfähigkeit beziehen, gilt. Diese Frage habe ich an den Senat weiter gereicht. Die Antwort stellt mich nicht zufrieden. Der Senat sagt: “Das VBB-Abo 65plus ist kein Sozialtarif, für den Ausgleichszahlungen zur Kompensation von Mindereinnahmen gezahlt werden. […] Würde für dieses Zeitkartenangebot der Kreis der Nutzungsberechtigten erweitert werden, würde die Kalkulationsgrundlage verlassen werden” (Drucksache 18/17490).

Ich wünsche mit, dass der Senat das Thema in der AG-Tarife nochmal auf die Tagesordnung nimmt. Eine Gleichbehandlung aller Rentner*innen in dieser Frage überzeugt mich mehr.

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Ordnungsämter: Hausmüll, Bauschutt und die BSR

Immer wieder sprechen mich Berliner*innen an, die bemerken, dass die Entsorgung von Müll im öffentlichen Straßenraum zu lange dauert. Dabei lassen sich Unterschiede je nach Art des Mülls feststellen. Während Hausmüll relativ schnell (durch die BSR) entsorgt wird, dauern illegale Ablagerungen von Bauschutt teilweise mehr als 4 Wochen. Ich habe den Senat zu den Ursachen befragt (Drucksache 18/17403).

Das Ergebnis: Müll im öffentliche Straßenland wird zeitnah von der BSR entsorgt. Für die reibungslose Abwicklung sorgt eine technische Schnittstelle zwischen dem System Ordnungsamt-Online und der BSR. Länger dauert es wenn es sich um eine Grünanlage oder illegalen Bauschutt handelt. Denn “illegal abgelegte Bauabfälle werden nicht von den BSR beseitigt, weil diese hierfür nicht die öffentlich-rechtlichen Entsorgungspflichtigen sind und daher keine entsprechenden Entsorgungsstrukturen aufgebaut haben”. Zahlen zu den unterschiedlichen Zeiten der Bearbeitung kann der Senat aber nicht nennen, denn “eine automatisierte Auswertung zu den Bearbeitungszeiten bei der Entsorgung bzw. Beseitigung von Hausmüll und Bauschutt ist nicht möglich, da in AMS keine gesonderten Kategorien „Hausmüll“ bzw. „Bauschutt“ existieren”.

Wo liegt das Problem: Für den Fall, dass die BSR nicht “zuständig” ist, bleibt die Arbeit bei den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern. Diese sind personell in den meisten Bezirken unterbesetzt. Wenn es dann heißt: “Auch sind Rahmenverträge mit Fremdfirmen die Ausnahme. In den meisten Fällen werden nach Vergabeverfahren oder Einholung von Angeboten Einzelverträge geschlossen”, erscheint das nicht sehr effizient.

Im Rahmen der weiteren Debatte um die personellen Ausstattung der Bezirke sowie der Klärung von Zuständigkeiten zwischen Bezirken und Senat (bzw. Landesunternehmen), müssen die Abläufe auf den Prüfstand. Ziel muss sein, dass Müll (egal welche Art) wie es heute bei Hausmüll durch die BSR Realität ist, zeitnah beseitigt wird und hierfür nötige technischen Meldeschnittstellen und Rahmenverträge geschaffen werden. Dazu muss eine Erfolgsmessung im entsprechenden Fachverfahren Anliegenmanagementsystem geschaffen werden.

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Digitale Jobcenter in Berlin

Die Berliner Jobcenter werden digitaler. Ab voraussichtlich Mai 2019 wird für den Bereich der Leistungsgewährung für Jobcenter-Kundinnen und Jobcenter-Kunden eine Onlineplattform (jobcenter.digital) als zusätzlicher Eingangskanal zur Verfügung gestellt werden. Über diese Plattform können dann Weiterbewilligungsanträge und weitere leistungsrelevante Unterlagen und Anliegen, z. B. Veränderungsanzeigen, an die Jobcenter übermittelt werden. Damit zeigen die Berliner Jobcenter der Berliner Verwaltung wie es geht. Aber auch diese wird langsam aber sicher digitaler, wie die Antwort des Senats auf meine Anfrage zeigt (Drucksache 18/17402).

Mit dem Aufbau des Basisdienstes Digitaler Antrag werden am Ende des 2. Quartals 2019 für Antragstellende weitere Dienstleistungen der Verwaltung „online“ erreichbar. So wird es Statusmeldungen zu eingereichten Anträgen und deren Bearbeitungsständen geben .

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Parkraumbewirtschaftung, technische Ausstattung und App Ordnungsamt Online

Seit langem beschäftigt mich die Arbeit der Berliner Ordnungsämter. Aktuell habe ich den Senat gefragt, ob Mitarbeiter*innen, die in den Zonen der Parkraumbewirtschaftung zur Kontrolle unterwegs sind, mit der App Ordnungsamt online bspw. auch illegale Müllablagerungen oder Falschparkende melden könnten (Drucksache 18/17404).

Die Antwort des Senates ist eindeutig: “Sollten diese Parkraumbewirtschaftungskräfte darüber hinaus weitere Aufgaben zugewiesen werden, könnte sich daraus eine Änderung ihrer tariflichen Eingruppierung mit erheblichen finanziellen Auswirkungen ergeben.” So richtig glücklich macht mich die Antwort aber nicht. Ich sehe doch diverse Synergieeffekte, wenn die Mitarbeiter*innen die ja viel unterwegs sind, dabei die Augen offen halten.

Daneben hat mich die technische Ausstattung interessiert. Demnach stehen den Mitarbeiter*innen mobilen Datenerfassungsgeräte zur Verfügung. Ob perspektivisch die Integration in Standardhardware geplant ist, ließ der Senat unbeantwortet.

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Digitallotsen für die Berliner Verwaltung

Mit dem Projekt „Kommunale Digitallotsen“ sollen in Baden-Württemberg bis August 2020 rund 1.600 Digitallotsen mit einem umfassenden Schulungsprogramm qualifiziert werden. Ein solches Angebot sollten wir auch in Berlin für die Landes- und Bezirksebene etablieren. Die Digitallotsen sind ein spannendes Projekt. Es schließt eine Lücke die bei der Digitalisierung der Verwaltung oft vergessen wird: Digitalisierung ist immer auch eine Kommunikationsaufgabe! Die sogenannten „Kommunalen Digitallotsen“ sollen ihre Kollegen in den Verwaltungen für Digitalisierung begeistern. Baden-Württemberg fördert das Projekt mit mehr als 800.000 Euro.

Informationen zum Projekt finden sie hier. Und was der Senat zur Frage Digitallotsen in Berlin sagt hier.

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Welche Aufgaben übernimmt Berlin im IT-Planungsrat?

Im Geltungsbereich des Onlinezugangsgesetzes wurden circa 575 Leistungen identifiziert und 14 Themenfeldern zugeordnet. Die Themenfelder werden arbeitsteilig von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam bearbeitet. Die 14 Themenfelder sollen von jeweils einem fachlich zuständigen Bundesressort und mindestens einem Bundesland federführend bearbeitet werden. Dabei können sie Unterstützung weiterer Akteure aus allen föderalen Ebenen in Anspruch nehmen.

Ich habe den Senat nach der Rolle Berlins befragt (Drs. 18/17092). Aus der Antwort geht hervor, dass Berlin die Federführung bei den sog. „Querschnittsleistungen“ übernommen hat, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie in unterschiedlichen Lebens- bzw. Geschäftslagen benötigt werden. Vielfach handelt es sich um Registerauszüge, die als digitale Nachweise im Zusammenhang mit einer anderen Verwaltungsleistung auftreten. Darüber hinaus hat Berlin die Federführung bei der „Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit“ aus dem OZG-Umsetzungskatalog angeboten.

Worum geht es genau? Der Senat nennt bspw. 7 priorisierte Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger: Geburtsurkunde & -bescheinigung, Meldebestätigung & -registerauskunft, Personalausweis, Führungszeugnis, Krankenversicherungsnachweis, Entfernungsbescheinigung sowie Negativbescheinigung über Registereinträge in den ehemaligen deutschen Gebieten.

Aber Berlin teilt auch das Wissen mit den anderen Bundesländern. So wurden die Erkenntnisse aus der Organisationsuntersuchung in den Berliner Standesämtern in das Projekt zur OZG-Umsetzung transferiert und zudem Fachexpertise aus den Berliner Standesämtern bereitgestellt.

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