Unterbringung von Unionsbürger*innen mit noch nicht geklärtem Sozialleistungsanspruch nach ASOG
Auch nach der Kältehilfesaison bleibt das Thema Obdachlosigkeit in Berlin auf der Tagesordnung. Eines der Probleme ist die Unterbringung von Unionsbürger*innen im Falle von Obdachlosigkeit. Ich habe den Senat zur Praxis in den Bezirken befragt. Die Antworten zeigen, wie viel Diskussionsbedarf wir noch haben. Ein Teil der Herausforderungen davon wird in der Strategiekonferenz Wohnungslosenhilfe besprochen. Aber auch der Berliner Senat muss sich hier seiner gesamtstädtischen Verantwortung stellen. Die Verantwortung allein auf die Berliner Bezirke zu schieben, ist zu einfach.
Ein Problem zieht sich durch die Antworten aus den Bezirken. Obdachlose Unionsbürger*innen erhalten viel zu selten Unterstützung, sich eine eigene Existenz aufbauen zu können. Der Senat beschreibt das Ziel so: “Zu den Maßnahmen des Clearingverfahrens gehört: u. a. die Anmeldung beim Bezirksamt, die Unterstützung bei der Antragstellung zur Sicherung des Lebensunterhaltes (SGB II und SGB XII sowie Kindergeld) und der Eröffnung eines Bankkontos, die Beratung bei der Arbeitssuche inklusive z. B. der Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungen, die Begleitung aller minderjährigen Kinder zum Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und Anmeldung schulpflichtiger Kinder in der Schule.”
Es muss unser aller Ziel sein längere Phasen von Obdachlosigkeit zu vermeiden. Gerade in der ersten Zeit ist ein “zurück” in eigenen oder gemeinschaftlich genutzten Wohnraum eine zentrale Aufgabe. Dies ist dann Grundlage erfolgreicher Arbeitssuche und damit der Vermeidung von zukünftigem Bezug von Sozialleistungen.
Die vollständigen Antworten des Senats finden sie hier.
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