Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Berlin

Abgeordnetenhaus Berlin Europa Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Unterbringung von Unionsbürger*innen mit noch nicht geklärtem Sozialleistungsanspruch nach ASOG

Auch nach der Kältehilfesaison bleibt das Thema Obdachlosigkeit in Berlin auf der Tagesordnung. Eines der Probleme ist die Unterbringung von Unionsbürger*innen im Falle von Obdachlosigkeit. Ich habe den Senat zur Praxis in den Bezirken befragt. Die Antworten zeigen, wie viel Diskussionsbedarf wir noch haben. Ein Teil der Herausforderungen davon wird in der Strategiekonferenz Wohnungslosenhilfe besprochen. Aber auch der Berliner Senat muss sich hier seiner gesamtstädtischen Verantwortung stellen. Die Verantwortung allein auf die Berliner Bezirke zu schieben, ist zu einfach.

Ein Problem zieht sich durch die Antworten aus den Bezirken. Obdachlose Unionsbürger*innen erhalten viel zu selten Unterstützung, sich eine eigene Existenz aufbauen zu können. Der Senat beschreibt das Ziel so: “Zu den Maßnahmen des Clearingverfahrens gehört: u. a. die Anmeldung beim Bezirksamt, die Unterstützung bei der Antragstellung zur Sicherung des Lebensunterhaltes (SGB II und SGB XII sowie Kindergeld) und der Eröffnung eines Bankkontos, die Beratung bei der Arbeitssuche inklusive z. B. der Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungen, die Begleitung aller minderjährigen Kinder zum Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und Anmeldung schulpflichtiger Kinder in der Schule.

Es muss unser aller Ziel sein längere Phasen von Obdachlosigkeit zu vermeiden. Gerade in der ersten Zeit ist ein “zurück” in eigenen oder gemeinschaftlich genutzten Wohnraum eine zentrale Aufgabe. Dies ist dann Grundlage erfolgreicher Arbeitssuche und damit der Vermeidung von zukünftigem Bezug von Sozialleistungen.

Die vollständigen Antworten des Senats finden sie hier.

Weiterlesen
Abgeordnetenhaus Berlin Datenschutz Netzpolitik & Digitalisierung 

Anpasssung des Berliner Datenschutzgesetzes an die EU-Datenschutz-Grundverordnung

Am 25. Mai 2018 wird die Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung, nachfolgend Verordnung (EU) 2016/679) unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der sich ergebende Anpassungsbedarf im allgemeinen Datenschutzrecht wollen wir mit einer Neufassung des Berliner Datenschutzgesetzes umsetzen.

Das ist ein klarer Grüner Erfolg: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist künftig DAS einheitliche, starke Datenschutzgesetz für alle 500 Millionen BürgerInnen der Europäischen Union. Jan Philipp Albrecht hat hier alle wichtigen Informationen zu diesem großen Schritt hin zu einem EU-weit einheitlichen und durchsetzungsfähigen Datenschutz und starken Bürger- und Verbraucherrechten im digitalen Leben von Morgen zusammengestellt. Welche Rechte und Pflichten bringen die neuen Datenschutzregeln uns Bürger*innen? Spiegel Online hat dies hier ausführlich aufbereitet.

Am kommenden Montag findet dazu im zuständigen Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz eine Anhörung statt. Ziel ist den Gesetzentwurf umfassend zu diskutieren und vor der Beschlussfassung im Plenum des Berliner Abgeordnetenhauses dingende Korrekturbedarfe zu identifizieren.

Einige Punkte die in der Neufassung des Berliner Datenschutzgesetzes geregelt sind:

  • Wie im bisherigen Berliner Datenschutzgesetz soll das Berliner Datenschutzgesetz für alle Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Landes Berlin, einschließlich der Gerichte, sowie für die landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Sinne des § 28 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes gelten. Wie bisher gelten unter bestimmten Voraussetzungen auch privatrechtlich organisierte staatliche Beteiligungsgesellschaften als öffentliche Stellen. Für öffentliche Stellen, die als Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, findet das Berliner Datenschutzgesetz nur eingeschränkt Anwendung. Nur die Vorschriften über behördliche Datenschutzbeauftragte, Videoüberwachung und Fernmess- und Fernwirkdienste gelten für diese Stellen.
  • Für eine Übergangszeit haben wir die Verarbeitung personenbezogener Daten mittels einer Generalklausel (§ 3) ermöglicht. “Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erforderlich ist. Diese Regelung tritt am 30. Juni 2020 außer Kraft.” Ab diesem Zeitpunkt bedarf die Verarbeitung personenbezogener Daten besonderer Rechtsgrundlagen bedarf, die sich insbesondere aus dem bereichsspezifischen Recht ergeben können.
  • Mit dem neuen Gesetz haben wir in § 13 die Befugnisse der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ausgeweitet. Zukünftig wird sie bei wiederholt beanstandeten Verstöße oder Mängel dem für die öffentliche Stelle jeweils zuständigen Ausschuss des Abgeordnetenhauses Bericht erstatten und die Aufnahme auf die Tagesordnung einer Sitzung des Ausschusses verlangen können, sofern Einigungsversuche erfolglos bleiben. Damit übernehmen wir als Parlament Verantwortung für die konsequente Umsetzung des Datenschutzrechtes. Zukünftig bleibt es damit nicht bei Beanstandungen und einem umfassenden jährlichen Datenschutzbericht ohne dass sich viel ändert.
Weiterlesen
Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Open Data Senat 

Kartenmaterial in Online-Angeboten des Landes Berlin

Ich habe eine Bürgeranfrage zum Anlass genommen, den Senat zu fragen, welches Kartenmaterial in Online-Angeboten des Landes Berlin genutzt wird. Demnach nutzt der Senat auf seinen Seiten vor allem Karten des Anbieters Google sowie offene Karten von OpenStreetMap. Früher genutztes Kartenmaterial anderer Anbieter kommen aktuell nicht mehr zum Einsatz. Ein entsprechender Kooperationsvertrag mit der EuroCities AG wurde zum 31.12.2016 gekündigt. Die vollständigen Antworten des Senats finden sie hier.

Weiterlesen
Berlin Biesdorf Marzahn - Hellersdorf Mobilität Senat TVO 

Senat hat entschieden: TVO-Vorzugsvariante kombiniert Vorteile der Ost- bzw. Westtrasse

Der Senat hat nach Auswertung der Kriterien des „Formalisierten Abwägungs- und Rangordnungsverfahren“ (FAR) eine Vorzugsvariante für die Trasse der Tangentialverbindung Ost (TVO) festgelegt. Die gewählte Kombinationsvariante verläuft die im südlichen Teil auf der Ostseite des Berliner Außenrings, kreuzt diesen im Mittelteil und verläuft anschließend im nördlichen Bereich auf der Westseite des Außenrings. Dies stellte Staatssekretär Kirchner auf der gestrigen Bürgerversammlung in Biesdorf vor.

Damit ist ein entscheidender Schritt getan, dass das Biesdorfer Siedlungsgebiet vom Durchgangsverkehr zu entlasten und das Marzahner Gewerbegebiet mit dem Süden Berlins zu verbinden. Es ist ein Erfolg, dass die von Ost nach West verschwenkte und schallgeschütze Trasse keine Anbindung durch die Wohngebiete mehr hat. In den kommenden Wochen werden Gespräche mit allen potentiell dirkekt Betroffenen Anwohner*innen gesucht, um diese Gespräche in die Festlegung der Details der Trassenführung einzubeziehen.

Die Senatsverwaltung sieht viele Vorteile bei einer Querung im Bereich der Lauchhammer Straße, das heißt eher im nördlichen Teil. Im Verlauf der vertiefenden Planungen und der weiteren Beteiligungsverfahren wird die genaue Verortung der Querung präzisiert und optimiert.

Dies ist ein Kompromiss zwischen dem Schutz der Anwohner*innen, dem Umweltschutz, der Machbarkeit und Kosteneffizienz. Ein Eingriff in den Biesenhorster Sand wird so weitestgehend vermieden. Die Führung der TVO auf der Ostseite ermöglicht einen effektiven Lärmschutz (vor Bahn- und Straßenlärm) für die Siedlungsgebiete auf der Ostseite (Biesdorf Süd).

Weiterlesen
Abgeordnetenhaus Berlin Datenschutz Mobilität Netzpolitik & Digitalisierung Senat 

Welche Daten erheben BVG und Nextbike für das Ridesharing bzw. Bikesharing?

Die Diskussion um Verkehrsdaten wird auch in Berlin intensiv geführt. Aktuell im Zusammenhang mit dem Entwurf des Mobilitätsgesetzes und insbesondere mit § 5 (5).

§ 5 Umweltverbund und Inter- sowie Multimodalität
(5) Die Verfügbarkeitsdaten öffentlich zugänglicher Verkehrsangebote sollen in Echtzeit für alle kostenlos maschinenlesbar zur Verfügung stehen und insbesondere auch für barrierefreie internetbasierte Anwendungen nutzbar sein.

Hier wird gefordert, dass die ÖPNV-Unternehmen nicht auch noch die Daten an “Dritte” liefern müssen. Ich sehe die Herausforderung an einer anderen Stelle. Mein Ziel: Wer auf dem Berliner Mobilitätsmarkt neu als privater Anbieter antreten will, sollte seine Daten dem Land und seinen Bürger*innen zur Verfügung stellen müssen.

Wie es aktuell um die Verkehrsdaten von Unternehmen des Landes bzw. vom Land bezahlten Unternehmen geht, hat mir der Senat in einer Antwort auf meine Frage dargelegt.

Weiterlesen
Abgeordnetenhaus Berlin Datenschutz Senat 

Jahresbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit 2017

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat dem Abgeordnetenhaus und dem Regierenden Bürgermeister von Berlin jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit vorzulegen. Neben den aktuellen technischen und rechtlichen Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes wird über Schwerpunktthemen (z.B. Fußball-Weltmeisterschaft 2006) und Einzelfälle aus den jeweiligen Geschäftsbereichen (z.B. Öffentliche Sicherheit, Wirtschaft usw.) berichtet. Seit 1990 wird der Tätigkeitsbericht von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auch als Bürgerbroschüre veröffentlicht.

Der vorliegende Jahresbericht 2017 deckt den Zeitraum zwischen 1. Januar und 31. Dezember 2017 ab.

Die Stellungnahme des Senats zum Bericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2017 gibt es hier.

Weiterlesen
Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Wirtschaft 

Studie Computer- und Videospielindustrie in Berlin veröffentlicht

Nach mehrmonatiger Forschungsarbeit in Berlin wurde heute die Studie “Computer- und Videospielindustrie in Berlin” in Trägerschaft der Berliner Landesinitiative „Projekt Zukunft“ und Umsetzung durch die Hamburg Media School veröffentlicht.

Die PDF-Version der Studie ist hier abrufbar.

Die Studie erlaubt erstmals einen detailreichen Einblick in die Berliner Games-Branche. Berlin ist ein hochattraktiver Standort für Games-Entwickler aus aller Welt. Ich erwarte dass die gute Qualität der Ausbildung in diesem Bereich gefördert wird. Wir brauchen einen öffentlichen Master-Studiengang in Game Development für eine gesamtheitliche Ausbildung in Berlin. Auch übergreifend profitiert der Digitalstandort quasi spielerisch von mehr Game made in Berlin – dafür müssen wir den notwendigen Raum schaffen.

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe stellt dazu in ihrer Pressemitteilung die Entwicklung zu einem Top-Standorte der Branche heraus.

Weiterlesen
Abgeordnetenhaus Berlin BündnisGrüne Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Exkursion nach München: Obdachlosenhilfe und Kälteschutzprogramm Vorbild für Berlin?

Spätestens seit sich im Oktober 2017 die Nachrichten rund um obdachlose Menschen im Berliner Tiergarten überschlugen, steht fest: Das Berliner System der Obdachlosenhilfe funktioniert so nicht mehr. Die Novellierung der Wohnungslosenpolitik für die Menschen, die auf der Straße leben, hat sich die rot-rot-grüne Koalition als Aufgabe fest vorgenommen. Auch die grüne Fraktion aus dem Berliner Abgeordnetenhaus unterstützt diesen Prozess aktiv. Aus diesem Grund haben wir uns auch angeschaut, wie die Situation in anderen deutschen Großstädten ist.

In München wird ein sehr differenziertes System der Wohnungslosenhilfe angeboten. Am 9. März verbrachte daher eine kleine Delegation der grünen Fraktion einen Tag in München und besuchte verschiedene Stationen der Obdachlosenhilfe für nicht anspruchsberechtigte Menschen. Insgesamt nehme ich viele Impulse aus München für Berlin mit.

„Die Stadt München übernimmt Verantwortung für alle Menschen, die auf der Straße leben. Die vielseitigen Beratungsmöglichkeiten und die professionelle Umsetzung des Kälteschutzprogramms ist beispielhaft. Auch die Nutzung von digitalen Lösungen zur Registrierung der Menschen in Notschlafplätze ist spannend für uns.“

Weiterlesen
Berlin Biesdorf Marzahn - Hellersdorf Mobilität Senat TVO 

Einladung zur Vorstellung der TVO-Vorzugsvariante ins TaP

Liebe Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlungsgebiete,

im September 2017 hatten wir Ihnen angekündigt, Sie im März 2018 über die Ergebnisse der Untersuchungen zur Ermittlung einer Vorzugsvariante für die Tangentiale Verbindung Ost (TVO) zu informieren. In der Zwischenzeit sind die abschließenden Untersuchungen durchgeführt worden. Die ermittelte Vorzugsvariante wird nun am 10. April im Senat und am 12. April 2018 im Planungsbeirat TVO vorgestellt und beraten. Die Ergebnisse möchten wir Ihnen gern gemeinsam mit dem Verkehrsstaatssekretär Jens-Holger Kirchner am 18. April 2018 ab 19:00 Uhr im Theater am Park (TaP), Frankenholzer Weg 4, 12683 Berlin vorstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Iris Spranger, MdA Regina Kittler, MdA Stefan Ziller, MdA

Weiterlesen

Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen