Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Berlin

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VBB65plus auch bei Berufsunfähigkeit?

Rentner*innen können mit dem VBB65plus-Ticket günstig im VBB-Gesamtnetz reisen. Mich hat die Frage erreicht, warum dies nicht auch für Menschen, die eine Rente wegen verminderter oder voller Erwerbsfähigkeit beziehen, gilt. Diese Frage habe ich an den Senat weiter gereicht. Die Antwort stellt mich nicht zufrieden. Der Senat sagt: “Das VBB-Abo 65plus ist kein Sozialtarif, für den Ausgleichszahlungen zur Kompensation von Mindereinnahmen gezahlt werden. […] Würde für dieses Zeitkartenangebot der Kreis der Nutzungsberechtigten erweitert werden, würde die Kalkulationsgrundlage verlassen werden” (Drucksache 18/17490).

Ich wünsche mit, dass der Senat das Thema in der AG-Tarife nochmal auf die Tagesordnung nimmt. Eine Gleichbehandlung aller Rentner*innen in dieser Frage überzeugt mich mehr.

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Ordnungsämter: Hausmüll, Bauschutt und die BSR

Immer wieder sprechen mich Berliner*innen an, die bemerken, dass die Entsorgung von Müll im öffentlichen Straßenraum zu lange dauert. Dabei lassen sich Unterschiede je nach Art des Mülls feststellen. Während Hausmüll relativ schnell (durch die BSR) entsorgt wird, dauern illegale Ablagerungen von Bauschutt teilweise mehr als 4 Wochen. Ich habe den Senat zu den Ursachen befragt (Drucksache 18/17403).

Das Ergebnis: Müll im öffentliche Straßenland wird zeitnah von der BSR entsorgt. Für die reibungslose Abwicklung sorgt eine technische Schnittstelle zwischen dem System Ordnungsamt-Online und der BSR. Länger dauert es wenn es sich um eine Grünanlage oder illegalen Bauschutt handelt. Denn “illegal abgelegte Bauabfälle werden nicht von den BSR beseitigt, weil diese hierfür nicht die öffentlich-rechtlichen Entsorgungspflichtigen sind und daher keine entsprechenden Entsorgungsstrukturen aufgebaut haben”. Zahlen zu den unterschiedlichen Zeiten der Bearbeitung kann der Senat aber nicht nennen, denn “eine automatisierte Auswertung zu den Bearbeitungszeiten bei der Entsorgung bzw. Beseitigung von Hausmüll und Bauschutt ist nicht möglich, da in AMS keine gesonderten Kategorien „Hausmüll“ bzw. „Bauschutt“ existieren”.

Wo liegt das Problem: Für den Fall, dass die BSR nicht “zuständig” ist, bleibt die Arbeit bei den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern. Diese sind personell in den meisten Bezirken unterbesetzt. Wenn es dann heißt: “Auch sind Rahmenverträge mit Fremdfirmen die Ausnahme. In den meisten Fällen werden nach Vergabeverfahren oder Einholung von Angeboten Einzelverträge geschlossen”, erscheint das nicht sehr effizient.

Im Rahmen der weiteren Debatte um die personellen Ausstattung der Bezirke sowie der Klärung von Zuständigkeiten zwischen Bezirken und Senat (bzw. Landesunternehmen), müssen die Abläufe auf den Prüfstand. Ziel muss sein, dass Müll (egal welche Art) wie es heute bei Hausmüll durch die BSR Realität ist, zeitnah beseitigt wird und hierfür nötige technischen Meldeschnittstellen und Rahmenverträge geschaffen werden. Dazu muss eine Erfolgsmessung im entsprechenden Fachverfahren Anliegenmanagementsystem geschaffen werden.

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Digitale Jobcenter in Berlin

Die Berliner Jobcenter werden digitaler. Ab voraussichtlich Mai 2019 wird für den Bereich der Leistungsgewährung für Jobcenter-Kundinnen und Jobcenter-Kunden eine Onlineplattform (jobcenter.digital) als zusätzlicher Eingangskanal zur Verfügung gestellt werden. Über diese Plattform können dann Weiterbewilligungsanträge und weitere leistungsrelevante Unterlagen und Anliegen, z. B. Veränderungsanzeigen, an die Jobcenter übermittelt werden. Damit zeigen die Berliner Jobcenter der Berliner Verwaltung wie es geht. Aber auch diese wird langsam aber sicher digitaler, wie die Antwort des Senats auf meine Anfrage zeigt (Drucksache 18/17402).

Mit dem Aufbau des Basisdienstes Digitaler Antrag werden am Ende des 2. Quartals 2019 für Antragstellende weitere Dienstleistungen der Verwaltung „online“ erreichbar. So wird es Statusmeldungen zu eingereichten Anträgen und deren Bearbeitungsständen geben .

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Parkraumbewirtschaftung, technische Ausstattung und App Ordnungsamt Online

Seit langem beschäftigt mich die Arbeit der Berliner Ordnungsämter. Aktuell habe ich den Senat gefragt, ob Mitarbeiter*innen, die in den Zonen der Parkraumbewirtschaftung zur Kontrolle unterwegs sind, mit der App Ordnungsamt online bspw. auch illegale Müllablagerungen oder Falschparkende melden könnten (Drucksache 18/17404).

Die Antwort des Senates ist eindeutig: “Sollten diese Parkraumbewirtschaftungskräfte darüber hinaus weitere Aufgaben zugewiesen werden, könnte sich daraus eine Änderung ihrer tariflichen Eingruppierung mit erheblichen finanziellen Auswirkungen ergeben.” So richtig glücklich macht mich die Antwort aber nicht. Ich sehe doch diverse Synergieeffekte, wenn die Mitarbeiter*innen die ja viel unterwegs sind, dabei die Augen offen halten.

Daneben hat mich die technische Ausstattung interessiert. Demnach stehen den Mitarbeiter*innen mobilen Datenerfassungsgeräte zur Verfügung. Ob perspektivisch die Integration in Standardhardware geplant ist, ließ der Senat unbeantwortet.

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Digitallotsen für die Berliner Verwaltung

Mit dem Projekt „Kommunale Digitallotsen“ sollen in Baden-Württemberg bis August 2020 rund 1.600 Digitallotsen mit einem umfassenden Schulungsprogramm qualifiziert werden. Ein solches Angebot sollten wir auch in Berlin für die Landes- und Bezirksebene etablieren. Die Digitallotsen sind ein spannendes Projekt. Es schließt eine Lücke die bei der Digitalisierung der Verwaltung oft vergessen wird: Digitalisierung ist immer auch eine Kommunikationsaufgabe! Die sogenannten „Kommunalen Digitallotsen“ sollen ihre Kollegen in den Verwaltungen für Digitalisierung begeistern. Baden-Württemberg fördert das Projekt mit mehr als 800.000 Euro.

Informationen zum Projekt finden sie hier. Und was der Senat zur Frage Digitallotsen in Berlin sagt hier.

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Welche Aufgaben übernimmt Berlin im IT-Planungsrat?

Im Geltungsbereich des Onlinezugangsgesetzes wurden circa 575 Leistungen identifiziert und 14 Themenfeldern zugeordnet. Die Themenfelder werden arbeitsteilig von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam bearbeitet. Die 14 Themenfelder sollen von jeweils einem fachlich zuständigen Bundesressort und mindestens einem Bundesland federführend bearbeitet werden. Dabei können sie Unterstützung weiterer Akteure aus allen föderalen Ebenen in Anspruch nehmen.

Ich habe den Senat nach der Rolle Berlins befragt (Drs. 18/17092). Aus der Antwort geht hervor, dass Berlin die Federführung bei den sog. „Querschnittsleistungen“ übernommen hat, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie in unterschiedlichen Lebens- bzw. Geschäftslagen benötigt werden. Vielfach handelt es sich um Registerauszüge, die als digitale Nachweise im Zusammenhang mit einer anderen Verwaltungsleistung auftreten. Darüber hinaus hat Berlin die Federführung bei der „Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit“ aus dem OZG-Umsetzungskatalog angeboten.

Worum geht es genau? Der Senat nennt bspw. 7 priorisierte Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger: Geburtsurkunde & -bescheinigung, Meldebestätigung & -registerauskunft, Personalausweis, Führungszeugnis, Krankenversicherungsnachweis, Entfernungsbescheinigung sowie Negativbescheinigung über Registereinträge in den ehemaligen deutschen Gebieten.

Aber Berlin teilt auch das Wissen mit den anderen Bundesländern. So wurden die Erkenntnisse aus der Organisationsuntersuchung in den Berliner Standesämtern in das Projekt zur OZG-Umsetzung transferiert und zudem Fachexpertise aus den Berliner Standesämtern bereitgestellt.

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Bits & Berlin – Newsletter – 12/2018

Mit „Bits & Berlin“ erscheint heute die dritte Ausgabe des monatlichen Newsletters über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz in Berlin – und damit auch die letzte für das Jahr 2018. Ich wünsche eine gute Lektüre und eine gemütliche Winter- und Adventszeit sowie allen Leser*innen einen guten Rutsch ins neue Jahr.

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Seelower Erklärung für den Ausbau der Ostbahn

Die Ostbahn mit ihrer Teilstrecke zwischen Ostkreuz und dem neuen Regionalhalt in Mahlsdorf hat nicht nur eine regionale, sondern auch eine überregionale Bedeutung. Sie ist der IHK Ostbrandenburg zufolge die am stärksten frequentierte Verbindung zwischen Deutschland und Polen. Der Streckenabschnitt auf deutscher Seite zwischen Berlin und Küstrin-Kietz ist eine größtenteils eingleisige, nicht-elektrifizierte Trasse und das ist angesichts der dargestellten Potentiale ärgerlich. Es ist unverständlich, dass die Ostbahn nicht Bestandteil der i2030-Liste ist. Der Ausbau in Richtung Polen wird leider weiter stiefmütterlich behandelt. Klar ist doch: Wo keine Bahn fährt, entwickelt sich auch nichts. Und das betrifft dann die Region als Ganzes.

Ich bin überzeugt, dass die Ostbahn für die Entwicklung der Region Berlin-Brandenburg mindestens genauso bedeutsam ist, wie andere Projekte, die es auf die i2030-Liste geschafft haben. Die Bedeutung der Ostbahn für den Pendlerverkehr nimmt kontinuierlich zu. Mit der „Seelower-Erklärung“ fordern viele Akteure aus der Region den Ausbau der Ostbahn.

Die Forderungen:

  • die Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen für einen 30-Minuten-Takt Ostkreuz-Müncheberg ab dem Jahr 2022 (insbesondere die Planung und den Bau des dafür notwendigen Begegnungsabschnitts zwischen Mahlsdorf und Hoppegarten)
  • die Herbeiführung einer Einigung zwischen Deutschland und Polen zum grenzüberschreitenden Ausbau der Ostbahnstrecke unter Leitung des Koordinators der deutsch-polnischen Beziehungen der Bundesregierung, Herrn Dr. Dietmar Woidke, beim kommenden deutsch-polnischen Bahngipfel im Mai 2019 mit dem Ziel: Aufnahme in das TEN-T3 Ergänzungsnetz.
  • die Abstimmung zwischen DB-Netz und PKP zur abgestimmten Umsetzung der Elektrifizierung der Strecke auf deutscher und auf polnischer Seite.
  • eine abgestimmte Positionierung der Länder Brandenburg und Berlin zum Ausbau der Ostbahn und Aufnahme in die Projektliste I2030 des VBB.
  • die Verbesserung der SPNV-Angebote auf der gesamten Strecke zwischen Berlin und Gorzów.
  • einen sofortigen Beginn der Planungen zum zweigleisigen Ausbau und zur Elektrifizierung
  • den stufenweisen zweigleisigen Ausbau der Gesamtstrecke, um neben der Verbesserung der SPNV-Angebote auch ausreichend Kapazitäten für den Güterverkehr zu sichern, insbesondere vor dem Hintergrund steigender Gütertransporte auf der RailBaltica und der Neuen Seidenstraße
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Bericht zur Top Level-Domain „.berlin“

Der Senat hat hat aktuell über die Top Level-Domain „dotBERLIN“ berichtet. Die finanzielle Beteiligung an den Umsätzen lag demnach in 2017 bei 461.307,73 EUR. Die Anzahl der registrierten .berlin-Domains liegt weiterhin seit Anfang 2016 zwischen 50.000 – 60.000 Domains. Laut Aussage von dotBERLIN zum Geschäftsjahr 2017 liegt die Domain .berlin hinsichtlich der registrierten Internetdomains auf Platz 4 der geographischen Top-Level-Domains. Nur die Domains der sehr viel größeren Metropolen (.nyc, .tokyo, .london) haben hier mehr Domainregistrierungen.

Hierzu wird berichtet:

Der Senat versteht den Beschluss als Auftrag, über die Einnahmen und die Wirksamkeit der Vertragsanpassung zwischen dem Land Berlin und der dotBERLIN GmbH & Co KG zu berichten. Entsprechend des Beschlusses des Abgeordnetenhauses (Drs. 17/2600 – II.B.36) wurden die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens und mögliche Maßnahmen geprüft, eine Vertragsanpassung ausgehandelt und im Ergebnis 2016 die ursprünglich vereinbarte finanzielle Beteiligung des Landes geändert. Das Abgeordnetenhaus wurde über das Verhandlungsergebnis in der Vorlage an den Hauptausschuss vom 30.05.2016 (rote Nummer 2683 A) informiert und der Vertragsänderung in der Sitzung vom 08.06.2016 durch den Hauptausschuss zugestimmt.

Die finanzielle Beteiligung des Landes wurde auf 22% an den Umsätzen aus den „Regeldomainverkäufen“ festgelegt. Der Senat geht davon aus, dass durch die Vertragsanpassung und der damit verbundenen Umstellung der finanziellen Beteiligung des Landes von einer pauschalen zu einer umsatzabhängigen Vergütung, der Senat innerhalb seiner Möglichkeiten den ihm zur Verfügung stehenden Handlungsrahmen genutzt hat, um das der Vertragsanpassung zu Grunde liegende Insolvenzrisiko des Unternehmens zu verringern.

Für das Geschäftsjahr 2017 konnte dotBERLIN 2.096.853,34 EUR Umsatz generieren, der für die 22%-ige Beteiligung des Landes relevant war. Dementsprechend betrug die finanzielle Beteiligung 461.307,73 EUR. Zum 02.05.2018 wurden allerdings zunächst nur 332.285,25 EUR fällig, da zu dem Zeitpunkt der relevante Domainumsatz nur 1.510.387,49 EUR betrug. Aufgrund einer Neubewertung der Periodenabgrenzung von Domain-Einnahmen durch das Finanzamt ergab sich nachträglich ein erhöhter Jahresumsatz, auf dessen Basis die 128.022,48 EUR nachträglich an Einnahmen für das Land anfielen. Die erhöhten Einnahmen sind auf Grund der Änderungen in den Periodenabgrenzungen des Finanzamtes nur als einmalig anzusehen, so dass für das laufende Betriebsjahr wieder geringe Umsätze zu erwarten sind, die sich dann allerdings anhand der tatsächlichen Domainregistrierungen in dem Betriebsjahr ergeben.

Die Anzahl der registrierten .berlin-Domains liegt weiterhin seit Anfang 2016 zwischen 50.000 – 60.000 Domains. Laut Aussage von dotBERLIN zum Geschäftsjahr 2017 liegt die Domain .berlin hinsichtlich der registrierten Internetdomains auf Platz 4 der geographischen Top-Level-Domains. Nur die Domains der sehr viel größeren Metropolen (.nyc, .tokyo, .london) haben hier mehr Domainregistrierungen.

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