Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Netzpolitik & Digitalisierung

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Berliner Behörden in der Amazon Cloud

Immer mehr Webdienste und Angebote, die wir täglich nutzen, lagern ihre Daten in die Amazon-Serverfarmen aus. Der Konzern speichert damit eine Vielzahl privater Daten, die für ihn nicht nur im Kernangebot der Speicherung interessant sind, sondern auch auf andere Arten verwertete werden können.Stell dir vor, du bist zu Gast bei Freunden und auf einmal ertönt es:”Alexa, wie ist das Vorstrafenregister von Stefan?” – Klingt wie eine gruselige Dystopie? Zum Glück ist es das auch. Aber die Speicherung der Aufnahmen bei der Bundespolizei von sogenannten Bodycams – also Liveaufnahmen von polizeilichen Handlungen aus Sicht der Polizist*innen – in der Amazon Cloud verursacht nicht nur ein beklemmendes Gefühl, sondern auch eine handfeste politische Debatte. Die Polizei verteidigt die Nutzung als “Übergangslösung“. Amazon ist aber nicht nur Anbieter von Datenspeichern, sondern verkauft auch seine Algorithmen zur Gesichtserkennung als Produkt an Sicherheitsbehörden. Nicht nur werden so die deutschen Bürger*innen zu unfreiwilligen Datenlieferanten für einen privaten Konzern; das schafft auch eine monopolisierende Zentrierung von Daten aus hoheitlichen Aufgaben in der Privatwirtschaft. Da haben sie aber – ganz klar – nichts zu suchen!

Darum habe ich mich erkundigt, wie viele Berliner Behörden eigentlich Amazon als Dienstleister nutzen. Die erfreuliche Antwort:  bisher spielt Amazons AWS-Cloud keine Rolle im IT-Betrieb des Landes. Berlin ist dabei sehr darauf bedacht, eine “Private First”-Strategie umzusetzen. Nur, wenn keine landeseigenen Lösungen oder öffentlich-rechtliche Angebote genutzt werden können, kann eine Ausnahmegenehmigung für die Nutzung privater Dienstleister beantragt werden, die vorher umfangreich geprüft wird. Ein solcher Antrag wurde bisher nicht gestellt.

Die ganze Anfrage: Drs. 18 / 18 088 – Welche Berliner Behörden oder Landesunternehmen nutzen Amazons AWS- Cloud?

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Jahresbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit 2018

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat dem Abgeordnetenhaus und dem Regierenden Bürgermeister von Berlin jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit vorzulegen. Das Jahr 2018 war mit Blick auf den Datenschutz ein höchst ereignisreiches Jahr. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wurde wirksam und warf eine Vielzahl neuer Fragen auf. In ihrem Jahresbericht legt die Berliner Datenschutzbeauftragte dar, wie sich das Beschwerdeaufkommen im Land Berlin im letzten Jahr entwickelt hat und welche Themen die Berlinerinnen und Berliner besonders bewegt haben.

Der vorliegende Jahresbericht 2018 deckt den Zeitraum zwischen 1. Januar und 31. Dezember 2018 ab.

Die Stellungnahme des Senats zum Bericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2018 gibt es hier.

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Bits & Berlin – Newsletter – 03/2019

Willkommen zurück, direkt hinein in die aktuelle Ausgabe von „Bits & Berlin“ – dem monatlichen Newsletter über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz. In diesem Monat geht es um die BVG und die neue Jelbi-App, unsere Fraktionsklausur zum Thema moderne Verwaltung sowie ein Transparenzgesetz für Berlin.

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Transparenz in Berlin – warum wir ein Berliner Transparenzgesetz brauchen

Die Idee einer rechtlichen Regelung von Behördentransparenz ist nicht neu – aber sie ist gut. In Deutschland ist dabei das Bundesland Hamburg ein Vorreiter einer eigenen rechtlichen Regelung – dem Hamburger Transparenzgesetz. Für mich ist es wichtig, dass wir dieses Vorbild aufnehmen – und weiter denken! Hamburg hat hier – nach eigenem Bekunden – Maßstäbe für modernes, nachvollziehbares Verwaltungshandeln gesetzt – und wir müssen uns an diesem Maßstab messen lassen können.

Erst vor kurzem haben wir im Abgeordnetenhaus auf Antrag der FDP zur Notwendigkeit eines Berliner Transparenzgesetzes diskutiert – die Initiative dazu kam dankenswerterweise aus der aktiven netzpolitischen Zivilgesellschaft, die Open Knowledge Foundation ist hier mit einem Gesetzesentwurf an die Öffentlichkeit gegangen.

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Thema wird das Transparenzgesetz auch auf der nächsten Landesdelegiertenkonferenz der Berliner Grünen am 06. April 2019 sein, zu der ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Zur Zielrichtung des Transparenzgesetzes heißt es im Antrag:

Das Transparenzgesetz soll den rechtlichen Rahmen für den Zugang zu Informationen schaffen. Dieser Zugang ist umfassend, unmittelbar und barrierefrei zu gewährleisten, um die demokratische Meinungsbildung und die aktive Teilhabe der Bevölkerung am öffentlichen Diskurs zu fordern.

Außerdem soll das Gesetz eine bessere Kontrolle des staatlichen Handelns ermöglichen. Es muss den begonnenen Kulturwandel in der Verwaltung unterstützen: Wir wollen daher ausdrücklich diejenigen ermutigen, die sich schon heute für mehr Offenheit und Partizipation im Verwaltungshandeln einsetzen.

Als bündnisgrüne Fraktion im Abgeordnetenhaus haben wir hier schon eine praktische Voraussetzung für mehr Transparenz im Daten-Bereich geschaffen: der Datencheck für das Service-Konto Berlin wird die Bürger*innen automatisiert über die von Ihnen erhobenen Daten im Verwaltungsbereich aufklären.

Am Ende müssen wir uns aber in Sachen Transparenzgesetz entscheiden: wollen wir als Parlamentarier*innen die klaffende Lücke zu Hamburg bis zum Ende der Legislaturperiode schließen – oder werden die Berliner*innen diese Aufgabe selbst in die Hand nehmen und ein Transparenzgesetz per Volksentscheid umsetzen.

Meine Präferenz ist klar: als R2G haben wir uns im Koalitionsvertrag einen unmissverständlichen Arbeitsauftrag gegeben. Den sollten wir im Sinne von “Gutem Regieren” annehmen und hier ein deutliches Zeichen für eine transparente, offene und bürgernahe Verwaltung setzen.

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OpenData: wer nutzt eigentlich daten.berlin.de?

Wer nutzt eigentlich das Berliner Datenportal daten.berlin.de? Dies habe ich den Senat befragt (Drucksache 18/17726). Durchschnittlich 10.000 Page Visits sind pro Monat zu verzeichnen. Aus Datenschutzgründen kann der Senat keine Auskunft darüber geben, ob es mehr interne (Berliner Verwaltung) oder externe Zugriffe gibt. Zum Vergleich: Zwischen 500.000 und einer Million Besucher informieren sich auf Hamburgs Transpaparenzportal – ebenfalls monatlich.

Auch das Berliner Datenportal informiert über die Zugriffsstatistik und hat kürzlich ein paar Eckdaten zu den Zugriffen auf die Datensätzen des vergangenen Jahres aufgelistet.

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Wohnberechtigungsschein (WBS): wie lange dauert es und geht’s auch online?

Welche Planungen gibt es, einen Online-Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) über das Service-Portal / Service-Konto des Landes Berlin zu ermöglichen? Dies und die aktuellen Bearbeitungszeiten habe ich vom Senat erfragt (Drucksache 18/17727).

Aktuell wird im Bereich Wohnungswesen im Rahmen des von SenInnDS erarbeiteten Konzeptes „Basisdienst Digitaler Antrag – BDA“ am Pilot-Projekt „eWohngeld“ gearbeitet. Ein konkreter Zeitplan liegt hierfür im Augenblick noch nicht vor.

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Bits & Berlin – Newsletter – 02/2019

Die Februarsitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz und die heutigen Ausgabe von „Bits & Berlin“ – dem monatlichen Newsletter über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz – hat diverse Themen. Es geht um digitale Jobcenter, IT-Sicherheit, einen Online-Datencheck sowie einen aktuellen Sachstand zur Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes und der Optimierung von Verwaltungsabläufen.

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IT-Fachverfahren für das geschützte Marktsegment und Schnittstelle zur GStU

Im Rot-Rot-Grünen Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, das Geschützte Marktsegment auszuweiten, indem mehr private Vermieter dafür gewonnen werden. Ich habe den Senat mal nach den entsprechenden IT-Fachverfahren gefragt und dabei auch Informationen zu Schnittstellen zu den sozialen Wohnhilfen bzw. Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU) sowie privaten Vermieter*innen erbeten (Drucksache 18/17683).

Der Senat antwortet dazu nun: “Die Wohnungswirtschaft, hier aber vor allem die Privaten Wohnungsanbieterinnen und Wohnungsanbieter / Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner, signalisierten im Rahmen des derzeit durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und LAGeSo gemeinsam durchgeführten Prozesses zur Weiterentwicklung des GMS bereits, dass ein eigenständiges Einstellen der Wohnungsangebote auf eine onlinebasierte Datenbank nicht in deren Vermietungsprozess passe und damit der landesseitig erhoffte Nutzen eines digitalisierten Prozesses, wie in der Frage angesprochen, somit nicht eintreten würde.

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Wo werden wie viele Strafzettel verteilt? – OpenData bald auch bei den Ordnungsämtern?

Wie weit ist das Thema OpenData in der Berliner Ordnungsämtern? Dazu habe ich Senat befragt (Drucksache 17728). Unter anderem wollte ich wissen: ob aus den gespeicherten Daten regionalisierte Informationen über die Häufigkeit der Ausstellung von Strafzetteln erzeugt werden können?

Hierzu sagt der Senat: “Die Veröffentlichung von Falldaten der Bußgeldstelle der Polizei als Open-Data wird derzeit geprüft. Dazu sollen die Datensätze so bereinigt werden, dass auch aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Der erforderliche Abstimmungs- und Entscheidungsprozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

Ich werde mir das Thema also merken und zu gegebener Zeit nochmal nachfragen.

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