Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Netzpolitik & Digitalisierung

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Bits & Berlin – Newsletter – 10/2018

Mit dem “Bits & Berlin” möchte ich mich an ein neues Format wagen und in einem monatlichen Newsletter über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz in Berlin berichten. Dazu zählen neben den Themen der Sitzungen des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz im Abgeordnetenhaus von Berlin auch meine schriftlichen Anfragen und ihre Hintergründe, politische Debatten im Plenarbetrieb und neue Entwicklungen im Land Berlin. Über Feedback auf diese neue Reihe würde ich mich freuen.

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„Mobility Inside“: eine Mobilitätsplattform für Berlin?

Presseberichte über eine Gesetzesnovelle und neue Mobilitätsplattformen unter dem Motto “Eine App für Tickets aller Verkehrsverbünde” haben mich neugierig gemacht. Wie beteiligt sich Berlin an der digitalen Zukunft von städtischer Mobilität? Die Antwort des Senats auf meine Anfrage macht Hoffnung.

Darin kündigt die BVG einen ersten Schritt für Berlin an. “Die BVG beabsichtigt zeitnah eine Mobilitätsplattform für Berlin zu starten, über die alle relevanten Mobilitäts-Sharing-Dienste (Car, Bike, Scooter, Roller, etc.) durch den Kunden für eine Route seiner Wahl angezeigt, gebucht und bezahlt werden können.

Auch die Erklärung des Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH (VBB) “Dabei geht es jedoch nicht um eine App für alle Verbünde, sondern um eine mögliche Anbindung z.B. der VBB-App an ein nationales Hintergrundsystem bzw. Netzwerk.” zeigt, dass in Berlin in eine gute Richtung gedacht wird. Bleibt zu hoffen, dass die Pilotphase genutzt wird, schnell zu lernen und bis 2020 Lösungen für die tatsächliche Umsetzung gefunden werden.

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2019 zum Jahr der Netzanschlüsse an das Berliner Landesnetz machen

Ich habe die Debatte aus dem September – zur Frage wie Berliner Berufsschulen zeitnah ans Netz kommen – aufgegriffen und den Senat zum Verfahren der Anschlüsse an das Berliner Landesnetz (BeLa)befragt (Drs: 18/16513). Der Senat beschreibt das Verfahren wie folgt: “Die Sammlung der Anforderungen und Bedarfe der Verwaltungen erfolgt durch das ITDZ Berlin im Auftrag der IKT-Steuerung in einer fortgeschriebenen Liste, aus der eine Priorisierungsvorschlagsliste (jeweils im I. und III. Quartal) erstellt wird.”

Beim Anschluss von Schulen muss dabei noch zwischen Bei den Schulen müssen zwei Arten von Datennetzen unterschieden werden. Das eine ist das offizielle Berliner Landesnetz (BeLa) für die Behördeninterne Kommunikation. Das andere ist das „edukative Netz“, über das die Schüler arbeiten. Klar ist, dass im Jahr 2018 beide Leitungen leistungsfähig sein müssen.

Der Senat sagt auch: “Bereits jetzt ist der Bedarf von über 60 weiteren Neuanschlüssen für das 1. Halbjahr 2019 bekannt“. Darauf müssen sich Senat und ITDZ Berlin nun vorbereiten. 2019 muss das Jahr der Netzanschlüsse werden. Die Digitalen Welten warten auf Berlin. 🙂

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Umgang mit Gebrauchtsoftware im Land Berlin

Die Nutzung von gebrauchter Software – das heißt: der Einkauf von schon aktivierten Lizenzen zu einem günstigen Preis – kann die Kosten für die Nutzung von Software senken; gleichzeitig werden insbesondere in großen IT-Landschaften wie dem Land Berlin bei dem Einkauf von neuen Lizenzen (z.B. von aktualisierter Software) eine Vielzahl von nutzbaren “gebrauchten” Lizenzen zu brachliegendem Potential. Ich habe den Senat daher gefragt, wie der Umgang mit solcher Gebrauchtsoftware in Berlin aussieht.

Die Antwort (Drs. 18/16517) zeigt, dass die mit dem Berliner E-Government-Gesetz einhergehende Zentralisierung den Umgang mit gebrauchten Softwarelizenzen erst systematisch möglich macht. Die rechtliche Schwierigkeiten in der Weitergabe eigener Lizenzen – bspw. an mildtätige Einrichtungen in Berlin – müssen dazu geklärt werden. Für einen tieferen Einblick in die Thematik ist das Praxis-Handbuch des Behörden-Spiegels zu empfehlen.

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Grün geht’s weiter: Verwaltungsmodernisierung und bürgernahe Leistungen

In allen zentralen Lebensbereichen der Stadt hat Rot-Rot-Grün bereits große Reformen angeschoben und einiges bereits umgesetzt – vieles ist geschafft, dabei sind nicht einmal zwei Jahre Regierungszeit vergangen. Doch uns ist gut nicht gut genug. Denn: die Stadt wächst und die Herausforderungen durch den rasanten Klimawandel nehmen schneller zu als abzusehen war. Es bleibt daher viel zu tun. Auf der Sommerklausur meiner Fraktion haben wir in einem Beschluss folgende Punkte zur Verwaltungsmodernisierung und zum Ausbau bürgernahe Leistungen festgehalten (Grün geht’s weiter).

II. Verwaltungsmodernisierung und bürgernahe Leistungen

Berlin braucht nicht nur eine funktionierende, sondern die beste Verwaltung. Dafür müssen wir auch das beste Personal gewinnen. Und dafür sorgen, dass sich unsere Verwaltung mit größeren Schritten als bisher in die digitale Zukunft aufmacht. Mit einer konsequenten Umsetzung des Berliner eGovernment Gesetzes wollen wir Chancen der Digitalisierung nutzen: Egal ob Elterngeld, Trauschein oder Anmeldung eines Gewerbes – die Bürger*innen sollen möglichst viele ihrer Anliegen schnell und unkomtliziert und auf Wunsch digital erledigen können. Der Weg dorthin ist eine Mammutaufgabe: Wir tacken sie an!

  • Unser Motto dabei bleibt: Bezirke und Land arbeiten Hand in Hand. Die kooperative Zusammenarbeit zwischen Land und Bezirke soll z. B. durch regelmäßige gemeinsame Tagungen von Senat und Rat der Bürgermeister*innen weiter gestärkt werden.
  • Berlin trägt eine gemeinsame Dachmarke auch als Arbeitgeber, von der alle Bezirke und Hauptverwaltungen profitieren. Einem unproduktiven Wettbewerb der verschiedenen Verwaltungseinheiten über unterschiedliche Stellenbeschreibungen und -bewertungen stellen wir uns entgegen. Bis Ende des Jahres erwarten wir vom Senat die Vorlage eines Personalentwicklungskonzetts für die Fachkräftesicherung und zukunftsfeste Weiterentwicklung der Berliner Verwaltung sowie den Bereich des Kita- und Schultersonals. Dazu gehört auch die Frage, wie die Ausbildungsquote in den Fachverwaltungen und insbesondere in den Bezirken erhöht werden kann.
  • Gute Mitarbeiter*innen brauchen gute Arbeitsbedingungen – ohne, dass der nächste Regen ihnen auf den Schreibtisch tropft. Wir haben die Sanierung der bezirklichen Rathäuser auf den Weg gebracht. Darüber hinaus wollen wir die Mittel für den baulichen Unterhalt für Bürodienstgebäude wie bei Schulgebäuden auf 1,32% des Wiederbeschaffungswertes anheben.
  • Wir legen ein Programm „Guter Arbeitstlatz“ auf und sorgen für gesunde, ergonomische Büroausstattung und Comtutertechnik auf neuestem Stand.
  • Wir wollen schneller werden. Dafür schafft der Senat zusammen mit den Bezirken für Produkte aller Verwaltungsbereiche der Hauttverwaltung und der Bezirke ein Ablaufcontrolling mit einem verbindlichen Verfahrens- und Zeitmanagement. Das soll für alle Bereiche mit Kundenkontakt gelten, aber auch für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Verwaltungseinheiten und Behörden, z. B. bei Genehmigungsverfahren. Im Rahmen der Digitalisierung machen wir die Prozesse in den Verwaltungen für die Bürger*innen transtarent – bstw. durch ein Amtelsystem.
  • Beschleunigung darf aber nicht auf Kosten von Qualität gehen. Die Verwaltungseinheiten erhalten die notwendigen tersonellen wie technischen, sachlichen Ressourcen, um alle Fristen einhalten zu können.
  • Berlin ist ständig in Veränderung. Mitarbeiter*innen sowie die Kunden der Verwaltung, Bürger*innen genauso wie Unternehmen sollen gemeinsam über notwendige Veränderungen und Weiterentwicklungen diskutieren. In einem regelmäßigen Ideen-Hackathon rufen wir alle interessierten Akteur*innen zur Entwicklung und Umsetzung neuer bürgernaher Services für Berlin auf.
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Verträge mit dem ITDZ: Umsetzung des Berliner eGovernmentgesetzes

Im Gesetz zur Förderung des E-Government (E-Government-Gesetz Berlin – EGovG Bln) steht: “Zentraler Dienstleister für die IKT der Berliner Verwaltung ist das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ)”. Seit einiger Zeit laufen daher Vertragsverhandlungen zwischen dem IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) und der IKT-Steuerung, um die sich gemäß § 24 Abs. 1 und 2 E-Government-Gesetz Berlin (EGovG Bln) ergebende Abnahmeverpflichtung der Berliner Behörden und Einrichtungen gegenüber dem ITDZ Berlin vertraglich abzubilden.

Dabei ist beabsichtigt, die aktuell bestehenden ca. 3.600 unterschiedlichen Einzelverträge des ITDZ Berlin mit den Berliner Verwaltungen so weit wie möglich zu bündeln, so dass alle abnehmenden Behörden und Einrichtungen einheitliche Produkte der verfahrensunabhängigen Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sowie IKT-Basisdienste geliefert bekommen.

Ich habe den Senat mal nach dem aktuellen Stand gefragt (Drucksache 18/15410).

Zum aktuellen Verhandlungsstand erklärt der Senat: “Die in der Abbildung 1 grün markierten Vertragsdokumente wurden bereits zwischen IKT-Steuerung und dem ITDZ Berlin abgeschlossen oder geeint. Für den Projektvertrag „Programm Migration“ wurde mit Wirkung vom 01.01.2018 ein Vorvertrag, bestehend aus Absichtserklärung und deren Annahme, vereinbart. Für die gelb markierten Verträge sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Die blau markierten Vertragsdokumente sind nicht Bestandteil der aktuellen Vertragsverhandlungen zwischen der IKT-Steuerung und dem ITDZ Berlin.

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Ordnungsamt-Online: anonyme Auswertung und einheitliche Statistik

Die Weiterentwicklung des Angebotes Ordnungsamt-Online stockt. Bis heute ist es den Bezirken nicht gelungen ihren eigenen Beschluss “Meldungen, die zuständigkeitshalber an ein anderes bezirkliches Fachamt weitergeleitet werden, in dem Fachverfahren mit dem Status „in Bearbeitung“ zu versehen” umzusetzen. Daher lassen sich bis heute keine einheitliche Statistik zur Arbeit und zur Erfolgsmessung erstelle.

Nachdem mir der Senat dies bereits im Dezember 2017 mitgeteilt hat (Drucksache 18/12478), hatte ich gehofft auf meine aktuelle Anfrage (Drucksache 18/15172) eine positivere Antwort zu bekommen. Doch noch immer heißt es: “Die Antworten zeigen, dass es keine einheitliche Umsetzung der gemeinsamen Beschlusslage der Bezirke gibt. Seitens des Senats wird weiterhin eine einheitliche Umsetzung in allen Bezirken angestrebt und unterstützt.” Immerhin stellt der Senat in Aussicht bis Ende 2018 zu einer anonymisierten und zusammenfassenden Auswertung von Meldungen zu kommen. Dies ist neben der Anbindung der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter an das IT-Fachverfahren „Ordnungsamt-Online“ zumindest ein Lichtblick.

Der Vorgang zeigt, dass der Weg in die digitale Verwaltung nicht einfach wird. Allen Beteiligten muss klar sein, dass Bürger*innen bei Online-Services keinen Wildwuchs zwischen den 12 Bezirken akzeptieren werden. Die Bezirke sind hier in der Verantwortung sich auf ein gemeinsames Verfahren zu verständigen. Ich möchte ausdrücklich sagen: der “einfachen” Weg, alle Aufgaben an die Senatsverwaltungen zu geben oder per Fachaufsicht über die Bezirke hinweg zu entscheiden, ist kein guter Weg. Dies erfordert aber ein Umdenken in den Bezirksämtern.

Wie im Abschlussbericht der Steuerungsgruppe zur Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung vorgeschlagen, sollten die Bezirke wo es sinnvoll ist gemeinsame „Shared Services“ entwickeln.

Viele interne Leistungen der Berliner Verwaltung könnten in höherer Qualität und zu geringeren Kosten erbracht werden, wenn sie in den Bezirken oder bezirksübergreifend gebündelt würden. Deshalb empfiehlt die Steuerungsgruppe, sogenannte „Shared Services-Zentren“ einzurichten. In der Wirtschaft ist es längst üblich, bestimmte Leistungen, die von mehreren Bereichen nachgefragt werden, gebündelt in spezialisierten Einheiten zu erbringen. Das würde sich auch für die Berliner Verwaltung lohnen – insbesondere für klassische „Shared Services“ wie beispielsweise: Einkauf/Forderungsmanagement, Fuhrpark-Management oder Recruiting

Anstatt die gleiche Aufgabe von verschiedenen Verwaltungseinheiten in mehreren oder gar allen Berliner Bezirken parallel erledigen zu lassen, baut die Verwaltung Spezialteams auf, die die Leistung in allen Bezirken zentral auf gesamtstädtischer Ebene erbringen. Dies ist im Einzelfall zu entscheiden. Anzustreben ist mindestens die Zusammenführung in einem Bezirk.

Die Fragen und Antworten im Einzelnen:

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eSport ist Sport: Gesellschaftliche Potentiale im digitalen Sport eröffnen und nutzen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus hat in der Fraktionssitzung am 5.6. den folgenden Beschluss zum Thema eSport gefasst. In unserem Fokus stehen dabei insbesondere die Amateur- und Breitenstrukturen. Wir setzen uns dafür ein, dass eSport unter den Sportbegriff der Abgabenordnung fällt und die steuerliche Gemeinnützigkeit zuerkannt bekommt. Dazu wollen wir eSport-Großveranstaltungen nach Berlin bringen, um die internationale Bedeutung von eSport für Berlin zu unterstreichen und der Berliner Fankultur die Anknüpfungspunkte zu geben, die sie verdient.

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Berlin Verwaltung wird digitaler: Verfahrensabhängige IKT und Geschäftsprozessoptimierung

Mit Inkrafttreten des Berliner E-Government-Gesetzes (EGovG Bln) am 10. Juni 2016 hat der Gesetzgeber die Optimierung von Verfahrensabläufen – die Geschäftsprozessoptimierung
– in der Berliner Verwaltung auf eine neue Grundlage gestellt. Hieraus ergibt sich für alle Berliner Behörden der Auftrag in ihrer jeweiligen organisatorischen Eigenverantwortung und Selbstständigkeit Geschäftsprozessdokumentationen, -analysen und -optimierungen durchzuführen. Die IKT-Staatssekretärin hat in zentraler Funktion die Aufgabe, „auf die Optimierung und Standardisierung der Prozesse und der Ablauforganisation hinzuwirken, insbesondere in der ressort- und verwaltungsebenen übergreifenden Zusammenarbeit in der Berliner Verwaltung.

In einer Mitteilung zur Kenntnisnahme berichtet der Senat über den aktuellen Arbeitsstand auf dem Weg in die “Digitale Verwaltung”. Ein zentraler Schritt ist die inzwischen erfolgte Festlegung der Aufgaben und Rollen im gesamtstädtischen Geschäftsprozessmanagement (GPM) sowie der Aufbau der Strukturen in den einzelnen Behörden.

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