Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Berlin

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Exkursion nach München: Obdachlosenhilfe und Kälteschutzprogramm Vorbild für Berlin?

Spätestens seit sich im Oktober 2017 die Nachrichten rund um obdachlose Menschen im Berliner Tiergarten überschlugen, steht fest: Das Berliner System der Obdachlosenhilfe funktioniert so nicht mehr. Die Novellierung der Wohnungslosenpolitik für die Menschen, die auf der Straße leben, hat sich die rot-rot-grüne Koalition als Aufgabe fest vorgenommen. Auch die grüne Fraktion aus dem Berliner Abgeordnetenhaus unterstützt diesen Prozess aktiv. Aus diesem Grund haben wir uns auch angeschaut, wie die Situation in anderen deutschen Großstädten ist.

In München wird ein sehr differenziertes System der Wohnungslosenhilfe angeboten. Am 9. März verbrachte daher eine kleine Delegation der grünen Fraktion einen Tag in München und besuchte verschiedene Stationen der Obdachlosenhilfe für nicht anspruchsberechtigte Menschen. Insgesamt nehme ich viele Impulse aus München für Berlin mit.

„Die Stadt München übernimmt Verantwortung für alle Menschen, die auf der Straße leben. Die vielseitigen Beratungsmöglichkeiten und die professionelle Umsetzung des Kälteschutzprogramms ist beispielhaft. Auch die Nutzung von digitalen Lösungen zur Registrierung der Menschen in Notschlafplätze ist spannend für uns.“

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Einladung zur Vorstellung der TVO-Vorzugsvariante ins TaP

Liebe Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlungsgebiete,

im September 2017 hatten wir Ihnen angekündigt, Sie im März 2018 über die Ergebnisse der Untersuchungen zur Ermittlung einer Vorzugsvariante für die Tangentiale Verbindung Ost (TVO) zu informieren. In der Zwischenzeit sind die abschließenden Untersuchungen durchgeführt worden. Die ermittelte Vorzugsvariante wird nun am 10. April im Senat und am 12. April 2018 im Planungsbeirat TVO vorgestellt und beraten. Die Ergebnisse möchten wir Ihnen gern gemeinsam mit dem Verkehrsstaatssekretär Jens-Holger Kirchner am 18. April 2018 ab 19:00 Uhr im Theater am Park (TaP), Frankenholzer Weg 4, 12683 Berlin vorstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Iris Spranger, MdA Regina Kittler, MdA Stefan Ziller, MdA

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Was bedeutet „Zero Waste“ – und wie geht das eigentlich?

Beim Kaulsdorfer Stadtteilgespräch im März stellten wir uns der Frage „Wie „Zero Waste“ können wir leben?“ Gast des Abends war Georg Kössler (MdA), Sprecher für Klima- und Umweltschutz der Grünen Fraktion und Maya Richter, Mitglied der Grünen Jugend Ost.

Als Einstieg berichtete Maya Richter über ihren trinationalen Schüleraustausch zum Thema Abfallvermeidung aus dem Schuljahr 2017/2018. Dabei trafen sich Schüler*innen der Best-Sabel-Oberschule in Köpenick im Zeitraum mehrerer Monate mit Schüler*innen aus Frankreich und Marokko, um gemeinsam bestehende und zukünftige Abfallvermeidungskonzepte der einzelnen Städte bzw. Länder kennen zu lernen und zu diskutieren. In der marrokanischen Stadt Tanger werde nur ein sehr geringer Prozentsatz des gesamten Hausmülls überhaupt getrennt und als Wertstoff weiter verwertet. Alles andere lande auf der Mülldeponie. Der Stadt fehle es zudem an finanziellen Mitteln, um ein tragfähiges Abfallbewirtschaftungssystem umzusetzen.

Auch in Frankreich werden derzeit Abfälle überwiegend in Müllverbrennungsanlagen und Deponien gebracht. In der Nähe der Stadt Cassis haben die Schüler*innen eine von sechs landesweiten Biogasanlagen besichtigt, welche auf Basis von Restmülldeponien aufgebaut werden. Durch ansteigende Methangase werden Turbinen angetrieben und zur Stromgewinnung genutzt. Wertstoffhöfe dagegen sind selten, sollen aber zukünftig ebenso ausgebaut werden, berichtete der Bürgermeister von Cassis. In Berlin besuchte die Austauschgruppe gemeinsam das ALBA Werk in Mahlsdorf und ließ sich hier Möglichkeiten und Probleme moderner Recyclinganlagen und der gesammelten Wertstoffe erklären. Aber auch hier gibt es noch einiges zu verbessern, so der Eindruck nach diesem Bericht, selbst wenn im Vergleich in Deutschland anscheinend weniger Müll in der Müllverbrennungsanlagen landet. Wie gut sind wir in Deutschland eigentlich wirklich im Recyclen von Wertstoffen und wie ressourcenschonend ist unser Umgang damit? Wie lässt sich zukünftig noch mehr Müll vermeiden und welche Beiträge können wir als Einzelne dazu leisten?

Dazu erklärte uns Georg Kössler den Status quo in unserer Stadt und was das Leitbild „Zero Waste“, dass unter der rot-rot-grünen Regierung im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist, eigentlich genau bedeutet. Derzeit entstehen jährlich ca. 800.000 Tonnen Restmüll pro Jahr in Berlin, das entspricht einer Menge von ca. 453 kg/J pro Haushalt. Der zweitgrößte Anteil des Mülls besteht aus Altpapier mit 170.000 t, aber auch die Verpackungen machen ca. 90.000 t pro Jahr aus. Davon landen derzeit 73 % des Hausmülls in der Müllverbrennung, hauptsächlich im Müllheizkraftwerk Ruhleben, und werden damit nicht recycelt, sondern nur energetisch verwertet.

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Perspektive Digitales Bürgeramt: Service Konto Berlin gestartet

Als Koalition haben wir in Berlin eine neue Struktur auf den Weg gebracht: Das Digitale Bürgeramt. Alle Berlinerinnen und Berliner können sich hier seit 26. Februar 2018 über ihr persönliches Service-Konto Berlin beim Service- und Dienstleistungsportal der Berliner Verwaltung anmelden, wie mir der Senat in der Fragestunde der heutigen Plenarsitzung mitteilte. Zum Start werden damit bestehende Online-Dienstleistungen gebündelt: der Kita-Gutschein-Online-Antrag, die Gewerbeanmeldung und 24 weitere Anliegen über den einheitlichen Ansprechpartner sowie der Online-Bewohner-Parkausweis. Die Anbindung der Beteiligungsplattform des Landes mein.berlin.de soll zeitnah folgen. Zukünftig sollen weitere Verwaltungsabläufe, wie die Beantragung des Wohngeldes, Anträge rund um die Geburt, für Sozialhilfe zur Jugendhilfe oder die Urkundenbestellung beim Standesamt, von der Antragsstellung bis zur Zustellung eines Bescheides komplett online abgewickelt werden können. Dies ist nicht eine deutliche Entlastung für die Bürger*innen, sondern hat auch einen Mehrwert für die Verwaltung.

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Open-Source-Wahlsoftware im Land Berlin bis 2021?

Im Zuge der anhaltenden Diskussionen um die verschiedenen Software-Lösungen zur Erfassung und Auswertung von Wahlergebnissen durch die jeweiligen Wahlleitungen in Bund und Ländern wollte ich vom Berliner Senat wissen, ob wir in der Stadt eine Lösung nach Vorschlag des Chaos Computer Clubs umsetzen können: Wahlsoftware in Zukunft mit offenem Quellcode zu nutzen und so öffentlich und transparent zu machen.

Aus der Antwort geht hervor, dass in Berlin statt “PC-Wahl” das Programm “IVU.elect” genutzt wird und der laufende Vertrag mit dem Anbieter nach der Europawahl 2019 ausläuft. Eine Offenheit besteht für eine Umstellung bis 2021, wo voraussichtlich Bundestagswahl und Berlinwahl zusammenfallen. Es fehlt bisher schlichtweg an einem geeigneten Produkt.

Ich werde mich dafür einsetzen, dass Berlin seinen Beitrag leistet und eine mögliche Entwicklung der Open-Source-Community aktiv unterstützt. Das wäre nicht nur ein netzpolitischer Meilenstein, sondern auch demokratischer Gewinn: Wahlen transparent, sicher und modern gestalten.

Schriftliche Anfrage: Open-Source-Wahlsoftware für Berlin – 2019 oder erst 2021?.

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Preis für Sozialticket sinkt auf 27,50 Euro

Wir haben den Preis für das Berliner Sozialticket von 36 Euro auf 27,50 Euro gesenkt und die jährlichen Tariferhöhungen ausgesetzt. Damit liege Berlin noch unter dem vom Jobcenter maximal gezahlten Zuschuss von 34 Euro. Bisher konnten sich viele Sozialleistungsempfänger das Ticket nicht leisten, weil der Preis über dem Jobcenter-Zuschuss lag und sie die Differenz aus eigener Tasche zahlen mussten. Von dem Ticket profitieren rund 180 000 Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe. Der neue Preis gilt ab Juli 2017. Langfristig werden wir eine Kommission ins Leben rufen, die das komplette Tarifgefüge überarbeitet und auch unsere Vision eines Bärentickets – also eines umlagefinanzierten ÖPNV – untersucht. Mobilität darf keine Frage des Geldbeutels sein.

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Dauerparkende Fahrzeuge im öffentlichen Raum

Da mich immer wieder Bürger*innen auf parkende Fahrzeuge ansprechen, habe ich den Senat um Informationen zur Rechtslage (Drucksache 18/13048) gebeten. Die ausführliche Antwort beschreibt die Herausforderung aber auch die Handlungsmöglichkeiten sehr gut. Ich möchte zwei Punkte aus der Antwort folgend darstellen.

Frage 6: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat das Land Berlin (entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt) das Zuparken durch große LKW bzw. Auflieger / Anhänger entlang ganzer Straßenzüge im Sinne der Anwohner*innen zu regulieren?

Unter Berücksichtigung aller verkehrlichen Interessen können bei einem vorliegenden zwingenden Gebot verkehrsbeschränkende Maßnahmen nach Maßgabe der StVO in bestimmten Straßen angeordnet werden, wenn durch parkende Lastkraftwagen die Verkehrssicherheit und -ordnung beeinträchtigt ist (beispielsweise in Gestalt eine Anordnung/Beschilderung des Fahrbahnrandes mit dem Verkehrszeichen „eingeschränktes Haltverbot“ und dem Zusatzzeichen „Pkw fei“). Die Voraussetzung eines „politischen Willens“ ist für die zuständige Straßenverkehrsbehörde zur Entscheidungsfindung und unter Berücksichtigung der verkehrsrechtlichen Vorgaben hingegen nicht relevant.

Frage 4: Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für Polizei und Ordnungsämter, um parkende Autos, die vermeintlich Öl verlieren – auch wenn sie regelmäßig umgeparkt werden –, zu überprüfen? (Bitte Zuständigkeiten und Ablauf erläutern)

Je nach Einzelfall kann durch den technischen Ölverlust eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 32 Abs. 1 StVO oder gar eine Umweltstraftat (z. B. § 324a Strafgesetzbuch) begründet sein, die polizeilich bzw. -im Rahmen ihrer Zuständigkeit- durch die Ordnungsämter zu bearbeiten sind. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, die Berliner Feuerwehr zur Abwehr konkreter Gefahren hinzuzuziehen. Die Fahrzeugverantwortlichen werden durch die Berliner Polizei bzw. durch die Ordnungsämter ermittelt und einzelfallabhängig zu erforderlichen Maßnahmen aufgefordert. Sie können aufgefordert werden (falls vom Schaden her vertretbar mit Setzung einer Frist von zehn Tagen), den Mangel zu beseitigen und das Fahrzeug instand zu setzen, die Instandsetzung gegenüber der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde (LABO) nachzuweisen oder, wenn es sich um ein verkehrsuntüchtiges Fahrzeug handelt, das Fahrzeug zu entfernen. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, setzt die Tätigkeit des Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben (Bezirksamt Lichtenberg) ein.

Bei sofortigem Handlungsbedarf werden – gegebenenfalls unter Einschaltung des Lichtenberger Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben- Maßnahmen zur Entfernung oder Sicherstellung des Fahrzeuges ergriffen. Bei eingetretenen Verunreinigungen erfolgt ein Bericht/eine Anzeige an das bezirkliche Umweltamt. Darüber hinaus prüfen die Ordnungsämter das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit und einer Inanspruchnahme der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters für den Ersatz entstandener Schäden. Bei entsprechendem Prüfergebnis werden diesbezügliche Ahndungs- oder Inanspruchnahmemaßnahmen ergriffen.

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Günstiges Sozialticket jetzt auch für Wohngeldempfangende

Nach der Senkung des Preises für das Berliner Sozialticket von 36 Euro auf 27,50 Euro im Juli 2017, hat der Senat heute beschlossen, den anspruchsberechtigten Personenkreis auf den berlinpass und das vergünstigte Berlin-Ticket S auf Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld sowie von Opferrenten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen zum 1. Februar 2018 zu erweitern. Mit der Vorlage, die gemeinsam von der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, und der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop, eingebracht wurde, wird zukünftig mehr einkommensschwachen Menschen die Möglichkeit eröffnet, am sozialen und kulturellen Leben in Berlin teilzunehmen.

Mobilität darf keine Frage des Geldbeutels sein. Mit dem berlinpass können Menschen mit dem Bezug von Hartz IV-Leistungen, von Sozialhilfe, von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und zukünftig auch von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz und Opferrenten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen bei den Berliner Verkehrsbetrieben das kostengünstige Berlin-Ticket S zu einem Preis von 27,50 € erwerben. Mit diesem Instrument werden für Menschen mit geringem Einkommen die erforderliche Mobilität, die gesellschaftliche Teilhabe und der Zugang zu Freizeit- und Kulturangeboten gesichert und erweitert.

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Ordnungsamt Online wird auf Straßen- und Grünflächenämter ausgeweitet

Im letzten Jahr haben mich die Bearbeitungszeiten beim Ordnungsamt Online interessiert. Zum Start in das neue Jahr steht nun die Ausweitung auf andere Fachämter im Fokus. Hierzu hat der Senat bereits konkrete Planungen (Drs 18/12945). So werden zukünftig die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter – voraussichtlich ab dem II. Quartal 2018 – das IT-Fachverfahren „Ordnungsamt-Online“ nutzen. Das Verfahrens wird flexibel gestaltet und die für die Bearbeitung der Meldungen erforderlichen Prozessschritte in den Straßen- und Grünflächenämtern werden gerade in das Verfahren implementiert.

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