Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Berlin

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Kinderzuschlag – wie kann Berlin verdeckte Armut reduzieren?

Der Kinderzuschlag ist dazu da, um den Fall in Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld zu vermeiden. Falls ihr also nur ein geringes Einkommen habt und immer etwas mehr Ausgaben als Einnahmen habt bzw. zwar eure eigenen Ausgaben aber nicht die eures Kindes abdecken könnt, dann könntet ihr Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Ähnliches gilt übrigens für das Wohngeld, welches euch dabei unterstützt, die Kosten für eure Miete abzudecken.

Leider funktioniert das in der Praxis zu schlecht. Aus Schätzungen geht hervor, dass das Ausmaß verdeckter Armut groß ist. Dazu zeigt eine Bewilligungsquote beim Kinderzuschlag von nur 12% einen im Verhältnis zur Transfergewährung unverhältnismäßig hohen Aufwand. Ich habe den Senat nach Berliner Zahlen befragt (Drucksache 18/16721). In Berlin profitieren im Dezember 2017 9577 Kinder von der Familienleistung. Zahlen zur Anzahl der Kinder, die trotz Berechtigung nichts bekommen, gibt es offenbar nicht. Ich sehr hier dringenden Handlungsbedarf. Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, braucht es eine echte Reform des Kinderzuschlages (aber auch des Kinderregelsatzes, des Bildungs- und Teilhabepaketes) hin zu einer armutsfesten Kindergrundsicherung.

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Berlin sagt unsinnigen Hartz-IV-Sanktionen den Kampf an

Rot-Rot-Grün will Hartz IV-Sanktionen für unter 25-jährige sowie Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen abschaffen. Dazu sollen die Kosten der Unterkunft in jedem Fall geschützt sein. Mit einer entsprechenden Bundesratsinitiative will die Koalition unter anderem Menschen und insbesondere Kinder und Jugendliche vor dem Verlust von Wohnraum schützen.

Die Sanktionen sind eine der Ursachen für den drohenden Verlust von Wohnraum. Selbst wenn die Betroffenen mal einen Termin verpasst haben oder nicht allen Vorgaben der Jobcenter nachgekommen sind, ist der Verlust der Wohnung in der aktuellen Lage am Berliner Wohnungsmarkt völlig unverhältnismäßig und nicht mit dem Recht auf Wohnraum in der Berliner Verfassung vereinbar. Wir setzen darauf, dass es mit den anderen Bundesländern gelingt eine Mehrheit zu finden, um die große Koalition im Bundestag zum Handeln zu bewegen.

Die Unterstützung der bündnisgrünen Bundestagsfraktion gibt es schon mal. In einem Debattenbeitrag für das neue Grundsatzprogramm beschreiben Sven Lehmann und Toni Hofreiner „Die Würde des Menschen braucht eine andere Sozialpolitik“.

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Geschäftsprozessoptimierung in den Bezirken und Politikfeldern

Die Rot-Rot-Grüne Regierung hat sich mit dem Koalitionsvertrag eine umfangreiche Geschäftsprozessoptimierung vorgenommen. Ziel ist eine gesamtstädtische Steuerung der Verwaltungsmodernisierung und -entwicklung für eine funktionierende, moderne und bürgernahe Verwaltung.

Schwerpunkte in dieser Wahlperiode sind die Analyse der Geschäftsprozesse aller Verwaltungen auch unabhängig von der Digitalisierung mit dem Ziel der Produktivitätssteigerung, Optimierung und der darauf folgenden Einführung der Elektronischen Akte sowie die ggf. erforderliche Anpassung der Rechtsnormen.

Ich habe mal nachgefragt, wie weit dieser Prozess bereits fortgeschritten ist. Die Antwort (Druchsache 18/16559) macht deutlich, dass sich das Thema GPM im Land Berlin nach wie vor im Aufbau befindet. Es wurden dezentrale GPM-Einheiten in den Häusern eingerichtet. Insgesamt gibt es 70 Stellen für Geschäftsprozessmanagerinnen und -manager in diesen GPM-Einheiten sowie der Geschäftsstelle GPM der Bezirke. Von den Häusern wurden im Rahmen des ersten Reportings 131 Projekte/Vorhaben im Bereich GPO angegeben. Der Schwerpunkt hierbei liegt auf Optimierung und Digitalisierung externer Prozesse.

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Bits & Berlin – Newsletter – 10/2018

Mit dem “Bits & Berlin” möchte ich mich an ein neues Format wagen und in einem monatlichen Newsletter über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz in Berlin berichten. Dazu zählen neben den Themen der Sitzungen des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz im Abgeordnetenhaus von Berlin auch meine schriftlichen Anfragen und ihre Hintergründe, politische Debatten im Plenarbetrieb und neue Entwicklungen im Land Berlin. Über Feedback auf diese neue Reihe würde ich mich freuen.

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„Mobility Inside“: eine Mobilitätsplattform für Berlin?

Presseberichte über eine Gesetzesnovelle und neue Mobilitätsplattformen unter dem Motto “Eine App für Tickets aller Verkehrsverbünde” haben mich neugierig gemacht. Wie beteiligt sich Berlin an der digitalen Zukunft von städtischer Mobilität? Die Antwort des Senats auf meine Anfrage macht Hoffnung.

Darin kündigt die BVG einen ersten Schritt für Berlin an. “Die BVG beabsichtigt zeitnah eine Mobilitätsplattform für Berlin zu starten, über die alle relevanten Mobilitäts-Sharing-Dienste (Car, Bike, Scooter, Roller, etc.) durch den Kunden für eine Route seiner Wahl angezeigt, gebucht und bezahlt werden können.

Auch die Erklärung des Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH (VBB) “Dabei geht es jedoch nicht um eine App für alle Verbünde, sondern um eine mögliche Anbindung z.B. der VBB-App an ein nationales Hintergrundsystem bzw. Netzwerk.” zeigt, dass in Berlin in eine gute Richtung gedacht wird. Bleibt zu hoffen, dass die Pilotphase genutzt wird, schnell zu lernen und bis 2020 Lösungen für die tatsächliche Umsetzung gefunden werden.

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Unterbringung von Unionsbürger*innen nach ASOG – Rechtskosten und Praxis in Berlin

Welchen Anspruch auf Unterbringung haben Unionsbürger*innen nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (kurz: ASOG)? In Berlin gibt es hier verschiedene gelebte Antworten. Die zuständige Senatsverwaltung sagt klar: “Der Senat geht vom Bestehen einer allgemeinen rechtlichen Verpflichtung zur Unterbringung aller unfreiwillig obdachlosen Personen aus, die unabhängig vom Herkunftsland gilt.” Die Bezirke (die die Unterbringung in der Praxis umsetzen müss(t)en) auf der anderen Seite handeln eher restriktiv.

In einer Anfrage an den Senat (Drs: 18/16514) habe ich mal abgefragt, wie viel Geld die Bezirke für Rechtskosten in diesem Zusammenhang ausgeben. Die gute Nachricht: es scheint nicht viel zu sein. Die schlechte Nachricht: offenbar versuchen auch zu wenige Betroffene ihr Recht (nach Auslegung des Senats) einzuklagen.

Fazit: Berlin braucht einen einheitlichen Umgang. Bezirke und Senat müssen sich auf klare Regelungen zur Unterbringung von Unionsbürger*innen nach ASOG verständigen. Den Bezirken müssen dann aber auch die nötigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. All dies wird heute auch Thema auf der 2. Strategiekonferenz Wohnungslosenhilfe sein. In diesem Rahmen hat sich eine Arbeitsgruppe “EU-Bürger*innen (AG 5)” genau mit den Herausforderungen beschäftigt (Protokolle gibt es hier).

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berlinpass – Abbau von bürokratischen Hürden

Der berlinpass ermöglicht Berlinerinnen und Berlinern, die Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Opferrenten nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz bzw. NS-Ausgleichsrenten nach dem Gesetz über die Anerkennung und Versorgung der Politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus (PrVG) erhalten, den vergünstigten Eintritt bei Kultur, Bildung, Sport und Freizeit. Ziel ist die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Berlin zu erleichtern. Bisher gibt es den berlinpass aber nur auf Antrag (allerdings ohne vorherige Terminabsprache) bei den Berliner Bürgerämtern. Ich habe den Senat gefragt, welche bürokratischen Hürden ihm in diesem Zusammenhang bekannt sind.

In der Antwort (Drs. 18/16515) bewertet der Senat das aktuelle, standardisierte Verfahren positiv, kündigt aber doch an die zukünftige Ausgabe des berlinpass durch die zuständigen Leistungsstellen (Jobcenter, Sozialamt, Landesamt für Gesundheit und Soziales/LAGeSo und Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten/LAF) zu prüfen. Der Vorteil: für die Betroffen entfiele der Gang zu einer weiteren Behörde und bestenfalls kann auf einen zusätzlichen Antrag verzichtet werden. Dies würde in meinen Augen die bürokratischen Hürden spürbar senken.

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2019 zum Jahr der Netzanschlüsse an das Berliner Landesnetz machen

Ich habe die Debatte aus dem September – zur Frage wie Berliner Berufsschulen zeitnah ans Netz kommen – aufgegriffen und den Senat zum Verfahren der Anschlüsse an das Berliner Landesnetz (BeLa)befragt (Drs: 18/16513). Der Senat beschreibt das Verfahren wie folgt: “Die Sammlung der Anforderungen und Bedarfe der Verwaltungen erfolgt durch das ITDZ Berlin im Auftrag der IKT-Steuerung in einer fortgeschriebenen Liste, aus der eine Priorisierungsvorschlagsliste (jeweils im I. und III. Quartal) erstellt wird.”

Beim Anschluss von Schulen muss dabei noch zwischen Bei den Schulen müssen zwei Arten von Datennetzen unterschieden werden. Das eine ist das offizielle Berliner Landesnetz (BeLa) für die Behördeninterne Kommunikation. Das andere ist das „edukative Netz“, über das die Schüler arbeiten. Klar ist, dass im Jahr 2018 beide Leitungen leistungsfähig sein müssen.

Der Senat sagt auch: “Bereits jetzt ist der Bedarf von über 60 weiteren Neuanschlüssen für das 1. Halbjahr 2019 bekannt“. Darauf müssen sich Senat und ITDZ Berlin nun vorbereiten. 2019 muss das Jahr der Netzanschlüsse werden. Die Digitalen Welten warten auf Berlin. 🙂

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat 

Umgang mit Gebrauchtsoftware im Land Berlin

Die Nutzung von gebrauchter Software – das heißt: der Einkauf von schon aktivierten Lizenzen zu einem günstigen Preis – kann die Kosten für die Nutzung von Software senken; gleichzeitig werden insbesondere in großen IT-Landschaften wie dem Land Berlin bei dem Einkauf von neuen Lizenzen (z.B. von aktualisierter Software) eine Vielzahl von nutzbaren “gebrauchten” Lizenzen zu brachliegendem Potential. Ich habe den Senat daher gefragt, wie der Umgang mit solcher Gebrauchtsoftware in Berlin aussieht.

Die Antwort (Drs. 18/16517) zeigt, dass die mit dem Berliner E-Government-Gesetz einhergehende Zentralisierung den Umgang mit gebrauchten Softwarelizenzen erst systematisch möglich macht. Die rechtliche Schwierigkeiten in der Weitergabe eigener Lizenzen – bspw. an mildtätige Einrichtungen in Berlin – müssen dazu geklärt werden. Für einen tieferen Einblick in die Thematik ist das Praxis-Handbuch des Behörden-Spiegels zu empfehlen.

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