Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

IT‑Sicherheit

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Was ist passiert: Datenbank-Störung im ITDZ legt Bürgerämter lahm

Insgesamt 11.328 Termine bei Bürgerämtern, der Führerscheinbehörde und den Pass- und Ausweisstellen wurden zwischen dem 27. Dezember und 8. Januar 2024 abgesagt oder umgebucht. Ich habe in einerMeine schriftliche Anfrage nach Hintergründen gefragt (Drucksache 19/17768). Bekannt war: Eine Datenbank des ITDZ, welche das Fachverfahren VOIS verwendet, musste abgeschaltet werden. Die Datenbank hatte zuvor ein Update erhalten.

Im Ausschuss Digitalisierung und Datenschutz am 15. Januar versicherte das ITDZ, dass die Software ausreichend getestet wurde. Trotz Patch tauchten bereits im November immer wieder Fehler auf und am 27. Dezember entschieden LABO und ITDZ die Datenbank abzuschalten. Die gute Nachrichtig: einen Zugriff von Dritten konnte das Cyber Defence-Center ausschließen und seit dem 8. Januar funktioniert alles wieder.

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Wie schlimm steht es um die IT-Sicherheit in Berlin?

Eigentlich soll es seit 2021 jedes Jahr einen IT-Sicherheitsbericht (InfoSic-Bericht) geben. Die Veröffentlichung des Berichts für das Jahr 2022 lässt jedoch auf sich warten. Kein gutes Zeichen um das Vertrauen in digitale Dienstleistungen zu stärken. Ich habe daher beim Senat nachgehakt (Drucksache 19/17659). Aus der Antwort geht hervor, dass der IT-Sicherheitsbericht 2022 fertiggestellt ist, der Bericht für das Jahr 2023 bislang nicht. Beide sollen aber erst zusammen veröffentlicht werden (bzw. die Veröffentlichung geprüft).

Dieser Mangel an Transparenz gegenüber Parlament und Öffentlichkeit ist das falsche Signal, wenn sich Meldungen wie Datenverluste bei der eAkte und IT-Störungen, welche Bürgerämter lahm legen, häufen. Letzterer Fall, lässt die Bürgerämter seit den Feiertagen stillstehen oder wieder zum Papier greifen. Schwarz-Rot verspielt ein wichtiges Gut: das Vertrauen der Bürger*innen in die digitalen Angebote Berlins. Transparenz über Vorfälle, Entwicklungen und Fehler herzustellen ist wichtig. Diese Transparenz sollte der Informationssicherheitsbericht herstellen.

Bereits im Juni 2023 zeigte meine schriftliche Anfrage: die Sicherheitsstrategie des Senats ist nicht zeitgemäß und die Berichte zum Haushalt 24/25 zeigten weitere Mängel. Auch Sicherheitsübungen fanden nicht statt und es fehlt an Personal. Zwar ist ein Security Awareness-Konzept in Arbeit, wann dieses fertig gestellt ist, wird nicht genannt.

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Bits & Berlin – Newsletter – 10/2023

In meinem Newsletter “Bits & Berlin” möchte ich wie gewohnt über aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung informieren.

In diesem Newsletter geht es unter anderem um die Berichte zum Doppelhaushalt für die Jahre 2024 und 2025. Die Berichte decken vom FreeWifi, die geplante Low-Code Plattformen bis zur katastrophalen IT-Sicherheit in Berlin vieles ab. Oft fehlen allerdings genaue Zahlen und viele konkrete Umsetzungsdetails werden erst im Jahr 2024 “fertig”.

Damit ist aber auch klar: die Schonfrist für den neuen Senat endet mit dem Jahreswechsel. Anfang 2024 werden wir uns das Voran kommen genau anschauen. Die Zeit der Ausreden ist dann vorbei.

Viel Spaß beim Lesen!

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OneIT@Berlin: zu wenig, aber immerhin ein Plan

Bereits im September war OneIT@Berlin Thema im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz. In der Sitzung nannte der Senat Zielzahlen, jedoch nicht in welcher Verwaltung und wie diese erreicht werden sollen (Präsentation zu OneIT@Berlin). Ich habe im Zuge der Haushaltsdebatte 2024/2025 erneut nach den Planungen erkundigt (Berichtsauftrag 28).

OneIT@Berlin umfasst wie bekannt drei Bestandteile, das LAN (Netzwerk), die Telefonanlage und den BerlinPC. Diese sollen jeweils an den verschiedenen Standorten eingesetzt werden und somit für eine einheitliche IT-Architektur und -Hardware in Berlin sorgen. Herzstück sind dabei natürlich die PC-Arbeitsplätze, genauer der BerlinPC. Bis Ende der Legislatur sollen nur 7.500 PC-Arbeitsplätze eingerichtet werden. Dies ist und bleibt zu wenig für die digitale Verwaltung. Im Rahmen der Haushaltsdebatte legte der Senat zumindest eine Übersicht vor, in welchem Jahr welcher Teil von OneIT@Berlin in den jeweiligen Behörden umgebaut werden soll.

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Digitalcheck für Berlin in Konzeptionsphase – Erprobung wohl in 2024

In einem früheren Artikel hatte ich beschrieben was der Digitalcheck ist und wie Bundesregierung diesen Umsetzen will. Ein Digitalcheck wird auch für Berlin diskutiert. Daher habe mal abgefragt, wie der Umsetzungsstand ist (Drucksache 19/16475). Aus der Antwort geht hervor, dass sich der Digitalcheck in der Konzeptionsphase befindet. Bis Ende des Jahres soll ein Eckpunktepapier erarbeitet werden und dieses dann dem Senat vorgelegt.

Im Jahr 2024 sollen dann die konkreten Bausteine konzipiert und, wenn möglich, auch eingeführt werden. Im Vergleich zum Klimacheck setzt der Digitalcheck am Anfang eines Gesetzesvorhabens an mittels unterstützender Methoden (hier ausführlicher beschrieben). Zur Erprobung des Digitalchecks bieten sich besonders: Leistungs-, Antrags- oder Verfahrensregelungen an. Welche Gesetzvorhaben in 2023 oder 2024 für eine Erprobung in Frage kommen, wird der Senat jedoch erst nach dem Eckpunktepapier entscheiden.

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Bits & Berlin – Newsletter – 08/2023

Mit meinem Newsletter “Bits & Berlin” möchte ich Sie auch im Sommer 2023 in der gebotenen Kürze über aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung informieren.

In diesem Newsletter geht es dabei unter anderem um meinen Antrag für ein Bug-Bounty Programm Berlin, die Berliner eAkte, den Datenschutzbericht, Open-Source und IT-Sicherheit in Berlin.

Viel Spaß beim Lesen und ich wünsche Ihnen einen schönen Sommer!

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Ein Digitalcheck auch für Berliner Gesetze?

Die Geschichte der Bundesrepublik aber auch des Landes Berlin ist geprägt von großen Reformen und Wandel. Kaum verändert hat sich jedoch die Art und Weise, wie Gesetze erarbeitet werden. Kein Wunder, dass sie im Zeitalter der Digitalisierung an ihre Grenzen stößt. Der Digitalcheck soll dieses Problem lösen.

Im bündnisgrünen Wahlprogramm steht dazu: “Für neue Vorschriften – von Gesetzen über Verordnungen bis hin zu Verwaltungs- und Ausführungsvorschriften – soll es künftig einen Digital[isierungs]-Check geben, damit wichtige Fragen zur Umsetzung nicht viel zu spät gestellt werden und dann die Verwaltung überfordern – sondern stattdessen „digital ready“ zur Verwaltungskultur wird. Schon für die Rechtsetzung fordern wir daher digitaltaugliche Entscheidungen, in denen Recht, Organisation und IT von Anfang an zusammen gedacht und multiprofessionell angegangen werden.”

Was genau ist nun ein Digitalcheck?

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Rückblick: Digitaler Arbeitsplatz – Digital Souverän statt Windows 11

Im Mai war Dr. Laura Dornheim (CDO von München) zum Fachgespräch: „Digitaler Arbeitsplatz: Digital souverän statt Windows 11“ in Berlin zu Gast. Thema war die Digitalisierung der Verwaltung, Open-Source, digitale Souveränität und was Berlin von München lernen kann. Hier ein kleiner Rückblick mit dem Learnings aus dem Austausch auch mit den Expert*innen die an der Veranstaltung teilgenommen haben.

Zuerst in aller Kürze Punkte die ich für Berlin mitnehme: München hat die IKT-Themen inklusive der verfahrensabhängigen IKT bei der CDO gebündelt. Das scheint besser zu funktionieren, also die dezentrale Verantwortung in Berlin. Und um Open-Source zu stärken, bietet die Stadt ein Open-Source Sabbatical für Mitarbeiter*innen in der Verwaltung an. Beides Anregungen für die Berliner Verwaltung?

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Wie fair & nachhaltig ist die eingesetzte Hardware der Berliner Verwaltung?

Die Berliner Verwaltung hat in Sachen Digitalisierung einiges an Nachholbedarf. Das hält aber nicht davon ab zu fragen, wie fair und nachhaltig die eingesetzte Hardware ist (Drucksache 19/15835). Da die Hardware entsprechend des E-Government-Gesetzes zentral über das ITDZ beschafft werden soll, habe ich nach Angebot und Bestellungen des ITDZ-Webshops gefragt. Grundsätzlich werden die ILO-Kernarbeitsnormen umgesetzt, dies bezieht auch die Lieferanten der 2 und 3 Stufe der Lieferkette mit ein. Außerdem wird mit der unabhängigen Monitoring-Organisation Electronic Watch zusammengearbeitet um laufende Verträge zu prüfen. Zudem wird an Vertragsbestandteilen gearbeitet welche auch die Wiederverwendung von Hardware betrifft.

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