Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Netzpolitik & Digitalisierung

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Bits & Berlin – Newsletter – 04/2020

Aus dem Home Office begrüße ich Sie und Euch zurück zu „Bits & Berlin“ – der monatliche Newsletter über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz. Wir stehen in diesen Wochen vor großen Herausforderungen, die sich auch auf den parlamentarischen Betrieb stark auswirken. Während der KTDat-Ausschuss aktuell nicht stattfindet, möchte ich den Lesern dieses Formats und meinen Follower*innen auf Twitter mit einer virtuellen Ausschusssitzung auf dem Laufenden halten. Viel Spaß beim Lesen – und bleiben Sie, bleibt ihr gesund!

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Jahresbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit 2019

Vor einigen Tagen hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ihren Jahresbericht für das vergangene Jahr vorgelegt. Auf 252 Seiten wird umfangreich zur Arbeit der unabhängigen Stelle berichtet und besondere Fälle vorgestellt. Der Bericht ist auf der Homepage im Volltext abrufbar, die entsprechende Pressemitteilung gibt es hier.

Themen sind dabei in der allgemeinen Entwicklung weiterhin die Umsetzung der DSGVO in Berlin, der Anwuchs der darauf aufbauenden Beschwerden und ein starker Anstieg von Meldungen von Datenpannen. Hier zeigt sich auch die Wichtigkeit der Stärkung der Datenschutzbeauftragten mit einer Erhöhung von Stellen und Mitteln im Doppelhaushalt 20/21. Das stark gestiegene Fallaufkommen zeigt, wie groß der Bedarf an einer adäquat aufgestellten Datenschutzbehörde ist.

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Planungen für die Evaluation des E-Government-Gesetzes Berlin

In der heutigen Sitzung des Hauptausschusses, hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport Auswertung über eine geplante externe Gutachten- und Beratungsdienstleistung für die Auswertung von zu erhebenden Daten und Erstellung eines Berichts für das Land Berlin im Rahmen der ‘Evaluation des EGovG Bln’ informiert.

Grundlage dafür sind die Planungen für die Evaluierung des E-Government-Gesetzes Berlin, über die der Senat aktuell in der Drucksache 18/2608 informiert hat. Der Zeitplan sieht eine erste Senatsbefassung im Juli 2020 sowie eine Vorlage an das Abgeordnetenhaus im Oktober 2020 vor.

Politisch steht die Frage im Vordergrund, wie die Ziele des Gesetzes umgesetzt werden können. Denn hier hakt es doch gewaltig. Zuletzt ist das Scheitern des Vergabeverfahrens für die geplante E-Akte für die Berliner Verwaltung bekannt geworden. Die Innenverwaltung rechnet demnach nicht mehr mit einer fristgerechten Einführung der E-Akte zum 1. Januar 2023, wie es im Berliner E-Government-Gesetz vorgesehen ist. Der Senat ist in der Verantwortung, die Fehler aufzuarbeiten und für den Neustart des Vergabeverfahrens sicherzustellen, dass diese sich nicht wiederholen.

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Wie steht’s um den Zukunftspakt Verwaltung

In seiner Sitzung vom 20. November 2018 hat der Berliner Senat im Einvernehmen mit den Bezirken seine Pläne für den „Zukunftspakt Verwaltung“ (PDF) präsentiert. Er folgt aus den Empfehlungen der Alt-Kommission zur Verwaltungsmodernisierung in Berlin vom Sommer 2018. Im Januar 2020 hat der Senat nun einen Zwischenbericht zur Umsetzung des „Zukunftspaktes Verwaltung“ vorgelegt. Der Bericht sollte den Umsetzungsstand der Steckbriefe in den folgenden Handlungsfeldern darlegen:

  1. Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung
  2. Personalgewinnung und -entwicklung verbessern
  3. Führungskultur verändern
  4. Strukturen und Prozesse in der Verwaltung optimieren
  5. Veränderungen in der Verwaltung fördern und verbreiten
  6. Digitalisierung der Verwaltung voranbringen

Ich habe mir den bisherigen Zwischenstand mal angeschaut und einige Aspekte zu bestehendem Handlungs- und Debattenbedarf aufgeschrieben. Ich halte es für wichtig die Zwischenergebnisse zusammen mit den Erfahrungen der Korona-Krise zu bewerten. Die Berliner Verwaltung hat noch viel Arbeit vor sich. Positiv sehe ich die 60 Beispiele für Zuständigkeitsfragen, für die ich noch in diesem Jahr eine Verfahrensklärung erwarte. Die Etablierung der Zielvereinbarungen geht zu langsam voran, aber die ersten Schritte sind geschafft. Andere eher symbolische Fragen, wie die Konturierung der Geschäftsbereiche der Bezirke, zeigen bisher keinerlei Fortschritte.

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Eine Digitalagentur für Berlin

Mit der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats schreitet der Aufbau der Berliner Digitalagentur voran. Wie die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe informierte wurde Nicole Voigt zur Geschäftsführerin berufen. Die Gründung der Digitalagentur Berlin GmbH ist ein wichtiges Vorhaben des Berliner Senats in der laufenden Legislaturperiode.

Ziel der Digitalagentur ist, als Mittler und Lotse die bereits vorhandenen Angebote, Leistungen und Ideen im Digitalisierungsbereich konkret für entsprechende Branchen und Geschäftsfelder aufzuschließen, zielgruppengerecht aufzubereiten und vor allem in der direkten Ansprache der Zielgruppe näherzubringen und diese für die Themen zu öffnen. Die Digitalagentur soll Unternehmen für digitale Themen sensibilisieren, in Fragen der IT-Sicherheit beraten und Unterstützungsangebote der Stadt transparent und einfacher nutzbar machen. Die Digitalagentur steht grundsätzlich allen Berliner Unternehmen offen, die einen Bedarf zum Thema Digitalisierung haben. Sie wird damit zu einer der führenden Adressen der digitalen Hauptstadt Berlin.

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Rückschlag für die digitale Verwaltung – Vergabe der E-Akte gescheitert

Das Scheitern des Vergabeverfahrens für die geplante E-Akte für die Berliner Verwaltung ist ein Rückschlag für die künftige Arbeitsfähigkeit der Verwaltung. Wie in dieser Woche bekannt wurde, hat die Vergabekammer die Ausschreibung für das Multi-Millionen-Projekt gestoppt. Die Innenverwaltung rechnet demnach nicht mehr mit einer fristgerechten Einführung der E-Akte zum 1. Januar 2023, wie es im Berliner E-Government-Gesetz vorgesehen ist.

Ich erwarte noch im April eine Entscheidung über das weitere Vorgehen. Die Verzögerungen sind bereits jetzt groß. Der Senat ist in der Verantwortung, die Fehler aufzuarbeiten und für den Neustart des Vergabeverfahrens sicherzustellen, dass diese sich nicht wiederholen.

Die Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes muss von allen Senatsverwaltungen ernst genommen werden. In der aktuellen Krise wird deutlich wie sehr die Verzögerungen auf dem Weg in die digitale Verwaltung die Funktionsfähigkeit der Berliner Verwaltung gefährden. Allein die Vorstellung, Berlin hätte bereits ein ausgebautes Landesnetz, in der Mehrzahl funktionierende Onlinedienstleistungen und eine zeitgemäße Ausstattung an mobilen Arbeitsplätzen, zeigt welche Potentiale heute brach liegen. Die verlorene Zeit durch den Neustart der Vergabe für die E-Akte müssen wir nutzen, um an den anderen Baustellen Fortschritte zu erzielen.

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Datencockpit wird vorbereitet – Ziel ein Online-Datencheck für Berlin

In einem Zwischenbericht hat der Senat über die Forschritte auf dem Weg zu einem Datencockpit informiert (Drucksache 18/2549). So wird im Rahmen der OZG-Umsetzung noch im laufenden I. Quartal 2020 ein sog. „Datencockpit“ – als Prototyp – im Digitalisierungslabor (federführend ist das Land Berlin) entwickelt, um damit eine IT-Lösung zu schaffen, die einen einfachen, schnellen und vollständigen Überblick über den Datenaustausch gewährleistet und zur Entlastung jeder einzelnen Behörde des Landes Berlin führt. Den Nutzenden werden die Datenflüsse zwischen Behörden angezeigt, denen sie vorher zugestimmt haben.

Die Iniative geht auf meinen Antrag “Volle Kontrolle für Bürger*innen – Einführung eines Online-Datenchecks für Berlin” aus dem November 2018 zurück (Drucksache 18/1477).

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Wie viel Beschäftigte der Berliner Verwaltung haben wie viel IKT-Arbeitsplätze?

Wie viele Beschäftige hat die Berliner Verwaltung und wie viele IKT-Arbeitsplätze stehen ihr zur Verfügung. Und welche IKT-Arbeitsplätze laufen unter Windows 10 und sind für mobiles Arbeiten geeignet? Noch vor der aktuellen Corona-Krise habe ich den Senat nach aktuellen Zahlen gefragt (Drucksache 18/22797).

Da der Berliner Senat keine aktuelle Übersicht über die Zahl der IKT-Arbeitsplätze, wurden mir die Zahlen von 2019 übermittelt. Es wäre gut, wenn Berlin bald wieder eine Übersicht über die vorhandenen IKT-Arbeitsplätze hat! Im Jahr 2019 standen knapp 100.000 Beschäftigten knapp 10.000 mobile Geräte zur Verfügung.

In Sachen Windows 10-Umstellung geht es sichtbar voran. Einzig zwei Senatsverwaltungen haben zusammen noch 3200 Nicht-Windows 10-Arbeitsplätze im Einsatz. Über alle Verwaltungen liegt der Umstellungsgrad bei über 90%.

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Open Data Berlin – Neue Rechtsverordnung stärkt Transparenz

Mit der neuen Open-Data-Rechtsverordnung hat der Berliner Senat einen Meilenstein auf dem Weg der Öffnung von Verwaltungsdaten für Bürger*innen, Institutionen und für den behördeninternen Austausch vereinbart. Auf Initiative der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat Berlin damit das Fundament für eine umfangreiche Transparenzinitiative von Rot-Rot-Grün gelegt. Die Rechtsverordnung wird nun vor Erlass durch den Senat dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.

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