OpenData-Nutzung 2019 und 2020 und Leitfaden für qualitativ hochwertige Daten
Mit der Open-Data-Rechtsverordnung hat der Berliner Senat im Jahr 2020 einen Meilenstein auf dem Weg der Öffnung von Verwaltungsdaten für Bürger*innen, Institutionen und für den behördeninternen Austausch vereinbart. Auf Initiative der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat Berlin damit das Fundament für eine umfangreiche Transparenzinitiative von Rot-Rot-Grün gelegt. Die Rechtsverordnung wird nun vor Erlass durch den Senat dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.
Ein Jahr nach dem Start habe ich beim Senat nach der Nutzung des Berliner Datenportals sowie nach Unterstützung oder Leitfäden für die Mitarbeter*innen der Verwaltung gefragt (Drucksache 18/27515). Aus der Antwort geht eine leichte Zunahme der Nutzung in 2020 im Vergleich zu 2019 hervor. Seit dem Beschluss der Verordnung nimmt die Veröffentlichung trotz der Pandemie zu. Auch die Anzahl der veröffentlichenden Stellen hat sich erhöht, allerdings eher moderat. Insbesondere die Unterstützung der Open Data Informationsstelle des Landes Berlin (ODIS) ist wohl ein wichtiger Baustein, mehr Datensätze als OpenData bereit zu stellen.
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