Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Verwaltung

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Planungen für die Evaluation des E-Government-Gesetzes Berlin

In der heutigen Sitzung des Hauptausschusses, hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport Auswertung über eine geplante externe Gutachten- und Beratungsdienstleistung für die Auswertung von zu erhebenden Daten und Erstellung eines Berichts für das Land Berlin im Rahmen der ‘Evaluation des EGovG Bln’ informiert.

Grundlage dafür sind die Planungen für die Evaluierung des E-Government-Gesetzes Berlin, über die der Senat aktuell in der Drucksache 18/2608 informiert hat. Der Zeitplan sieht eine erste Senatsbefassung im Juli 2020 sowie eine Vorlage an das Abgeordnetenhaus im Oktober 2020 vor.

Politisch steht die Frage im Vordergrund, wie die Ziele des Gesetzes umgesetzt werden können. Denn hier hakt es doch gewaltig. Zuletzt ist das Scheitern des Vergabeverfahrens für die geplante E-Akte für die Berliner Verwaltung bekannt geworden. Die Innenverwaltung rechnet demnach nicht mehr mit einer fristgerechten Einführung der E-Akte zum 1. Januar 2023, wie es im Berliner E-Government-Gesetz vorgesehen ist. Der Senat ist in der Verantwortung, die Fehler aufzuarbeiten und für den Neustart des Vergabeverfahrens sicherzustellen, dass diese sich nicht wiederholen.

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Wie steht’s um den Zukunftspakt Verwaltung

In seiner Sitzung vom 20. November 2018 hat der Berliner Senat im Einvernehmen mit den Bezirken seine Pläne für den „Zukunftspakt Verwaltung“ (PDF) präsentiert. Er folgt aus den Empfehlungen der Alt-Kommission zur Verwaltungsmodernisierung in Berlin vom Sommer 2018. Im Januar 2020 hat der Senat nun einen Zwischenbericht zur Umsetzung des „Zukunftspaktes Verwaltung“ vorgelegt. Der Bericht sollte den Umsetzungsstand der Steckbriefe in den folgenden Handlungsfeldern darlegen:

  1. Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung
  2. Personalgewinnung und -entwicklung verbessern
  3. Führungskultur verändern
  4. Strukturen und Prozesse in der Verwaltung optimieren
  5. Veränderungen in der Verwaltung fördern und verbreiten
  6. Digitalisierung der Verwaltung voranbringen

Ich habe mir den bisherigen Zwischenstand mal angeschaut und einige Aspekte zu bestehendem Handlungs- und Debattenbedarf aufgeschrieben. Ich halte es für wichtig die Zwischenergebnisse zusammen mit den Erfahrungen der Korona-Krise zu bewerten. Die Berliner Verwaltung hat noch viel Arbeit vor sich. Positiv sehe ich die 60 Beispiele für Zuständigkeitsfragen, für die ich noch in diesem Jahr eine Verfahrensklärung erwarte. Die Etablierung der Zielvereinbarungen geht zu langsam voran, aber die ersten Schritte sind geschafft. Andere eher symbolische Fragen, wie die Konturierung der Geschäftsbereiche der Bezirke, zeigen bisher keinerlei Fortschritte.

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Rückschlag für die digitale Verwaltung – Vergabe der E-Akte gescheitert

Das Scheitern des Vergabeverfahrens für die geplante E-Akte für die Berliner Verwaltung ist ein Rückschlag für die künftige Arbeitsfähigkeit der Verwaltung. Wie in dieser Woche bekannt wurde, hat die Vergabekammer die Ausschreibung für das Multi-Millionen-Projekt gestoppt. Die Innenverwaltung rechnet demnach nicht mehr mit einer fristgerechten Einführung der E-Akte zum 1. Januar 2023, wie es im Berliner E-Government-Gesetz vorgesehen ist.

Ich erwarte noch im April eine Entscheidung über das weitere Vorgehen. Die Verzögerungen sind bereits jetzt groß. Der Senat ist in der Verantwortung, die Fehler aufzuarbeiten und für den Neustart des Vergabeverfahrens sicherzustellen, dass diese sich nicht wiederholen.

Die Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes muss von allen Senatsverwaltungen ernst genommen werden. In der aktuellen Krise wird deutlich wie sehr die Verzögerungen auf dem Weg in die digitale Verwaltung die Funktionsfähigkeit der Berliner Verwaltung gefährden. Allein die Vorstellung, Berlin hätte bereits ein ausgebautes Landesnetz, in der Mehrzahl funktionierende Onlinedienstleistungen und eine zeitgemäße Ausstattung an mobilen Arbeitsplätzen, zeigt welche Potentiale heute brach liegen. Die verlorene Zeit durch den Neustart der Vergabe für die E-Akte müssen wir nutzen, um an den anderen Baustellen Fortschritte zu erzielen.

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Wie viel Beschäftigte der Berliner Verwaltung haben wie viel IKT-Arbeitsplätze?

Wie viele Beschäftige hat die Berliner Verwaltung und wie viele IKT-Arbeitsplätze stehen ihr zur Verfügung. Und welche IKT-Arbeitsplätze laufen unter Windows 10 und sind für mobiles Arbeiten geeignet? Noch vor der aktuellen Corona-Krise habe ich den Senat nach aktuellen Zahlen gefragt (Drucksache 18/22797).

Da der Berliner Senat keine aktuelle Übersicht über die Zahl der IKT-Arbeitsplätze, wurden mir die Zahlen von 2019 übermittelt. Es wäre gut, wenn Berlin bald wieder eine Übersicht über die vorhandenen IKT-Arbeitsplätze hat! Im Jahr 2019 standen knapp 100.000 Beschäftigten knapp 10.000 mobile Geräte zur Verfügung.

In Sachen Windows 10-Umstellung geht es sichtbar voran. Einzig zwei Senatsverwaltungen haben zusammen noch 3200 Nicht-Windows 10-Arbeitsplätze im Einsatz. Über alle Verwaltungen liegt der Umstellungsgrad bei über 90%.

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Open Data Berlin – Neue Rechtsverordnung stärkt Transparenz

Mit der neuen Open-Data-Rechtsverordnung hat der Berliner Senat einen Meilenstein auf dem Weg der Öffnung von Verwaltungsdaten für Bürger*innen, Institutionen und für den behördeninternen Austausch vereinbart. Auf Initiative der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat Berlin damit das Fundament für eine umfangreiche Transparenzinitiative von Rot-Rot-Grün gelegt. Die Rechtsverordnung wird nun vor Erlass durch den Senat dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.

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Was gibt es im Berliner Technik-Zoo – Kleinstverfahren, Makros und Windows 10

Es ist bedauerlich, dass auch nach der Umstellung auf Windows 10 keine Übersicht über die Fachverfahren der Berliner Verwaltung besteht. Dies ergibt eine Antwort auf eine Anfrage die ich an den Senat gestellt habe (Drucksache 18/22541).

Für die Umstellung auf Windows 10 musste jeder PC angeschaut werden. Dies hätte die Chance geboten, danach eine Übersicht über den Technik-Zoo der Berliner Verwaltung zu haben. Diese Übersicht ist zwingend notwendig, um einen fundierten Fahrplan für die weitere Standardisierung aufzustellen. Alle Senatsverwaltungen sind in der Verantwortung endlich ihren Beitrag zur Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes zu leisten. Ich erwarte, dass die Abläufe im IKT-Lenkungsrat aufgearbeitet werden. Dieser muss endlich den ressort- und verwaltungsebenen übergreifenden Angelegenheiten des IKT-Einsatzes und des E-Government in der Berliner Verwaltung gerecht werden.

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Wer nutzt die IKT-Basisdienste Service-Konto Berlin und Digitaler Antrag?

Die digitale Verwaltung kommt in Berlin nur langsam voran. In einer aktuellen Vorlage informiert der Senat darüber, welche Verwaltungsdienstleistungen über den Basisdienst Digitaler Antrag/Servicekonto angebunden sind und wie viele Konten welcher Sicherheitsstufe gibt es aktuell im Service-Konto Berlin gibt.

Kurz: Es gibt 49.806 aktive SKB-Nutzerkonten.

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Kompetenzen im Datenmanagement in Senatsverwaltungen und Bezirken

Der Umgang mit Daten gehört zu den Schlüsselaufgaben einer digitalen Verwaltung. Daher habe ich den Senat zu Fortbildungen und Kompetenzen in den Berliner Senatsverwaltungen befragt (Drucksache 18/21940). Die Zahlen zeigen den enormen Handlungsbedarf. Der Berliner Senat muss das Thema zeitnah auf die Agenda nehmen. In fast keiner Verwaltung ist das Thema angemessen aufgehoben. Das ist im Jahr 2020 nicht mehr akzeptabel.

Es gibt bisher auch keine explizite Weiterbildung bei der Verwaltungsakademie (VAK) zum Thema „Datenmanagement“ für Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter. Seit Einführung des E-Government-Gesetzes Berlin (EGovGBln) wurden bis zu 115 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Senatsverwaltungen und Bezirksämtern beim Crashkurs Open Data auch im Bereich Datenmanagement geschult. Weitere Zahlen in der Anfrage.

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