Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Gesundheit

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Berliner Erfahrungen mit dem Planungssicherstellungsgesetz

Der Bundestag hat am 14. Mai 2020 den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie“ angenommen. Mit diesem befristeten „Planungssicherstellungsgesetz“ soll gewährleistet werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Ich habe den Senat nach den Berliner Erfahrungen mit dem Gesetz befragt (Drucksache 18/25459).

Aus der Antwort geht hervor, dass es bisher kaum Anwendungfälle in Berlin gibt. Für viele Verfahren, für welche Vereinfachungen geschaffen wurden, bestand bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes die Möglichkeit, diese digital abzuwickeln. Insofern ist auch die Zahl der Anwendungsfälle sehr begrenzt. Nur in einem Planfeststellungsverfahren wurde in Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes auf den Erörterungstermin verzichtet (konkret für die „Straßenbahnstrecke Verkehrslösung Schöneweide von Schnellerstraße bis Sterndamm/Südostallee“). Auch in Planung ist bisher nur die Anwendung in wenigen Fällen.

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4. Strategiekonferenz zur Wohnungslosenhilfe

Am 30. September 2020 fand in einem Onlineformat die 4. Strategiekonferenz zur Wohnungslosenhilfe statt. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat Anfang 2018 einen partizipativen Strategieprozess gestartet, um gemeinsam mit den Akteur*innen der Wohnungslosenhilfe eine bedarfsgerechte, gesamtstädtische Strategie der Wohnungslosenhilfe zu entwickeln. Daraus sind die neuen Leitlinien der Wohnungsnotfallhilfe und Wohnungslosenpolitik entstanden, die der Senat am 3. September 2019 beschlossen hat. Die schrittweise Umsetzung der Leitlinien wird durch jährliche Strategiekonferenzen begleitet.

Die 4. Strategiekonferenz setzt zwei Schwerpunkte: erstens die Umsetzung der Leitlinien der Wohnungslosenhilfe und Wohnungslosenpolitik und zweitens die Herausforderungen und Lehren aus der Corona-Pandemie für die Wohnungslosenhilfe. Die Konferenz ist online abrufbar.


Sie können das Video abspielen. Dabei werden Daten an Youtube & Co gesendet.

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Jahresbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit 2019

Vor einigen Tagen hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ihren Jahresbericht für das vergangene Jahr vorgelegt. Auf 252 Seiten wird umfangreich zur Arbeit der unabhängigen Stelle berichtet und besondere Fälle vorgestellt. Der Bericht ist auf der Homepage im Volltext abrufbar, die entsprechende Pressemitteilung gibt es hier.

Themen sind dabei in der allgemeinen Entwicklung weiterhin die Umsetzung der DSGVO in Berlin, der Anwuchs der darauf aufbauenden Beschwerden und ein starker Anstieg von Meldungen von Datenpannen. Hier zeigt sich auch die Wichtigkeit der Stärkung der Datenschutzbeauftragten mit einer Erhöhung von Stellen und Mitteln im Doppelhaushalt 20/21. Das stark gestiegene Fallaufkommen zeigt, wie groß der Bedarf an einer adäquat aufgestellten Datenschutzbehörde ist.

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Unfälle mit Beteiligung von Fußgänger*innen in Marzahn-Hellersdorf

Auch in diesem Jahr habe ich beim Senat die zehn Unfallschwerpunkte mit Beteiligung von Fußgänger*innen in Marzahn-Hellersdorf für 2019 abgefragt (Drucksache 18/22740, Vgl. 2018 ). In 2019 gab es demnach 123 Unfälle mit Beteiligung von Fußgänger*innen. Schwerpunkt war dabei die Helle Mitte (ALICE-SALOMON-PLATZ / KURT-WEILL-GASSE / PETER-WEISS-GASSE / NELLY-SACHS-STR. sowie JANUSZ-KORCZAK-STR. / LIL-DAGOVER-GASSE / STENDALER STR.) sowie die Kreuzungen Eisenacher Straße / Gothaer Straße und Landsberger Allee / Blumberger Damm. Aus der Antwort gehen auch die Unfallursachen hervor (siehe weiter unten). Insgesamt hat es im vergangenen Jahr 6.920 Unfälle auf Marzahn-Hellersdorfer Straßen gegeben. Die Hellersdorfer Zeitung hat die Unfälle auf einer Karte aufbereitet.

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Genehmigungen zum Aufbau von 5G-Mobilfunk in Berlin

Vor kurzem sind die Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G versteigert worden. Daran wird in den letzten Monaten immer wieder Kritik im Zusammenhang mit potentiellen Gefahren für die Gesundheit laut. Ich habe dazu den Senat befragt. Aus der Antwort (Drucksache 18/19080) geht hervor, wo es Entwarnung gibt und wo der Forschungsbedarf liegt:

  • Die für den 5G-Mobilfunkausbau genutzten Frequenzen (2 GHz bzw. 3,4- 3,7 GHz) liegen im gleichen Bereich, wie die bereits für 2G, 3G bzw. LTE genutzten Frequenzen. Diese sind gut erforscht, teilweise Jahrzehnte in Verwendung und die Erkenntnisse sind übertragbar. Bedenken bestehen nicht bei den Sendeanlagen sondern bei der langfristigen und intensiven Nutzung der Endgeräte.
  • Der vom BfS angezeigte Forschungsbedarf besteht für den ggf. zukünftig für 5G genutzten Frequenzbereich von 26 GHz. Bisherige Studien legen keine gesundheitlichen Auswirkungen nahe. Das BfS initiiert Forschungen, um die Wirkung hier besser zu verstehen. Der Frequenzbereich wird ggf. in einer zweiten Stufe des 5G-Mobilfunkausbaus genutzt.
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Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen in ASOG-Unterkünften

Die Eingliederungshilfe ist zurzeit (2019) noch eine Sozialleistung nach dem SGB XII. Sie soll Menschen mit einer Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen helfen, die Folgen ihrer Behinderung zu mildern und sich in die Gesellschaft einzugliedern (§ 53 SGB XII). Mir sind Beispiele bekannt, in denen betroffene Menschen statt in einer angemessenen Einrichtung Unterstützung zu bekommen, in einem Obdachlosenwohnheim (ASOG) untergebracht wurden. Ich habe daher mal beim Senat nachgefragt, ob es sich dabei um Einzelfälle handelt, oder ein solches Vorgehen regelmäßig vorkommt (Drucksache 18/18904). Die Antwort des Senats zeigt, dass die Bezirksämter in solchen Fällen sehr intensiv prüfen, jedoch am Ende keine Handhabe mehr haben.

Ich finde das sollte sich ändern. Niemand mit Anspruch auf Eingliederungshilfe, darf in ein Obdachlosenwohnheim abgeschoben werden. Im Zuge einer umfassenden Reform ist die Eingliederungshilfe 2017 durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen neu geregelt worden. Die meisten Bestimmungen hierzu treten 2018 oder 2020 in Kraft. 2020 sollen Bestimmungen zur Eingliederungshilfe vollständig in den Kontext des SGB IX überführt worden sein, da Menschen mit Behinderungen nicht mehr als „Sozialfälle“ betrachtet werden sollen, mit denen sich das SGB XII im Allgemeinen befasst.

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Jahresbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit 2018

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat dem Abgeordnetenhaus und dem Regierenden Bürgermeister von Berlin jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit vorzulegen. Das Jahr 2018 war mit Blick auf den Datenschutz ein höchst ereignisreiches Jahr. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wurde wirksam und warf eine Vielzahl neuer Fragen auf. In ihrem Jahresbericht legt die Berliner Datenschutzbeauftragte dar, wie sich das Beschwerdeaufkommen im Land Berlin im letzten Jahr entwickelt hat und welche Themen die Berlinerinnen und Berliner besonders bewegt haben.

Der vorliegende Jahresbericht 2018 deckt den Zeitraum zwischen 1. Januar und 31. Dezember 2018 ab.

Die Stellungnahme des Senats zum Bericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2018 gibt es hier.

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Ein neues Toilettenkonzept für Berlin

Am 1. Januar 2019 enden die Verträge mit der Wall AG, welche die Betreibung und Unterhaltung der mehr als 200 öffentlichen Toilettenhäuschen in Berlin regeln. Es gibt seit Anfang der 90er Jahre sowohl Vertragsabschlüsse auf Landesebene, als diverse Einzelverträge mit den Bezirken und der Wall AG. Dass diese Verträge nach einer Laufzeit von 25 Jahren nicht verlängert werden, wurde bereits vom rot-schwarzen Senat Mitte 2016 beschlossen. Die „Toilettenverträge“ mit Wall sind sog. Kopplungsgeschäfte, d.h. für die Betreibung der Toiletten erhält Wall entgeltfreie Genehmigungen für Werbeflächen im öffentlichen Straßenland. Diese Form der Kopplung wurde bereits vom Landesrechnungshof gerügt. Der Senat kennt weder die Einnahmen aus der Werbung noch die Kosten für die Betreibung der Toiletten. Es ist also nicht möglich zu sagen, ob die jetzigen Verträge überhaupt wirtschaftlich sind.

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