Berliner Erfahrungen mit dem Planungssicherstellungsgesetz
Der Bundestag hat am 14. Mai 2020 den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie“ angenommen. Mit diesem befristeten „Planungssicherstellungsgesetz“ soll gewährleistet werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Ich habe den Senat nach den Berliner Erfahrungen mit dem Gesetz befragt (Drucksache 18/25459).
Aus der Antwort geht hervor, dass es bisher kaum Anwendungfälle in Berlin gibt. Für viele Verfahren, für welche Vereinfachungen geschaffen wurden, bestand bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes die Möglichkeit, diese digital abzuwickeln. Insofern ist auch die Zahl der Anwendungsfälle sehr begrenzt. Nur in einem Planfeststellungsverfahren wurde in Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes auf den Erörterungstermin verzichtet (konkret für die „Straßenbahnstrecke Verkehrslösung Schöneweide von Schnellerstraße bis Sterndamm/Südostallee“). Auch in Planung ist bisher nur die Anwendung in wenigen Fällen.
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