Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Marzahn

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#Wahlkreistag: Sophia, Louise und das Tschechow-Theater

An meinem Wahlkreistag am 12. Oktober 2018 war ich in Marzahn-Nord und Marzahn-Mitte unterwegs. Die beiden QM-Gebiete dort sollen verstetigt werden (oder besser gesagt auslaufen). Wie geht es nun mit den verschiedenen Projekten weiter? Diese Frage beschäftigt viele Menschen vor Ort. Viele Projekte brauchen nun eine neue Finanzierung. Dies gilt bspw. für den interkulturellen Garten, das Berliner Tschechow-Theater, aber auch die Belebung des Barnimplatzes darf nicht einfach so “auslaufen”. Es muss dringend geklärt werden, welche Projekte in den Bezirkshaushalt aufgenommen werden können. Dazu braucht es weiter eine Kiezkasse, also ein festes Budget, aus dem Initiativen von Nachbar*innen ihre kleinen Projekte finanzieren können. Es bleibt also viel zu tun!

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Überzeugungsarbeit nötig: Radverkehr auf der Marzahner Brücke braucht mehr Sicherheit

Die Antwort des Senats zur Sicherheit des Radverkehrs auf der Marzahner Brücke ist ernüchternd. Genau wie das Bezirksamt es bisher plant, sollen Radler*innen in den kommenden Jahren bis zum großen Umbau weiter lebensgefährlichen Gefahren ausgesetzt bleiben.

Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass hier kurzfristig gehandelt wird. Selbst wenn der Baugebinn 2021 erfolgt, sind dies noch 3 Jahre. Bei leichten Verzögerungen werden es leicht 5 Jahre. Für diesen Zeitraum lohnen sich auch kleine Investitionen – das Leben von Radfahrer*innen sollte es uns wert sein.

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Flüchtlingspolitik Marzahn Marzahn - Hellersdorf 

Aktuelle Information zur geplanten Unterkunft Murtzaner Ring

Nach der Entscheidung über die Standorte für neue Flüchtlingsunterkünfte gibt es nun erste Informationen zu den Detailplanungen. Geplant sind gemeinschaftliche Wohnzentren, die sich durch eine Apartmentstruktur auszeichnen und nur noch über eingeschränkte Beratungsleistungen verfügen. Für den Standort Murtzaner Ring 68 wurden aktuell eine Präsentation der Senatsverwaltung veröffentlicht. Vorgesehen sind drei gestaffelt angeordnete Sechsgeschosser für insgesamt 480 Bewohner. Es sollen dabei einen Mix aus Wohnungen zwischen einem Zimmer (für zwei Personen oder bei besonderer Schutzbedürftigkeit für Einzelbelegungen), zwei Zimmer (vier Personen), drei Zimmer (vier bis sechs Personen), vier Zimmer (sechs bis acht Personen) und in geringerem Maße sogar fünf Zimmer (acht bis neun Personen) entstehen. Die Module könnten außen farblich gestaltet werden, ein ausreichender Abstand zur Nachbarbebauung sei gewährleistet.

Der Bau soll Anfang 2019 beginnen und ein Erstbezug ist im Laufe des Jahres 2020 zu erwarten. Geplant ist fünf Jahre ausschließlich Geflüchtete und Asylsuchende unterzubringen. Später ist parallele Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft und Wohnhaus für andere Menschen geplant. Nach den Sommerferien soll es eine Anwohnerversammlung geben.

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Bildung Hellersdorf Marzahn Marzahn - Hellersdorf Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Umwelt und Naturschutz 

#Wahlkreistag: Unterwegs in Hellersdorf und Marzahn

Gemeinsam mit der bündnisgrünen Fraktionsvorsitzenden Silke Gebel besuchte ich im Rahmen meines Wahlkreistages am 08.06.2018 in Hellersdorf ein Familienzentrum, das Umweltbildungszentrum Kienberg, das Freilandlabor Marzahn sowie am Nachmittag in Marzahn das Projekt “Respekt und Halt” zur Unterstützung von Obdachlosen Menschen in Marzahn-Hellersdorf. Soziale Herausforderungen in der Familienhilfe, Wohnungslosigkeit sowie Umweltbildung waren unsere Themen vor Ort.

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Stärkung der bezirklichen Schuldner- und Insolvenzberatung

Mit dem Berliner Landeshaushalt für die Jahre 2018 und 2019 haben wir die Voraussetzung geschaffen, dass die Berliner Bezirke die Angebote der Schuldner- und Insolvenzberatung ausbauen und gleichzeitig die Anpassung der Gehälter frühere Tarifsteigerungen ermöglichen können. Anlässlich eines Rundschreiben an die Bezirke über die 2. Fortschreibung der Globalsummen-Zuweisung 2018, habe ich den Senat zur Umsetzung befragt (Drucksache 18/14856).

Ich freue mich, dass die meisten Bezirke die Tarifanpassungen ermöglicht haben und die Ausweitung der Angebote der bezirklichen Schuldner- und Insolvenzberatung auf einem guten Weg ist. So werden die zusätzlichen Mittel in Marzahn-Hellersdorf für den Aufbau einer Zweigstelle von Julateg Finsolv in Marzahn eingesetzt.

Die vollständige Antwort des Senates finden sie hier. Folgend die Übersicht über die Bezirke.

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Quartiersmanagements in Marzahn: Senat darf Bezirks bei der Verstetigung nicht allein lassen

Das Fortbestehen der beiden Quartiersmanagementgebiete in Marzahn-Nord (Drucksache 18/14853) und Marzahn-Mitte (Drucksache 18/14854) stand seit einiger Zeit in Frage. Nun hat der Senat mir in einer Antwort bestätigt, dass die Förderung der beiden Gebiete zum 31.12.2020 beendet (verstetigt) werden soll.

Angesichts der weiter erschreckenden Werte bei den Einschulungsuntersuchungen 2016/17 darf der Bezirk bei einer solchen Verstetigung nicht allein gelassen werden. Die Bekämpfung von Armut und hier insbesondere Kinder- und Familienarmut muss eine gesamtstädtische Aufgabe bleiben. Insbesondere in den Großsiedlungen von Marzahn-Hellersdorf liegt der Anteil von Mädchen und Jungen aus sozial schwierigen Familien bei über 30 Prozent. Am höchsten ist er mit 34,4 Prozent in Hellersdorf-Nord, gefolgt von Marzahn-Nord (32,2 Prozent), Marzahn-Mitte (31,5 Prozent) und Hellersdorf-Ost (29,9 Prozent).

Der Senat macht es sich angesichts der angespannten Haushaltslage in Marzahn-Hellersdorf zu leicht, einfach zu sagen: “Gleichzeitig erscheint es wünschenswert, dass einige ausgewählte Leuchturmprojekte (z.B. Nachbarschaftseinrichtungen) in die Regelfinanzierung des Bezirkes überführt bzw. erfolgreich arbeitende Strukturen (z.B. Bildungsverbünde oder Runde Tische) durch die Bezirksverwaltung übernommen werden.” Ich werden mich im Rahmen des nächsten Landeshaushaltes 2019/2020 dafür einsetzen, dass der Bezirk die dafür notwendigen Mittel auch bekommt. Es wäre fatal wenn die mit den Quartiersmanagementgebieten aufgebaute soziale Infrastuktur wegfallen würde.

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#Wahlkreistag: Unterwegs in Mahlsdorf und Marzahn

Mein Wahlkreistag am 4. Mai 2018 führte mich mal wieder zu vielen Engagierten in unserem Bezirk. Mein Fazit gleich vorne weg. Ich habe vor allem Fragen mitgenommen. Kann ein Programm “Digital Volunteers” der FreiwilligenAgentur Marzahn-Hellersdorf der digitalen Spaltung entgegen wirken? Welchen Beitrag können die Berliner Verkehrsbetriebe mit Rufbussen zur Verbesserung des Mobilitätsangebotes im Siedlungsgebiet beitragen (bspw. für Veranstaltungen der sozialen und kulturellen Einrichtungen? Gibt es außerschulische Lernorte auch zukünftig “nur”, wenn die privat oder ehrenamtlich finanziert werden?

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Schulbauoffensive – was kommt in Marzahn-Hellersdorf an?

Seit Jahren wächst Berlin wieder. Bis 2022 müssen demnach etwa 80.000 zusätzliche Schulplätze geschaffen werden. Dafür investiert Berlin in den nächsten 10 Jahren etwa 5,5 Milliarden Euro – rund 550 Millionen Euro jedes Jahr. Die größte Schulbauoffensive des letzten Jahrzehnts startete 2017 mit einem Investitionsvolumen von 830 Millionen Euro.

Ziel sind moderne Schulen für das 21. Jahrhundert. Alle Berliner Schulen sollen umfassend saniert und im Hinblick auf Barrierefreiheit und Energieeffizienz verbessert werden. Wo Kapazitäten nicht ausreichen, müssen neue Schulen entstehen! – „Lernhäuser“ wie wir sie nennen wollen. Die zwölf Bezirke bleiben Schulträger und arbeiten zukünftig gemeinsam mit dem Berliner Senat und der HOWOGE daran, das anspruchsvolle Investitionsprogramm “Berliner Schulbauoffensive” umzusetzen. Die Bezirke als Schulträger stellen die Teilnahme aller Beteiligten – Schüler*innen, Lehrer*innen, Erzieher*innen und Eltern sicher. Ein landesweites einheitliches IT-System soll Schulsanierung und Schulneubau transparent machen. Alle Beteiligten sollen jederzeit über die Planungen informiert sein. Wichtig sind uns dabei individuelle Lösungen für Neu- und Umbauten. Die Zeit der Modularen Ergänzungsbauten (MEB) muss enden.

Eine Baustelle bleibt noch: In Bezug auf die Nutzung der Schulen müssen wir umdenken. Wir brauchen Schulen auch als öffentlich zugänglichen Raum – z.B. für Bibliotheken oder soziale Einrichtungen. Auch die gemeinsame Nutzung mit einer angeschlossenen Kita muss stärker als bisher geprüft werden. Nur so werden wir dem steigenden Bedarf an sozialer Infrastruktur gerecht.

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Dauerparkende Fahrzeuge im öffentlichen Raum

Da mich immer wieder Bürger*innen auf parkende Fahrzeuge ansprechen, habe ich den Senat um Informationen zur Rechtslage (Drucksache 18/13048) gebeten. Die ausführliche Antwort beschreibt die Herausforderung aber auch die Handlungsmöglichkeiten sehr gut. Ich möchte zwei Punkte aus der Antwort folgend darstellen.

Frage 6: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat das Land Berlin (entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt) das Zuparken durch große LKW bzw. Auflieger / Anhänger entlang ganzer Straßenzüge im Sinne der Anwohner*innen zu regulieren?

Unter Berücksichtigung aller verkehrlichen Interessen können bei einem vorliegenden zwingenden Gebot verkehrsbeschränkende Maßnahmen nach Maßgabe der StVO in bestimmten Straßen angeordnet werden, wenn durch parkende Lastkraftwagen die Verkehrssicherheit und -ordnung beeinträchtigt ist (beispielsweise in Gestalt eine Anordnung/Beschilderung des Fahrbahnrandes mit dem Verkehrszeichen „eingeschränktes Haltverbot“ und dem Zusatzzeichen „Pkw fei“). Die Voraussetzung eines „politischen Willens“ ist für die zuständige Straßenverkehrsbehörde zur Entscheidungsfindung und unter Berücksichtigung der verkehrsrechtlichen Vorgaben hingegen nicht relevant.

Frage 4: Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für Polizei und Ordnungsämter, um parkende Autos, die vermeintlich Öl verlieren – auch wenn sie regelmäßig umgeparkt werden –, zu überprüfen? (Bitte Zuständigkeiten und Ablauf erläutern)

Je nach Einzelfall kann durch den technischen Ölverlust eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 32 Abs. 1 StVO oder gar eine Umweltstraftat (z. B. § 324a Strafgesetzbuch) begründet sein, die polizeilich bzw. -im Rahmen ihrer Zuständigkeit- durch die Ordnungsämter zu bearbeiten sind. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, die Berliner Feuerwehr zur Abwehr konkreter Gefahren hinzuzuziehen. Die Fahrzeugverantwortlichen werden durch die Berliner Polizei bzw. durch die Ordnungsämter ermittelt und einzelfallabhängig zu erforderlichen Maßnahmen aufgefordert. Sie können aufgefordert werden (falls vom Schaden her vertretbar mit Setzung einer Frist von zehn Tagen), den Mangel zu beseitigen und das Fahrzeug instand zu setzen, die Instandsetzung gegenüber der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde (LABO) nachzuweisen oder, wenn es sich um ein verkehrsuntüchtiges Fahrzeug handelt, das Fahrzeug zu entfernen. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, setzt die Tätigkeit des Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben (Bezirksamt Lichtenberg) ein.

Bei sofortigem Handlungsbedarf werden – gegebenenfalls unter Einschaltung des Lichtenberger Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben- Maßnahmen zur Entfernung oder Sicherstellung des Fahrzeuges ergriffen. Bei eingetretenen Verunreinigungen erfolgt ein Bericht/eine Anzeige an das bezirkliche Umweltamt. Darüber hinaus prüfen die Ordnungsämter das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit und einer Inanspruchnahme der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters für den Ersatz entstandener Schäden. Bei entsprechendem Prüfergebnis werden diesbezügliche Ahndungs- oder Inanspruchnahmemaßnahmen ergriffen.

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