Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Mobilität

Öffentlicher Nahverkehr sowie Straßen-/Fuß- und Radverkehr

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#Wahlkreistag: Unterwegs in Biesdorf und Mahlsdorf

Mein erster Wahlkreistag im Jahr 2018 führte mich wieder zu spannenden Orten, diesmal in Biesdorf und Mahlsdorf. Zum Start besuchte ich das Sozialkaufhaus „Wird noch gebraucht“ am Blumberger Damm 16. Im Gegensatz zu vielen anderen Initiativen vergleichbaren Sozialkaufhäusern wird es von Frau Köhler privat geführt. Auch wenn der Raum für die vielen gut erhaltenen Gebrauchtwaren ein wenig klein ist, lohnt sich ein Besuch. Es steht allen Bürger*innen zum Einkaufen offen.

Im Anschluss war ich zu Gast im noch neuen „Bürgerstübchen“ in Mahlsdorf-Süd. Wenngleich es noch nicht das gewünschte Bürgerhaus ist, bietet es mit seinem etwa 40 Quadratmeter großen Raum dem Bürgerverein Mahlsdorf-Süd e.V. seit Ende 2017 einen Anlaufpunkt für das Engagement im Stadtteil. Das Programm für die ersten Monate ist dann auch wirklich voll. Im Gespräch wird aber wieder deutlich, dass es in Mahlsdorf an öffentlichen Räumen für Veranstaltungen mangelt.

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Preis für Sozialticket sinkt auf 27,50 Euro

Wir haben den Preis für das Berliner Sozialticket von 36 Euro auf 27,50 Euro gesenkt und die jährlichen Tariferhöhungen ausgesetzt. Damit liege Berlin noch unter dem vom Jobcenter maximal gezahlten Zuschuss von 34 Euro. Bisher konnten sich viele Sozialleistungsempfänger das Ticket nicht leisten, weil der Preis über dem Jobcenter-Zuschuss lag und sie die Differenz aus eigener Tasche zahlen mussten. Von dem Ticket profitieren rund 180 000 Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe. Der neue Preis gilt ab Juli 2017. Langfristig werden wir eine Kommission ins Leben rufen, die das komplette Tarifgefüge überarbeitet und auch unsere Vision eines Bärentickets – also eines umlagefinanzierten ÖPNV – untersucht. Mobilität darf keine Frage des Geldbeutels sein.

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(Regional)Bahnhof Mahlsdorf bekommt Bänke und eine Toilette

Auch wenn die Regionalbahnen bereits seit Dezember am neuen Regionalbahnhof in Mahlsdorf halten, wird fleißig weiter gebaut. Bis zum Frühsommer soll das Treppenbauwerk vervollständigt werden. Zu zwei Fragen die mich in den letzten Wochen erreicht haben, hat mir die Bahn folgende Informationen gegeben:

Frage 1) Wird es nach Fertigstellung Sitzmöglichkeiten/Bänke auf dem Bahnsteig geben?

Im Bereich der Wetterschutzhäuser sind Sitzmöglichkeiten bereits vorhanden. Sitzmöglichkeiten im Bereich des Zuganges werden im Zuge der Vervollständigung des Bauwerks eingerichtet.

Frage 2) Wie ist der Sachstand bzgl. der Pachttoilette im Gebäude des S-Bahnhofes?

Es ist geplant, im Anschluss an die vollständige Errichtung des Regionalbahnhofs die Toilettenanlage zu errichten und im Konzessionsbetrieb zu betreiben. Derzeit gehen wir von einem Bau/ Fertigstellung im Sommer/Herbst 2018 aus.

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Dauerparkende Fahrzeuge im öffentlichen Raum

Da mich immer wieder Bürger*innen auf parkende Fahrzeuge ansprechen, habe ich den Senat um Informationen zur Rechtslage (Drucksache 18/13048) gebeten. Die ausführliche Antwort beschreibt die Herausforderung aber auch die Handlungsmöglichkeiten sehr gut. Ich möchte zwei Punkte aus der Antwort folgend darstellen.

Frage 6: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat das Land Berlin (entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt) das Zuparken durch große LKW bzw. Auflieger / Anhänger entlang ganzer Straßenzüge im Sinne der Anwohner*innen zu regulieren?

Unter Berücksichtigung aller verkehrlichen Interessen können bei einem vorliegenden zwingenden Gebot verkehrsbeschränkende Maßnahmen nach Maßgabe der StVO in bestimmten Straßen angeordnet werden, wenn durch parkende Lastkraftwagen die Verkehrssicherheit und -ordnung beeinträchtigt ist (beispielsweise in Gestalt eine Anordnung/Beschilderung des Fahrbahnrandes mit dem Verkehrszeichen „eingeschränktes Haltverbot“ und dem Zusatzzeichen „Pkw fei“). Die Voraussetzung eines „politischen Willens“ ist für die zuständige Straßenverkehrsbehörde zur Entscheidungsfindung und unter Berücksichtigung der verkehrsrechtlichen Vorgaben hingegen nicht relevant.

Frage 4: Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für Polizei und Ordnungsämter, um parkende Autos, die vermeintlich Öl verlieren – auch wenn sie regelmäßig umgeparkt werden –, zu überprüfen? (Bitte Zuständigkeiten und Ablauf erläutern)

Je nach Einzelfall kann durch den technischen Ölverlust eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 32 Abs. 1 StVO oder gar eine Umweltstraftat (z. B. § 324a Strafgesetzbuch) begründet sein, die polizeilich bzw. -im Rahmen ihrer Zuständigkeit- durch die Ordnungsämter zu bearbeiten sind. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, die Berliner Feuerwehr zur Abwehr konkreter Gefahren hinzuzuziehen. Die Fahrzeugverantwortlichen werden durch die Berliner Polizei bzw. durch die Ordnungsämter ermittelt und einzelfallabhängig zu erforderlichen Maßnahmen aufgefordert. Sie können aufgefordert werden (falls vom Schaden her vertretbar mit Setzung einer Frist von zehn Tagen), den Mangel zu beseitigen und das Fahrzeug instand zu setzen, die Instandsetzung gegenüber der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde (LABO) nachzuweisen oder, wenn es sich um ein verkehrsuntüchtiges Fahrzeug handelt, das Fahrzeug zu entfernen. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, setzt die Tätigkeit des Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben (Bezirksamt Lichtenberg) ein.

Bei sofortigem Handlungsbedarf werden – gegebenenfalls unter Einschaltung des Lichtenberger Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben- Maßnahmen zur Entfernung oder Sicherstellung des Fahrzeuges ergriffen. Bei eingetretenen Verunreinigungen erfolgt ein Bericht/eine Anzeige an das bezirkliche Umweltamt. Darüber hinaus prüfen die Ordnungsämter das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit und einer Inanspruchnahme der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters für den Ersatz entstandener Schäden. Bei entsprechendem Prüfergebnis werden diesbezügliche Ahndungs- oder Inanspruchnahmemaßnahmen ergriffen.

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Information zur Verkehrslösung Mahlsdorf

Liebe Bewohnerinnen und Bewohner von Mahlsdorf, gemeinsam mit Ihnen beschäftigt uns seit langem die Debatte um die Verwirklichung einer „Verkehrslösung Mahlsdorf“. Nach Jahren des Stillstandes sehen wir nun Licht am Ende des Tunnels, auch wenn die Gespräche zwischen Senatsverwaltung und Bezirksamt lange auf sich warten ließen. Mit der anstehenden Abstimmungen auf Fachebene wird nun endlich ein erster wichtiger Schritt gegangen. Über den gegenwärtigen Stand möchten wir Sie mit diesem Brief informieren.

Daten von OpenStreetMap – Veröffentlicht unter ODbL
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Günstiges Sozialticket jetzt auch für Wohngeldempfangende

Nach der Senkung des Preises für das Berliner Sozialticket von 36 Euro auf 27,50 Euro im Juli 2017, hat der Senat heute beschlossen, den anspruchsberechtigten Personenkreis auf den berlinpass und das vergünstigte Berlin-Ticket S auf Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld sowie von Opferrenten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen zum 1. Februar 2018 zu erweitern. Mit der Vorlage, die gemeinsam von der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, und der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop, eingebracht wurde, wird zukünftig mehr einkommensschwachen Menschen die Möglichkeit eröffnet, am sozialen und kulturellen Leben in Berlin teilzunehmen.

Mobilität darf keine Frage des Geldbeutels sein. Mit dem berlinpass können Menschen mit dem Bezug von Hartz IV-Leistungen, von Sozialhilfe, von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und zukünftig auch von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz und Opferrenten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen bei den Berliner Verkehrsbetrieben das kostengünstige Berlin-Ticket S zu einem Preis von 27,50 € erwerben. Mit diesem Instrument werden für Menschen mit geringem Einkommen die erforderliche Mobilität, die gesellschaftliche Teilhabe und der Zugang zu Freizeit- und Kulturangeboten gesichert und erweitert.

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Durchbruch für eine Verkehrslösung Mahlsdorf?

Nach Jahren des Stillstandes rückt die sogenannte Verkehrslösung Mahlsdorf näher. Nach der Ankündigung von Gesprächen zwischen Senatsverwaltung und Bezirksamt steht nun die Abstimmungen auf Fachebene an. Diese sind dann Grundlage für eine Entscheidung über das weitere Vorgehen und eine mögliche Vorbereitung eines Planfeststellungsverfahrens für die gefundene Verkehrslösung.

Neue Bewegung gibt es durch die Prüfung einer möglichen Führung der TRAM auf der Trasse des bisher für den Autoverkehr vorgesehenen “Neuen Hultschiner Damm” und der “Straße an der Schule”. Damit stünde die Hönower Straße zwischen B1 und der Pestalozzistraße für den Autoverkehr zur Verfügung. Die Teilung des knappen Straßenraumes wäre nicht mehr nötig.

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#Wahlkreistag: Unterwegs in Mahlsdorf und Kaulsdorf

Mein letzter Wahlkreistag im Jahr 2017 führte mich am vergangenen Freitag (24.11.) durch Mahlsdorf und Kaulsdorf. Zu Beginn habe ich mir Beschwerden von Bürger*innen vor Ort angeschaut.

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Schwerpunkt Armutsbekämpfung und neue Stadtbäume im Berliner Doppelhaushalt 2018/2019

Die Beratungen für den Berliner Landeshaushalt für die Jahre 2018 und 2019 gehen in die Endphase, am 14. Dezember wird das Parlament über den Haushaltsplan entscheiden. Die Rot-Rot-Grüne Koalition in Berlin setzt dabei einen Schwerpunkt auf die Bekämpfung von Armut. Den Berlinpass gibt es zukünftig auch mit Wohngeldberechtigung und für Kinder mit Berlinpass wird es das Schüler*innen-Ticket kostenlos geben. Mit dem Ausbau der Mieter*innen- und Schuldnerberatung in den Bezirken sowie Weiterentwicklung der bezirklichen Wohnhilfen zu Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit stärken wir die soziale Infrastruktur noch einmal deutlich. Auch die Gesundheitsversorgung bspw. für wohnungslose Menschen wollen wir mit einer Clearingstelle für nichtkrankenversicherte verbessern.

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