Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Netzpolitik & Digitalisierung

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Straßenbeleuchtung in der Smart City

Wem gehören die Laternenmasten in der Stadt? Welche Rollen spielen sie auf dem Weg in die Smart City? Dies und andere Fragen habe ich dem Senat gestellt (Drucksache 18/22539). Hier die Antworten:

Frage 1: Wer ist Eigentümer von Installationen der Straßen-, Park- und Wegebeleuchtung im Land Berlin?

Zuständig für die Straßenbeleuchtungsanlagen im öffentlich gewidmeten Straßenland ist das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Darüber hinaus betreiben die Bezirke ca. 5.000 Leuchten in Grünanlagen in eigener Zuständigkeit.

Frage 2: In wessen Auftrag werden diese Installationen betrieben und welche Vertragszeiträume sind vereinbart?

Das Land Berlin hatte den Betrieb der Beleuchtungsanlagen in 2018 europaweit ausgeschrieben und an die Stromnetz Berlin GmbH vergeben. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren und endet am 31.10.2028. Die Lieferung von Energie ist nicht Gegenstand des Vertrages.

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Was gibt es im Berliner Technik-Zoo – Kleinstverfahren, Makros und Windows 10

Es ist bedauerlich, dass auch nach der Umstellung auf Windows 10 keine Übersicht über die Fachverfahren der Berliner Verwaltung besteht. Dies ergibt eine Antwort auf eine Anfrage die ich an den Senat gestellt habe (Drucksache 18/22541).

Für die Umstellung auf Windows 10 musste jeder PC angeschaut werden. Dies hätte die Chance geboten, danach eine Übersicht über den Technik-Zoo der Berliner Verwaltung zu haben. Diese Übersicht ist zwingend notwendig, um einen fundierten Fahrplan für die weitere Standardisierung aufzustellen. Alle Senatsverwaltungen sind in der Verantwortung endlich ihren Beitrag zur Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes zu leisten. Ich erwarte, dass die Abläufe im IKT-Lenkungsrat aufgearbeitet werden. Dieser muss endlich den ressort- und verwaltungsebenen übergreifenden Angelegenheiten des IKT-Einsatzes und des E-Government in der Berliner Verwaltung gerecht werden.

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Wahlsoftware in Berlin 2021 – Nachfragen zur Open-Source-Entwicklung

Schon vor 2 Jahren habe ich mich intensiver mit dem Thema der in Berlin verwendeten Wahlsoftware beschäftigt. Damals habe ich einen starken Fokus auf die Entwicklung einer Open-Source-Alternative gelegt. Wie aus einer nachfassenden Anfrage hervorgeht, hat der Berliner Senat diese Empfehlungen leider nicht umgesetzt – trotz der zunehmenden Erkenntnis, dass Digitale Souveränität nur mit Open Source funktioniert. Und gerade bei Wahlen sollte es ein ureigene Anliegen einer demokratische Zivilgesellschaft sein, die Anbieterabhängigkeit zu vermeiden. Leider eine verpasste Chance.

Schriftliche Anfrage: Wahlsoftware in Berlin 2021- Nachfrage zur Drs. 18/13049

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Vorbereitungen für Pflichtumtausch von Führerscheinen ab 2021

Bis 2033 müssen sämtliche Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, gegen den EU-Kartenführerschein ausgetauscht werden. Allein in Deutschland betrifft das rund 40 Millionen Dokumente – eine Mammutaufgabe, die auf die kommunalen Führerscheinstellen in den nächsten Jahren zukommt. Wie Berlin sich darauf vorbereitet, hatte ich bereits im Sommer 2019 gefragt. Ich habe den Senat Anfang 2020 erneut nach dem Stand der Vorbereitungen befragt (Drucksache 18/22074).

Nach Angaben des LABO werden schon im Jahr 2021 120.000 zusätzliche Umtauschanträge erwartet. Das entspricht einer Verdopplung der bislang jährlich in der Fahrerlaubnisbehörde zu bearbeitenden Anträge. Die bisher analoge Antragsweitergabe aus den für die Entgegennahme fahrerlaubnisrechtlicher Anträge zuständigen Bezirken an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) wird digitalisiert. Für die erforderlichen Tests der Schnittstelle haben einzelne Bezirke bereits die Bereitschaft erklärt. Die Inbetriebnahme soll im Laufe des Jahres 2020 erfolgen.

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Wer nutzt die IKT-Basisdienste Service-Konto Berlin und Digitaler Antrag?

Die digitale Verwaltung kommt in Berlin nur langsam voran. In einer aktuellen Vorlage informiert der Senat darüber, welche Verwaltungsdienstleistungen über den Basisdienst Digitaler Antrag/Servicekonto angebunden sind und wie viele Konten welcher Sicherheitsstufe gibt es aktuell im Service-Konto Berlin gibt.

Kurz: Es gibt 49.806 aktive SKB-Nutzerkonten.

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Kompetenzen im Datenmanagement in Senatsverwaltungen und Bezirken

Der Umgang mit Daten gehört zu den Schlüsselaufgaben einer digitalen Verwaltung. Daher habe ich den Senat zu Fortbildungen und Kompetenzen in den Berliner Senatsverwaltungen befragt (Drucksache 18/21940). Die Zahlen zeigen den enormen Handlungsbedarf. Der Berliner Senat muss das Thema zeitnah auf die Agenda nehmen. In fast keiner Verwaltung ist das Thema angemessen aufgehoben. Das ist im Jahr 2020 nicht mehr akzeptabel.

Es gibt bisher auch keine explizite Weiterbildung bei der Verwaltungsakademie (VAK) zum Thema „Datenmanagement“ für Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter. Seit Einführung des E-Government-Gesetzes Berlin (EGovGBln) wurden bis zu 115 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Senatsverwaltungen und Bezirksämtern beim Crashkurs Open Data auch im Bereich Datenmanagement geschult. Weitere Zahlen in der Anfrage.

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Datenschutz auf berlin.de

Das Landesportal “berlin.de” steht im Zentrum einer politischen Debatte um Datenschutz und Public-Private-Partnerships. In zwei Anfragen haben Kolleg*innen und ich den Senat zum zukünftigen Umgang mit berlin.de und dessen Umgang mit dem aktuellen Kooperationspartner, der BerlinOnline GmbH, gefragt.

Hier sind die Ergebnisse der beiden Anfragen:

  • Der Senat wartet grundsätzlich den Prüfbericht der Berliner Datenschutzbeauftragten ab.
  • Zum 01.01.2020 wurden die IVW-Erhebungen sowie die BOSS-Statistik-Messungen auf den Landesseiten und im Suchportal von berlin.de abgeschaltet.
  • Die Geschäftsführung hat u.a. dem Land Berlin über den datenschutzkonformen Einsatz von Cookies und Trackingsoftware auf berlin.de bis zum 15.01.2020 zu berichten.
  • Der Senat behält sich eine vorzeitige Vertragsauflösung mit BerlinOnline vor, sollte sich neue Erkenntnisse (z.B. durch einen Prüfbericht der LfDI) ergeben. Bisher ist ein gemeinsamer Weiterbetrieb im Vertragszeitraum geplant.
  • Der Senat strebt eine Unabhängigkeit von Erlösen des Werbemarktes für berlin.de an. Ob das Portal in Zukunft durch die Erfassung von Nutzer*innen-Daten vermarktet werden soll, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
  • Die 16.000 registrierten E-Mail-Adressen “@berlin.de” sind aktuell Teil einer rechtlichen Prüfung. Geklärt werden soll, ob BerlinOnline auch nach Vertragsende diese Adressen weiter vermarkten darf. Das Land Berlin lehnt diese Auffassung ab.

Quellen: Schriftliche Anfrage von Stefan Ziller (Grüne) sowie Schriftliche Anfrage von Bernd Schlömer (FDP).

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Berliner Initiative für Datenschutzcockpit

Verwaltungen sollen die über mich als Bürger gespeicherten Daten, die in den künftigen E-Akten der digitalen Verwaltungsdienstleistungen erhoben und verarbeitet werden, in meinem Kundenkonto (Servicekonto Berlin) darstellen. Einen entsprechenden Antrag hat das Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen. Anfang 2020 hat der Senat darüber informiert, dass die Initiative im Rahmen des OZG unter dem Namen Datenschutzcockpit gemeinsam mit den anderen Bundesländern realisiert wird. Demnach gibt es bereits einen Prototypen.

Ich freue mich, dass meine Initiative damit auch bundesweit umgesetzt wird. Die Idee war dabei ganz einfach: wir wollen damit die Möglichkeit schaffen, einfach und verlässlich zu prüfen: welche Daten haben die Berliner Behörden über mich gespeichert. Ich habe dann auch die Chance zu prüfen, ob die Daten noch korrekt sind oder aktualisiert werden sollten.

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