Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Verwaltung

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Ein Audio- und Videodolmetsch-Tool für die Berliner Verwaltung?

Berlin ist eine internationale Stadt in der neben Deutsch viele verschiedene Sprachen wie Türkisch, Englisch oder auch Polnisch gesprochen werden. Das stellt auch die Verwaltung vor sprachliche Herausforderungen. Gleich zwei Projekte, AVD und SPELL, sollen die Verwaltung unterstützen. Ich habe mich beim Senat erkundigt, wie diese beiden Projekte zusammenarbeiten und wie die IKT-Steuerung Synergieeffekte zwischen Digitalisierungsprojekten garantiert (Drucksache 19/22438).

Die Senatsverwaltung für Soziales (SenASGIVA) testet demnach aktuell das Audio- und Videodolmetsch-Vorhaben (AVD). Im Rahmen eines Pilotprojekts werden 2024-2025 Audio- und Videodolmetschdienste in ausgewählten Berliner Verwaltungseinheiten eingeführt. Das Vorhaben startete im dritten Quartal 2024 und endet voraussichtlich im Dezember 2025.

Dazu nutzt die Berliner Feuerwehr die Plattform SPELL für Übersetzungen von Notrufen. Obwohl beide Projekte Übersetzungsdienste anbieten, gibt es keine Zusammenarbeit zwischen ihnen. Bereits in der Januarsitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Datenschutz gab ich der Feuerwehr, welche die Plattform SPELL vorstellte, einen Hinweis auf das AVD-Pilotprojekt. Heute steht die SenASGIVA immerhin in Kontakt mit anderen Behörden zur Pilotierung von AVD. Unklar ist die ist die Antwort des Senats bezüglich des Einsatzes des AVD-Dienstes bei der Polizei Berlin, zwar haben diese sich informiert über eine Teilnahme, aber planen keine Nachnutzung. Für die Plattform SPELL gibt es keine Pläne, diese bei anderen Behörden nachzunutzen. Unklar bleibt daher, wie das Ziel: „Doppelarbeiten und -strukturen vermeiden und Synergien für die Verwaltung und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger des Landes Berlin fruchtbar machen.“ erreicht werden soll.

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Senat verschleppt Digitalisierung der Verfahren zum Anwohnerparkausweis

Seit langen setze ich mich dafür ein, die Verfahren rund um die Anträge auf einen Anwohnerparkausweises medienbruchfrei und digital bearbeiten zu können. Zwar gibt es schon eine Weile einen Online-Antrag. Das Problem: Es braucht einen Upload der Zulassungsbescheinigung Teil I, welcher dann von einer Mitarbeiterin im Bezirksamt überprüft werden muss. Durch einen automatisierten Abruf der Daten beim dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beim Kraftfahrtbundesamt könnte dies zukünftig entfallen und der Prozess vollständig medienbruchfrei gestaltet werden.

Daher habe ich bereits im Sommer 2022 auf Initiative der Bezirke versucht, beim Senat eine verantwortliche Stelle zu finden und den Grund zu erfragen, warum die fehlende Schnittstelle zwischen Melderegister und KFZ-Register nicht digitalisierbar ist. Im Jahr 2024 war die verantwortliche Stelle gefunden und auch ein Grund benannt: “Für die Einrichtung der entsprechenden Schnittstelle zum automatisierter Abruf und Abgleich mit dem ZFZR benötigt das LABO die entsprechende gesetzliche Grundlage. Das sehen die bisherigen bundesrechtlichen Vorschriften (88 35 ff. StVG) nicht vor. Ohne die gesetzliche Grundlage kann das LABO das entsprechende Softwaremodul nicht weiterentwickeln.”

Das “Problem” wurde dann Ende 2024 gelöst: “Der Bundestag verabschiedete am 26. September 2024 das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz. Der entsprechende Artikel 70 dieses Gesetzes tritt dann am 15. April 2025 in Kraft.” Also nochmal nen halbes Jahr Vorlauf… und der Senat sagte damals: “Eine zeitnahe Etablierung eines medienbruchfreien digitalen Verwaltungsverfahrens für Bewohnerparkausweise wird angestrebt. Die zeitliche Perspektive hängt maßgeblich davon ab, wie schnell die etwaig erforderlichen Softwareanpassungen seitens des Herstellers realisiert werden können.” Soweit so gut.

Doch auf meine aktuelle Frage nach der Umsetzung muss der Senat sein Versagen eingestehen (Drucksache 19/22417). Zur Anpassung der Software- und Onlinelösung braucht es ein gesondertes Projekt, dessen Rahmenbedingungen beschlossen werden müssen. Es wurde also nach einem halben Jahr Rechtsklarheit noch nicht einmal begonnen! Und noch schlimmer: “Ein mehrjähriger Vorlauf bis zur Umsetzung ist nicht ausgeschlossen”.

So kann die Digitalisierung der Berliner Verwaltung nicht weiter gehen.

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Von Wien lernen: Duale Zustellung auch für Berlins Behördenpost?

Duale Zustellung ist eine Verwaltungspraxis österreichischer Behörden, Dokumente vorrangig an ein elektronisches Postfach des Empfängers zu übermitteln und nur nachrangig die klassische Briefpost zu benutzen. Der Empfänger erhält zuerst eine E-Mail mit einem Link zu seinem Dokument. Wenn der Empfänger dieses Dokument nicht innerhalb einer gewissen Zeit abholt, erhält er (sofern vom Versender gewünscht) die Sendung per Post. Kein wichtiges Dokument kann im SPAM-Ordner verloren gehen oder aus versehen im Mailpostfach übersehen. Ich habe mich mal beim Senat erkundigt, ob sowas in Berlin möglich ist (Drucksache 19/22256).

Eine dem Österreichischen Behördendienst vergleichbare duale Lösung erachtet der Senat aufgrund der zentral verwalteten Nutzerkonten nur auf Bundesebene für sinnvoll und beteiligt sich in diesem Sinne bei zukünftigen Weiterentwicklungen von „BundID“ und „Mein Unternehmenskonto (MUK)“. Mit den im IKT-Basisdienst „Nutzerkonten Berlin“ gebündelten, bundesweiten Angeboten „BundID“ und „MUK“ bietet die Berliner Verwaltung digitale Postfachlösungen an, über die die Zustellung von Nachrichten mit personenbezogenen Daten oder Bescheide der angebundenen Behörden ermöglicht wird. Die Entscheidung über den Zustellkanal trifft die jeweilige Behörde bei der Anbindung ihrer Fachverfahren an den IKT-Basisdienst.

Die „BundID“ und „Mein Unternehmenskonto (MUK)“ sind in Berlin bereits in den folgenden Verwaltungsleistungen eingebunden:

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Digitale Verwaltung – was kosten die Medienbrüche?

Medienbrüche sind teuer, denn sie kosten der Verwaltung Zeit, Personal und Nerven. Ich habe daher beim Senat nach dem 3 schlimmsten Medienbrüchen für jede Senatsverwaltung erkundigt. Ein Medienbruch entsteht überall dort, wo per Hand Informationen von einem Medium in ein ganz anderes übertragen werden müssen. Beispielsweise müssen gedruckte Anträge von Mitarbeiter*innen der Verwaltung für ein digitales Verfahren abgetippt werden. Die Antwort ist ehrlich und ausführlich (Drucksache 19/21972). Exemplarisch hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie generell erklärt, wo und wie häufig Medienbrüche entstehen:

Am meisten Mehrarbeit und Kosten verursachen analog (postalisch, schriftlich) eingehende Anträge, Anfragen und Informationen. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel elektronisch (PC- gestützt, Medienbruch Nummer eins). Insofern müssen Schriftstücke eingescannt oder abgetippt werden, Antworten können teilweise per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Häufig erfolgt ein weiterer Medienbruch nach der elektronischen Bearbeitung, weil Antworten wiederum schriftlich (postalisch, analog) erfolgen müssen (Medienbruch Nummer zwei).

Eine weitere Mehrarbeit und Kosten verursachender Medienbruch ist die Bearbeitung von Vorgängen in IT-gestützten Fachverfahren. Aufgrund fehlender rechtlicher und technischer Voraussetzun- gen (z. B. nicht vorhandene digitale Unterschriften, digitale Akte) müssen Ergebnisse des jeweiligen Bearbeitungsprozesses (z. B. Bescheide) ausgedruckt und damit nach einem erneuten Medienbruch (Medienbruch Nummer drei) übermittelt werden.

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Bits & Berlin – Newsletter – 04/2025

Liebe Leserinnen und Leser,

mit meinem Newsletter Bits & Berlin informiere ich regelmäßig über aktuelle Themen rund um die Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung in Berlin. Kurz vor den Osterferien gibt es diesmal wieder viele spannende Entwicklungen und Einblicke – unter anderem zu folgenden Themen:

  • Die Verwaltungsreform und die erste Lesung im Abgeordnetenhaus
  • Die föderale Umsetzung europäischen Digital- und Datenschutzrechts
  • Digitale Zwillinge in der Verwaltung
  • Die Forderung des Berliner Rechnungshofs nach Steuerung der Digitalisierung
  • Das digitale Sozialamt
  • Das 14-Tage-Ziel für einen Termin im Bürgeramt
  • Der Einsatz von KI in der Verwaltung

Ich wünsche Ihnen erholsame Ostertage – und viel Freude beim Lesen!

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Tschüss Bobbi – Berlins Chatbot ohne Nachfolge

Noch im letzten Jahr war das Team vom Berliner Chatbot Bobbi zu Besuch im Abgeordnetenhaus, jetzt teilt der Senat mit: Das Projekt wurde eingestellt. Wie immer beim Schwarz-Roten Senat ohne Nachfolge. Eine solche muss erst noch geprüft werden (Drucksache 19/21704).

Wer nach dem Chatbot Bobbi auf Berlin.de sucht, findet nur noch einen Abschiedstext der Redaktion. Der Text spricht über das Forschungsprojekt, das von 2017 bis Ende 2024 lief und bedankt sich bei den Nutzenden der Website. Außerdem wird eine KI-Lösung in Aussicht gestellt – ohne einen Zeitplan zu nennen.

Aus der schriftlichen Anfrage geht hervor (Drucksache 19/21704), dass ein neuer Chatbot mittels Large Language Models (LLM), ähnlich wie ChatGPT oder Claude, angestrebt wird.

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Push-Governments: Arbeitet die Berliner Verwaltung bald ohne Antrag?

Die Idee des „Push-Governments“ klingt utopisch. Kann eine moderne, proaktive Verwaltung aktiv auf Bürger*innen zugehen und jeweiligen Leistungen automatisiert gewähren? Ein Beispiel wäre die Erneuerung des Personalausweises. Statt darauf zu warten, dass Bürger*innen aktiv einen Termin für einen neuen Personalausweis suchen, würden am Anfang des Jahres alle Berliner*innen deren Ausweis abläuft, darüber informiert werden. Ein anderes bekanntes Beispiel ist das automatische Erneuern der Anwohnerparkvignette.

Ich habe dazu mal beim Berliner Senat nachgefragt (Drucksache 19/21865). Die Antwort macht klar: In Sache Digitalisierung und moderner Verwaltung haben SPD und CDU keinerlei Ambitionen. Zwar heißt es: “Grundsätzlich begrüßt der Senat einen solchen Ansatz, wenn er technisch und organisatorisch praktikabel und rechtlich möglich ist”. Gleichzeitig heißt es: “Derzeit hat der Senat keine konkreten Dienstleistungen identifiziert, die sich anbieten, um einen Push-Government Ansatz im Zuge der weiteren Digitalisierung in den Jahren 2025 oder 2026 umzusetzen.”

Damit ist eigentlich alles zu den Berliner Ambitionen gesagt. Dabei ist der Hinweis auf einen auslaufenden Ausweis sicher auch in Berlin keine Unmöglichkeit. Es wird Zeit, dass Digitalisierung der Berliner Verwaltung auch im Senat mehr Aufmerksamkeit bekommt. Immerhin ein paar Überlegungen zu den technischen Voraussetzung teilt der Senat: die Registermodernisierung und das Once-Only-Prinzip, also das Wiederverwenden von Daten, die bereits an anderer Stelle von Bürger*innen bereit gestellt wurden. Die technische Grundlage – das Nationale Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – hat mit dem NOOTS-Staatsvertrag eine infrastrukturelle und rechtliche Grundlage zwischen Bund und Ländern erhalten.

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D21 Digital-Index 2024/25: Keine Bevölkerungsgruppe erreicht den Zielwert

Der neue Digital-Index der Initiative D21 zeigt weiter Handlungsbedarf für mehr digitalen Digitalkompetenz in Deutschland. Es droht ein „Digital Skills Gap“. Denn Deutschland verpasst das Ziel der EU, bis 2025 eine Basiskompetenz von 70 Prozent zu erreichen. Stattdessen liegen wir seit zwei Jahren bei knapp 49 Prozent. Auch für Berlin bedeutet dies: mehr in die Förderung der digitalen Basiskompetenz investieren!

Die Initiative D21 ist ein gemeinnütziges Netzwerk für die digitale Gesellschaft, bestehend aus Vertretern aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Ihr Flaggschiff-Projekt, der jährlich erscheinende Digital-Index, liefert ein Bild des Digitalisierungsstands in Deutschland. Die Studie misst den digitalen Reifegrad der Bevölkerung anhand verschiedener Dimensionen wie digitale Kompetenzen, Zugang, Nutzungsverhalten und Offenheit gegenüber neuen Technologien. Der Digital-Index ist damit ein Gradmesser der digitalen Transformation in Deutschland. Bereits im vergangenen Jahr zeigte sich, dass die fünf digitalen Basiskompetenzen deutschlandweit ein Problem sind.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat zuletzt den Vorschlag: „Berliner Digitaltag 2025 – einfach mal machen!“ auf die Tagesordnung gesetzt (Drucksache (19/2091). Ziel ist die digitale Teilhabe für alle Menschen verbessern und Chancen der Digitalisierung greifbar zu machen.

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Berlin bleibt abhängig: nur jede 18 Vergabe ist Open-Source-Software

In den Sonntagsreden spricht der Senat und die Koalition immer wieder von digitaler Souveränität für die Berliner Verwaltung. Im letzten Jahr gab es sogar einen ersten Berliner Open Source Tag von Senatskanzlei und IHK Berlin. Doch in der Verwaltungspraxis bleibt davon nicht viel übrig. 23 Vergaben von Open-Source-Software stehen 413 Vergaben von proprietärer Software gegenüber. Das bedeutet, nur jede 18 Vergabe geht an eine Open-Source-Software! Der Senat stärkt damit die Abhängigkeit von teuren Lizenzmodellen, statt auf nachhaltige Open-Source-Modelle zu setzen (Drucksache 19/21578).

Warum ist das so? Der Senat sagt selbst: es gibt keine einheitlichen und verbindlichen Kriterien, um Open-Source-Lösungen zu vergeben. Es gibt auch keine landesweite Analyse, warum nicht mehr Open-Source-Lösungen den Zuschlag bei der Vergabe bekommen. Das ist zu wenig. Der Senat muss endlich den Sonntagsreden auch Taten folgen lassen und nachsteuern. Berlin braucht klare Vergabekriterien und Verfahren die Open-Source-Lösungen eine Chance geben.

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