Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Verwaltung

Abgeordnetenhaus Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Verwaltung 

Lässt der Senat Pflegebedürftige im Regen stehen?

Wie gut funktioniert Berlin? Meine Kollegin Silke Gebel hat sich zum Thema Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII beim Senat erkundigt (Drucksache 19/20177). Um das Funktionieren bewerten zu können haben wir bspw. gefragt: “Wie viele Anträge auf Hilfen zur Pflege nach SGB XII wurden in den einzelnen Berliner Bezirken jeweils im Jahr 2023 und 2024 gestellt?” Die Antwort “Eine vollständige statistische Erfassung der Bearbeitungszeiten liegt in den Bezirken nicht flächendeckend vor.” lässt die Frage offen, wie die öffentliche Verwaltung eigentlich ihren Job macht. Ohne eine Übersicht ist ja eine Steuerung gar nicht möglich. Hintergrund der Fragen, waren Berichte, dass Anträge teilweise über 12 Monate nicht entschieden werden. Leider konnten aber auch die Fragen nach “Anträgen die zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage älter als 3 Monate und noch nicht beschieden wurden” nicht beantwortet werden.

Immerhin hält der Senat eine schnelle Bearbeitung von Anträgen auf Hilfe zur Pflege zur Sicherstellung der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen für sehr wichtig und räumt diesem hohe Priorität ein, und hat dazu unterschiedliche Maßnahmen ergriffen (siehe u.a. Abgeordnetenhausbeschluss vom 04.07.2024 (Drs. Nr. 19/1520 und 19/1777).

Aus der Antwort geht auch hervor, dass der Landespflegeausschuss Berlin (LPA) in seiner 69. Sitzung beschlossen hat, ein Fachgespräch zum Thema „Bewilligungsverfahren und Kostenübernahme in der Hilfe zur Pflege (HzP) durch die Bezirksämter“ durchzuführen (Beschluss 10/2023). Innerhalb der zwei durchgeführten Fachgespräche des LPA, bei denen alle Beteiligten im Prozess der HzP (Leistungserbringer, Pflegebedürftige, Bezirke, Land Berlin) vertreten waren, wurden inhaltliche Themenschwerpunkte identifiziert. Ziel ist es, eine Optimierung der Prozesse innerhalb der HzP sicherzustellen unter der Beteiligung aller Akteure. Die innerhalb der Fachgespräche des LPA vereinbarten, operativen Lösungsstrategien sollen im November durch den LPA beschlossen und in den Bezirken umgesetzt werden.

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Abgeordnetenhaus Berlin Bits & Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Bits & Berlin – Newsletter – 09/2024

In meinem Newsletter “Bits & Berlin” möchte ich wie gewohnt über aktuelle Themen aus meiner Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung informieren. Themen nach der Sommerpause sind: ein Sachstand zur eAkte, TOP 100 Dienstleistungen der Verwaltung, die Zuständigkeit für die Marktüberwachung von KI, die anstehende Windows 11 Umstellung sowie unsere Bürgerämter mit Neuigkeiten zum “14-Tage-Ziel” und Einsatzkonzepten der Bürgeramtskoffer.

Zu Beginn ein aktueller Sachstand zum Thema Verwaltungsmodernisierung. Die Senatskanzlei hat am 11. September 2024 eine Diskussionsgrundlage zum neuen Berliner Landesorganisationsgesetz veröffentlicht (dieses soll das bisherige “Allgemeine Zuständigkeitsgesetz” ersetzen).

Das vorliegende Eckpunktepapier bietet, wie kaum eine Initiative zuvor, die Chance, Berlin zu einer funktionierenden Stadt zu machen. Der bisherige breit und inklusiv angelegte Prozess, bei dem insbesondere Expert*innen aus der Verwaltung und Zivilgesellschaft, aber auch die Fraktionen im Abgeordnetenhaus beteiligt wurden, hat sich dafür sehr gut bewährt. Deshalb sollten sich nun alle Akteur*innen weiterhin konstruktiv am verabredeten Verfahren beteiligen und nicht auf kurzfristige parteipolitische Machtvorteile schielen.

Bereits am 9. September 2024 lud das Berlin-Forum zum Thema „Zukunft Verwaltung“ ein. Für den Senat war die Staatssekretärin Martina Klement anwesend. Sie hatte die Eckpunkte für das neue Landesorganisationgesetz mitgebracht und diese ausführlich vorgestellt. Das Forum wurde aufgezeichnet und kann auf YouTube nachgehört werden.

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Abgeordnetenhaus Berlin Nachhaltigkeit - lokale Agenda 21 Netzpolitik & Digitalisierung Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Verwaltung 

Kein Fortschritt bei der Refinanzierung der Hauptstadtzulage

Die Hängepartie um die Refinanzierung der Hauptstadtzulage geht weiter. Eine aktuelle Anfrage bleibt ohne neue Erkenntnis. Stattdessen zieht sich der Senat auf die Vertraulichkeit der Gespräche zurück. “Die Redaktionsverhandlungen sind nicht öffentlich. Die Vertraulichkeit ermöglicht einen offenen Austausch zwischen der Arbeitgeberseite und den beteiligten Gewerkschaften. Nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen werden die Tarifverträge veröffentlicht.” (Drucksache 19/20179)

Bündnis 90/Die Grünen fordern den Senat auf in der Sache schnell Klarheit zu schaffen und sich zum Prinzip “Gute Arbeit im öffentlichen Auftrag” zu bekennen. Ziel war und ist dabei unter anderem, dass Mitarbeiter*innen von freien Trägern die durch Zuwendungen (bspw. Sozialberatung oder Stadtteilzentren) oder Entgelte (bspw. Kitas oder Hilfen zur Erziehung) nach dem Tarif für den öffentlichen Dienst bezahlt werden (können). Im Dezember / Januar hatte der Senat in einer schriftliche Anfrage bestätigt: die Haupstadtzulage für freie Träger ist möglich.

Doch das Versprechen diese zu refinanzieren wurde dann vom Senat gebrochen und auf die noch laufenden Redaktionsverhandlungen verwiesen. Darin sollen die Eckpunkte der Tarifeinigung rechtssicher formuliert werden. An den Redaktionsverhandlungen zur Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 9. Dezember 2023 nimmt die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für die Arbeitgeberseite teil.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Termin im Bürgeramt: 14-Tage-Ziel umsetzen

Die Bürgerämter sind das Aushängeschild unserer Verwaltung. Mit dem Ziel, dass die Berliner*innen innerhalb von 14-Tagen einen Termin in den Bürgerämtern erhalten, gibt es ein Jahren ein Qualitätsziel für die Berliner Verwaltung. Leider wird dieses “einfache” Ziel seit Jahren verfehlt. Mit dem jährlichen Bericht über den Stand der Umsetzung des Leitprojektes „Leistungsfähiges Bürgeramt“ zeigt der Senat den aktuellen Stand der Bemühungen (Bericht 0082 B).

Klar ist: statt das Ziel in Frage zu stellen, wie es der Regierende in einer Pressekonferenz tat, müssen die nötigen Maßnahmen ergriffen werden das 14-Tage-Ziel endlich zu erreichen. Ob neuer Personalausweis oder Ummeldung, der Anspruch ist: ein Termin innerhalb von 14 Tagen.

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„Zukunftsfähige Ordnungsämter“ – was wird auch umgesetzt?

Die Berliner Ordnungsämter sind neben den Bürgerämtern die Organisationseinheit mit vielen Antragstellenden (Privatpersonen und Unternehmen). Die Aufgaben der Ordnungsämter sind sehr heterogen, deshalb ist eine fachbereichsübergreifende Fachsteuerung, Organisations- und Personalentwicklung erschwert. Gleichzeitig haben sich die Aufgaben in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet, ohne dass entsprechende Organisationsbetrachtungen und Personalbemessungen durchgeführt wurden. Daher hat sich er Senat im Jahr 2019 mit dem Projekt Zukunftsfähige Ordnungsämter (PDF) auf den Weg gemacht.

Das Projekt “Zukunftsfähige Ordnungsämter” umfasst demnach 8 Arbeitspakete (Bericht 0235). Mit dem aktuellen Bericht werden die beschlossenen Handlungsempfehlungen vorgestellt (Bericht 0235 B). Die Arbeitspakete 2 und 7, wurden bereits im Juli veröffentlicht. Ein finaler Abschlussbericht soll zum 4. Quartal 2024 fertig sein.

Im nächsten Schritt muss der Senat zeigen, dass er die Handlungsempfehlungen ernst nimmt und die Umsetzung angeht. Die Ordnungsämter brauchen klare Aufgabenzuweisung mit den dafür benötigten Ressourcen, erst dann lassen sich alle anderen Handlungsempfehlungen wie ein 24/7-Dienst in den Ordnungsämtern umsetzen. So steht im Bericht sehr deutlich: “Bei zukünftigen Aufgabenzuweisungen ist das Konnexitätsprinzip strikt zu beachten. Im Falle der Nichtbeachtung des Konnexitätsprinzips werden die Ordnungsämter die ihnen neu zugewiesenen Aufgaben nur im Umfang der vorhandenen freien Kapazitäten wahrnehmen können.” Wir werden die Umsetzung und auch das Zusammenspiel mit der laufenden Verwaltungsmodernisierung im Block behalten.

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Mobiles Bürgeramt – Einsatzkonzept der “Bürgeramtskoffer”

Mit dem mobilen Bürgeramtskoffer können Pass- und Personalausweisbehörden ihre Bürgerdienste standortunabhängig anbieten. Durch die Schaffung eines vollwertigen Arbeitsplatzes kann flexibel auf die jeweiligen Bedarfe der Bezirke und Antragstellerinnen sowie Antragsteller reagiert werden. Bisher wurden berlinweit neun Bürgeramtskoffer beschafft, welche aufgrund des technischen Rückstands nur noch geringfügig eingesetzt werden. Nun hat die Bundesdruckerei eine neue Version 2.2 des Bürgeramtskoffers entwickelt. In diesem Jahr sollen davon insgesamt 14 Bürgeramtskoffer (Mobile Bürgerämter; siehe auch Rote Nummer 0123 A) 2024 gekauft und an die Bezirke verteilt werden.

Ende August hat der Senat nun auch das Einsatzkonzept der Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Mitte vorgelegt (Bericht 0266).

Mobile Bürgeramtskoffer können überall dort eingesetzt werden, wo entsprechender Bedarf gesehen wird – beispielsweise, weil der Bedarf an Bürgeramtsdienstleistungen nicht ausreichend gedeckt werden kann oder die Bevölkerung auf Hindernisse bei der Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen stößt. Ziel des Einsatzes der Bürgeramtskoffer ist die Erhöhung der Bürgernähe und Entlastung der Berliner Bürgerämter mit einer effizienten Nutzung von Ressourcen.

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Projektmanagementplattform und Low-Code in Berlin

Der Berliner Senat arbeitet an der Einführung eines IKT-Basisdienstes für Low-Code Plattformen. Low-Code-Plattformen erlauben es, Geschäftsprozesse zu automatisieren und Workflows zu definieren. Dazu gehören das Einreichen von Formularen, Genehmigungsprozesse oder das Verteilen von Informationen an verschiedene Stellen innerhalb der Verwaltung. Eine Low-Code-Plattform bietet eine einfache visuelle Entwicklungsumgebung, in der Anwendungen per Drag-and-drop erstellt werden können.

Der IKT-Basisdienst Low-Code soll besonders bei der Ablösung von Kleinstverfahren unterstützen. Dies geht aus einer Antwort auf meine Anfrage im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz hervor. Low-Code kommt aber schon heute beispielsweise für die Projektmanagementplattform  (ProMaP) zum Einsatz. ProMaP ist mit der Low-Code Lösung Intrexx entwickelt worden. Diese soll in Zukunft vom ITDZ betrieben werden. Ein Datum für die Übernahme ist nicht bekannt. ProMaP basiert dazu auf dem neuen Projektmanagementhandbuch des Landes Berlin und soll allen Angestellten des Landes Berlin zur Verfügung stehen.

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TOP 100 Dienstleistungen – Anteil der Online-Nutzungen unbekannt

In Sachen Verwaltungsmodernisierung steht meist der Termin im Bürgeramt im Fokus der öffentlichen Debatte in Berlin. Der Regierende Bürgermeister und sein Senat scheint aber bisher genau so erfolglos wie frühere Regierung das 14-Tage-Ziel zu erreichen. Damit ist gemeint, das jede Berliner*in wenn gewünscht einen Termin im Bürgeramt bekommt – und zwar innerhalb der nächsten 14 Tage. Zu einem solchen Serviceversprechen haben sich die verschiedenen Regierungen in Berlin immer wieder bekannt.

Spannend sind dabei insbesondere die meistgenutzten Dienstleistungen. Hierzu gibt es eine TOP 100-Liste. Ich habe diese aktuell mal abgefragt und dabei den Digitalisierungsstand gleich mit (Drucksache 19/19664; zum Vergleich Zahlen von 2019). Denn ein Online-Angebot und die medienbruchfreie Bearbeitung muss das Ziel sein. Dann braucht es für die meisten Menschen gar keinen Termin im Bürgeramt. Es reicht ein wenig Zeit auf der Couch oder am Schreibtisch zu Hause.

Doch die Antworten zeigen den Handlungsbedarf. Für eine erfolgreiche Digitalisierung der Berliner Verwaltung ist es nötig, dass sich der Senat endlich einen Überblick über Herausforderung verschafft. Die warmen Worte von Zentralisierung und Steuerung aus dem Roten Rathaus scheinen bisher noch nicht in der Realität angekommen zu sein. Dabei gibt es spätestens seit 2021 eine klare gesetzliche Regelung und auch Verantwortung bei der Senatskanzlei für eine Steuerung der Digitalisierung der Fachverfahren. Die vom Senat geplante Kampagne zur Werbung für die Onlinedienstleistungen, erfordert wohl mindestens eine eigene grobe Kenntnis des Senats!

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Integrierte Armuts- und Sozialberichterstattung sowie ein Dach „Soziales Berlin“

Zu Armut und zur sozialen Lage der Berliner Bevölkerung bzw. zu einzelnen sozialen Gruppen existieren im Land Berlin eine Vielzahl an z. T. sehr unterschiedlichen und untereinander nicht vollständig kompatiblen Berichterstattungsformaten. Die Folgen dieser fragmentierten Berichtslandschaft sind eine erschwerte Kommensurabilität der bestehenden Berichtsformate, das Vorliegen z. T. widersprüchlicher Ergebnisse sowie ein uneinheitlicher Blick auf Armut und soziale Lage im Land Berlin.

Seit Jahren steht daher eine integrierte Armuts- und Sozialberichterstattung (IASB) auf meiner politischen Agenda. Doch richtig voran gekommen ist das Ganze nicht. Ende 2023 hat die Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung hat eine neue digitale Lösung zur Visualisierung von Sozialdaten vorgestellt (zum Dashboard des Sozial-Informations-System (SIS)). Und im Februar hat der Senat nun das Geld für eine externe wissenschaftliche Begleitung bekommen (Rote Nummer 1490).

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