Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Verwaltung

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Automatisierte Entscheidungssysteme in der Berliner Verwaltung

Wir hatten den Senat gebeten, über die Ergebnisse der von SenASGIVA beauftragten Expertise zur Anwendung von automatisierten Entscheidungssystemen (ADM) zu berichten. Dieser Bericht liegt nun vor (Rote Nr. 1021 A). Die Expertise hatte dabei zwei zentrale Ziele:

  • sie ist ein Beitrag dazu, die Rechts- und Handlungssicherheit für Verwaltungen bei der Entwicklung und Anwendung von ADM-Systemen zu erhöhen
  • die Ergebnisse stellen die Basis für die Entwicklung von Grundsätzen dar, so dass die im Land Berlin in Auftrag gegebenen und eingesetzten ADM-Systeme by design diversitygerecht und diskriminierungssensibel sind und entsprechende Beschwerdewege und Korrekturen des ADM-Systems präventiv implementiert werden können

Die Expertise verweist auf das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) und das damit verbunden Leitprinzip, Diskriminierung zu verhindern und zu beseitigen – dies gilt auch für ADM- und KI-Systeme. Besonders im Fall von lernenden Systemen besteht laut der Expertise die Gefahr für Proxy-Diskriminierung, etwa Wohnort stellvertretend für sozialen Status. Überhaupt empfiehlt die Rechtsexpertise derzeit, „regelbasierte ADM-Systeme und KI-Systeme vorzuziehen, die keine personenbezogenen Daten verarbeiten.“ Die Begründung: es gibt aktuell keine Ermächtigung, die DSGVO und das Berliner Datenschutzgesetz lässt dies nur in Grenzen zu. Außerdem wiederholt die Expertise, was der Ethikrat in seiner Stellungnahme zu Künstlicher Intelligenz bereits genannt hat: transparente Dokumentation und Schulung von Mitarbeitern. Meine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat deswegen ein KI-Transparenzregister gefordert – dieser wurde von den Koalitionsparteien im Ausschuss Digitalisierung und Datenschutz allerdings abgelehnt.

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Spardruck auch bei Gesamtstädtischen Zielvereinbarungen – Entwicklung der Bibliotheken gefährdet

Der Berliner Senat spart bei Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung stand in den Zeitungen. Ich habe dazu mal nachgefragt, was das für laufenden und geplante gesamtstädtischen Zielvereinbarungen heißt (Bericht 0281). Gesamtstädtische Zielvereinbarungen nach § 6a AZG haben sich in der Berliner Verwaltung zu einem anerkannten kooperativen Steuerungsinstrument entwickelt. Sie dienen der verbindlichen Festlegung von Qualitätszielen sowie Indikatoren, mit denen die Zielerreichung gemessen werden kann. Gerade vor dem Hintergrund geringerer Ressourcen dürfte die Bedeutung gesamtstädtischer Zielvereinbarungen weiter steigen, um gesamtstädtische Prioritäten gezielt bestimmen zu können. Aus der Antwort geht hervor, dass im Zuge der Haushaltskonsolidierung in 2025 in den Einzelplänen 03, 07 und 08 Mittelkürzungen im entsprechenden Haushaltstitel geplant sind.

Mit der gesamtstädtischen Zielvereinbarung „Öffentliche Bibliotheken – Bibliotheken als Dritte Orte stadtweit stärken“ werden sowohl qualitative als auch quantitative Leistungsausweitungen angestrebt, deren Umsetzung mit Gesamtkosten in Höhe von 8.526 TEuro (insb. im Personalbereich) kalkuliert wurden und deren Finanzierung anteilig aus verschiedenen Quellen erfolgt. Für das Jahr 2025 ist im Zuge der Haushaltskonsolidierung eine Mittelkürzung um 1.120 TEuro im Titel 97114 des Einzelplans 08 vorgesehen. Die in diesem Titel etatisierten Mittel waren vollumfänglich zur anteiligen Finanzierung personeller Mehrbedarfe zur Umsetzung der Zielvereinbarung „Öffentliche Bibliotheken“ in den Bezirken vorgesehen. Zum aktuellen Zeitpunkt werden die Auswirkungen dieser Mittelkürzung auf die bezirklichen Stellenbesetzungen und die Umsetzung der gesamtstädtischen Zielvereinbarung „Öffentliche Bibliotheken – Bibliotheken als Dritte Orte Stadtweit stärken“ auf Arbeitsebene eruiert.

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KI-Transparenzregister: kein Einsatz von der Intelligent Zoning Engine (IZE) in Berlin

Wir setzen und für ein Transparenzregister für Künstliche Intelligenz (KI) für Berlin ein. Ein Ziel ist das Vertrauen in die Digitalisierung zu stärken. Solch ein Transparenzregister für KI ist auch nicht schwer umzusetzen. Die letzten beiden Beispiele für Einträge im Transparenzregister sind Steuerfestsetzung mittels Risikomanagementsystem (RMS) und Watson zur Missbrauchs- und Betrugserkennung im Beihilfeumfeld. Alle Einträge wurden nach dem Algorithmic Transparency Standard von Eurocities nachgebaut. Zuletzt habe ich mich nach dem Einsatz von Intelligent Zoning Engine (IZE) erkundigt (Drucksache 19/20710).

Im November 2023 gab der Senat an, sogenanntes Intelligent Zoning Engine (IZE) zum Zweck von „Optimierter Zuschnitt von Grundschuleinzugsgebieten“ einzusetzen. Meine Anfrage ergab jedoch, dass weder die Schulämter noch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie IZE einsetzen. Woher die Angabe stammt, dass IZE eingesetzt werden.

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Wohnberechtigungsschein (WBS) – geht das auch einfacher?

Die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) dauert in Berlin immer noch zu lange. Laut einer aktuellen Anfrage von Katrin Schmidberger und mir blieben von den etwa 60.000 Anträgen in diesem Jahr über 200 Anträge mehr als ein halbes Jahr liegen (Drucksache 19/20843). Durchschnittlich dauert die Bearbeitung aktuell ca. 7 Wochen. Auch das ist für die Betroffenen unnötig lang!

Ein Fortschritt ist, dass der WBS seit 30. September 2024 auch online beantragt werden kann. Das Online-Verfahren führt die Benutzerinnen und Benutzer “anwenderfreundlich und schrittweise” durch den Antrag. Hierbei werden die notwendigen Angaben klar abgefragt. Es trifft jedoch zu, dass in vielen Fällen dem Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zusätzliche Unterlagen beigefügt werden müssen.

Darüber hinaus prüft der Senat, ob es künftig erforderlich bleibt, dass Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des WBS-Antragsverfahrens eine Meldebescheinigung einreichen müssen, oder ob ein verwaltungsinterner Abgleich der Meldedaten ausreichend sein könnte. Ziel dieser Prüfung ist es, den Antragsprozess für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu erleichtern. Ich werde dran bleiben!

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Zuständigkeit für ALLRIS weiter unklar

Die Berliner Bezirksverordnetenversammlungen nutzen das sogenannte ALLRIS (Ratsinformationssystem von CC e-gov GmbH). ALLRIS umfasst derzeit die folgenden Module: ALLRIS-Sitzungsdienst als Basiskomponente und ALLRIS-Sitzungsgeld (SG), ALLRIS-Bürgerinfo-BI (Zugang für die Öffentlichkeit), ALLRIS-Amtsinfo-AI (Zugang für Bezirksamtsmitarbeiter*innen) und ALLRIS-Ratsinfo-RI (Zugang für die Kommunalpolitiker*innen).

ALLRIS ist damit die zentrale Software für die Bezirksverordnetenversammlungen in den zwölf Bezirken Berlin. Hier zum Beispiel die Übersicht der Drucksachen in Marzahn-Hellersdorf). Wesentliche Herausforderung ist aktuell ein anstehendes Upgrade des Allrissystems auf die Version 4.0. Das Problem: die Verfahrensverantwortung (Zuständigkeit) für ALLRIS ist unklar.

Eine Taskforce aus Vertreter*innen der Senatskanzlei, der Senatsverwaltung für Inneres, der Bezirke und des ITDZ soll nun immerhin das Update-Problem gemeinsam lösen, ohne das wirklich jemand die Verantwortung übernimmt.

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Bekommt die Berliner Verwaltung bald einen Audio-Videodolmetscher?

Die Berliner Verwaltung versucht sich seit einiger Zeit an der Erprobung eines Online- und Offline-Übersetzungsdienstes. Auf Basis der geschlossenen Kooperationen, der Eigenbeteiligung des LAF und mit den Erkenntnissen und Empfehlungen der wissenschaftlichen Begleitung startete die SenASGIVA im zweiten Quartal 2024 die Umsetzung des Pilotprojekts. Mitarbeitenden der angemeldeten Ämter, Fachbereiche und Einrichtungen der Kooperationspartner werden ab der Implementierung des Dienstes telefonisch- oder videogestützte Sprachmittlung ad hoc oder terminiert abrufen, um Beratungen und Termine mit Kundinnen und Kunden ohne ausreichende Deutschkenntnisse besser bewältigen zu können (Rote Nummer 0918 C).

Die für die Jahre 2024 und 2025 vorgesehene Pilotierung sowie die weitere Klärung von Grundsatzfragen setzen die Beauftragung von AVD-Dienstleistungen voraus. Ausgewählt wurde für beide Lose der Anbieter SAVD Videodolmetschen GmbH. Nach erfolgreicher Auftragserteilung und der darauffolgenden Implementierung und Erprobung der Dienste in den ersten Ämtern, Fachbereichen und Einrichtungen soll ab Januar 2025 im Rahmen des Loses I ein Ausrollen der Dienste an alle von den Kooperationspartner*innen gemeldeten Stellen erfolgen. Vorerst stehen im Fokus die Bezirksämter Treptow-Köpenick und Steglitz-Zehlendorf, anschließend auch die videogestützte Sprachmittlung für das Willkommenszentrum und das LAF. Die flankierende wissenschaftliche Begleitung (nach erfolgreicher Auftragserteilung) wird im besten Fall bereits Ende 2024 und im Laufe 2025 verschiedene Zwischenberichte zur Verfügung stellen.

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Bits & Berlin – Newsletter – 11/2024

In meinem Newsletter “Bits & Berlin” möchte ich wie gewohnt über aktuelle Themen aus meiner Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung informieren.

Themen in dieser Ausgabe sind der Datenschutzbericht für das Jahr 2023, fehlende KI-Governance und Transparenz beim Einsatz von KI, die Berliner Cloudstrategie, die (fehlende) IT-Bestands- und Planungsübersicht, Low-Code, ALLRIS und das ITDZ.

Dazu der Hinweis auf das nächste Lunch & Learn: AI.

Viel Spaß beim Lesen.

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Mehr Transparenz durch Digitalisierung von Haushaltsberatungen im Parlament?

Haushaltsberatungen sind ein erheblicher Aufwand für Verwaltung und Parlament. Besonders das ständige Wechseln zwischen digitalen Daten, meist PDF-Dateien, und gedruckten Unterlagen führt zu Zeit- und Effizienzverlust. Auch eine maschinelle Analyse wird so erschwert. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat daher den Senat beauftragt, ein Konzept zur Bereitstellung einer Softwarelösung zur Durchführung der Haushaltsberatungen im Abgeordnetenhaus vorzulegen. Dieses liegt mit der Roten Nr. 1965 nun vor. Es sieht eine Entwicklung bis 2027 vor, wenn im Haushalt 2026/27 die entsprechenden Gelder zur Entwicklung zur Verfügung stehen.

Kriterien an die Software sind: “eine Schnittstelle zur Senatsverwaltung für Finanzen, die Freiwilligkeit der Nutzung durch die Fraktionen, der Datenschutz sowie die Gewährleistung der Vertraulichkeit durch adäquates Rollenmanagement.“ Im Bericht werden detaillierte Anforderungen an die Software beschrieben (S. 22).

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Kein Einsatz von Passkeys in der Verwaltung

Passwörter sind häufig umständlich zu merken. Eine einfache und sichere neue Methode ist das Passkeys-Verfahren, welches auch vom BSI empfohlen wird. Bei Passkeys werden zwei Schlüssel erzeugt, einer wird bei dem Anbieter des Services gespeichert, der andere liegt bei Euch. Statt des alten Loginverfahrens wird einfach auf den Schlüssel zugegriffen. Somit entfällt die Suche nach Login-Namen und Passwort.

Ob auch das Land Berlin bereits heute oder in Zukunft auf Passkeys setzt, habe ich den Senat gefragt (Drucksache 19/20586). Demnach teilt der Senat die Auffassung des BSI hinsichtlich der Empfehlung zum passwortlosen Anmeldeverfahren mittels Passkeys. Was die Verwendung innerhalb der Verwaltung angeht, wird aber lediglich auf den Standard des BSI IT-Grundschutzes verwiesen. Angesichts der Bedrohungslage der Berliner Verwaltungs-IT ist es auch kritisch zu sehen, dass die IKT-Steuerung keine Übersicht über die genutzten Loginverfahren in der Berliner Verwaltung hat. Bekannt ist immerhin, dass im ITDZ TOTPs (Time based One Time Passwords) genutzt werden. Es gibt demnach auch keine Pläne zentral neue und sichere Authentisierungsverfahren zu etablieren. Ein mal mehr zeigen die die Vorteile, der von uns geforderten Bündelung der IT-Vergabe bei der IKT-Steuerung.

Für alle, die sichere Login-Verfahen nutzen wollen, erklärt das BSI auf seiner Website, was Passkeys sind. Sie sind auch Thema im aktuellen Podcast des BSI.

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