Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Verwaltung

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Kein Einsatz von Passkeys in der Verwaltung

Passwörter sind häufig umständlich zu merken. Eine einfache und sichere neue Methode ist das Passkeys-Verfahren, welches auch vom BSI empfohlen wird. Bei Passkeys werden zwei Schlüssel erzeugt, einer wird bei dem Anbieter des Services gespeichert, der andere liegt bei Euch. Statt des alten Loginverfahrens wird einfach auf den Schlüssel zugegriffen. Somit entfällt die Suche nach Login-Namen und Passwort.

Ob auch das Land Berlin bereits heute oder in Zukunft auf Passkeys setzt, habe ich den Senat gefragt (Drucksache 19/20586). Demnach teilt der Senat die Auffassung des BSI hinsichtlich der Empfehlung zum passwortlosen Anmeldeverfahren mittels Passkeys. Was die Verwendung innerhalb der Verwaltung angeht, wird aber lediglich auf den Standard des BSI IT-Grundschutzes verwiesen. Angesichts der Bedrohungslage der Berliner Verwaltungs-IT ist es auch kritisch zu sehen, dass die IKT-Steuerung keine Übersicht über die genutzten Loginverfahren in der Berliner Verwaltung hat. Bekannt ist immerhin, dass im ITDZ TOTPs (Time based One Time Passwords) genutzt werden. Es gibt demnach auch keine Pläne zentral neue und sichere Authentisierungsverfahren zu etablieren. Ein mal mehr zeigen die die Vorteile, der von uns geforderten Bündelung der IT-Vergabe bei der IKT-Steuerung.

Für alle, die sichere Login-Verfahen nutzen wollen, erklärt das BSI auf seiner Website, was Passkeys sind. Sie sind auch Thema im aktuellen Podcast des BSI.

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Antrag auf Anwohnerparkausweis bald medienbruchfrei möglich

Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz macht’s möglich: der Antrag auf einen Anwohnerparkausweis kann vollständig digital und medienbruchfrei werden (Drucksache 19/20555).

In großen Teilen der Innenstadt gibt es eine Parkraumbewirtschaftung und damit die Möglichkeit oder sogar Notwendigkeit für Anwohner*innen einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Ein Bewohnerparkausweis ist maximal zwei Jahre gültig. Schon eine Weile gibt es einen Online-Antrag. Das Problem: nach dem digitalen Antrag geht die Bearbeitung auf Papier weiter.

Im Juni 2023 hatte ich mich beim Senat erkundigt, was gegen eine medienbruchfreie Digitalisierung des Anwohnerparkausweises spricht. Das Ergebnis: ein Bundesgesetz sorgt dafür, dass der Antrag online gestellt werden kann, aber analog bearbeitet werden muss. Dies hat nun ein Ende.

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Berlin im eGovernment Monitor 2024

Seit 2021 veröffentlicht die Initiative D21 jährlich den eGovernment MONITOR. Er zeigt, ob die digitale Transformation der Verwaltung bei den Bürger*innen in Deutschland, Österreich und der Schweiz ankommt und Erfolge erzielt. Der diesjährige MONITOR verdeutlicht: einfache und schnell nutzbare digitale Angebote steigern das Vertrauen in den Staat und in Berlin steigert sich die Nutzung der Online-Angebote.

Der eGovernment MONITOR 2024 zeigt klar den Arbeitsauftrag der Bürger*innen an den Staat: Beinahe jede*r Zweite würde dem Staat mehr vertrauen, wenn man dessen Leistungen einfach und schnell digital nutzen könnte. Zentrale Botschaften sind:

  • Leistungsfähigkeit des Staates: Für 48 % sind einfach und schnell nutzbare digitale Angebote ein Grund, dem Staat (wieder) mehr zu vertrauen.
  • Treiber der E-Government-Nutzung: Eine zentrale Plattform, schnellerer Erhalt der Leistungen & mehr Personalisierung motivieren am stärksten.
  • Medienbruchfreiheit als Hebel: Nicht durchgängig digital nutzbare Angebote sind nach wie vor die größte Hürde für (stärkere) E-Government-Nutzung.
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Bits & Berlin – Newsletter – 10/2024

In meinem Newsletter “Bits & Berlin” möchte ich wie gewohnt über aktuelle Themen aus meiner Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung informieren.

Zu Beginn möchte ich auf einige Termine im November hinweisen.

Julia Schneider und ich laden am 05. November 2024 wieder zum Expert*innen-Frühstück Verwaltung & Personal ein. Mit Tuba Bozkurt möchte ich zum Lunch & Learn: AI einladen. Wir wollen dabei mit Expert*innen über KI sprechen und besser verstehen lernen, wo die politischen Gestaltungsaufgaben liegen. Und zum insgesamt sechsten Mal laden wir zum Berlin Games Breakfast ein; zum zweiten Mal im Rahmen der “Games Ground“. Ich freue mich, Euch bei dem einen oder anderen Termin zu sehen.

Themen in dieser Ausgabe sind die neue digitale An- oder Ummeldung einer Wohnung, der Antrag für einen Wohnberechtigungsschein (WBS), digitale Barrierefreiheit in Berlin, der neue Standardprozess Datenschutz, die neue Strategie des ITDZ sowie die Zukunft des gescheiterten Berliner Sozialhilfeportals.

Viel Spaß beim Lesen.

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Endlich online: Wohnsitzanmeldung in Berlin

Darauf haben wir lange gewartet: Berliner*innen können ihren Wohnsitz seit heute online an- und ummelden! Ein Termin beim Bürgeramt ist nicht mehr nötig. Die Anmeldung einer neuen Wohnung gehört mit etwa 500.000 Anträgen pro Jahr zu den meistgenutzten Verwaltungsleistungen der Berliner Verwaltung. Die Einführung der neuen Onlinedienstleistung kann damit die Arbeitslast der Bürgerämtern deutlich reduzieren.

Um die Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können, brauchen Bürgerinnen und Bürger einen elektronischen Personalausweis und ein Nutzerkonto (beispielsweise BundID). Außerdem müssen – wie auch bei der persönlichen Vorsprache im Amt – die entsprechenden Unterlagen vollständig vorliegen, beispielsweise die Wohnungsgeberbestätigung. Der Meldeprozess läuft voll automatisiert: Auch der neue Adressaufkleber für den Personalausweis wird nach Eingang der Daten von der Bundesdruckerei automatisch per Briefpost zugesandt. Für die Nutzung des elektronischen Personalausweises ist eine PIN erforderlich, die zusammen mit dem Personalausweis ausgegeben wurde. Wer diesen Code nicht zur Hand hat und deshalb einen neuen PIN benötigt, kann jederzeit – und ohne Termin – zum Bürgeramt gehen und dort eine neue PIN auswählen.” (Quelle: Senatskanzlei)

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Berliner Verwaltung zu oft nicht erreichbar – E-Mail-Speicher ist ausgeschöpft

Die Digitalisierung der Berliner Verwaltung stolpert zu oft über Geiz beim Speicherplatz für die E-Mail-Konten. Allein in den 2 Monaten zwischen 11.7.2024 und 23.9.2024 waren 238 E-Mail-Postfächer von Berliner Behörden nicht erreichbar (Drucksache 19/20354). In einer Zeit, in der E-Mail das Standardmittel der Kommunikation ist, sollte die Arbeit nicht so oft an „überlaufenden“ E-Mail-Postfächern scheitern. Das ausreichend Mailspeicher möglich ist, sieht wohl auch der Senat so. Bei Bedarf kann die Postfachgröße in Stufen (Nominalgröße) erhöht werden – bis maximal 10 GB.

Berlin muss seinen Beschäftigten angemessen E-Mail-Speicher bereit stellen. Dazu sollte auch die Standardisierung mit dem Berlin-PC im Projekt OneIT@Berlin zügig voran gebracht werden. Denn aus der Antwort geht auch hervor, dass bisher jede Behörde eigenständig für die E-Mail-Postfächer verantwortlich ist und eine zentrale Übersicht fehlt. Bekannt ist immerhin, dass im ITDZ Berlin derzeit zentral 22.846 E-Mail- Postfächer betrieben werden (15.260 persönliche Postfächer und 7.586 Funktionspostfächer).

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KI in Berlin – (Selbst)Audit für die Berliner Verwaltung?

Vertrauenswürdige KI benötigt klare Normen und Standards. Nutzer:innen müssen darauf vertrauen können, dass die Verwendung von KI-Systemen keine unerwünschten Verzerrungen aufweist, diversitätssensibel und inklusiv ist und Diskriminierung vermeidet. Mit Qualitätskriterien, Schulungen und einem (Selbst-)Audit bietet KIDD, ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördertes Projekt, mittlerweile mehrere Verfahren an, wie KI-Anwendungen in Unternehmen und Institutionen nicht nur effektiv, sondern auch ethisch und inklusiv im Sinne des AI Acts der Europäischen Union eingeführt werden können, um gute Arbeitsbedingungen in der Zukunft zu befördern. Der KIDD-Prozess bietet Unternehmen die Möglichkeit, in drei Schritten ein betriebsinternes (Selbst-)Audit durchzuführen und ist als Best-Practise-Beispiel in der KI-Normungsroadmap von DIN aufgeführt.

Ich habe die Berichte zum Anlass genommen, mal zu fragen ob die Berliner Verwaltung ähnliche (Selbst-)Audit-Verfahren einsetzt (Drucksache 19/20229). In der Antwort gesteht der Senat: Das BMAS-geförderte Projekt “KIDD” zur ethischen KI-Einführung ist dem Senat zwar bekannt, aber eine tiefere Auseinandersetzung fehlt. Audit-Verfahren für KI-Technologien werden in der Berliner Verwaltung aktuell keine eingesetzt. Immerhin hat die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) hat im Jahr 2023 die Rechtsexpertise „Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Formulierung von Richtlinien zur Entwicklung (Vergabe der Entwicklung) und Anwendung von automatisierten Entscheidungssystemen (ADM) im Land Berlin“ in Auftrag gegeben. Deren Ergebnisse sollen im Oktober im Rahmen des Berichtsauftrags dem Hauptausschuss berichtet werden.

Bündnis 90/Die Grünen fordern den Senat daher auf, eine ressortübergreifende KI-Governance zu etablieren. Unser Antrag “Roadmap in ein neues Zeitalter – KI-Governance für Berlin vorlegen” befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren (Drucksache 19/1670).

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Bürgeramt mit Personalausweisautomat und Dokumentenausgabebox

Neben digitalen Angeboten der Verwaltung können Ausweisautomaten oder Bürgerterminals die Wartezeit auf dem Amt verkürzen und die Arbeit für die Mitarbeiter*innen in den Bürgerämtern erleichtern. Welche dieser Angebote es in Berlin gibt, habe ich den Senat gefragt (Drucksache 19/20044). Demnach sind Self-Service-Terminals sowie Pass- und Personalausweisautomaten in 20 Bürgerämtern im Einsatz. Das Self-Service-Terminal/Pass- bzw. der Personalausweisautomat unterstützt Antragstellerinnen und Antragsteller beim Antragsprozess für Personalausweise, vorläufige Personalausweise, Reisepässe, Aufenthaltstitel, Reiseausweise, Kinderreisepässe, Kinderreisepassverlängerungen sowie für Führerscheine. Ebenfalls ermöglicht das Terminal die Nutzung von Online-Bürgerdiensten.

Noch in der Experimentierphase sind die Dokumentenausgabeboxen. Mit diesen Boxen können, außerhalb von Terminen des Bürgeramtes, Dokumente wie Personalausweise, Reisepässe und eID-Karten abgeholt werden; in Zukunft auch der Führerschein. Die Dokumentenausgabeboxen werden derzeit bei zwei Bürgerämtern – Rathaus Reinickendorf und Ausbildungsbürgeramt in Friedrichshain-Kreuzberg – getestet.

Leicht zu verwechseln mit den Self-Service-Terminals sind die Bürgeramtsterminals. Einige Bezirke, darunter Mitte mit den Bürgerämtern Tiergarten, Osloer Straße und Klosterstraße sowie Friedrichshain-Kreuzberg und Reinickendorf, bieten jetzt Terminals für Online-Dienste an. Die Bürgerterminals sind eine Möglichkeit, mehr Berliner*innen an Online-Dienstleistungen heranzuführen. Mithilfe des Bürgerterminals können Bürger*innen ohne Termin Online-Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Beispiele sind die Melderegisterauskunft, der Antrag auf einen Bewohnerparkausweis oder eine Geburtsurkunde. Auch gibt es allgemeine Informationen zur Verwaltung und der Dienst der I-KfZ ist integriert.

Mit dem OZG 2.0 (Onlinezugangsgesetz) wird die BundID und die dazugehörige App BundID2Go verbunden mit einem Postfach. Bisher gibt es in Berlin jedoch noch keine Dienstleistungen, die mithilfe der BundID genutzt werden können.

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Digitale Barrierefreiheit bei Berliner Dienstleistungen: Eine Bestandsaufnahme

Gemeinsam mit meiner Kollegin Catrin Wahlen habe ich den Senat gefragt, wie es um die digitale Barrierefreiheit der Top 100 Dienstleistungen steht (Drucksache 19/20224). Im Fokus standen dabei insbesondere die Dienstleistungen im Bereich des SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen). Die Antwort zeigt, dass die digitale Barrierefreiheit in Berlin noch in den Anfängen steckt.

Es gibt keine standardisierte Erfassung von Fortschritten für mehr digitale Barrierefreiheit. In der Sitzung des Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz am 23.09.2024 hatte Landesbeauftragtenstelle für digitale Barrierefreiheit ihre Arbeit und die damit verbundenen Herausforderungen vorgestellt. Ein Problem stellt die Personalsituation in der Verwaltung dar. Derzeit besteht das Team der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit aus einer Referentin, welche stellvertretend die Landesbeauftragte ist, zwei Sachbearbeitungen (80%-Stellen).

Ein Baustein die digitale Barrierefreiheit anzugehen, ist die Verwendung von “Leichter Sprache”. Für diese gibt es jedoch erst seit 2024 eine Definition als DIN-ISO-Norm. Bisher werden alle Dienstleistungsbeschreibungen im Serviceportal in sogenannter bürgerfreundlicher Sprache nach den FIM-Qualitätskriterien der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) erstellt. Derzeit wird noch geprüft, ob die FIM Qualitätskriterien den DIN-ISO-Normen entsprechen. Bei der Erstellung von digitalen Anträgen wird in Zusammenarbeit mit den Fachressorts auf bürgerfreundliche Formulierungen geachtet. Eine Zahl oder Liste von Top 100 Dienstleistungen, die über einfache Sprache oder ähnliches verfügen, gibt es nicht. Für die Optimierung des Serviceportals für Screenreader wird ein generisches System eingesetzt, das alle Dienstleistungs- und Standortbeschreibungen umfasst. Für die Top 100 Dienstleistungen gibt es keine Kriterien für die Screenreader-Tauglichkeit.

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