AsylbewerberInnen erhalten Existenzminimum oder besser gleich ein Grundeinkommen
Seit fast zwei Jahrzehnten wurden die Ansprüche für Flüchtlinge nicht mehr angepasst. Dieser unhaltbare Zustand ist nun endlich beendet. Denn nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (18.7.2012) muss auch für AsylbewerberInnen ein menschenwürdiges Existenzminimum unverzüglich geschaffen werden. Dieses orientiert sich nach der Entscheidung des Gerichtes ab sofort an den Sätzen für Hartz-IV-Empfänger.
Dies kann jedoch nur der erste Schritt sein. Denn es sollte uns mehr als nachdenklich stimmen, dass das Bundesverfassungsgericht nach dem Hartz IV-Urteil von 2010 nun bereits zum zweiten Mal zu niedrige Sozialleistungen moniert und das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum in Deutschland einfordert hat.
Eine konsequente Möglichkeit die Forderungen aus den Urteilen umzusetzen, wäre im aktuellen Fall die Einführung eines “Grundeinkommens für AsylbewerberInnen“.
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