Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Senat

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Mahlsdorf: Neue Antworten nach Informationsveranstaltung zur Verkehrslösung

Am Dienstag fand in der Kiekemal Grundschule die Informationsveranstaltung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zum Verkehrskonzept Ortskern Mahlsdorf statt. Auch wenn sich die Senatsverwaltung dabei ungeschickt anstellte, konnten viele Fragen von Bürger*innen und auch viele meiner Fragen beantwortet werden. Noch offene Fragen sollen nun im Nachgang geklärt werden, um damit eine Grundlage zu schaffen, zu entscheiden wie es für Mahlsdorf voran gehen sollte. Dabei ist schon jetzt klar: egal wie am Ende entschieden wird, alle bisher diskutierten Varianten sind für Mahlsdorf besser als der Status Quo.

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Radbahn U5: Nachgefragt – nächste Station: Machbarkeitsuntersuchung

Das Thema Radbahn U5 bleibt weiter auf der politischen Tagesordnung. Mein Kollege Stefan Taschner hat beim Senat nach den ersten Antworten nochmal nachgefragt. Die Antwort des Senats lässt das Interesse an Erweiterungen im Berliner Radwegenetz klar erkennen. Zur Frage der Finanzierung eines nächstes Schrittes (Untersuchung auf Machbarkeit) heißt es: Grundsätzlich können verkehrsplanerische Untersuchungen sowie auch Untersuchungen auf Machbarkeit für Radverbindungen durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanziert werden. Wir werden an dem Thema dran bleiben und weiter das Gespräch mit der Senatsverwaltung suchen.

Die vollständigen Antworten der Schriftliche Anfrage Nr. 18/16002 können sie folgend nachlesen

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Senat nimmt Planung für Wuhlerenaturierung endlich wieder auf

Ich habe den Senat zur Umsetzung der EU-Wasser-Rahmen-Richtlinie (WRRL) an der Wuhle befragt. Die gute Nachricht: endlich geht es weiter. Für die geplanten Maßnahmen an Wuhle und Neuer Wuhle wird derzeit die Vorplanungsunterlage erstellt. Weitere Planungsphasen und Genehmigungsverfahren werden folgen. Die schlechte Nachricht: Der jahrelange Stillstand durch die IGA-Planungen führt zu einem aktuell in Aussicht gestellten Baubeginn im Jahr 2023.

Ich werde mich im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen dafür einsetzen, dass es hier zu einer Beschleunigung kommt. Ich erwarte von der Senatsverwaltung für Umwelt und Klimaschutz, dass ein Baubeginn vor Ende der ersten Verlängerungsphase im Jahr 2021 erfolgt. Die EU-Wasser-Rahmen-Richtlinie sieht vor, dass 15 Jahre nach Inkrafttreten (im Jahr 2000) ein gutes ökologisches Potential sowie ein guter chemischer Zustand der Oberflächengewässer europaweit erreicht werden. Die 15 Jahre waren im Jahr 2015 erreicht. Die erste Verlängerungsphase läuft bis 2021 (eine zweite bis 2027). Zu diesem Zeitpunkt mit den Bauarbeiten begonnen zu haben, wäre ein wichtiger Erfolg für die bündnisgrüne Umweltverwaltung.

Die vollständigen Antworten der Schriftliche Anfrage Nr. 18/16001 können sie folgend nachlesen.

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Grundsteinlegung für die neue Sekundarschule in Mahlsdorf

Bei der Grundsteinlegung für die neue Sekundarschule in Mahlsdorf konnten sich die anwesenden Gäste heute schon einen ersten Eindruck von den zukünftigen Räumen der Schule in Holzbauweise verschaffen. In dem Mustercontainer kann nachempfunden werden, wie für die Kinder dadurch zuküftig eine angenehme Raum- und Lernatmosphäre entsteht. Das Holz soll, wie die Senatorin Katrin Lompscher erläuterte, auch nach den nachhaltigen Beschaffungskriterien FSC zertifiziert sein. Denn die nächste Generation hat ein Recht darauf, dass wir nur noch mit nachwachsenden Rohstoffen bauen und das Klima schützen.

Die Integrierte Sekundarschule in der Straße an der Schule wurde innerhalb von nur zwei Jahren geplant und soll bereits 2019 fertiggestellt werden. Der Holzbau ist nicht nur natürlich und spart Ressourcen, es geht dadurch auch viel schneller – denn die Module lassen sich nach der Anlieferung laut dem Architekten innerhalb von nur sechs Wochen montieren.
Es ist die erste Schule der rot-rot-grünen Schulbauoffensive, die mit dem beschleunigten Planungsverfahren, in Holzbauweise und mit Gründach gebaut wird. Laut Frau Lompscher und Frau Scheeres sollen noch viele weitere Neubauschulen aus Holz für Berlin folgen.

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Neubau von REWE am Bahnhof Mahlsdorf

Lange haben wir gewartet. Nun startet der Neubau von REWE am Bahnhof Mahlsdorf. Der Senat hat dazu einige Antworten zu den Planungen der Verkehrsführung gegeben.

Für die Anbindung des REWE-Marktes finden Anpassungsleistungen im Straßenraum der Hönower Straße statt. Sie beinhalten die Herstellung einer Zu- und Ausfahrt gegenüber der Treskowstraße, eines Linksabbiegefahrstreifens von Norden, eines separaten Fahrstreifens östlich des Straßenbahngleises von Süden und die Anpassung der Bushaltestellen und des östlichen Gehweges. Der REWE-Markt erhält jeweils eine Zufahrt von der Hönower Straße und der Fritz-Reuter-Straße, die voraussichtlich trapezförmig als Gehwegüberfahrten gestaltet werden. Darüberhinaus entsprechen die Erschließungsmaßnahmen für den REWE-Markt den Inhalten und vertraglichen Regelungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes XXIII-3-2 VE.

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Verträge mit dem ITDZ: Umsetzung des Berliner eGovernmentgesetzes

Im Gesetz zur Förderung des E-Government (E-Government-Gesetz Berlin – EGovG Bln) steht: “Zentraler Dienstleister für die IKT der Berliner Verwaltung ist das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ)”. Seit einiger Zeit laufen daher Vertragsverhandlungen zwischen dem IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) und der IKT-Steuerung, um die sich gemäß § 24 Abs. 1 und 2 E-Government-Gesetz Berlin (EGovG Bln) ergebende Abnahmeverpflichtung der Berliner Behörden und Einrichtungen gegenüber dem ITDZ Berlin vertraglich abzubilden.

Dabei ist beabsichtigt, die aktuell bestehenden ca. 3.600 unterschiedlichen Einzelverträge des ITDZ Berlin mit den Berliner Verwaltungen so weit wie möglich zu bündeln, so dass alle abnehmenden Behörden und Einrichtungen einheitliche Produkte der verfahrensunabhängigen Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sowie IKT-Basisdienste geliefert bekommen.

Ich habe den Senat mal nach dem aktuellen Stand gefragt (Drucksache 18/15410).

Zum aktuellen Verhandlungsstand erklärt der Senat: “Die in der Abbildung 1 grün markierten Vertragsdokumente wurden bereits zwischen IKT-Steuerung und dem ITDZ Berlin abgeschlossen oder geeint. Für den Projektvertrag „Programm Migration“ wurde mit Wirkung vom 01.01.2018 ein Vorvertrag, bestehend aus Absichtserklärung und deren Annahme, vereinbart. Für die gelb markierten Verträge sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Die blau markierten Vertragsdokumente sind nicht Bestandteil der aktuellen Vertragsverhandlungen zwischen der IKT-Steuerung und dem ITDZ Berlin.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Ordnungsamt-Online: anonyme Auswertung und einheitliche Statistik

Die Weiterentwicklung des Angebotes Ordnungsamt-Online stockt. Bis heute ist es den Bezirken nicht gelungen ihren eigenen Beschluss “Meldungen, die zuständigkeitshalber an ein anderes bezirkliches Fachamt weitergeleitet werden, in dem Fachverfahren mit dem Status „in Bearbeitung“ zu versehen” umzusetzen. Daher lassen sich bis heute keine einheitliche Statistik zur Arbeit und zur Erfolgsmessung erstelle.

Nachdem mir der Senat dies bereits im Dezember 2017 mitgeteilt hat (Drucksache 18/12478), hatte ich gehofft auf meine aktuelle Anfrage (Drucksache 18/15172) eine positivere Antwort zu bekommen. Doch noch immer heißt es: “Die Antworten zeigen, dass es keine einheitliche Umsetzung der gemeinsamen Beschlusslage der Bezirke gibt. Seitens des Senats wird weiterhin eine einheitliche Umsetzung in allen Bezirken angestrebt und unterstützt.” Immerhin stellt der Senat in Aussicht bis Ende 2018 zu einer anonymisierten und zusammenfassenden Auswertung von Meldungen zu kommen. Dies ist neben der Anbindung der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter an das IT-Fachverfahren „Ordnungsamt-Online“ zumindest ein Lichtblick.

Der Vorgang zeigt, dass der Weg in die digitale Verwaltung nicht einfach wird. Allen Beteiligten muss klar sein, dass Bürger*innen bei Online-Services keinen Wildwuchs zwischen den 12 Bezirken akzeptieren werden. Die Bezirke sind hier in der Verantwortung sich auf ein gemeinsames Verfahren zu verständigen. Ich möchte ausdrücklich sagen: der “einfachen” Weg, alle Aufgaben an die Senatsverwaltungen zu geben oder per Fachaufsicht über die Bezirke hinweg zu entscheiden, ist kein guter Weg. Dies erfordert aber ein Umdenken in den Bezirksämtern.

Wie im Abschlussbericht der Steuerungsgruppe zur Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung vorgeschlagen, sollten die Bezirke wo es sinnvoll ist gemeinsame „Shared Services“ entwickeln.

Viele interne Leistungen der Berliner Verwaltung könnten in höherer Qualität und zu geringeren Kosten erbracht werden, wenn sie in den Bezirken oder bezirksübergreifend gebündelt würden. Deshalb empfiehlt die Steuerungsgruppe, sogenannte „Shared Services-Zentren“ einzurichten. In der Wirtschaft ist es längst üblich, bestimmte Leistungen, die von mehreren Bereichen nachgefragt werden, gebündelt in spezialisierten Einheiten zu erbringen. Das würde sich auch für die Berliner Verwaltung lohnen – insbesondere für klassische „Shared Services“ wie beispielsweise: Einkauf/Forderungsmanagement, Fuhrpark-Management oder Recruiting

Anstatt die gleiche Aufgabe von verschiedenen Verwaltungseinheiten in mehreren oder gar allen Berliner Bezirken parallel erledigen zu lassen, baut die Verwaltung Spezialteams auf, die die Leistung in allen Bezirken zentral auf gesamtstädtischer Ebene erbringen. Dies ist im Einzelfall zu entscheiden. Anzustreben ist mindestens die Zusammenführung in einem Bezirk.

Die Fragen und Antworten im Einzelnen:

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Berlin braucht eine leistungsstarke Verwaltung

Seit Dienstag liegt der Abschlussbericht der Steuerungsgruppe zur Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung vor. Die Steuerungsgruppe hat die Abläufe in wichtigen Bereichen der Berliner Verwaltung analysiert, Steuerungsprobleme identifiziert und Lösungen zur Verbesserung vorgelegt. Die Steuerungsgruppe schlägt vor, die Personalgewinnung und -entwicklung zu verbessern, ein gesamtstädtisches System der Steuerung zu etablieren, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, Chancen der Digitalisierung zu nutzen und Change-Management-Prozesse zu verstärken.

In den kommenden Wochen und Monaten sind nun Senat, Bezirke, Verwaltungen aber auch das Berliner Abgeordnetenhaus in der Pflicht die Umsetzung der Vorschläge zu prüfen und weitere Schritte daraus abzuleiten. Schon heute möchte ich drei Aspekte herausheben, deren Umsetzung eine zentrale Aufgabe ist.

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Standesämter bekommen Servicestelle

Staatssekretärin Sabine Smentek hat am Montag im Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz die Ergebnisse der vom Berliner Abgeordnetenhaus beauftragten Organisationsuntersuchung zur Verbesserung der Situation in den Berliner Standesämtern vorgestellt. Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen muss nun zeitnah erfolgen! Senat und Bezirke sind hierzu in der Verantwortung.

Aktuelle Problemlage

Auf Personalebene steht insbesondere der Zuwachs der Berliner Bevölkerung nicht im ebenbürtigen Verhältnis zum Stellenzuwachs – das heißt: eine Personalstelle muss im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich viele Fälle bearbeiten. Hinzu tritt, dass sich die Anforderungen der Bürger*innen ändern: sie sind aus den Angeboten des privaten Sektors gewohnt, online zur Terminvereinbarung oder zum Vorgang zu kommunizieren und zu festen Terminen mit nur wenig Wartezeiten zu erscheinen. Diese Erwartung haben sie auch gegenüber den Angeboten der Berliner Verwaltung. Dazu wird die Aufgabenlage für die Beschäftigten zunehmend komplexer, insbesondere mit durch die Internationalisierung der Berliner Gesellschaft, die viele unterschiedliche Rechts- und Personenstandsysteme für die Beschäftigen bedeutet. Hinzukommen mehr Verdachtsfälle, z.B. in der rechtsmissbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung, die an unterschiedlichen Stellen bearbeitet werden. Auch gerichtliche Verfahren zur Berichtigung von falschen Eintragungen haben zugenommen. In der Zusammenfassung besteht in den Standesämtern eine Varietät an Problemfeldern: Management, Personaluntersetzung, Digitalisierung, Organisation und Zugänglichkeit stellen die Hauptbezugspunkte da.

Handlungsempfehlungen

Daraus leiteten sich aus sich der Staatssekretärin verschiedene Maßnahmen und Maßnahmenpakete ab, die für eine Verbesserung der Situation sorgen sollen. Eine unvollständige Beispielliste: Personalgewinnungsoffensiven sollen so den Personalmangel entgegentreten und dabei auch mit überarbeiteten Stellenbeschreibungen arbeiten; der steigenden Komplexität soll eine zentrale Service-Stelle entgegenwirken, die einheitliche Beratung in schwierigen Fällen gewährleisten soll. Nicht zuletzt soll der Anschluss an bestehende IT-Angebote das Terminmanagement erleichtern und eine digitale Übermittlung von relevanten Informationen an das Standesamt vorab für einen schnelleren Fluss von Informationen sorgen.

Die Maßnahmen sollen dabei über den Zeitraum der kommenden 18 Monate im projekthaften Verfahren, also in vielen, z.T. parallel verlaufenden Schritten, nach und nach umgesetzt werden. Nach dem Plan der Senatsverwaltung sollen erste Ergebnisse schon ab Jahresanfang 2019 spürbare und nachhaltige Entlastung in den Standesämtern bringen.

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