Digitales Bürgeramt: 44 SDG-Verwaltungsleistungen sind bereit online

Nach dem Onlinenzugangsgesetz (OZG) sollten bis Ende 2022 über 6.000 Verwaltungsleistungen in 575 OZG-Leistungsbündeln, digitalisiert sein – dieses Ziel wurde Bundesweit verfehlt. Aber auch die EU hat mit der Single Digital Gateway Verordnung (SDG-VO) das Ziel Verwaltungsleistungen europaweit online Zugänglich zu machen. Hierzu sind in der Verordnung (EU) 2018/1724 insgesamt 88 Bereiche benannt, die für eine reibungslose Teilhabe von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen am europäischen Binnenmarkt relevant sind. Dazu gehören u. a. Themen wie „Arbeit und Ruhestand innerhalb der Union“; „Verbraucherrechte“ und „Gründung, Führung und Schließung eines Unternehmens“.

Ich habe den Senat mal gefragt, welche dieser Verwaltungsleistungen in Berlin bereits online verfügbar (Drucksache 19/15168)? Es sind demnach 44 SDG II – relevante Verwaltungsleistungen über das Berliner Service-Portal online durchführbar. Eine Übersicht findet sich am Ende des Beitrags mit dem sogenannten LeiKa-Schlüssel (Leistungskatalog). Zur Zeit gibt es in Berlin noch keine Plattform auf der die Leistungen online eingesehen werden können. Dies ist entweder, mit einem Login mit der BundID, auf der Website des Bundes zum OZG möglich oder oder auf dem NRW Portal Kommunal ohne Login.

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Debatte zum Transparenzregister für Künstliche Intelligenz

Spätestens mit ChatGPT und Stable Diffusion sind Künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen und Algorithmen Debattenthema. So viele Möglichkeiten wie uns diese Techniken bieten, so viele Fragen müssen geklärt werden, wenn diese innerhalb der Verwaltung eingesetzt werden.

Anfang diesen Jahres hat der Deutsche Ethikrat seine Stellungnahme zu den “Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz” veröffentlicht. Auch auf EU Ebene wird zur Zeit der “Artificial Intelligence Act” (AI Act) debattiert, was wiederum von der Zivilgesellschaft aufgegriffen wird. Bereits 2022 hatte ich im Rahmen der Haushaltsdebatte um eine Liste von KI Systemen und Algorithmen gebeten, welche in der Berliner Verwaltung eingesetzt werden. Zu der Zeit wurden in vier Senatsverwaltungen bzw. Behörden KI Systeme und Algorithmen eingesetzt (Details hier im Beitrag). Leider konnte die Verwaltung damals noch keine einheitlichen Kriterien zur Auswahl und Prüfung nennen.

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Aktueller Stand Digitalisierung Wohnberechtigungsschein (WBS)

2021 erkundigte ich mich, wann der Wohnberechtigungsschein als Online-Antrag zur verfügung steht, es wurde auf Ende 2022 verwiesen. Dann wurde auf Januar 2023 verwiesen. Eine erneute Anfrage (Drucksache 19/14831) zeigt, im Februar 2023 soll der Abnahmetest stattgefunden haben und im März 2023 soll der Online-Antrag für den Wohnberechtigungsschein (WBS) zur verfügung stehen. Ich bin gespannt ob dieses Mal der Zeitplan eingehalten werden kann.

Während der Online-Antrag für den Wohnberechtigungsschein (WBS) seit 2022 auf sich warten lässt, ist der Antrag für auf das Wohngeld seit diesem Jahr online. Im Februar diesen Jahres soll die Funktion des eWBS-Antrags getestet werden. Dazu kommen die Anbindungen an die Antragsassistenten und Anbindungen an die Fachverfahren.

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Bits & Berlin – Newsletter – 01/2023

Im ersten Newsletter “Bits & Berlin” für 2023 möchte ich Sie wie gewohnt über meine parlamentarische Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz informieren. Themen sind “Free Wifi Berlin”, die Berliner Digitalstrategie GEMEINSAM DIGITAL: BERLIN und einige Berichte zum Stand der Digitalisierung der Berliner Verwaltung.

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Wohngeld können sie nun online beantragen

Die seit Jahren steigenden Wohnkosten belasten gerade Bürger*innen mit kleineren Einkommen besonders stark. Daher hat die Ampel-Koalition die Stärkung des Wohngeldes im Koalitionsvertrag vereinbart, die jetzt im Bundestag beschlossen wurde. Damit weiten wir den Empfängerkreis auf zwei Millionen Haushalte aus, erhöhen die Heizkostenkomponente und führen eine Klimakomponente ein. Seit dem 1. Januar 2023 ist es nun auch möglich Wohngeld online zu beantragen. Dazu kommt ein Wohngeldrechner, mit dem unverbindlich geprüft werden kann, ob jemand Wohngeld berechtigt ist.

Mit dem dem Wohngeld-Plus-Gesetz steigt das allgemeine Leistungsniveau und der Kreis der Wohngeldberechtigten wird von 600.000 auf zwei Millionen Haushalte, vorwiegend Mieter*innen, ausgeweitet. Zusätzlich gibt es die Ermöglichung vorläufiger Wohngeldzahlungen, die Möglichkeit der Verlängerung des Bewilligungszeitraums von 12 auf 24 Monate, die Verkürzung des Anrechnungszeitraums von einmaligen Einkommen sowie die Einführung einer Bagatellgrenze von 50 Euro bei Rückforderungen. Außerdem wurde eine dauerhafte Heizkostenkomponente und Klimakomponente hinzugefügt.

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Ein digitales Bürgeramt für Berlin? Wie weit ist die Service-„Super-App“?

Anfang Dezember 2022 kündigte die Regierende Bürgermeisterin eine “Super-App” für Berlins Bürgerdienste an. Über diese Pläne wollte ich mehr erfahren und haben den Senat gefragt (Schriftliche Anfrage 19/14190). Es stellt sich heraus, so viel “super” steckt nicht in dem App-Plan, denn diesen gibt es (noch) nicht und an der bereits bestehenden Service-App Berlin.de wurde auch nicht gearbeitet.

Warum die Regierende ihren eigenen Senat so vorführt, ist wohl nur mit dem Wahlkampf zu erklären. Viel wichtiger als eine gut klingende “Super-App” sind Dienstleistungen die Online im Browser und auf dem Handy der Wahl erledigt werden können. Die Antwort zeigt, dass der Senat daran auch arbeitet. Vielleicht sollte sich die Regierende mal mit der Arbeit ihres Senats befassen.

1. Wie bewertet der Senat die Service-App der Berliner Verwaltung?

Die Service-App Berlin.de ist der komfortable und mobile Zugriff auf Informationen zu Dienstleistungen und Standorten aus allen Bereichen der Berliner Verwaltung. Sie entspricht im Leistungsumfang dem führenden Service-Portal service.berlin.de und greift – der Multikanalstrategie entsprechend – auf dieselbe Datengrundlage, die Berliner Dienstleistungs- und Standortdatenbank zu.

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Bußgeldverfahren aufgrund abgelaufener Personalausweise

In 14 Tagen einen Termin im Bürgeramt, das ist und bleibt das Ziel des Berliner Senates. Aus vielen Gründen, gelingt es der Berliner Verwaltung jedoch bis heute nicht dieses Serviceversprechen zu erfüllen. Fehlendes Personal, die Herausforderungen in der Coronapandemie und nun die Wahlwiederholung sind nur einige der Ursachen. Neben mehr Personal, braucht es mehr Möglichkeiten Dienstleistungen online zu erledigen. Das macht den Termin im Bürgeramt ganz überflüssig.

Aufgrund einer Bürger*innenanfrage habe ich mich beim Senat erkundigt, wie viele Bußgelder angesichts dieser Sachlage aufgrund von fehlenden Personalausweisen verhängt wurden und wie diesbezüglich mit den anhaltenden Problemen umgegangen wird (Drucksache 19/13977). Die Zahlen zeigen einen deutlichen Anstieg an Bußgeldern im Jahr 2022. Eine Handlungsempfehlung auf Bußgelder zu verzichten gibt es jedenfalls nicht. Lediglich im Einzelfall und wenn dies auf die Coronapendemie zurückzuführen ist, kann auf ein Bußgeld verzichtet werden.

Ist das der richtige Weg? Wenn Verwaltung seinen Teil der Aufgaben nicht schafft, sollten beim Bußgeld alle Spielräume für eine kulante Auslegung genutzt werden. Denn am Ende ist die Ursache für fehlende Termine im Bürgeramt egal. Ohne Termin gibt es keine Chance auf einen neuen Ausweis. Was bleibt? Möglich bleibt “nur” innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zu erheben.

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Entwurf für ein Berliner Transparenzgesetz ist öffentlich

Ein großer Erfolg sollte es werden: die Veröffentlichung unseres Entwurfes für ein Berliner Transparenzgesetz im Jahr 2022. Und auch wenn es einige Umwege gebraucht hat: Dank netzpolitik.org ist es vollbracht. Ich freue auf die Debatte über den gemeinsamen Entwurf. Machen wir daraus ein gutes Transparenzgesetz für Berlin.

Die Koalition wird im Jahr 2022 ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einführen, dabei die hohen Standards des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes erhalten und einen umfassenden Rahmen für die Leitlinie „Open by default“ für die öffentlichen Daten setzen. (Koalitionsvertrag)

Der nun vorliegende Vorschlag ist ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild, welches die hohen Standards des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes erhält und einen umfassenden Rahmen für die Leitlinie „Open by default“ für die öffentlichen Daten schafft. Er übernimmt Teile der schlanken Struktur, die von der Initiative Volksentscheid Transparenzgesetz erarbeitet wurden. Folgend möchte ich einigen Einige Punkte aus dem Entwurf hervorheben.

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Bits & Berlin – Newsletter – 12/2022

Im letzten Newsletter “Bits & Berlin” für 2022 möchte ich Sie wie gewohnt über meine parlamentarische Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz informieren. Themen sind die bündnisgrünen Pläne für eine Verwaltungsreform, einige Berichte, die wir in der Haushaltsdebatte beauftragt haben, sowie der Sachstand zu den E-Mails für Lehrer*innen.

Viel Spaß beim Lesen!

Aus dem Parlament

Am 16. November 2022 hat das Berliner Verfassungsgericht entschieden: Berlin muss erneut wählen. Das Urteil und das Ende des Jahres habe ich für eine kleine Bilanz genutzt. Mein Rückblick beleuchtet einzelne Projekte aus dem Bereich Digitalisierung, Verwaltungsmodernisierung, aber auch meine politische Arbeit in Marzahn-Hellersdorf.

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