Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Verwaltung

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Medienbruchfreier Anwohnerparkausweis nicht vor Mitte 2026

Was andere Städte schon lange können, soll in Berlin noch mindestens 8 Monate brauchen. Die medienbruchfreie Digitalisierung der Verfahren für einen Anwohnerparkausweis. Dies geht aus einem Bericht zum Doppelhaushalt 2026/2027 hervor (Rote Nummer 0132, Bericht 087, S. 205).

Zwar gibt es schon eine Weile einen Online-Antrag. Das Problem: Es braucht einen Upload der Zulassungsbescheinigung Teil I, welcher dann von einer Mitarbeiterin im Bezirksamt überprüft werden muss. Durch einen automatisierten Abruf der Daten beim Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beim Kraftfahrtbundesamt könnte dies zukünftig entfallen und der Prozess vollständig medienbruchfrei gestaltet werden. Bereits im Mai diesen Jahres habe ich mich nach dem Vorhaben erkundigt (Drucksache 19/22417). So richtig viel ist also seitdem nicht passiert. Das ist angesichts der laufenden Haushaltsberatungen unverständlich. Wenn Fragen zur Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel in diesem Rahmen nicht gelöst werden, wann dann?

Immerhin hat die SenMVKU gemeinsam mit dem LABO ein Fachkonzept für die Einführung digitaler Bewohnerparkausweise erstellt. Die Umsetzung erfolgt durch Anpassungen am gegenwärtigen Fachverfahren VOIS I PAM sowie der entsprechenden PAMOnlinekomponente. Die damit verbundenen Kosten sind bekannt. Die Abstimmungen zwischen den beteiligten Behörden zur Identifizierung sowie zur Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel sind jedoch noch immer nicht vollständig abgeschlossen. Ab Auftragserteilung der SenMVKU ggü. dem LABO und der dortigen Beauftragung der Anpassungen am Fachverfahren ist grundsätzlich von 8 Monaten auszugehen, bis der digitale Bewohnerparkausweis tatsächlich eingeführt werden kann. Vor den Sommerferien 2026 ist also mit einer Umsetzung nicht zu rechnen.

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Berliner Verwaltung muss bis 2029 auf IPv6 umstellen

Die Umstellung auf das Internet Protokoll Version 6 (IPv6) des Berliner Landesnetzes sowie der angrenzenden lokalen Netzinfrastrukturen, muss bis 12/2029 vollständig abgeschlossen sein (IPv6 only). Diese Vorgabe ergibt sich aus der Architekturrichtlinie des Bundes, technische Vorgabe (TV) 09 Kommunikation. Darüber hinaus sind bereits jetzt keine freien IPv4 Adressbereiche verfügbar. Während der Senat noch im April 2024 keine strategische Planung zum Wechsel auf das Internet Protokoll Version 6 (IPv6) hatte, wurde inzwischen das ITDZ Berlin aufgefordert, eine Realisierungsplanung und eine darauf basierende Kostenschätzung zu erstellen. Auf Basis der Realisierungsplanung sollen dann die erforderlichen Maßnahmen für die Jahre 2026/27 abgeleitet werden (Rote Nummer 0132, Bericht 034b, S. 68ff).

Nach allen Erfahrungen mit der Berliner Verwaltung wird es recht knapp die Frist zu schaffen! Und wie beim Update von Windows 10 auf Windows 11 sind die einzelnen Senatsverwaltungen und deren Fachverfahrensverantwortliche zuständig, die jeweiligen Fachverfahren und Software auf IPv6 umzustellen.

Die Umstellung ist nötig, weil IPv4 nur etwa 4,3 Milliarden eindeutige IP-Adressen unterstützt, während IPv6 praktisch unendlich viele Adressen bietet. Dies ist besonders wichtig, da der Bedarf an IP-Adressen mit der Zunahme von vernetzten Geräten und Anwendungen exponentiell steigt. Im Rahmen der Umstellung auf IPv6 werden unter anderem sicherheitsrelevante Themen diskutiert. Z. B. hat IPv6 Relevanz für die IT-Sicherheit in Bezug auf Authentifizierung und Verschlüsselung (also Integrität) die bei IPv6 vorgeschrieben sind. Jedes Gerät bekommt eine eigene und öffentliche IP-Adresse. Das wird dazu führen, dass bestimmte IT-Sicherheitsprobleme reduziert werden. Weiterhin erweitert IPv6 die Möglichkeiten zur Strukturierung und Netzsegmentierung.

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Berlin zahlt das Vierfache – für seine “Museums-IT”

Die Berliner Verwaltung hält seit Jahren an veralteter Software fest – und zahlt dafür einen hohen Preis. Dies zeigt ein aktueller Bericht des IT-Dienstleistungszentrums Berlin (ITDZ) auf meiner entsprechenden Fragen (Bericht 0330 A). Der Betrieb dieser „Legacy-Systeme“ verschlingt demnach 415 Prozent der “normalen” Kosten. Da hilft auch kein Verweis auf die dezentrale Zuständigkeit der verfahrensabhängigen IT in Berlin. Die Zahlen erschreckend, besonders für Regierenden Bürgermeister Kai Wegner, der die Digitalisierung zur Chefsache erklärt hatte.

Legacy-Systeme sind wie ein rostiges Auto, das man mit Klebeband und Hoffnung am Laufen hält. Sie sind nicht einfach nur alt – sie sind zugleich potentiell unsicher, störanfällig und inkompatibel mit modernen Lösungen. Das ITDZ Berlin, zuständig für die IT der Verwaltung, beschreibt in seiner Stellungnahme (Bericht 0330 A) den Aufwand beim Betrieb von veralteten Verfahren:

  • Höhere Support-Kosten (z.B. extended Support für IT-Systeme im Status „End of Support“)
  • Höhere Hardware/Software-Kosten (z.B. Hardware, die nicht mehr auf dem regulären Markt ist, Hardware und Software für zusätzliche Sicherungsmaßnahmen)
  • Höhere interne Personalkosten (z.B. höherer Aufwand in Administration und Koordination, steigendes Risiko für Großstörungen)
  • Höhere externe Personalkosten (z.B. höherer Aufwand bei externer Unterstützung z.B. bei Großstörungen/Ausfällen)
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Verwaltung lernt Service: Ein Beirat für digitale Nutzer*innenfreundlichkeit

Digitale Verwaltungsleistungen sollen Zeit sparen – doch zu oft scheitern sie an komplizierten Formularen oder unklaren Abläufen. Bündnis 90/Die Grünen fordern einen Beirat für digitale Nutzerfreundlichkeit, der die Verwaltung dabei unterstützt, online Leistungen einfacher und zugänglicher zu gestalten (Drucksache 19/2629). Neben der Beratung des Senats, soll der Beirat selbstständig Verwaltungsleistungen in Hinsicht auf Nutzendenfreundlichkeit prüfen und zu einer Kultur der kontinuierlichen Verbesserung von digitalen Angeboten beitragen.

Neben dem Beirat aus Expert*innen fordern wir vom Senat, eine sogenannte „Pattern Library“ zu erarbeiten. Am besten, Berlin schließt sich dem Projekt aus Schleswig-Holstein an, dem Kern:UX. Diese Designvorlagen sind standardisiert, barrierefrei, Open Source und erlauben so eine schnelle, nutzerfreundliche Entwicklung von neuen digitalen Verwaltungsleistungen.

Im Oktober letzten Jahres legte eine schriftliche Anfrage von Cathrin Wahlen und mir offen, dass es für die Top-100-Dienstleistungen keine Informationen zur Barriefreiheit gibt. Die Digitalisierung der Berliner Verwaltung wird aber nur funktionieren, wenn sie verständlich und nutzerfreundlich ist.

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Service verbessern: Mit einer Flex:Unit gegen Personalmangel

Bündnis 90/Die Grünen fordern den Senat auf, den Springerpool für die Berliner Bürgerämter zu einem echten Springerpool für die funktionierende Stadt, einer Flex:Unit, weiterzuentwickeln und insbesondere große Ämter in Berlin zu unterstützen (Drucksache 19/2630). Mit dem Antrag „Verwaltung stärken, Service verbessern: Mit der Flex:Unit gegen Personalmangel“ wird der Rot-Grün-Rote Ansatz des Springerpools weiterentwickelt. Die Landeshauptstadt Kiel macht es vor mit ihrer Flex:unit und der Erfolg des Springerpools in Berlin zeigt den Bedarf.

Der Abschlussbericht zum bereits etablierten Springerpool für die Bürgerämter zeigt den Erfolg des Modells (Bericht 0176 E). Insgesamt wurden 32.619 Vorgänge durch den Springerpool in sieben verschiedenen Bezirken bearbeitet. Für Bündnis 90/Die Grünen Motivation genug den Springerpool zu einer Flex:Unit für alle Berliner Ämter weiterzuentwickeln. Wir wollen damit auch in Zeiten des Fachkräftemangels die Arbeitsfähigkeit der Sozialämter, der Jugendämter, der Wohnungsämter sowie der Gesundheitsämter verbessern. Städte wie Kiel machen es vor.

In der Corona-Pandemie musste in Kiel schnell auf Belastungsspitzen reagiert werden. Daraus ist die heutige FLEX:UNIT entstanden mit den Komponenten Sachbearbeitung, Ausfälle auf der Führungsebene (Interims-Management) und für unterjährige Projektarbeiten, wie Digitalisierungsprojekten.

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KI & Algorithmen bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Der neueste Bericht (Nr. 0291) über den Einsatz von Algorithmen und KI bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB) zeigt Beispiele von automatisierten Kraftwerkssteuerungen bis zu KI-gestützter Start-up-Förderung. Um welche Modelle es sich genau handelt, ob diese Open-Source sind und welches Auditing angewendet wird, erwähnt der Bericht nicht. Auch dieser Bericht zeigt: Berlin braucht eine KI-Governance so wie ein Transparenzregister!

Denn welche Large Language Modelle (LLM) genutzt werden, ob diese Open-Source sind und ob ein Auditing stattgefunden hat, steht nicht im Bericht. Berlin benötigt dringend gesamtstädtische KI-Governance sowie ein Transparenzregister für Algorithmen und keine Insellösungen in einzelnen Verwaltungen.

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Haushalt 2026/27: Digitalisierung konsequent steuern statt Flickwerk

Am Montag, den 8. September, beraten wir im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz den Haushaltsentwurf 2026/2027. Besonders kritisch sehe ich, dass mit diesem Haushalt keine ausreichenden Mittel für eine zentrale Steuerung der Digitalisierung durch die/den Chief Digital Officer (CDO) vorgesehen sind. Ohne klare Verantwortung und Ressourcen bleibt die Gefahr bestehen, dass Projekte unkoordiniert nebeneinanderlaufen und Berlin weiter hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt.

Darüber hinaus habe ich Fragen zur Weiterentwicklung von Berlin.de, zur Smart-City-Strategie und zur Barrierefreiheit digitaler Angebote gestellt. Auch die Modernisierung der IT-Infrastruktur ist für mich zentral: Wir brauchen Klarheit beim Ausbau des Berliner Landesnetzes, bei der Einführung der E-Akte sowie beim Ersatz veralteter Systeme. Zudem will ich wissen, wie Berlin die digitalen Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger stärken will, um die EU-Ziele nicht zu verfehlen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist für mich die digitale Souveränität. Ich erwarte Antworten, wie wir Abhängigkeiten von großen IT-Konzernen verringern und welche Alternativen der Senat prüft. Gleichzeitig müssen wir die IT-Sicherheit konsequent verbessern – etwa durch Verschlüsselung, Sensibilisierung der Beschäftigten und moderne Authentifizierungsmethoden. Nur wenn wir auf offene Standards und sichere Strukturen setzen, schaffen wir eine digitale Verwaltung, die zukunftsfest und bürgernah ist.

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Mehr Schein als Sein: IT-Sicherheit der Verwaltung bleibt unüberprüft

Aktuelle IT-Sicherheitsvorfälle zeigen, wie verletzlich die Berliner Verwaltung in diesem Bereich noch ist. In meiner Anfrage habe ich daher den Senat zum Stand der Schulungen und Übungen befragt (Drucksache 19/23495). Zwar sind alle Behörden verpflichtet, ihre Beschäftigten jährlich zu schulen, doch der Senat verlässt sich darauf, dass dies geschieht – ohne Nachweise oder systematische Kontrolle. Ob die gesetzlichen Vorgaben tatsächlich eingehalten werden, bleibt damit offen.

Besonders wichtig sind praxisnahe Formate wie Live-Hacking-Veranstaltungen und regelmäßige Notfallübungen. Hier zeigt sich: 2023 gab es keine dokumentierten Veranstaltungen, 2024 nur zwei mit insgesamt 280 Teilnehmenden. Angesichts der Größe der Berliner Verwaltung ist das völlig unzureichend. Auch die Entwicklung eines landesweiten Awareness-Konzepts kommt nur langsam voran und befindet sich noch in Abstimmung.

Statt auf Selbstverpflichtungen zu vertrauen, braucht es endlich eine klare Überprüfung der Umsetzung und eine Ausweitung der Angebote. Nur so kann die Berliner Verwaltung aus den aktuellen Vorfällen die richtigen Konsequenzen ziehen und die digitale Sicherheit ihrer Beschäftigten wie auch der Bürger*innen dauerhaft gewährleisten.

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Wie Kommunen ihre Daten für KI nutzen können (Frauenhofer Fokus)

Das neue Whitepaper “Mit KI von Daten zu Taten in Ihrer Kommune – Der Weg von der Theorie zur Praxis” liefert Antworten, wie der Einstieg in die Künstliche Intelligenz (KI) auf kommunaler Ebene gelingt. Wissenschaftler*innen des Fraunhofer-Instituts für Intelligente Analyse- und Informationssysteme IAIS sowie des Fraunhofer-Instituts für Offene Kommunikationssysteme FOKUS bieten einen praxisnahen Einblick in reale KI-Anwendungsbeispiele und erläutern die zugrundeliegenden Technologien. Im Zuge des Projekte wurden 64 Anwendungsfälle tiefer ausgearbeitet und als finale Steckbriefe eingereicht. Die Ideen lassen sich in sieben technische Kategorien einordnen: von KI-gestützter Datenanalyse und Optimierung über intelligente Geodatenanalyse bis hin zu Chat- und Sprachassistenten. Bis Ende 2025 werden neun Anwendungsfälle prototypisch umgesetzt und deren Ergebnisse als Open Source Software (OSS) über die OpenCode-Plattform der Bundesregierung veröffentlicht.

Für Berlin ist es immer wichtig zu schauen, welche Lösungen es in anderen Städten und Kommunen gibt. Zwar denkt die Berliner Verwaltung oft, dass Berlin anders ist als andere Städte und daher Berlin immer auf eigene Lösungen setzen muss. Doch dieser Weg führt oft zu gar keinen Lösungen. Daher setze ich mich immer wieder dafür ein, vorhandene Lösungen nach Berlin zu holen. Ein Beispiel ist eine SmartCity-App. Während Berlin weiter prüft, plane und überlegt, haben inzwischen viele Städte und Kommunen eine funktionierende City-App am Start.

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