Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Verwaltung

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Bits & Berlin – Newsletter – 02/2024

Zum Start von “Bits & Berlin” im Jahr 2024 wünsche ich ein Frohes Neues Jahr. Auch in diesem Jahr möchte ich mit meinem Newsletter über aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung informieren.

Im ersten Newsletter des Jahres geht es um zwei neue Anträge: Einheitliche Zahlungsmöglichkeiten in allen Ämtern Berlins – IKT-Basisdienst „Bezahlen“ und Schneller digital: IT-Vergaben bündeln. Außerdem geht es um Pannen bei der Einführung der E-Akte, der Terminvergabe und um die Digitalisierung der Bürgerämter.

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Was ist passiert: Datenbank-Störung im ITDZ legt Bürgerämter lahm

Insgesamt 11.328 Termine bei Bürgerämtern, der Führerscheinbehörde und den Pass- und Ausweisstellen wurden zwischen dem 27. Dezember und 8. Januar 2024 abgesagt oder umgebucht. Ich habe in einerMeine schriftliche Anfrage nach Hintergründen gefragt (Drucksache 19/17768). Bekannt war: Eine Datenbank des ITDZ, welche das Fachverfahren VOIS verwendet, musste abgeschaltet werden. Die Datenbank hatte zuvor ein Update erhalten.

Im Ausschuss Digitalisierung und Datenschutz am 15. Januar versicherte das ITDZ, dass die Software ausreichend getestet wurde. Trotz Patch tauchten bereits im November immer wieder Fehler auf und am 27. Dezember entschieden LABO und ITDZ die Datenbank abzuschalten. Die gute Nachrichtig: einen Zugriff von Dritten konnte das Cyber Defence-Center ausschließen und seit dem 8. Januar funktioniert alles wieder.

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Welche Kollaborationstools nutzt eigentlich die Verwaltung?

Digitale Kollaborationstools wie gemeinsame Textbearbeitung, Videokonferenzen und Chats sind aus dem Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken. Jedoch nicht in der Berliner Verwaltung, wie der Bericht zum IKT-Basisdienst Digitale Kollaboration zeigt (rote Nummer 0066 D). Bis heute gibt es kein standardisiertes Angebot, um kollaborativ in der Verwaltung zu arbeiten. Und es gibt keinen Zeitplan, wann ein IKT-Basisdienst Digitale Kollaboration, oder Teile, der Berliner Verwaltung zur Verfügung stehen.

Ziel der Einführung des IKT-Basisdienstes DiKo ist es, den ca. 75.000 – 80.000 IT-Arbeitsplätzen der Berliner Verwaltung einen anhand der Anforderungsanalyse standardisierten und zentralisierten IKT-Basisdienst DiKo zeitnah zur Verfügung zu stellen um die digitale Kollaboration behördenintern, als auch mit dem Land beteiligungsrechtlich verbundenen Unternehmen und externen Dienstleistern zu optimieren.

Eine Ist-Analyse zeigt, derzeit wird im Grunde alles verwendet von OneNote, NextCloud, OfficeNet/SON zu Open Project oder Intrexx, um nur ein paar zu nennen (rote Nummer 0066 D, vollständige Liste Seite 6). Sehr bunt wird es bei der Videokonferenz, dort sind zum Beispiel WebEx, Skype, Zoom und Microsoft Teams zu finden, obwohl für die Verwaltung im Mai 2023 die Open-Source Lösung Big Blue Button eingeführt wurde.

Mein Fazit: Was der Bund derzeit mit dem BundesMessenger und OpenDesk vorhat, sieht vielversprechend aus. Beim Thema IKT-Basisdienst Digitale Kollaboration kann bestimmt auch das neu gegründete Open-Source Kompetenzzentrum unterstützen.

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Schneller digital: IT-Vergaben bündeln

Angesichts zunehmender Digitalisierung und insbesondere der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) kommt der Softwarearchitektur und damit der Auswahl und Beschaffung von Software und anderer verfahrensabhängiger IKT durch das Land eine immer größere Bedeutung zu. In Berlin jedoch verzögern sich IT-Vergaben immer wieder. Die dezentrale Kompetenz der Vergabestellen wird dabei der Realität auf dem IT-Markt nicht gerecht. Mit einem Antrag fordern Bündnis 90/Die Grünen den Senat auf, die IKT-Vergabe in Berlin zu bündeln (Drucksache 19/1128).

Damit orientiert sich Berlin an anderen Bündesländern uns Städten, die ihre IKT-Vergabe, egal ob verfahrensabhängig oder -unabhängig, an einer Stelle gebündelt haben. Dr. Laura Dornheim hat im letzten Sommer von dem Erfolg des Models berichtet. Auch aktuelle Informationen über bundesweite Entwicklungen, die im IT-Planungsrat und anderen bundesweiten Gremien abgestimmt werden, können so zentral als Grundlage für Vergabeentscheidungen dienen.

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Einheitliche Zahlungsmöglichkeiten in allen Ämtern Berlins

Berliner*innen sind es gewöhnt, kontaktlos und mit verschiedenen Geldkarten in Geschäften, Cafés und Restaurants zu bezahlen. In den verschiedenen Ämtern von Berlin sieht die Realität jedoch anders aus. Abhängig von Bezirk und Behörde ist eine Bezahlung mit EC-Karte oder Kreditkarte möglich oder eben auch nicht. Denn die Bezahlmöglichkeiten sind nicht einheitlich gelöst. Mit einem Antrag schlägt meine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nun vor, mit einem “IKT-Basisdienst „Bezahlen“” einheitliche Zahlungsmöglichkeiten in allen Ämtern Berlins zu schaffen (Drucksache 19/1384).

Derzeit müssen die Bezirke eigene Verträge für Bezahlmöglichkeiten abschließen. Dies führt zu einem uneinheitlichen Angebot für die Berliner*innen. In einigen Bezirken existieren heute bis zu acht verschiedene Verträge für Kartenzahlungen (siehe Drucksache 19/15260). Eine Vereinheitlichung abgeschlossener Verträge ist dazu geeignet, dieser Ineffizienz Abhilfe zu schaffen.

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Wirklich die letzte Chance für die E-Akte?

Zu einer modernen und digitalen Verwaltung gehört eine digitale Akte (E-Akte) und damit die Abschaffung bzw. die Verringerung von Papier. Die E-Akte ersetzt dabei sowohl für die Bürger*innen als auch für die Mitarbeiter*innen die Papierakte. Dienstleistungen der Berliner Verwaltung können so medienbruchfrei digital bearbeitet werden – so die Theorie. Doch so richtig wollte die Einführung nicht klappen. Erst die gescheitere Vergabe, dann das Feedback aus den Bezirken, die E-Akte sei nicht zu gebrauchen und dazu noch massive technische Probleme (zwischen 600 und 900 Dateien sind in Senatsverwaltungen und Bezirken verloren gegangen). Ein Scheitern war zumindest im Bereich des denkbaren.

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung am Montag, den 11. Dezember machte die CDO nun Hoffnung, dass die Probleme in den Griff bekommen werden. Sie berichtete, dass es eine belastbare Zusage des Vertragspartners gibt und Produkt E-Akte zum Sommer 2024 fertiggestellt wird. So vage, so gut. Auf Nachfrage hieß es dann, es geht um 300 Punkte auf der ToDo-Liste für das Unternehmen. Welche davon bereits erfüllt sind und welche bis zur Abnahme erfüllt werden sollen, konnte die CDO im Ausschuss nicht nennen. Eine Übersicht soll nachgereicht werden. Genannt wurde der Punkt Benutzungsfreundlichkeit. Hierzu soll es im Januar Workshops geben. Diese waren ursprünglich nicht Bestandteil der Ausschreibung und werden vom Unternehmen wohl zusätzlich als Kompensation für die Missstände erbracht. In der Ausschusssitzung wurde deutlich wie unzureichend die damalige Ausschreibung abgelaufen ist und damit zumindest Teile des Versagens auch im Verantwortungsbereich des Senats liegen.

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Bits & Berlin – Newsletter – 11/2023

In meinem Newsletter “Bits & Berlin” möchte ich wie gewohnt über aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung informieren. Im letzten Newsletter des Jahres 2023 geht es um meine Anträge für ein Bug-Bounty Programm, ein Open-Source Sabbatical für Berlin, die digitale Meldebescheinigung sowie die neue Open-Data Strategie Berlins.

Im Jahr 2024 steht dann die Debatte über ein Digitalgesetz für Berlin an. Wir haben bereits erste Eckpunkte erarbeitet und schlagen vor das bisher gültige E-Government-Gesetz Berlin sowie das Onlinezugangsgesetz Berlin darin zusammenzuführen. Stichworte sind unter anderem IT-Sicherheit, Medienbruchfreiheit auch für die verwaltungsinternen Abläufe, die endgültige „Abschaffung“ der Schriftform für die digitale Abwicklung von Verwaltungsdienstleistungen und Regelungen für eine zeitgemäße aber diskriminierungssensible Nutzung von Automatisierung und Entscheidungssystemen.

Was sind Eure Erwartungen an ein modernes Digitalgesetz? Was muss rein, was kann raus? Schreibt mir gerne!

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Ein digitales Bürgeramt als BerlinApp oder noch eine App für Berlin?

Zunächst sollte es eine “Super-App” für Berlin werden, dann sollte es beim bestehenden Angebot bleiben und jetzt lässt Berlin sich beraten, welche App zur Hauptstadt passt. 35 verschiedene mobilen Anwendungen von Städten in- und außerhalb von Deutschland wurden verglichen.

Alle Verwaltungsleistungen und Informationen von Berlin in einer App. Das ist vermutlich ein Traum für viele Berliner*innen. Der Senat hat jetzt einen externen Dienstleister beauftragt, dieser soll zum einen bestehende digitale Angebote identifizieren und zum anderen Städte-Apps vergleichen. 35 verschiedene Apps wurden identifiziert, darunter fallen nicht nur All-in-one-Lösungen, sondern auch Bots oder Apps für Einzelleistungen wie Mängelmelder.

Gut ist, dass der Senat keine “Super-App” für Berlin mehr fordert, sondern sich anschaut, was in anderen Städten funktioniert und was nicht. Auch zu identifizieren, welche bestehende Services schnell integriert werden können, ist ein gutes Vorgehen. Denn die Welt neu zu finden, ist in Sachen Digitalisierung in Berlin nicht nötig.

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Wo unterstützt KI und ADM die Berliner Verwaltung?

Obwohl Berlin die Digitalisierung an vielen Stellen verpasst hat, wird von der Berliner Verwaltung bereits KI gestützte Software eingesetzt. Ich habe daher mal gefragt wo KI-Basierte Entscheidungshilfen in Berlin zum Einsatz kommen und wie es durch den Einsatz zu potentieller Diskriminierung kommt. Die Antwort (Rote Nummer 1270, Bericht Nr. 21, Seite 133 ff. ) teilt dabei in KI-Systeme welche keine Entscheidungen treffen und jene die Entscheidungen treffen. Klare Kriterien oder ein Tranzparenzregister gibt es immer noch nicht für den Einsatz von ADM (Automated Decision Making).

Im Vergleich zum letzten Doppelhaushalt sind Anzahl und Zwecke deutlich angestiegen. Derzeit gibt es 15 verschiedene Anwendungen mit KI-Systemen. Ein Transparenzregister wäre schon jetzt ohne Gutachten möglich und würde modernes Verwaltungshandeln transparent machen. Auch der Ethikrat ist zu dem Schluss gekommen, dass es beim Einsatz von KI-Systemen in Verwaltung bestimmte Voraussetzung und Maßnahmen braucht. Zwar Ordnet der Senat das Potential von Diskriminierung richtig ein, benennt jedoch keine Maßnahmen oder Strategie für die Zukunft.

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