Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Senat

Abgeordnetenhaus Berlin Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Entwicklungen beim Wohngeld in den letzten fünf Jahren

Die Gesamtzahl der Menschen in Berlin, die Wohngeld empfangen haben ist erfreulicherweise von 2018 auf 2019 vergleichsweise stark gesunken. 2018 haben noch insgesamt 23.404 Menschen Wohngeld bezogen. 2019 waren es nur noch 19.419 Empfänger*innen und ist damit neben 2015 mit nur knapp 18.000 das Jahr mit den wenigsten Menschen in Berlin, die Wohngeld bezogen haben.

Der digitale Wohngeldantrag kommt nach dem Sommer

Die Beantragung von Wohngeld ist eine der TOP-100-Dienstleistungen im Land Berlin. Ende des letzten Jahres hat der Senat angekündigt, dass der Antrag bald digital und medienbruchfreie über das Berliner Service-Portal gestellt werden kann. Auf meine Anfrage wurde dies nun für das Ende des III. Quartals angekündigt (Drucksache 18/23406).

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Teil meiner Frage war auch, wie viele Haushalte wie viel Geld bekommen haben. An dieser Stelle ist weiter zu erkennen, dass die meisten Haushalte, die Wohngeld beziehen vergleichsweise viel Geld mit über 100€ monatlich erhalten. Aber auch diese Zahl ist 2019 mit 10.456 Haushalten auf dem niedrigsten Stand seit 2016. Vergleichsweise kleine Schwankungen gegenüber den Vorjahren sind bei den Haushalten zu erkennen, die bis zu 50€ monatlich (2019: 3.980 Haushalte) und denen, die bis zu 100€ monatlich (2019: 5.294 Haushalte) erhalten. Beide Zahlen sind aber auch im vergleich zu 2018 gesunken.

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Abgeordnetenhaus Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

E-Mailverkehr außerhalb des Berliner Landesnetzes “nur” per Brief

In Marzahn-Hellerdorf kursiert offenbar eine “absurde” Dienstanweisung. Demnach müssen Behörden für die Kommunikation von personenbezogene Daten zwischen Bürger und Verwaltung postalisch – also per Brief – antworten und den Bürger bitten, in den unverschlüsselten E-Mail-Verkehr einzuwilligen. Dazu gibt es extra einen Vordruck.

In einer Antwort auf eine Anfrage erklärt der Senat nun, dass “keine explizite Unterstützung für die Erstellung der Dienstanweisungen zum Umgang mit dem E-Mailverkehr außerhalb des Berliner Landesnetzes durch die Senatsverwaltung besteht” ( Drucksache 18/23533).

So ist das E-Government-Gesetz Berlin sicher nicht gemeint. Ziel muss ein einheitliches und rechtssicheres Vorgehen der Berliner Verwaltungen sein. Ich teile die Ansicht vieler Kolleg*innen, dass der Absender einer unverschlüsselten Mail mit dem Verschicken dieser seine Einwilligung dafür gibt, dass die Verwaltung auf die E-Mail auch in selber Weise antwortet. Wenn es hier Unklarheiten gibt, sollten diese im Rahmen des Gesetz zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Berliner Gesetzen an die Verordnung (EU) 2016/679 (Berliner Datenschutz-Anpassungsgesetz EU – BlnDSAnpG-EU) (Drucksache 18/2598) beseitigt werden.

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Mahlsdorf Marzahn - Hellersdorf Senat Stadtentwicklung 

Ersatzbau für Freiwillige Feuerwehr in Mahlsdorf

Hat das lange Warten auf einen neuen Standort für die Freiwillige Feuerwehr in Mahlsdorf ein Ende? Es sieht so aus. Die lange Lobbyarbeit vieler Mahlsdorfer*innen hat offenbar Senat und Bezirksamt zum Handeln bewegt. So liegt dem Bezirksamt die Entscheidung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zum Standort für den Ersatzbau der Freiwilligen Feuerwehr Mahlsdorf liegt endlich vor. Nach einsatztaktischer und baulicher Prüfung durch die Berliner Feuerwehr wurde der Standort an der Planstraße, also südlich der Schule und östlich des Regenrückhaltebeckens, ausgewählt.

Dies ist eine gute Nachricht für Mahlsdorf und die Kolleg*innen der Freiwillige Feuerwehr. Im vergangenen Jahr hatte ich mir im Rahmen eines Wahlkreistages einen Eindruck vom Handlungsbedarf gemacht und mich seitdem gegenüber der Senatsverwaltung für eine schnelle Entscheidung eingesetzt.

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Abgeordnetenhaus Berlin Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Übernachtungsmöglichkeiten für obdachlose Menschen

Am heutigen Mittwoch haben wir im Hauptausschuss zusätzliche Mittel für die Unterbringung von obdachlosen, auf der Straße lebende Menschen freigegeben (Rote Nummer 2854). Um obdachlose Menschen auch nach Ende der Kältehilfe zu Ende April auch weiterhin zu schützen, wird der Senat im Rahmen der gesamtstädtischen Verantwortung für die Dauer des pandemischen Geschehens ein Unterbringungsangebot von 350 Plätzen bereitstellen.

Der Hauptausschuss stimmt der Aufhebung der qualifizierten Sperren für die bei Kapitel 1150 Titel 68406 Erl. IV 2.; 3.;4. und Erl. V ausgewiesenen Mittel in Höhe von insgesamt 600.000 € zur Eindämmung der SARS-CoV-2 Pandemie für obdachlose Menschen in der Stadt zu.

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Jugend Marzahn - Hellersdorf Rechtsextremismus Senat Vielfalt 

Queeres Leben in Marzahn-Hellersdorf

Meine Kolleg*innen Sebastian Walter und Anja Kofbringer haben eine Anfrage zum Queeren Marzahn-Hellersdorf gestellt. Darin haben sie verschiedene Aspekte zu queerem Leben in Marzahn-Hellersdorf erfragt. Die Antwort erschüttert mich. Zu der einen Hälfte der sehr diversen Fragen liegen dem Bezirksamt bis jetzt keine Informationen vor. Die andere Hälfte der Antworten fallen meiner Meinung nach größtenteils unzureichend aus. Falls aufgrund der aktuelle Situation mit dem Coronavirus einige der Informationen in der kurzen Zeit nicht gesammelt wurden konnten, wäre es gut, dass diese zeitnah nachgereicht werden.

Berlin ist eine vielfältige Stadt und deswegen sollten auch allen Menschen -egal welches Geschlecht oder welcher Sexualität- gleichberechtigt gleichberechtigt leben können. Dafür kämpfen wir GRÜNEN seit es uns gibt. Leider ist es aber auch noch im Jahr 2020 Realität, dass queere Menschen alltägliche Diskriminierung erfahren und nicht gleichberechtigt an dem gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Wir haben in Berlin schon einiges geschafft, indem in vielen Bezirken Safe-Spaces geschaffen wurden, es gesonderte Beratungsangebote für queere Menschen gibt und auch Räume für queere Jugendliche existieren. Diese Maßnahmen müssen aber noch weiter ausgebaut werden und auch Marzahn-Hellersdorf muss seinen Teil dazu leisten.

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Abgeordnetenhaus Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Planungen für die Evaluation des E-Government-Gesetzes Berlin

In der heutigen Sitzung des Hauptausschusses, hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport Auswertung über eine geplante externe Gutachten- und Beratungsdienstleistung für die Auswertung von zu erhebenden Daten und Erstellung eines Berichts für das Land Berlin im Rahmen der ‘Evaluation des EGovG Bln’ informiert.

Grundlage dafür sind die Planungen für die Evaluierung des E-Government-Gesetzes Berlin, über die der Senat aktuell in der Drucksache 18/2608 informiert hat. Der Zeitplan sieht eine erste Senatsbefassung im Juli 2020 sowie eine Vorlage an das Abgeordnetenhaus im Oktober 2020 vor.

Politisch steht die Frage im Vordergrund, wie die Ziele des Gesetzes umgesetzt werden können. Denn hier hakt es doch gewaltig. Zuletzt ist das Scheitern des Vergabeverfahrens für die geplante E-Akte für die Berliner Verwaltung bekannt geworden. Die Innenverwaltung rechnet demnach nicht mehr mit einer fristgerechten Einführung der E-Akte zum 1. Januar 2023, wie es im Berliner E-Government-Gesetz vorgesehen ist. Der Senat ist in der Verantwortung, die Fehler aufzuarbeiten und für den Neustart des Vergabeverfahrens sicherzustellen, dass diese sich nicht wiederholen.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Wie steht’s um den Zukunftspakt Verwaltung

In seiner Sitzung vom 20. November 2018 hat der Berliner Senat im Einvernehmen mit den Bezirken seine Pläne für den „Zukunftspakt Verwaltung“ (PDF) präsentiert. Er folgt aus den Empfehlungen der Alt-Kommission zur Verwaltungsmodernisierung in Berlin vom Sommer 2018. Im Januar 2020 hat der Senat nun einen Zwischenbericht zur Umsetzung des „Zukunftspaktes Verwaltung“ vorgelegt. Der Bericht sollte den Umsetzungsstand der Steckbriefe in den folgenden Handlungsfeldern darlegen:

  1. Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung
  2. Personalgewinnung und -entwicklung verbessern
  3. Führungskultur verändern
  4. Strukturen und Prozesse in der Verwaltung optimieren
  5. Veränderungen in der Verwaltung fördern und verbreiten
  6. Digitalisierung der Verwaltung voranbringen

Ich habe mir den bisherigen Zwischenstand mal angeschaut und einige Aspekte zu bestehendem Handlungs- und Debattenbedarf aufgeschrieben. Ich halte es für wichtig die Zwischenergebnisse zusammen mit den Erfahrungen der Korona-Krise zu bewerten. Die Berliner Verwaltung hat noch viel Arbeit vor sich. Positiv sehe ich die 60 Beispiele für Zuständigkeitsfragen, für die ich noch in diesem Jahr eine Verfahrensklärung erwarte. Die Etablierung der Zielvereinbarungen geht zu langsam voran, aber die ersten Schritte sind geschafft. Andere eher symbolische Fragen, wie die Konturierung der Geschäftsbereiche der Bezirke, zeigen bisher keinerlei Fortschritte.

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Abgeordnetenhaus Netzpolitik & Digitalisierung Senat 

Eine Digitalagentur für Berlin

Mit der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats schreitet der Aufbau der Berliner Digitalagentur voran. Wie die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe informierte wurde Nicole Voigt zur Geschäftsführerin berufen. Die Gründung der Digitalagentur Berlin GmbH ist ein wichtiges Vorhaben des Berliner Senats in der laufenden Legislaturperiode.

Ziel der Digitalagentur ist, als Mittler und Lotse die bereits vorhandenen Angebote, Leistungen und Ideen im Digitalisierungsbereich konkret für entsprechende Branchen und Geschäftsfelder aufzuschließen, zielgruppengerecht aufzubereiten und vor allem in der direkten Ansprache der Zielgruppe näherzubringen und diese für die Themen zu öffnen. Die Digitalagentur soll Unternehmen für digitale Themen sensibilisieren, in Fragen der IT-Sicherheit beraten und Unterstützungsangebote der Stadt transparent und einfacher nutzbar machen. Die Digitalagentur steht grundsätzlich allen Berliner Unternehmen offen, die einen Bedarf zum Thema Digitalisierung haben. Sie wird damit zu einer der führenden Adressen der digitalen Hauptstadt Berlin.

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Abgeordnetenhaus Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Keine Unterscheidung nach Herkunft, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus bei den niedrigschwelligen Beratungs- und Hilfsangeboten der Wohnungslosenhilfe

Mit einem Antrag hat sich die Rot-Rot-Grüne Koalition dafür eingesetzt, dass der Senat sicherstellt, dass die niedrigschwelligen Beratungs- und Hilfsangebote der Wohnungslosenhilfe allen wohnungslosen Menschen in Berlin unabhängig von Herkunft, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus zugänglich sind (Drucksache 18/1651). Der Senat hat nun über die Umsetzung des Arbeitsauftrages berichtet (Drucksache 18/2572).

In den Leitlinien der Wohnungsnotfallhilfe und Wohnungslosenpolitik stellen niedrigschwellige Hilfen einen wesentlichen Bestandteil dar. Diese sind allen wohnungslosen Menschen in Berlin unabhängig von Herkunft, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus zugänglich. Im Doppelhaushalt 2020/2021 steht mit einem weiteren Aufwuchs von 430.000,- EUR ein Fördervolumen von 8.996 Mio. EUR zur Verfügung. Über die reguläre Förderung des Integrierten Sozialprogramm hinaus fördert der Berliner Senat weitere Modellprojekte für wohnungslose und obdachlose Menschen zur Erprobung neuer fachlicher Ansätze wie zwei Projekte “Housing First Berlin”, eine Krankenwohnung sowie zwei Projekte „Warte- und Wärmeräume mit Sozialbetreuung“, die aus dem Projekt „Kältehilfebahnhöfe“ weiterentwickelt wurden. Der Zugang für Nachfragende ist ebenfalls durchgängig niedrigschwellig.

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