Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Senat

Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Weiterentwicklung von Ordnungsamt-Online

Die nächsten Weiterentwicklungen des Onlineangebotes der Berliner Ordnungsämter stehen vor der Tür. Dies bestätigt mir der Senat in der Antwort auf meine schriftliche Anfrage (Drucksache 18/21139). So soll die Weiterentwicklung der Benutzeroberfläche mit einem neuen Design noch in 2019 abgeschlossen werden und insbesondere die Veröffentlichung von Statistiken über das Berliner Datenportal angeboten werden. Dazu ist Einbindung der Straßen- und Grünflächenämter abgeschlossen, sodass das technische System allen bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern seit dem 31.08.2018 zur Verfügung steht. Bisher wird es von 4 Bezirken genutzt. Noch in 2019 soll es eine „internen App“ geben, die es den Dienstkräften ermöglicht, von ihnen festgestellte Störungen der öffentlichen Ordnung als Meldungen direkt in das IT-Fachverfahren „Anliegenmanagement Ordnungsamt Online“ (AMS) zu übernehmen. Damit sollen vor allem die direkte Kommunikation zwischen dem Außendienst und dem Innendienst der bezirklichen Ordnungsämter verbessert werden.

Wünschenswert und offen ist die Ausweitung des Serviceversprechens der Berliner Ordnungsämter. Dieses lautet bisher: Erledigung aller Meldungen im eigenen Zuständigkeitsbereich innerhalb von 3 Tagen. Im Fall der fachlichen Zuständigkeit eines anderen Amtes oder eines externen Dienstleisters bezieht sich dieses Serviceversprechen auf die Abgabe an die entsprechende Stelle. Unser politisches Ziel ist die Ausweitung des Serviceversprechens auf die Erledigung aller Meldungen im Zuständigkeitsbereich der Berliner Verwaltung innerhalb einer festen Frist.

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Abgeordnetenhaus Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Übersicht der Beauftragungen von externen Dienstleistungen im Rahmen des Geschäftsprozessmanagements

Im Rahmen meiner Arbeit im Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhaus habe ich vom Senat eine Übersicht der Beauftragungen von externen Dienstleistungen im Rahmen des Geschäftsprozessmanagements aller Senatsverwaltungen und der Bezirke beauftragt. Die Antwort liegt nun vor (Rote Nummer 2519).

Für die Optimierung und Digitalisierung der Verwaltungsabläufe sowie die Etablierung von Geschäftsprozessmanagement (GPM) ist die jeweils zuständige Senatsverwaltung bzw. die Senatskanzlei in Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern verantwortlich. Die Abfrage der beauftragten externen Dienstleistungen bezog sich auf die Jahre 2018 und 2019 sowie auf die bis zum Ende des Jahres 2019 noch geplanten Beauftragungen von Dienstleistungen.

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Abgeordnetenhaus Datenschutz IT‑Sicherheit Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

E-Government: Zusammenarbeit zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin

Der Senat hat mit der Roten Nummer 2518 über die Zusammenarbeit zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin berichtet. Auch das Thema E-Government war dabei Thema.

So wird beispielsweise berichtet: “Im Rahmen der Themenfeldplanung „Querschnittsleistung“ bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes konnten bereits konkrete Umsetzungsvorschläge für nutzerfreundliche und datenschutzkonforme Angebote erarbeitet werden. Dazu gehört zum Beispiel ein Datenschutz-Cockpit, in dem Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, welche Daten von welchen Behörden für welche Zwecke abgerufen wurden. […]

Die erste Verwaltungsleistung für eine Referenzimplementierung (Blaupause) wird voraussichtlich der „Antrag auf Elterngeld“ sein. Die digitale Geburtsurkunde wurde im Digitalisierungslabor dafür vertieft betrachtet und der Lösungsansatz im entsprechenden Projektsteckbrief mit notwendigen Schritten konzipiert. Bis Ende 2020 sollen Bürgerinnen und Bürger in Berlin bei wichtigen Verwaltungsleistungen keine Geburtsurkunden mehr als Nachweis einreichen müssen. Die Geburtsurkunden sollen stattdessen mit dem Einverständnis der Bürgerinnen und Bürger zwischen dem Standesamt und der jeweiligen Behörde ausgetauscht werden. Zusätzlich sollen Bürgerinnen und Bürger über digitale Geburtsurkunden verfügen, die sie bei Bedarf Behörden – aber auch privaten Institutionen, wie Banken, Versicherungen und Arbeitgebern – zusenden können.

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Abgeordnetenhaus Berlin KI Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Künstliche Intelligenz: KI-Fahnder fängt Steuerbetrüger

Während der aktuellen Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 in Berlin hat die Senatsverwaltung für Finanzen einen sehr spannenden Bericht übermittelt, der sich mit Künstliche Intelligenz (K.I.) in der Steuerverwaltung auseinandersetzt. Die geänderten Voraussetzungen im § 35a VwVfG führen dabei dem Bericht zufolge zur Eröffnung des K.I.-Einsatzes in verschiedenen Anwendungsgebieten. Abgestellt wird dahingehend vor allem auf das Risiko Management, dass die Entscheidung eines menschlichen Sachbearbeiters vorbereiten und unterstützen soll.

Daneben werden aber auch Anwendungsfälle gezeigt, die für alle Tatort-Fans interessant werden. Es geht um verschiedene Programmansätze zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung; besonders komplexe Betrugssysteme sollen damit vollautomatisiert erkannt werden.

Durch das Land Hessen wird im Rahmen der Bekämpfung von Steuerkriminalität KI einsetzt. Insbesondere bei der Auswertung mehrerer Millionen Dateien, welche auch unter dem Namen Panama Papers bekannt sind, wurden Technologien in der Steuerfahndungsstelle im Finanzamt Kassel II zusammen mit dem Bundeskriminalamt (BKA) ausgewertet.

Das Finanzamt Kassel II ist zentral für die Bearbeitung digitaler Massendaten zuständig. Zukünftig sollen KI-Fahnder ab dem Wintersemester 2019/2020 in Kassel ausgebildet werden. Zudem soll in Hessen im Bereich KI geforscht werden, beispielsweise für neue Ermittlungsansätze. Hier soll insbesondere der Frage nachgegangen werden, wie KI eingesetzt werden kann, um große Datenmengen auszuwerten. In der Berliner Steuerverwaltung wird für die Auswertung von Dateien im Rahmen von Steuerbetrugsfällen die Software „NUIX“ eingesetzt. Die Software entnimmt automatisch Informationsobjekte und stellt Querverweise her wie Namen, Firmen, Geldsummen, E-Mailadressen, IP Adressen sowie Telefon- und Kreditkartennummern. Dies kann Verbindungen quer durch mehrere Datenquellen und Untersuchungen aufzeigen. Laut Herstellerangaben lassen sich damit „auf einem einzelnen Server mehr als zehn Terabyte an Daten pro Tag untersuchen“. Zudem ist eine OCR-Erkennung serienmäßig integriert. So wird aus Bildern wie eingescannten Ausweisen und unterschriebenen Verträgen recherchierbarer Text. Damit können Daten über eine einfache Suchfunktion durchsucht werden. Durch Suchalgorithmen werden die Daten dann abgeglichen.

In der Berliner Steuerverwaltung wird KI auch im Zusammenhang mit dem Onlinehandel mittels eines sogenannten Webcrawlers genutzt. Ein Webcrawler ist ein Computerprogramm, das automatisch das World Wide Web durchsucht und Webseiten analysiert. So kann eine konzentrierte Prüfung bestimmter steuerrechtlicher Sachverhalte, insbesondere bei Fällen des Internethandels, vorgenommen werden.

Mehr Informationen zum Einsatz von K.I. und Algorithmen in der Steuerverwaltung kann man hier im Originalbericht nachlesen.

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Abgeordnetenhaus Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Zuschuss für Weiterqualifizierung von Pflegehilfskräften zu Pflegefachkräften

In einem Bericht für die Haushaltsberatungen informiert der Senat über Planungen für einen Zuschuss für die Weiterqualifizierung von Pflegehilfskräften zu Pflegefachkräften. Um die Weiterbildung zur Fachkraft weiterhin attraktiv zu gestalten, soll den Pflegehilfskräften während der Weiterqualifizierung zur Fachkraft deshalb ein Zuschuss i.H.v. 500 €/Monat gewährt werden, welchen sich der Arbeitgeber und Ausbildungsträger auf der einen Seite und das Land Berlin auf der anderen Seite jeweils zur Hälfte teilen.

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Hellersdorf Marzahn - Hellersdorf Senat Stadtentwicklung 

Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 (StEP Wohnen 2030)

Seit 2011 wächst Berlin jährlich um ca. 40.000 Menschen. Das heißt: Jedes Jahr kommt eine Mittelstadt hinzu. Allein in den fünf Jahren bis 2016 ist Berlin so um rund 245.000 Menschen gewachsen. Das entspricht der kompletten Bevölkerung einer Großstadt wie Kiel. Den Prognosen zu Folge wird Berlin im Jahr 2030 voraussichtlich 430.000 Einwohner mehr haben als noch im Jahr 2010. Das macht es unabdingbar, den StEP Wohnen an die neue Bevölkerungsdynamik anzupassen.

Dies hat der Senat mit dem Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2030 (StEP Wohnen 2030) getan. Bis 2030 werden in Berlin 194.000 Wohnungen gebraucht. Bis 2021 müssten jährlich mindestens 20.000 Wohnungen neu gebaut werden, um eine annähernd ausreichende Wohnversorgungsentwicklung sicherzustellen. Dabei benennt der neue StEP Wohnen 2030 Schwerpunkträume in der Stadt. Marzahn-Hellersdorf ist mit Hellersdorf, als Priorität II (Prüfgebiete) dabei. Priorität II meint dabei: “Auch diese Siedlungen eignen sich aufgrund ihrer städtebaulichen Struktur grundsätzlich für eine Weiterentwicklung und Ergänzung. Hier steht die strategische Klärung der Rahmenbedingungen im Vordergrund.

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Abgeordnetenhaus Demokratie Netzpolitik & Digitalisierung Senat 

Berlin soll ein Transparenzportal bekommen

Das Transparenzportal war Thema in den Haushaltsberatungen für den Landeshaushalt 2020/2021. In einem Bericht berichtet die Senatsverwaltung von den Planungen (Rote Nummer 2397). Das Vorhaben ist Teil des Koalitionsvertrages und der Richtlinien der Regierungspolitik. Vorbereitende Arbeiten sollen in 2020 beginnen. Das Portal soll in 2021 und 2022 gebaut werden. Das Transparenzportal soll über Schnittstellen verfügen, die eine automatisierte Bereitstellung der Informationen ermöglichen. Die jeweiligen informationspflichtigen Stellen haben sicherzustellen, dass die zentrale Zugänglichkeit aller ihrer Veröffentlichungspflicht unterliegenden Informationen über ein solches Transparenzportal jederzeit gewährleistet ist.

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Abgeordnetenhaus Datenschutz Demokratie Netzpolitik & Digitalisierung Senat Wirtschaft 

Berliner Digitalisierungsstrategie

Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat der Senat über die Digitalisierungsstrategie berichtet (Rote Nummer 2425). Die Entwicklung der Digitalisierungsstrategie hat demnach folgende Meilensteine: Im Dezember 2019 wird das Grünbuch zur Digitalisierungsstrategie verabschiedet und vorgestellt werden. Anfang 2020 wird das Beteiligungsverfahren für die Berliner Bürgerinnen und Bürger durchgeführt werden. Das Weißbuch zur Digitalisierungsstrategie (und damit die finale Digitalisierungsstrategie) soll im Juni 2020 verabschiedet und vorgestellt werden.

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