Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Senat

Abgeordnetenhaus Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Zuschuss für Weiterqualifizierung von Pflegehilfskräften zu Pflegefachkräften

In einem Bericht für die Haushaltsberatungen informiert der Senat über Planungen für einen Zuschuss für die Weiterqualifizierung von Pflegehilfskräften zu Pflegefachkräften. Um die Weiterbildung zur Fachkraft weiterhin attraktiv zu gestalten, soll den Pflegehilfskräften während der Weiterqualifizierung zur Fachkraft deshalb ein Zuschuss i.H.v. 500 €/Monat gewährt werden, welchen sich der Arbeitgeber und Ausbildungsträger auf der einen Seite und das Land Berlin auf der anderen Seite jeweils zur Hälfte teilen.

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Hellersdorf Marzahn - Hellersdorf Senat Stadtentwicklung 

Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 (StEP Wohnen 2030)

Seit 2011 wächst Berlin jährlich um ca. 40.000 Menschen. Das heißt: Jedes Jahr kommt eine Mittelstadt hinzu. Allein in den fünf Jahren bis 2016 ist Berlin so um rund 245.000 Menschen gewachsen. Das entspricht der kompletten Bevölkerung einer Großstadt wie Kiel. Den Prognosen zu Folge wird Berlin im Jahr 2030 voraussichtlich 430.000 Einwohner mehr haben als noch im Jahr 2010. Das macht es unabdingbar, den StEP Wohnen an die neue Bevölkerungsdynamik anzupassen.

Dies hat der Senat mit dem Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2030 (StEP Wohnen 2030) getan. Bis 2030 werden in Berlin 194.000 Wohnungen gebraucht. Bis 2021 müssten jährlich mindestens 20.000 Wohnungen neu gebaut werden, um eine annähernd ausreichende Wohnversorgungsentwicklung sicherzustellen. Dabei benennt der neue StEP Wohnen 2030 Schwerpunkträume in der Stadt. Marzahn-Hellersdorf ist mit Hellersdorf, als Priorität II (Prüfgebiete) dabei. Priorität II meint dabei: “Auch diese Siedlungen eignen sich aufgrund ihrer städtebaulichen Struktur grundsätzlich für eine Weiterentwicklung und Ergänzung. Hier steht die strategische Klärung der Rahmenbedingungen im Vordergrund.

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Berlin soll ein Transparenzportal bekommen

Das Transparenzportal war Thema in den Haushaltsberatungen für den Landeshaushalt 2020/2021. In einem Bericht berichtet die Senatsverwaltung von den Planungen (Rote Nummer 2397). Das Vorhaben ist Teil des Koalitionsvertrages und der Richtlinien der Regierungspolitik. Vorbereitende Arbeiten sollen in 2020 beginnen. Das Portal soll in 2021 und 2022 gebaut werden. Das Transparenzportal soll über Schnittstellen verfügen, die eine automatisierte Bereitstellung der Informationen ermöglichen. Die jeweiligen informationspflichtigen Stellen haben sicherzustellen, dass die zentrale Zugänglichkeit aller ihrer Veröffentlichungspflicht unterliegenden Informationen über ein solches Transparenzportal jederzeit gewährleistet ist.

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Berliner Digitalisierungsstrategie

Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat der Senat über die Digitalisierungsstrategie berichtet (Rote Nummer 2425). Die Entwicklung der Digitalisierungsstrategie hat demnach folgende Meilensteine: Im Dezember 2019 wird das Grünbuch zur Digitalisierungsstrategie verabschiedet und vorgestellt werden. Anfang 2020 wird das Beteiligungsverfahren für die Berliner Bürgerinnen und Bürger durchgeführt werden. Das Weißbuch zur Digitalisierungsstrategie (und damit die finale Digitalisierungsstrategie) soll im Juni 2020 verabschiedet und vorgestellt werden.

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Veränderungen zu den Leistungen des Bildungs-und Teilhabegesetz (BuT)

Seit dem 01. August 2019 gibt es mehr finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Familien. Im neuen Starke-Familien-Gesetz sind Verbesserungen bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) vorgesehen. Aus einem Bericht der Senatsverwaltung für Jugend und Familien an den Hauptausschuss (Rote Nummer 2151) geht hervor, welche Leistungen durch die Gesetzesänderung übernommen werden und welche Änderungen und Kosten sich damit für den kommenden Landeshaushalt 2020/2021 ergeben.

Bereits seit dem 01. August 2019 entfallen in Berlin die Kosten für das Mittagessen in der Grundschule von der 1. bis zur 6. Klasse für Schulkinder. Für Kinder in der Kita und Kindertagespflege sowie für die Sekundarstufe an Gesamt- oder Berufsschulen sind Finanzierungen über das BuT möglich. Hier entfällt der Eigenanteil für die Kosten beim gemeinschaftlichen Mittagessen durch den Nachweis eines gültigen “berlinpass-BuT” bzw. die Kosten werden dem Caterer auf Antrag erstattet. Weiterhin werden Kosten für Klassenfahrten und Ausflüge übernommen, wenn die Eltern eine Leistungsberechtigung und seitens der Schule den Ausflug bzw. die Fahrt nachweisen. Sobald ein berlinpass-BuT der Kita oder Schule vorliegt, ist sowohl die Kostenfreiheit für den Verpflegungsanteil als auch für Ausflüge vorgesehen.

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Marzahn - Hellersdorf Senat 

Marzahn-Hellersdorf bekommt ein Amtsgericht

Marzahn-Hellersdorf wird zukünftig Standort für ein zwölftes Berliner Amtsgericht. Bisher war hier das Amtsgericht in Lichtenberg (mit) zuständig. Für Marzahn-Hellersdorf wird es die erste derartige Institution des Landes im Bezirk sein. Der bündnisgrüne Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sagte dazu, dies sei auch ein Beitrag, um die “Berliner Behörden auf Ost und West gleichmäßiger zu verteilen.“

Zusätzlich sollen auch die sozialen Dienste der Justiz in Marzahn-Hellersdorf einen Standort erhalten. Begrüßenswert ist natürlich, dass damit den Bürger*innen kürzere Wege ermöglicht werden. Wichtig ist es in der Diskussion um einen neuen Standort dennoch zu berücksichtigen, dass auch der neue Standort mit dem ÖPNV gut erreichbar ist.

Nun wird ein geeigneter Standort im Bezirk gesucht. Offen ist bisher, ob bereits bestehende Gebäude genutzt oder neue Flächen bebaut werden können oder neue Flächen hinzu gekauft werden müssen. Im Gespräch sind bisher das Gewerbegebiet unmittelbar am S-Bahnhof Springpfuhl, das „Haus der Gesundheit“ sowie unbebaute Flächen in der Hellen Mitte, die bereits genannt wurden.

In der gemeinsamem Senatssitzung mit dem Bezirksamt in Marzahn-Hellersdorf am 17. September 2019 wurden in einer ersten Runde über geeignete Standorten beraten. Die Standortsuche wird noch etwas Zeit brauchen. Mit der Realisierung ist laut Mitteilung des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf frühestens mit dem Doppelhaushalt 2022/23 zu rechnen.

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IGA 2017 Marzahn - Hellersdorf Mobilität Senat 

Neue Gespräche über Tickets für die IGA-Seilbahn im kommenden Jahr

In einem Bericht für die laufenden Haushaltsberatungen hat der Senat über die weiteren Pläne für die IGA-Seilbahn informiert. Bereits mit dem Senatsentwurf im Juni wurde bekannt, dass im Zuschuss für die Grün Berlin GmbH für das Jahr 2021 1,053 Millionen Euro enthalten (Kapitel 0750, Titel 68203) sind. Diesem Bekenntnis zum Erhalt der Seilbahn über das Jahr 2020 hinaus, folgen nun Gespräche mit Leitner, der Grün Berlin und der BVG über die Frage von Ticketlösungen.

Ich wünsche mir, dass alle Berliner VBB-Monatstickets zur Fahrt mit der Seilbahn berechtigen. Ob darüber hinaus auch alle Berliner VBB-Einzeltickets gültig sein sollen, wird Bestandteil weiterer Gespräche sein.

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Klimaschutz Marzahn - Hellersdorf Senat Umwelt und Naturschutz 

Die saisonale Biotonne bleibt – jedenfalls teilweise

Im letzten Jahr wurde die flächendeckende verpflichtende Einführung der Biotonne in Berlin beschlossen. Für ganzjährig genutzte Grundstücke ist die Nutzung der Biotonne nun seit April 2019 verbindlich. Eine Ausnahme ist aber möglich, wenn der Biomüll ganzjährig auf dem eigenen Grundstück kompostiert wird. Die Möglichkeit seinen eigenen Biomüll zu kompostieren besteht damit weiterhin. Die Einzelheiten gehen aus einer schriftlichen Anfrage an den Senat hervor (Drucksache 18/20230).

Die Haushalte, die durch die Eigenkompostierung von der Biotonne befreit sind, können in den Monaten März bis Mai und/oder September bis November zusätzlich eine Laub- und Gartentonne oder Laubsäcke nutzen. Die Nutzung einer saisonalen Biotonne ist für reguläre Haushalte hingegen nicht mehr möglich. Eine Unterscheidung gibt es jedoch zwischen saisonalen und ganzjährig genutzten Grundstücken. Für saisonal genutzte Grundstücke ist weiterhin ganzjährig die Bestellung einer saisonalen Biotonne möglich. Damit sollen Haushalte, die eben auch nur saisonal genutzt werden, besser berücksichtigt werden können.

Mit diesen Veränderungen soll umweltfreundliches Verhalten gestärkt werden. Im Sinne eines Umweltschonenden Verhaltens ist so auch ein finanzieller Anreiz gegeben, die Biotonnen zu nutzen. Die Restmülltonne ist gegenüber der Biomülltonne fast dreimal so teuer: “Beispiel Tarif 120 l Tonne Biotonne = 12 € pro Quartal versus 34,76 € für die 120 l Restmülltonne pro Quartal”, so die Auskunft des Senats. Zusätzlich wurden die Entgelte für die Biotonne noch einmal um 13 % gegenüber der Tarifperiode 2017/2018 gesenkt. Auch kann durch die Leerung der Restmülltonne im vier Wochen statt zwei Wochen Rhythmus noch einmal bei den Kosten für die Müllentsorgung gespart werden. Wer Müll vermeidet, seinen Biomüll trennt und in die Biotonne oder auf dem eigenen Kompost entsorgt, erhält somit auch einen deutlichen finanziellen Vorteil.

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