Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus

Aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung im Berliner Abgeordnetenhaus.

Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Wie viel Beschäftigte der Berliner Verwaltung haben wie viel IKT-Arbeitsplätze?

Wie viele Beschäftige hat die Berliner Verwaltung und wie viele IKT-Arbeitsplätze stehen ihr zur Verfügung. Und welche IKT-Arbeitsplätze laufen unter Windows 10 und sind für mobiles Arbeiten geeignet? Noch vor der aktuellen Corona-Krise habe ich den Senat nach aktuellen Zahlen gefragt (Drucksache 18/22797).

Da der Berliner Senat keine aktuelle Übersicht über die Zahl der IKT-Arbeitsplätze, wurden mir die Zahlen von 2019 übermittelt. Es wäre gut, wenn Berlin bald wieder eine Übersicht über die vorhandenen IKT-Arbeitsplätze hat! Im Jahr 2019 standen knapp 100.000 Beschäftigten knapp 10.000 mobile Geräte zur Verfügung.

In Sachen Windows 10-Umstellung geht es sichtbar voran. Einzig zwei Senatsverwaltungen haben zusammen noch 3200 Nicht-Windows 10-Arbeitsplätze im Einsatz. Über alle Verwaltungen liegt der Umstellungsgrad bei über 90%.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Open Data Senat Verwaltung 

Open Data Berlin – Neue Rechtsverordnung stärkt Transparenz

Mit der neuen Open-Data-Rechtsverordnung hat der Berliner Senat einen Meilenstein auf dem Weg der Öffnung von Verwaltungsdaten für Bürger*innen, Institutionen und für den behördeninternen Austausch vereinbart. Auf Initiative der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat Berlin damit das Fundament für eine umfangreiche Transparenzinitiative von Rot-Rot-Grün gelegt. Die Rechtsverordnung wird nun vor Erlass durch den Senat dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.

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Abgeordnetenhaus Netzpolitik & Digitalisierung Stadtentwicklung 

Straßenbeleuchtung in der Smart City

Wem gehören die Laternenmasten in der Stadt? Welche Rollen spielen sie auf dem Weg in die Smart City? Dies und andere Fragen habe ich dem Senat gestellt (Drucksache 18/22539). Hier die Antworten:

Frage 1: Wer ist Eigentümer von Installationen der Straßen-, Park- und Wegebeleuchtung im Land Berlin?

Zuständig für die Straßenbeleuchtungsanlagen im öffentlich gewidmeten Straßenland ist das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Darüber hinaus betreiben die Bezirke ca. 5.000 Leuchten in Grünanlagen in eigener Zuständigkeit.

Frage 2: In wessen Auftrag werden diese Installationen betrieben und welche Vertragszeiträume sind vereinbart?

Das Land Berlin hatte den Betrieb der Beleuchtungsanlagen in 2018 europaweit ausgeschrieben und an die Stromnetz Berlin GmbH vergeben. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren und endet am 31.10.2028. Die Lieferung von Energie ist nicht Gegenstand des Vertrages.

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Abgeordnetenhaus Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Was gibt es im Berliner Technik-Zoo – Kleinstverfahren, Makros und Windows 10

Es ist bedauerlich, dass auch nach der Umstellung auf Windows 10 keine Übersicht über die Fachverfahren der Berliner Verwaltung besteht. Dies ergibt eine Antwort auf eine Anfrage die ich an den Senat gestellt habe (Drucksache 18/22541).

Für die Umstellung auf Windows 10 musste jeder PC angeschaut werden. Dies hätte die Chance geboten, danach eine Übersicht über den Technik-Zoo der Berliner Verwaltung zu haben. Diese Übersicht ist zwingend notwendig, um einen fundierten Fahrplan für die weitere Standardisierung aufzustellen. Alle Senatsverwaltungen sind in der Verantwortung endlich ihren Beitrag zur Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes zu leisten. Ich erwarte, dass die Abläufe im IKT-Lenkungsrat aufgearbeitet werden. Dieser muss endlich den ressort- und verwaltungsebenen übergreifenden Angelegenheiten des IKT-Einsatzes und des E-Government in der Berliner Verwaltung gerecht werden.

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Abgeordnetenhaus Berlin Jobcenter Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Meldeversäumnisse versus Terminwahrnehmungsquote der Jobcenter

83% der in Berlin im vergangenen Jahr verhängten Hartz-IV-Sanktionen beziehen sich auf sogenannte Meldeversäumnisse (114.000; Quelle: schriftliche Anfrage 18/18090). Wir sind davon überzeugt, dass sich viele dieser Sanktionen durch eine andere Terminvergabe in den Jobcentern vermeiden lassen. Derzeit werden Termine von den Integrationsfachkräften der Jobcenter häufig einseitig ohne Beteiligung der Betroffenen vorgegeben. Wenn die Betroffenen bei der Terminvergabe nicht beteiligt werden, ist eine Berücksichtigung der persönlichen Lebensumstände (z.B. die Pflege von Angehörigen) nicht möglich. Eine neue Praxis der Terminvergabe der Jobcenter ist daher zwingend geboten, um die Wahrnehmungsquote von Einladungen durch die Betroffenen zu erhöhen.

Ich habe den Senat zur “Wahrnehmungsquote” bei den Berliner Jobcentern befragt (Drucksache 18/22419). Es ist erschreckend, dass es bei 83% Meldeversäumnissen keine Analyse der Ursachen gibt. Demnach wird die Anzahl der von Kundinnen und Kunden der Berliner Jobcenter wahrgenommenen und nicht wahrgenommenen Termine statistisch nicht erfasst.

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Abgeordnetenhaus Berlin Demokratie Netzpolitik & Digitalisierung Open Source Senat 

Wahlsoftware in Berlin 2021 – Nachfragen zur Open-Source-Entwicklung

Schon vor 2 Jahren habe ich mich intensiver mit dem Thema der in Berlin verwendeten Wahlsoftware beschäftigt. Damals habe ich einen starken Fokus auf die Entwicklung einer Open-Source-Alternative gelegt. Wie aus einer nachfassenden Anfrage hervorgeht, hat der Berliner Senat diese Empfehlungen leider nicht umgesetzt – trotz der zunehmenden Erkenntnis, dass Digitale Souveränität nur mit Open Source funktioniert. Und gerade bei Wahlen sollte es ein ureigene Anliegen einer demokratische Zivilgesellschaft sein, die Anbieterabhängigkeit zu vermeiden. Leider eine verpasste Chance.

Schriftliche Anfrage: Wahlsoftware in Berlin 2021- Nachfrage zur Drs. 18/13049

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Abgeordnetenhaus Berlin Datenschutz IT‑Sicherheit Senat 

IT-Sicherheitsvorfälle in Berlin 2019

Das Themengebiet IT-Sicherheit ist für uns Grüne dabei schon seit Jahren ein Kernpunkt unserer digitalisierungspolitischen Arbeit. Mit einem Positionspapier haben wir im Jahr 2018 unsere politischen Vorhaben benannt. Ausgangspunkt ist für uns dabei das Vorsorge- und Verhütungs-Prinzip. IT-Sicherheit darf kein reaktiver Vorgang auf schwerwiegende Sicherheitsvorfälle sein, sondern muss Vorfälle auf allen Ebenen antizipieren und ihnen mit einer umfassenden präventiven Strategie begegnen. Wir sehen dabei verschiedene zentrale Aspekte einer IT-Sicherheitsstrategie: die Sicherheit der Netze, die Sicherheit der Verwaltung, die Sicherheit der Wirtschaft, die Sicherheit der Bürger*innen und die Sicherheit im Katastrophenfall. Jeder dieser Aspekte erfordert dabei individuelle Betrachtung, um dem sicherheitspolitischen Anforderungsprofil gerecht zu werden. Dazu muss auch das Meldesystem von Sicherheitsvorfällen in der Verwaltung so überarbeitet werden, dass Bürger*innen einen transparenten Einblick bekommen – schlussendlich sind es ihre Daten, die betroffen sind.

Zur Meldung möglicher IT-Sicherheitsvorfälle habe ich in diesem Sinne den Senat nach konkreten Zahlen für 2019 befragt (Drucksache 18/22420).

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Abgeordnetenhaus Berlin Grundeinkommen Jobcenter Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Heute: Minijobs in Berlin – Zukunft: negative Einkommensteuer

Die Rot-Rot-Grüne Koalition hat sich vorgenommen, die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu befördern. Ich habe den Jahreswechsel zum Anlass genommen, den Senat zum aktuellen Stand und der Situation bei den Senatsverwaltungen und Landesbetrieben zu befragen (Drucksache 18/22205).

Die Zahl der geringfügig Beschäftigten in Berlin ist in den letzten 10 Jahren insgesamt um 14,2 % auf 229.328 gestiegen. Eine differenziertere Betrachtung zeigt dabei, dass die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten im Vergleich zu vor 10 Jahren um 7,6 % auf 139.906 Personen gesunken ist. Im Gegensatz hierzu sind deutliche Zuwächse bei im Nebenjob geringfügig entlohnten Beschäftigten als auch bei kurzfristig Beschäftigten zu verzeichnen. Der Anteil von ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten an der Gesamtbeschäftigung (= sozialversicherungspflichtig Beschäftigte + ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigte) lag im Juni 2019 mit einem Anteil von 8,3 % deutlich unterhalb des Bundesdurchschnitts (12,1 %). Demnach sind ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in Berlin von geringerer Bedeutung als in anderen Bundesländern.

Minijobs rangieren häufig im Niedriglohnbereich und sind nicht existenzsichernd ausgestaltet. Sie sind meist verbunden mit fehlender oder einer unzureichenden eigenständigen sozialen Absicherung. Für mich erfüllt dies nicht die Mindestvoraussetzung an “Gute Arbeit”, für die die Berliner Koalition eintritt. Die Abgabenprivilegierung schafft dauerhafte Anreize für zusätzliche Kleinstjobs anstelle von mehr sozialversicherungspflichtiger (Vollzeit-) Beschäftigung. Dafür spricht auch die stetig wachsende Zahl von in Nebentätigkeit ausgeübten Minijobs in Berlin. Ich setze mich dafür ein, Minijobs auf Bundesebene zugunsten von echten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen zu ersetzen. Modell kann hier eine negative Einkommensteuer sein, die einheitliche Garantiesicherung mit der Einkommensteuer in einem einheitliches Steuer- und Transfersystem verbindet.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns folgendes vorgenommen: „Die Koalition wird im Rahmen der Wirtschaftsförderung geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen begrenzen. Darüber hinaus wird die Koalition die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung über den Ausbau der Kampagne „Warum Minijob? – Mach mehr draus!“ fördern.” (S. 92)

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