Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus

Aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung im Berliner Abgeordnetenhaus. Sie wollen auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren sie einfach meinen Newsletter Bits & Berlin.

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Berliner Videodolmetsch-Dienst AVD wächst – und stößt an Grenzen

Vor einem Jahr berichteten wir über den Start des Audio-Videodolmetsch-Pilotprojekts (AVD) der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Integration und Antidiskriminierung. Das Ziel: Die Berliner Verwaltung sollte durch spontane oder terminierte Dolmetschdienste barrierefreier und effizienter werden. Das Pilotprojekt läuft aktuell in seiner zweiten Phase (2026–2027), in der der Dienst schrittweise auf weitere Verwaltungseinheiten mit direktem Kundenkontakt ausgeweitet werden soll. Ab 2027 ist eine neue Ausschreibung erforderlich, da der aktuelle Vertrag Ende 2026 ausläuft. Die Senatsverwaltung prüft zudem, ob ein flächendeckendes Ausrollen ab 2028 möglich ist. Dafür müssen technische Rahmenbedingungen (Datenschutz, IT-Architektur, Integration in den BerlinPC) und Finanzierungsfragen geklärt werden. Ziel sollte ein Basisdienst Audio-Videodolmetschen sein, der allen Beschäftigten der Berliner Verwaltung bereitsteht.

Zwei Berichte (Rote Nr. 1799 B und Rote Nr. 1799 C) stellen konkret dar, wo das Projekt steht. Von Oktober 2024 bis Oktober 2025 wurden 4.381 Einsätze mit einem Gesamtumfang von 76.517 Minuten in Jugendämtern, Gesundheitsämtern, Sozialämtern, Schulen, Kitas und dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) durchgeführt. Besonders in den Bezirken Lichtenberg, Treptow-Köpenick, Steglitz-Zehlendorf und Marzahn-Hellersdorf sowie im Willkommenszentrum wird der Dienst intensiv genutzt. Allein 2025 hat sich die Zahl der aktiven Kooperationspartner verdoppelt. Der Bedarf nach dem AVD-Dienst ist enorm – und entlastet die Mitarbeiter*innen in der Verwaltung spürbar.

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Bezirksfinanzierung: Reformprozess läuft – Umsetzung braucht Zeit

Die Berliner Bezirksfinanzierung bleibt eine Dauerbaustelle. Nach über einem Jahr seit Abschluss der Evaluation ist erst jede siebte Maßnahme umgesetzt – und viele der wichtigsten Vorhaben, etwa bei Investitionen und Produktbudgetierung, werden frühestens mit dem Haushalt 2028/29 wirksam. Der aktuelle Bericht der Senatsverwaltung für Finanzen (UA BezPHPW 0267 E, Rote Nr. 0572 H) vom 17. Juni 2026 zeigt: Von 67 Maßnahmen wurden erst 10 umgesetzt und 41 sind in der Prüfung oder Umsetzung. Zur Begleitung der weiteren Umsetzung hat ein Gremium aus den ehemaligen Mitgliedern der Evaluations-AG seine Arbeit aufgenommen. Der nächste Bericht ist für 2027 vorgesehen. Die strukturellen Weichen sind gestellt – jetzt kommt es auf konsequente Umsetzung an.

Die einzelnen Maßnahmen wurden im Oktober 2025 im Abschlussbericht zur Bezirksfinanzierung identifiziert. Sie bilden ein ambitioniertes Reformprogramm. Folgend eine kurze Übersicht zum Fortschritt in den einzelnen Handlungsfeldern.

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Datenschutzbericht 2025: Mehr Beschwerden, wenig Befugnisse

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) hat ihren Jahresbericht für das Jahr 2025 vorgelegt. Auf 216 Seiten wird umfangreich zur Arbeit der unabhängigen Stelle berichtet und werden besondere Fälle vorgestellt. Darin kritisiert die Behörde, dass ihr gegenüber Polizei und Justiz nach wie vor wirksame Durchsetzungsbefugnisse fehlen – ein Zustand, den sie als Verstoß gegen europäisches Recht bewertet. Der Bericht ist auf der Homepage abrufbar. Die entsprechende Pressemitteilung gibt es hier als PDF.

Drei Fälle aus dem Bericht geben einen Eindruck der Arbeit der BlnBDI: Erstens beantragte die Behörde die Sperrung der chinesischen KI-App DeepSeek in den deutschen App-Stores von Google und Apple, da der Dienst personenbezogene Daten – darunter alle Texteingaben und Chatverläufe – rechtswidrig auf Servern in China speichert. Beide Konzerne lehnten die Sperrung ab; die BlnBDI kündigte an, Beschwerde einzulegen (S. 69). Zweitens verhängte die Behörde Bußgelder gegen Berliner Polizeibeamt:innen, die ohne dienstlichen Anlass Daten aus der Polizeidatenbank POLIKS abgerufen hatten – etwa um einen eigenen laufenden Strafvorgang einzusehen oder eine Kollegin zu bespitzeln (S. 41). Drittens stellte die BlnBDI fest, dass die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) nach einem Hackerangriff auf einen Dienstleister, bei dem rund 180.000 Kundendatensätze abgeflossen waren, ihre Kontrollpflichten vernachlässigt hatten: Die BVG hatte schlicht nicht nachgeprüft, ob der Dienstleister die Daten nach Abschluss des Auftrags auch tatsächlich gelöscht hatte – was den Angriff nach Einschätzung der Behörde hätte verhindern können (S. 126).

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Wer hat meine Daten? Ein öffentliches Verzeichnis für Berliner Behörden

Wie können Berliner*innen nachvollziehen, welche ihrer Daten von der Verwaltung oder Landesunternehmen an Dritte weitergegeben werden? Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit ihrem Antrag „Für mehr IT-Sicherheit: Transparenz über Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen in Berlin herstellen“ (Drucksache 19/3239) einen konkreten Vorschlag: ein öffentliches Gesamtverzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO. Ziel des Antrags:  Transparenz zu schaffen – und damit das Vertrauen in die Digitalisierung zu stärken. Zusätzlich zeigen Datenschutzvorfall und Verwarnung der BVG, wie wichtig es für die Verwaltung ist, die Datenverarbeitung von Dritten gesamtstädtisch zu steuern.

Jede Behörde ist nach der DSGVO ohnehin verpflichtet, intern zu dokumentieren, welche Daten sie wie verarbeitet. Der Antrag fordert: Diese Dokumentation soll öffentlich zugänglich sein – damit Bürger*innen nachvollziehen können, was mit ihren Daten passiert. Ein Gesamtverzeichnis hilft zudem, ein Klumpenrisiko zu erkennen: Wenn viele Behörden unabhängig voneinander denselben Dienstleister beauftragen, sammeln sich dort große Mengen sensibler Daten – ohne dass jemand den Überblick hat. Erst eine gesamtstädtische Perspektive macht solche versteckten Risiken sichtbar.

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Landesverzeichnisdienst: Migration stockt, IT-Sicherheit in Gefahr

Seit langem arbeitet der Senat am dringend notwendigen Aufbau eines zentralen Landesverzeichnisdienstes für Berlin. Das neue, sichere Active-Directory-Forest (AD Forest) soll die IT-Infrastruktur der Verwaltung endlich auf ein modernes Sicherheitsniveau heben. Damals war die Hoffnung groß, dass der Senat die IT-Sicherheit durch diese Maßnahme nachhaltig stärken würde. Doch wie so oft in der Berliner Digitalisierungspolitik holt die Realität die Pläne ein.

Laut dem aktuellen Fortschrittsbericht (Bericht 0275 B) vom Juni 2026 sind die Migrationsvorbereitungen zu 70 % abgeschlossen. Die Pilotmigration für das ITDZ Berlin hat begonnen. Doch das Tempo ist ernüchternd:

Bestands-BerlinPC-Kunden und alle zukünftigen BerlinPC-Kunden werden ab 2027 nach Inbetriebnahme mit entsprechenden Überführungsprojekten zentral durch das ITDZ Berlin bzw. gemeinsam mit dem BerlinPC-Roll-Out in das Landesverzeichnis überführt. Behörden, die noch keine BerlinPC-Kunden sind, können eigenständig auf das ITDZ Berlin zugehen

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Passierschein A38: Mönchengladbach, dann Wiesbaden und jetzt Berlin

Wer kennt das nicht? Asterix und Obelix müssen in Rom den Passierschein A38 besorgen – und landen in einem bürokratischen Endloskreis. Was im 1976 erschienenen Film „Asterix erobert Rom” eine Satire auf absurde Verwaltungsprozesse ist, wird in Mönchengladbach und Wiesbaden zum spielerischen Einstieg in die digitale Verwaltung: Beide Städte bieten ihren Bürger*innen unter dem Namen „Passierschein A38″ eine Online-Dienstleistung an, die es ermöglicht, die BundID und die Online-Ausweisfunktion (eID) ohne Termindruck und ganz ohne Frustration auszuprobieren.

Genau das braucht Deutschland. Der Digital-Index 2024/2025 der Initiative D21 zeigt: Keine Bevölkerungsgruppe erreicht den Zielwert. Es droht ein „Digital Skills Gap” – Deutschland verfehlt das EU-Ziel, bis 2025 eine digitale Basiskompetenz von 70 Prozent zu erreichen. Auch für Berlin heißt das: mehr investieren, mehr ausprobieren, mehr ermöglichen.

Wiesbaden hat den Dienst aus Mönchengladbach bereits nachgenutzt – und Berlin kann das auch. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert den Senat mit dem Antrag „Erst Mönchengladbach, dann Wiesbaden und jetzt Berlin: Passierschein A38″ auf, genau das zu tun (Drucksache 19/3309). Das Projekt wurde vom Deutschen Städte- und Gemeindebund mit dem Siegel „Bewährt vor Ort – ausgezeichnetes Projekt für Bürgerinnen und Bürger” ausgezeichnet. Warum also neu erfinden, was anderswo schon funktioniert? Mehr zum Thema Nachnutzung statt Neuentwicklung gibt es hier.

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GovTech Campus Berlin: Wissenstransfer vom Open-Source Kompetenzzentrum – oder doch ein Neustart?

Das Berliner Open-Source Kompetenzzentrum (OSK) hat Ende 2024 seine Arbeit beendet – nach gut einem Jahr beim ITDZ. Jetzt soll der neue GovTech Campus Berlin unter anderem das übernehmen, was das OSK angestoßen hat: Marktscreening, Technologie-Scouting, Beratung der Verwaltung. Die Frage ist, ob das aufgebaute Wissen dabei wirklich genutzt wird – oder ob Berlin wieder von vorne anfängt. Die Antworten des Senats auf meine Anfrage (Drucksache 19/26069) lassen Zweifel.

Das OSK hat Präsentationen, Berichte und Konzepte geliefert – darunter etwa eine verwaltungsinterne Roadshow zur Etablierung des Open-Source-Gedankens. Der Senat versichert, diese Ergebnisse seien bei der Konzeption der neuen „Unit GovTech Berlin” berücksichtigt worden. Doch konkret wird er nicht: Was genau aus dem Marktscreening und Technologie-Scouting des OSK übernommen wird, bleibt offen. Dabei hatte ich schon 2023 darauf hingewiesen, dass das OSK einen Grundstein für eine moderne, offene Verwaltung legen sollte – und 2025 gezeigt, dass Berlin bei Open-Source in der Praxis noch weit hinter seinen eigenen Ansprüchen zurückbleibt. Ein weiterer Akteur neben ITDZ, CityLAB und GovTech Campus Deutschland löst dieses Problem nicht automatisch – zumal der GovTech Campus laut Senat ohnehin nur eine Interimslösung bis zur Verstetigung des CityLAB sein soll.

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Once-Only in Berliner Schulen: Daten einmal erfassen – Roadmap fehlt

Wer sein Kind in Berlin zur Schule anmeldet, gibt Daten an – und gibt sie oft wieder und wieder an. Das Once-Only-Prinzip der EU sagt: Das sollte einmal reichen. Berlin hat mit der LUSD-Datenbank und dem Berliner Schulportal eine Infrastruktur, die das technisch ermöglicht. Doch eine strategische Roadmap, welche Prozesse bis wann umgestellt werden, gibt es nicht. Meine Anfrage (Drucksache 19/26023) zeigt: der Ansatz stimmt, die Umsetzung bleibt hinter dem Möglichen zurück.

Immerhin: Der Senat berichtet echte Fortschritte. Daten werden einmalig bei der Schulanmeldung erfasst und zentral gespeichert. Schülerausweis, Fahrtberechtigung, Zeugnisdruck, Digitales Klassenbuch – all das soll ohne erneute Dateneingabe funktionieren. Ein Single Sign-On ermöglicht zudem den Zugang zu verschiedenen Diensten mit einem Satz Anmeldedaten. Das ist gut. Was fehlt, ist der nächste Schritt: Eine Übersicht, welche Daten Eltern heute noch mehrfach einreichen müssen, hat der Senat nicht. Und ob Berlins Anbindung an das bundesweite NOOTS-System klappt, ist noch offen – die technische Infrastruktur dafür wird gerade erst geprüft. Medienbrüche kosten Zeit und Geld – das gilt für Eltern genauso wie für die Verwaltung selbst.

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Graue Flecken: 16.000 Adressen warten auf Glasfaser – und der Senat hat keinen Plan

Rund 16.000 Berliner Adressen liegen in Gebieten, in denen der Markt allein keinen Glasfaserausbau bringen wird – sogenannte „Graue Flecken”, die ohne staatliche Förderung unterversorgt bleiben. Wer diese bis 2028 ans Glasfasernetz bringen will, braucht jetzt konkrete Pläne. Der Senat hat sie nicht (Drucksache 19/26086)

Im Haushalt stehen gerade einmal 11 Millionen Euro Kofinanzierung bereit – das ergibt zusammen mit Bundesmitteln maximal 22 Millionen Euro. Welche der förderfähigen Adressen konkret ausgebaut werden, steht noch nicht fest. Zwischenziele gibt es nicht. Und weitere Förderprogramme werden nicht beantragt. Das ist eine dünne Grundlage für ein Ziel, das in zwei Jahren erreicht sein soll.

Dabei wäre jetzt der richtige Moment zum Handeln. Die Gigabitrichtlinie 2.0 des Bundes hat die Förderschwelle von 100 auf 200 Mbit/s angehoben – damit kommen erstmals auch Adressen mit bestehendem DSL-Anschluss für eine Förderung in Frage. Das Markterkundungsverfahren 2024 hat die förderfähigen Gebiete identifiziert, sie verteilen sich über alle Berliner Bezirke. Die Voraussetzungen für einen Förderantrag sind also geschaffen. Was fehlt, ist der politische Wille, das Programm mit ausreichend Mitteln und klaren Zielen zu unterlegen – und nicht auf Nachfrage einräumen zu müssen, dass weder Fördergebiete feststehen noch weitere Anträge geplant sind. Bereits im Januar hatte ich am Beispiel Mahlsdorf gezeigt, dass ohne Förderung kein Glasfasernetz kommt – das Problem ist also kein neues.

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