Die Berliner Ordnungsämter sind neben den Bürgerämtern die Organisationseinheit mit vielen Antragstellenden (Privatpersonen und Unternehmen). Die Aufgaben der Ordnungsämter sind sehr heterogen, deshalb ist eine fachbereichsübergreifende Fachsteuerung, Organisations- und Personalentwicklung erschwert. Gleichzeitig haben sich die Aufgaben in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet, ohne dass entsprechende Organisationsbetrachtungen und Personalbemessungen durchgeführt wurden. Daher hat sich er Senat im Jahr 2019 mit dem Projekt Zukunftsfähige Ordnungsämter (PDF) auf den Weg gemacht.
Das Projekt “Zukunftsfähige Ordnungsämter” umfasst demnach 8 Arbeitspakete (Bericht 0235). Mit dem aktuellen Bericht werden die beschlossenen Handlungsempfehlungen vorgestellt (Bericht 0235 B). Die Arbeitspakete 2 und 7, wurden bereits im Juli veröffentlicht. Ein finaler Abschlussbericht soll zum 4. Quartal 2024 fertig sein.
Im nächsten Schritt muss der Senat zeigen, dass er die Handlungsempfehlungen ernst nimmt und die Umsetzung angeht. Die Ordnungsämter brauchen klare Aufgabenzuweisung mit den dafür benötigten Ressourcen, erst dann lassen sich alle anderen Handlungsempfehlungen wie ein 24/7-Dienst in den Ordnungsämtern umsetzen. So steht im Bericht sehr deutlich: “Bei zukünftigen Aufgabenzuweisungen ist das Konnexitätsprinzip strikt zu beachten. Im Falle der Nichtbeachtung des Konnexitätsprinzips werden die Ordnungsämter die ihnen neu zugewiesenen Aufgaben nur im Umfang der vorhandenen freien Kapazitäten wahrnehmen können.” Wir werden die Umsetzung und auch das Zusammenspiel mit der laufenden Verwaltungsmodernisierung im Block behalten.
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