Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus

Aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung im Berliner Abgeordnetenhaus. Sie wollen auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren sie einfach meinen Newsletter Bits & Berlin.

Abgeordnetenhaus Berlin IT‑Sicherheit Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Kein Einsatz von Passkeys in der Verwaltung

Passwörter sind häufig umständlich zu merken. Eine einfache und sichere neue Methode ist das Passkeys-Verfahren, welches auch vom BSI empfohlen wird. Bei Passkeys werden zwei Schlüssel erzeugt, einer wird bei dem Anbieter des Services gespeichert, der andere liegt bei Euch. Statt des alten Loginverfahrens wird einfach auf den Schlüssel zugegriffen. Somit entfällt die Suche nach Login-Namen und Passwort.

Ob auch das Land Berlin bereits heute oder in Zukunft auf Passkeys setzt, habe ich den Senat gefragt (Drucksache 19/20586). Demnach teilt der Senat die Auffassung des BSI hinsichtlich der Empfehlung zum passwortlosen Anmeldeverfahren mittels Passkeys. Was die Verwendung innerhalb der Verwaltung angeht, wird aber lediglich auf den Standard des BSI IT-Grundschutzes verwiesen. Angesichts der Bedrohungslage der Berliner Verwaltungs-IT ist es auch kritisch zu sehen, dass die IKT-Steuerung keine Übersicht über die genutzten Loginverfahren in der Berliner Verwaltung hat. Bekannt ist immerhin, dass im ITDZ TOTPs (Time based One Time Passwords) genutzt werden. Es gibt demnach auch keine Pläne zentral neue und sichere Authentisierungsverfahren zu etablieren. Ein mal mehr zeigen die die Vorteile, der von uns geforderten Bündelung der IT-Vergabe bei der IKT-Steuerung.

Für alle, die sichere Login-Verfahen nutzen wollen, erklärt das BSI auf seiner Website, was Passkeys sind. Sie sind auch Thema im aktuellen Podcast des BSI.

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Abgeordnetenhaus Berlin Bundestag Datenschutz Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Antrag auf Anwohnerparkausweis bald medienbruchfrei möglich

Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz macht’s möglich: der Antrag auf einen Anwohnerparkausweis kann vollständig digital und medienbruchfrei werden (Drucksache 19/20555).

In großen Teilen der Innenstadt gibt es eine Parkraumbewirtschaftung und damit die Möglichkeit oder sogar Notwendigkeit für Anwohner*innen einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Ein Bewohnerparkausweis ist maximal zwei Jahre gültig. Schon eine Weile gibt es einen Online-Antrag. Das Problem: nach dem digitalen Antrag geht die Bearbeitung auf Papier weiter.

Im Juni 2023 hatte ich mich beim Senat erkundigt, was gegen eine medienbruchfreie Digitalisierung des Anwohnerparkausweises spricht. Das Ergebnis: ein Bundesgesetz sorgt dafür, dass der Antrag online gestellt werden kann, aber analog bearbeitet werden muss. Dies hat nun ein Ende.

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Berlin im eGovernment Monitor 2024

Seit 2021 veröffentlicht die Initiative D21 jährlich den eGovernment MONITOR. Er zeigt, ob die digitale Transformation der Verwaltung bei den Bürger*innen in Deutschland, Österreich und der Schweiz ankommt und Erfolge erzielt. Der diesjährige MONITOR verdeutlicht: einfache und schnell nutzbare digitale Angebote steigern das Vertrauen in den Staat und in Berlin steigert sich die Nutzung der Online-Angebote.

Der eGovernment MONITOR 2024 zeigt klar den Arbeitsauftrag der Bürger*innen an den Staat: Beinahe jede*r Zweite würde dem Staat mehr vertrauen, wenn man dessen Leistungen einfach und schnell digital nutzen könnte. Zentrale Botschaften sind:

  • Leistungsfähigkeit des Staates: Für 48 % sind einfach und schnell nutzbare digitale Angebote ein Grund, dem Staat (wieder) mehr zu vertrauen.
  • Treiber der E-Government-Nutzung: Eine zentrale Plattform, schnellerer Erhalt der Leistungen & mehr Personalisierung motivieren am stärksten.
  • Medienbruchfreiheit als Hebel: Nicht durchgängig digital nutzbare Angebote sind nach wie vor die größte Hürde für (stärkere) E-Government-Nutzung.
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Abgeordnetenhaus Berlin Bits & Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Open Source Termin Verwaltung WLan 

Bits & Berlin – Newsletter – 10/2024

In meinem Newsletter “Bits & Berlin” möchte ich wie gewohnt über aktuelle Themen aus meiner Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung informieren.

Zu Beginn möchte ich auf einige Termine im November hinweisen.

Julia Schneider und ich laden am 05. November 2024 wieder zum Expert*innen-Frühstück Verwaltung & Personal ein. Mit Tuba Bozkurt möchte ich zum Lunch & Learn: AI einladen. Wir wollen dabei mit Expert*innen über KI sprechen und besser verstehen lernen, wo die politischen Gestaltungsaufgaben liegen. Und zum insgesamt sechsten Mal laden wir zum Berlin Games Breakfast ein; zum zweiten Mal im Rahmen der “Games Ground“. Ich freue mich, Euch bei dem einen oder anderen Termin zu sehen.

Themen in dieser Ausgabe sind die neue digitale An- oder Ummeldung einer Wohnung, der Antrag für einen Wohnberechtigungsschein (WBS), digitale Barrierefreiheit in Berlin, der neue Standardprozess Datenschutz, die neue Strategie des ITDZ sowie die Zukunft des gescheiterten Berliner Sozialhilfeportals.

Viel Spaß beim Lesen.

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Abgeordnetenhaus IT‑Sicherheit Netzpolitik & Digitalisierung Open Source Senat 

Auch in Berlin weiter keine Open-Source Wahlsoftware

Bei den Wahlen in Brandenburg und Sachsen ist es zu Rechenfehlern gekommen. Ursache waren Probleme bei der eingesetzten Wahlsoftware. Der Chaos Computer Club (CCC) hat dies erneut zum Anlass genommen, die Offenlegung des Quellcodes der Wahlsoftware zu fordern.

Auch in Berlin wird eine proprietäre Wahlsoftware eingesetzt. Daher habe ich den Senat gefragt, welche Rolle die Offenlegung des Quellcodes (Open Source) der Wahlsoftware in Berlin spielt (Drucksache 19/20409). Die Antwort zeigt das fehlende Problembewusstsein des Senats. Demnach ist ein offener Quellcode bisher kein Kriterium bei der Ausschreibung. Dazu verlängert sich der Vertrag für die derzeitig genutzte Wahlsoftware jeweils um ein Jahr, wenn er nicht gekündigt wird.

Bereits in den Jahren 2018 sowie 2020 hatte ich das Thema Wahlauswertungssoftware auf die politische Tagesordnung gesetzt. Ich bin überzeugt, dass auch im Jahr 2024 gilt: Wenn das Vertrauen in die Demokratie nicht immer wieder aufs Spiel gesetzt werden soll, dann müssen Informationen über Algorithmen und Softwareprodukte bei demokratischen Wahlen veröffentlicht werden, ohne dass überhaupt jemand danach fragen muss.

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Endlich online: Wohnsitzanmeldung in Berlin

Darauf haben wir lange gewartet: Berliner*innen können ihren Wohnsitz seit heute online an- und ummelden! Ein Termin beim Bürgeramt ist nicht mehr nötig. Die Anmeldung einer neuen Wohnung gehört mit etwa 500.000 Anträgen pro Jahr zu den meistgenutzten Verwaltungsleistungen der Berliner Verwaltung. Die Einführung der neuen Onlinedienstleistung kann damit die Arbeitslast der Bürgerämtern deutlich reduzieren.

Um die Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können, brauchen Bürgerinnen und Bürger einen elektronischen Personalausweis und ein Nutzerkonto (beispielsweise BundID). Außerdem müssen – wie auch bei der persönlichen Vorsprache im Amt – die entsprechenden Unterlagen vollständig vorliegen, beispielsweise die Wohnungsgeberbestätigung. Der Meldeprozess läuft voll automatisiert: Auch der neue Adressaufkleber für den Personalausweis wird nach Eingang der Daten von der Bundesdruckerei automatisch per Briefpost zugesandt. Für die Nutzung des elektronischen Personalausweises ist eine PIN erforderlich, die zusammen mit dem Personalausweis ausgegeben wurde. Wer diesen Code nicht zur Hand hat und deshalb einen neuen PIN benötigt, kann jederzeit – und ohne Termin – zum Bürgeramt gehen und dort eine neue PIN auswählen.” (Quelle: Senatskanzlei)

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Berliner Verwaltung zu oft nicht erreichbar – E-Mail-Speicher ist ausgeschöpft

Die Digitalisierung der Berliner Verwaltung stolpert zu oft über Geiz beim Speicherplatz für die E-Mail-Konten. Allein in den 2 Monaten zwischen 11.7.2024 und 23.9.2024 waren 238 E-Mail-Postfächer von Berliner Behörden nicht erreichbar (Drucksache 19/20354). In einer Zeit, in der E-Mail das Standardmittel der Kommunikation ist, sollte die Arbeit nicht so oft an „überlaufenden“ E-Mail-Postfächern scheitern. Das ausreichend Mailspeicher möglich ist, sieht wohl auch der Senat so. Bei Bedarf kann die Postfachgröße in Stufen (Nominalgröße) erhöht werden – bis maximal 10 GB.

Berlin muss seinen Beschäftigten angemessen E-Mail-Speicher bereit stellen. Dazu sollte auch die Standardisierung mit dem Berlin-PC im Projekt OneIT@Berlin zügig voran gebracht werden. Denn aus der Antwort geht auch hervor, dass bisher jede Behörde eigenständig für die E-Mail-Postfächer verantwortlich ist und eine zentrale Übersicht fehlt. Bekannt ist immerhin, dass im ITDZ Berlin derzeit zentral 22.846 E-Mail- Postfächer betrieben werden (15.260 persönliche Postfächer und 7.586 Funktionspostfächer).

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IT-Sicherheit durch zentralen Landesverzeichnesdienst (AD Forest)

Aufgrund der wachsenden IT-Sicherheitsanforderungen arbeitet der Berliner Senat am Aufbau eines komplett neuen Active Directory (AD) Forest für das Land Berlin. Ein solcher Landesverzeichnesdienst oder AD Forest ermöglicht eine zentrale Verwaltung von Benutzern, Gruppen und Ressourcen, was die Administration erheblich vereinfacht. Es verbessert dazu die IT-Sicherheit, da durch die Verwendung von Sicherheitsrichtlinien und Berechtigungen auf Forest-Ebene Daten und Ressourcen besser geschützt werden können. Der neue Verzeichnisdienst soll die Basis für den sicheren und ausschließlich vom ITDZ Berlin verantworteten Betrieb des Verzeichnis-Dienstes für alle verfahrensunabhängigen IT-Infrastrukturen und Basisdienste bilden.

Ein aktueller Zwischenbericht zeigt den Stand der Umsetzung (Rote Nummer 0275). Demnach “schreitet” die Umsetzung schrittweise stetig voran. Die Migration wird nach derzeitiger Planung im 2. Quartal 2025 abgeschlossen sein. Ab diesem Zeitpunkt ist es für die Berliner Verwaltung möglich, den Basisdienst zu nutzen. Initiiert wurde das Vorhaben allerdings bereits 2018. Im Jahr 2022 war das Ziel für den Abschluss der Migration noch das Jahr 2024 (Bericht für den Ausschuss oder Newsletter Dezember 2022).

Am Ende ist es leider einfach: Sieben Jahre für die Umsetzung sind angesichts der Bedrohungslage im Bereich IT-Sicherheit einfach zu lang.

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Abgeordnetenhaus Berlin KI Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

KI in Berlin – (Selbst)Audit für die Berliner Verwaltung?

Vertrauenswürdige KI benötigt klare Normen und Standards. Nutzer:innen müssen darauf vertrauen können, dass die Verwendung von KI-Systemen keine unerwünschten Verzerrungen aufweist, diversitätssensibel und inklusiv ist und Diskriminierung vermeidet. Mit Qualitätskriterien, Schulungen und einem (Selbst-)Audit bietet KIDD, ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördertes Projekt, mittlerweile mehrere Verfahren an, wie KI-Anwendungen in Unternehmen und Institutionen nicht nur effektiv, sondern auch ethisch und inklusiv im Sinne des AI Acts der Europäischen Union eingeführt werden können, um gute Arbeitsbedingungen in der Zukunft zu befördern. Der KIDD-Prozess bietet Unternehmen die Möglichkeit, in drei Schritten ein betriebsinternes (Selbst-)Audit durchzuführen und ist als Best-Practise-Beispiel in der KI-Normungsroadmap von DIN aufgeführt.

Ich habe die Berichte zum Anlass genommen, mal zu fragen ob die Berliner Verwaltung ähnliche (Selbst-)Audit-Verfahren einsetzt (Drucksache 19/20229). In der Antwort gesteht der Senat: Das BMAS-geförderte Projekt “KIDD” zur ethischen KI-Einführung ist dem Senat zwar bekannt, aber eine tiefere Auseinandersetzung fehlt. Audit-Verfahren für KI-Technologien werden in der Berliner Verwaltung aktuell keine eingesetzt. Immerhin hat die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) hat im Jahr 2023 die Rechtsexpertise „Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Formulierung von Richtlinien zur Entwicklung (Vergabe der Entwicklung) und Anwendung von automatisierten Entscheidungssystemen (ADM) im Land Berlin“ in Auftrag gegeben. Deren Ergebnisse sollen im Oktober im Rahmen des Berichtsauftrags dem Hauptausschuss berichtet werden.

Bündnis 90/Die Grünen fordern den Senat daher auf, eine ressortübergreifende KI-Governance zu etablieren. Unser Antrag “Roadmap in ein neues Zeitalter – KI-Governance für Berlin vorlegen” befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren (Drucksache 19/1670).

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