Dashboard für die Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes

Das Dashboard für die Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes soll ab kommenden Sommer öffentlich einsehbar werden. Dies hat CDO Ralf Kleindiek im letzten Digitalisierungsausschuss 2022 am gestrigen Mittwoch bestätigt. Ab sofort soll es für ausgewählte Personen bereits einen Transparenzversuch mit Test-Zugängen geben. Es geht also voran, in Berlin immer ein wenig langsamer.

Hintergrund: Seit Herbst 2020 können Bürger*innen Deutschland weit sich über die Entwicklung der Digitalisierung im Zuge des Onlinezugangsgesetzes (OZG) informieren. Auf der Website dashboard.ozg-umsetzung.de ist visuell und in Zahlen dargestellt, wie die 16 Bundesländer gemeinsam die verschiedenen Angebote und Prozesse der Verwaltung digitalisieren. Dies schafft nicht nur Transparenz, sondern hilft auch der Verwaltung, Regierung und dem Parlament Entscheidungen über z.b. Priorisierung zu treffen.

Im November 2020 hatte ich den Senat gefragt, ob ein Dashboard für die Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes geplannt sei. Und schon zwei Jahre später ist es so weit. Zumindest die Berliner Verwaltung hat Zugriff auf ein Dashboard.

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Zuwendungen im Land Berlin entbürokratisieren und digitalisieren

Als Zuwendungen bezeichnet man Ausgaben für Leistungen an Stellen außerhalb der Verwaltung Berlins zur Erfüllung bestimmter Zwecke, an deren Erfüllung das Land Berlin ein erhebliches Interesse hat (§ 23 Landeshaushaltsordnung). Die Bearbeitung solcher Zuwendungen ist leider mit (zu) viel Bürokratie verbunden. Daher haben wir uns mit dem Koalitionsvertrag auf eine Entbürokratisierung verständigt.

Die Geschäftsprozesse von Zuwendungen wird die Koalition optimieren, entbürokratisieren und mit einheitlichen IT-Fachverfahren bis 2023 unterstützen. Sie wird zur Entbürokratisierung Gemeinkostenpauschalen für alle Zuwendungsprojekte prüfen. Geprüft wird auch, welche dieser Aufgaben bei einem oder mehreren Dienstleistern im Sinne von „Shared Services“ in der Verwaltung gebündelt werden können. Ein digitales Tarifregister wird die Kontrolle von Tariftreue und Besserstellungsverbot deutlich erleichtern.

Ende 2022 hat der Senat nun ein Vorprojekt „Zuwendungen im Land Berlin“ gestartet. Drei Senatsverwaltungen sind nun beauftragt, die notwendigen Entscheidungen vorzubereiten, um die Zuwendungsgewährung des Landes in neue Strukturen zu überführen, zu optimieren und zu digitalisieren.

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IT-Sicherheitsrisiko: Windows Server in der Berliner Verwaltung

Die Berliner Verwaltung kommt bei der Standardisierung ihrer IT nur sehr langsam voran. Eine aktuelle Anfrage zeigt die heute dezentral verantworteten Versionen von Windows Server die im Einsatz sind (Drucksache 19/13976). Positiv: es gibt nur wenige Windows Server 2008 (R2) sowie noch ältere im aktiven Dienst.

Doch insbesondere Polizei und Feuerwehr setzen noch immer auf Windows Server 2012. Das Problem: Am 10. Oktober 2023 endet der Support für Windows Server 2012 und Windows Server 2012 R2. Ab diesem Zeitpunkt stellt stellt Microsoft keine Sicherheitsupdates für diese Systeme mehr zur Verfügung. Das Sicherheitsrisiko steigt damit mit jedem Tag. Die Innenverwaltung und der CDO Ralf Kleindiek sind in der Verantwortung den Umstieg auf zeitgemäßere Versionen zeitnah umzusetzen.

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Im Februar muss erneut gewählt werden: ein Aus- und Rückblick

Am 16. November 2022 hat das Berliner Verfassungsgericht entschieden: Berlin muss erneut wählen. Der Urteilsspruch der Richter*innen ist eine heftige Klatsche für die Verantwortlichen der letzten Wahl. Wichtig: Am 12. Februar 2023 muss nun alles funktionieren.

Ich möchte an dieser Stelle nicht über das Urteil und die Wahlfehler sprechen, sondern einen Rückblick auf meine Arbeit zu den Themen Verwaltung, Digitalisierung und Bezirke sowie in Marzahn-Hellersdorf geben. Dazu möchte ich einen Ausblick auf die kommenden Monate wagen.

Wir hatten uns viel vorgenommen. In der der “ersten” Ausgabe von Bits & Berlin in dieser Legislatur hatte ich einen Blick auf den Koalitionsvertrag geworfen. Wie weit sind wir im ersten Jahr gekommen? Einen guten Überblick geben dazu die Ausgaben meines Newsletters Bits & Berlin.

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Bits & Berlin – Newsletter – 11/2022

Im heutigen Newsletter “Bits & Berlin” möchte ich Sie wie gewohnt über meine parlamentarische Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz informieren. Themen sind unter anderem die funktionierende Stand und ein Update für die Berliner Verwaltung, der Breitbandausbau in Berlin, die Vorstellung der neuen Datenschutzbeauftragte Meike Kamp und das wichtige Thema Digitalisierung in den Schulen.

Viel Spaß beim Lesen!

Aus dem Parlament

Auch mich hat das Thema Wahlwiederholung in den letzten Wochen beschäftigt. Der Urteilsspruch der Richter*innen des Berliner Verfassungsgerichtshof ist eine heftige Klatsche für die Verantwortlichen der letzten Wahl. Der Senat ist nun aufgerufen, die Wiederholungswahl reibungslos und professionell zu organisieren. Die Innensenatorin trägt hierfür die politische Verantwortung. Handwerkliche Fehler darf sich Berlin bei der Wiederholungswahl nicht mehr leisten. Ausreichende finanzielle Mittel für die Durchführung der Wiederholungswahl hat das Berliner Abgeordnetenhaus im Zuge des Nachtragshaushalts zur Verfügung gestellt.

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Neue IT-Bestands- und Planungsübersicht wohl erst 2023

Benötigt die digitale Verwaltung eine Übersicht über die eigene IT-Hardware und IT-Software? Das klingt auf den ersten Blick selbstverständlich. Der Berliner Senat sieht hier offenbar weiter keine Dringlichkeit. Bereits im Jahr 2020 habe ich kritisiert, dass die Neukonzeption des elektronischen IT-Controlling (IT-BePla NEU) erst im zweiten Quartal 2025 produktiv gehen soll. Mit dem Koalitionsvertrag haben wir vereinbart:

“Die Koalition wird in 2022 ein umfassendes Berichts- und Controllingsystem für die IKT-Infrastruktur sowie die Fachverfahren umsetzen, um dauerhaft eine erweiterte IT-Bestands- und Planungsübersicht, inklusive der IT-Fachverfahren, und einer Software-Lizenzübersicht zu erhalten.”

In einem aktuellen Bericht muss der CDO Ralf Kleindiek nun eingestehen, dass der Koalitionsvertrag an dieser Stelle nicht mehr in 2022 umgesetzt wird (Rote Nummer 0071 A). Immerhin könnte es 2023 klappen. Möglich ist demnach die Neu-Entwicklung der IT-BePla auf Basis einer Low-Code Plattform auszuschreiben und in 2023 umsetzen zu lassen. Das klingt vielversprechend. Low-Code Verfahren können dazu beitragen, dass die Verwaltung zukünftig flexibler innerhalb der Verwaltung Verfahren ändern und anpassen kann, ohne auf externe Entwicklungsagenturen abhängig zu sein.

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Aktueller Stand zum Umgang von Daten in Berlin

Mit der Open-Data-Rechtsverordnung hat der Berliner Senat im Jahr 2020 einen Meilenstein auf dem Weg der Öffnung von Verwaltungsdaten für Bürger*innen, Institutionen und für den behördeninternen Austausch vereinbart. Offene Daten im Berliner Datenportal helfen dabei nicht nur der Zivilgesellschaft, sondern auch der Verwaltung. Doch wer ist für das Datenmanagement in den Senatsverwaltungen und Bezirken zuständig? Nach zwei Jahren Open-Data-Rechtsverordnung habe ich mal beim Senat nachgefragt (Drucksache 19/13469).

Die Antwort lässt einen weiter hohen Fortbildungsbedarf erahnen. Demnach soll jede Person, die in der Verwaltung eine Fachaufgabe wahrnimmt, für Daten zuständig sein. Entsprechend beschreibt die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung für die Beschäftigten der Berliner Landesverwaltung in mehreren Punkten Pflichten zum Datenmanagement. Dazu erarbeitet die IKT-Steuerung derzeit ein IKT-Rollenkonzept, welches der Begriff Datenkoordination nicht verwendet, sondern „Fachverfahrens- und Dienstekoordination“.

In der Bits & Bäume Newsletter vom Oktober berichtete ich, dass Schleswig-Holstein sich dem Musterdatenkatalog mit seinen Datenportalen anschließt. Zurzeit arbeitet Berlin immerhin daran, den Musterdatenkatalog technisch zu integrieren, sodass dieser im Laufe des kommenden Jahres verwendet werden kann.

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Umsetzung der Internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz)

Die Online-Kfz-Zulassung (i-Kfz) nimmt in Berlin weiter zu. Dies geht aus einer Antwort des Senats hervor (Drucksache 19/13531). Demnach gab es im Jahr 2021 insgesamt bereits 30.683 i-KFZ-Vorgänge. Dies sind doppelt so viele wie im Jahr 2020. Die Anzahl der Präsenztermine ist allerdings immer noch recht hoch (442.550 in 2021). Da in Berlin über 1,2 Millionen Autos zugelassen sind, ist die digitale und medienbruchfreie Bearbeitung mittels i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) eine wichtige Entlastung für die Berliner Verwaltung und Bürger*innen.

Das Berliner i-Kfz-Portal wird von der Zulassungsbehörde Berlin kontinuierlich weiterentwickelt. Im Rahmen von Erprobungsphasen wird das Portal dabei ständig auf Funktionalität, sichere und praktikable Handhabung sowie performanten Betrieb geprüft. Die Verwaltung ist darüber hinaus vorbereitet die letzte Stufe 4 von i-Kfz umzusetzen. Damit dann auch Händler*innen Leistungen online in Anspruch nehmen.

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Aufbau der Stabsstellen Digitalisierung und geeigneter Organisationseinheiten in Berlin

Digitalisierung ist Schwerpunkt dieser Legislatur. Darauf haben wir uns mit den Koalitionspartner*innen im Koalitionsvertrag verständigt. Konkret haben wir uns folgendes vorgenommen: “Jede Senatsverwaltung unterhält eine Stabsstelle Digitalisierung. Die Steuerung und Koordinierung der bezirklichen Digitalisierungsaktivitäten werden bei den Bezirksbürgermeister*innen in einer geeigneter Einheit gebündelt.” (S. 129) Nach einem Jahr Regierungsarbeit habe ich beim Senat nachgehakt, wie weit der Aufbau der Stabsstellen Digitalisierung voran gekommen ist (Drucksache 19/13470).

Aus der Antwort geht hervor, dass der Aufbau der Stabsstellen Digitalisierung noch im Gange ist. Es werden derzeit noch diverse Themen wie Schaffung gemeinsamer Organisationsgrundlagen der lösungsorientierten Zusammenarbeit und zielgerichteten Steuerung, Berichts- und Besprechungszeiträume, Ermittlung von Synergieeffekten und Evaluierung bearbeitet. Mit Schreiben vom 31.03.2022 wurden die Bezirksbürgermeister*innen gebeten, auch im Bezirk eine solche Organisationseinheit einzurichten, die zukünftig als zentrale Stelle für die Digitalisierungsaktivitäten des jeweiligen Bezirkes zuständig sein wird. Es ist bekannt, dass das von einigen Bezirken bereits umgesetzt wurde.

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