Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus

Aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung im Berliner Abgeordnetenhaus.

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Stellungnahme des Ethikrates zu Künstlicher Intelligenz

Bereits im Jahr 2020 hatte ich mit mit Hans Jagnow Gedanken über die Fragen gemacht, wie eine “Politik der künstlichen Intelligenz” aussieht. Nun hat der Deutsche Ethikrat eine ausführliche Stellungnahme zu Künstlicher Intelligenz (KI) unter dem Titel “Mensch und Maschine – Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz” veröffentlicht. Interessant ist das Kapitel “Öffentliche Verwaltung”, besonders im Kontext der Forderung des derzeitigen Finanzsenators durch KI dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Stellungnahme des Deutschen Ethikrats kann online sowohl aus vollständige Stellungnahme und Kurzfassung heruntergeladen werden.

Die Stellungnahme geht auf die folgenden Bereiche ein: Technische und Philosophische Grundlagen, auswgewählte sektorspezifische Empfehlungen und Querschnittsthemen und Übergreifende Empfehlungen. Aus den Empfehlungen geht hervor, dass die Verwaltung in Berlin ertüchtigt werden sollte, bevor wir über Einsparungen durch Algorithmen oder sogenannte KI sprechen können. Dafür braucht es Fortbildungen und Fachpersonal.

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4. Umsetzungsbericht E-Government-Gesetz Berlin

Auch in diesem Jahr hat der Senat wieder einen Umsetzungsbericht vorgelegt (Rote Nummer 0400 E). Dieser umfangreiche „4. Umsetzungsbericht EGovG Bln und IKT-Zukunftsbericht“ (Stand 31.12.2022) wird uns im kommenden Halbjahr auch in der Haushaltsdebatte begleiten. Ein erster Blick in den Bericht zeigt, dass es weiter (zu) viele Baustellen gibt. Der Bericht teilt sich ein in den Umsetzungsbericht und den IKT-Zukunftsbericht. Dabei muss angemerkt werden, der Umsetzungsbericht ist ein halbes Jahr alt ist und damit bereits unter dem früheren CDO einer anderen Regierung geschrieben wurde. Es ist gewissermaßen an “Übergabebericht”. Mittlerweile gibt nicht nur eine neue CDO, sondern die Aufgaben im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Berliner Verwaltung liegt nun in der Senatskanzlei (früher: SenInnDS).

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Bits & Berlin – Newsletter – 08/2023

Mit meinem Newsletter “Bits & Berlin” möchte ich Sie auch im Sommer 2023 in der gebotenen Kürze über aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung informieren.

In diesem Newsletter geht es dabei unter anderem um meinen Antrag für ein Bug-Bounty Programm Berlin, die Berliner eAkte, den Datenschutzbericht, Open-Source und IT-Sicherheit in Berlin.

Viel Spaß beim Lesen und ich wünsche Ihnen einen schönen Sommer!

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Ein Digitalcheck auch für Berliner Gesetze?

Die Geschichte der Bundesrepublik aber auch des Landes Berlin ist geprägt von großen Reformen und Wandel. Kaum verändert hat sich jedoch die Art und Weise, wie Gesetze erarbeitet werden. Kein Wunder, dass sie im Zeitalter der Digitalisierung an ihre Grenzen stößt. Der Digitalcheck soll dieses Problem lösen.

Im bündnisgrünen Wahlprogramm steht dazu: “Für neue Vorschriften – von Gesetzen über Verordnungen bis hin zu Verwaltungs- und Ausführungsvorschriften – soll es künftig einen Digital[isierungs]-Check geben, damit wichtige Fragen zur Umsetzung nicht viel zu spät gestellt werden und dann die Verwaltung überfordern – sondern stattdessen „digital ready“ zur Verwaltungskultur wird. Schon für die Rechtsetzung fordern wir daher digitaltaugliche Entscheidungen, in denen Recht, Organisation und IT von Anfang an zusammen gedacht und multiprofessionell angegangen werden.”

Was genau ist nun ein Digitalcheck?

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Rückblick: Digitaler Arbeitsplatz – Digital Souverän statt Windows 11

Im Mai war Dr. Laura Dornheim (CDO von München) zum Fachgespräch: „Digitaler Arbeitsplatz: Digital souverän statt Windows 11“ in Berlin zu Gast. Thema war die Digitalisierung der Verwaltung, Open-Source, digitale Souveränität und was Berlin von München lernen kann. Hier ein kleiner Rückblick mit dem Learnings aus dem Austausch auch mit den Expert*innen die an der Veranstaltung teilgenommen haben.

Zuerst in aller Kürze Punkte die ich für Berlin mitnehme: München hat die IKT-Themen inklusive der verfahrensabhängigen IKT bei der CDO gebündelt. Das scheint besser zu funktionieren, also die dezentrale Verantwortung in Berlin. Und um Open-Source zu stärken, bietet die Stadt ein Open-Source Sabbatical für Mitarbeiter*innen in der Verwaltung an. Beides Anregungen für die Berliner Verwaltung?

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Wie nachhaltig sind die Rechenzentren der Berliner Verwaltung?

Mehr Digitalisierung in der Verwaltung bedeutet auch, dass es mehr Rechenzentren benötigt in denen die IT-Verfahren laufen. Doch wie nachhaltig sind die Berliner Rechenzentren? Wird die dort entstehende Abwärme genutzt? Danach habe beim Senat gefragt (Drucksache 19/15836).

Das ITDZ Berlin ist der zentrale IT-Dienstleister des Landes Berlin und stellt seine IKT- Dienstleistungen gem. EGovG Bln § 24 Abs. 2 allen Behörden und Einrichtungen der Berliner Verwaltung zur Verfügung. Die Rechenzentren des ITDZ Berlin sind gem. nach ISO 50001 zertifiziert. Doch noch haben nicht alle Behörden den “Umzug” in die Rechenzentren des ITDZ geschafft. Perspektivisch werden aber alle abnahmepflichtigen Behörden bei den Rechenzentren des ITDZ Berlin geführt.

Berlin hat bis jetzt noch kein Rechenzentrum, welches den Blauen Engel hat. Dies liegt an finanziellen Auswirkungen der dafür nötigen Maßnahmen sowie anhand steigender Anforderungen. Darüber hinaus ist aktuell keine Zertifizierung der bestehenden Rechenzentren bis zum Ablauf ihrer Nutzungsdauer geplant. Jedoch ist geplant, dass die Polizei ihr neues Rechenzentrum mit dem Blauen Engel zertifizieren lässt.

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Kann Berlin unbürokratische Bearbeitung von Zuwendungen?

Kann Berlin unbürokratische Bearbeitung von Zuwendungen? Diese Frage habe ich dem Senat gestellt (Drucksache 19/15909). Die Antwort zeigt den Handlungsbedarf.

“Die IT-Verfahren, die die Behörden aktuell zur Bearbeitung von Zuwendungen nutzen, werden im Projekt im Zuge einer generellen Grundlagenermittlung abgefragt. Das Ergebnis liegt noch nicht vor. Das Vorprojekt wird voraussichtlich im Sommer 2023 mit einem zweiten Senatsbeschluss beendet. Der Senat plant, in dem zweiten Senatsbeschluss den Senatsverwaltungen für Finanzen, für Mobilität, Verkehr, Klima- und Umweltschutz sowie für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung einen Projektauftrag zur „Vereinfachung, Optimierung und Digitalisierung von Zuwendungen im Land Berlin“ zu erteilen. Im Rahmen dieses Projekts werden vier Teilprojekte eingerichtet. Über die geplanten Zeitabläufe aller Teilprojekte und die Meilensteinplanung wird der Senat nach Beginn des Projekts auf einer eigenen Projektinternetseite informieren.”

Das Thema Zuwendungen wird die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im zweiten Halbjahr auf die politische Tagesordnung setzen. Bereits seit einiger Zeit liegen für eine Entbürokratisierung Vorschläge von VskA Berlin, Selko und Paritätischem Berlin vor (Positionspapier).

vor.

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Wohnberechtigungsschein (WBS) ab Herbst als Online-Antrag

Im Februar 2023 berichtet der Senat dass der Online-Antrag für den Wohnberechtigungsschein (WBS) im März fertig sein. Ich habe im Juli nochmal nachgefragt, da der Online-Antrag immer noch nicht bereit steht.

Zur Verzögerung führte demnach das neue Wohngeld-Plus-Gesetz vom 01. Januar 2023. Das Wohngeld sollte direkt zum Start im Januar online beantragt werden. Eine Priorisierung zulasten des WBS hat dies aber erst möglich gemacht. Zum aktuellen Stand:

  • Das Fachverfahren für den WBS ist seit Ende März im Testbetrieb. Hier wird der vollständige Prozess getestet, von der Antragstellung bis zur Bearbeitung im Amt. Je nach Ergebnis müssen hier Korrekturen vorgenommen werden.
  • Hauptpersonalrat und die Hauptschwerbehindertenvertretung werden parallel zum Testbetrieb beteiligt.
  • Sobald der Testbetrieb abgeschlossen ist, erfolgt die Anbindung an Berlin.de und den Basisdienst digitaler Antrag.

Nun soll alles noch im Sommer 2023 abgeschlossen sein. Also steht spätestens Ende September der digitale Wohnberechtigungsschein (WBS) als Online-Antrag zur Verfügung

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Wie fair & nachhaltig ist die eingesetzte Hardware der Berliner Verwaltung?

Die Berliner Verwaltung hat in Sachen Digitalisierung einiges an Nachholbedarf. Das hält aber nicht davon ab zu fragen, wie fair und nachhaltig die eingesetzte Hardware ist (Drucksache 19/15835). Da die Hardware entsprechend des E-Government-Gesetzes zentral über das ITDZ beschafft werden soll, habe ich nach Angebot und Bestellungen des ITDZ-Webshops gefragt. Grundsätzlich werden die ILO-Kernarbeitsnormen umgesetzt, dies bezieht auch die Lieferanten der 2 und 3 Stufe der Lieferkette mit ein. Außerdem wird mit der unabhängigen Monitoring-Organisation Electronic Watch zusammengearbeitet um laufende Verträge zu prüfen. Zudem wird an Vertragsbestandteilen gearbeitet welche auch die Wiederverwendung von Hardware betrifft.

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