Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus

Aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung im Berliner Abgeordnetenhaus. Sie wollen auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren sie einfach meinen Newsletter Bits & Berlin.

Abgeordnetenhaus Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Verwaltung 

Lässt der Senat Pflegebedürftige im Regen stehen?

Wie gut funktioniert Berlin? Meine Kollegin Silke Gebel hat sich zum Thema Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII beim Senat erkundigt (Drucksache 19/20177). Um das Funktionieren bewerten zu können haben wir bspw. gefragt: “Wie viele Anträge auf Hilfen zur Pflege nach SGB XII wurden in den einzelnen Berliner Bezirken jeweils im Jahr 2023 und 2024 gestellt?” Die Antwort “Eine vollständige statistische Erfassung der Bearbeitungszeiten liegt in den Bezirken nicht flächendeckend vor.” lässt die Frage offen, wie die öffentliche Verwaltung eigentlich ihren Job macht. Ohne eine Übersicht ist ja eine Steuerung gar nicht möglich. Hintergrund der Fragen, waren Berichte, dass Anträge teilweise über 12 Monate nicht entschieden werden. Leider konnten aber auch die Fragen nach “Anträgen die zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage älter als 3 Monate und noch nicht beschieden wurden” nicht beantwortet werden.

Immerhin hält der Senat eine schnelle Bearbeitung von Anträgen auf Hilfe zur Pflege zur Sicherstellung der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen für sehr wichtig und räumt diesem hohe Priorität ein, und hat dazu unterschiedliche Maßnahmen ergriffen (siehe u.a. Abgeordnetenhausbeschluss vom 04.07.2024 (Drs. Nr. 19/1520 und 19/1777).

Aus der Antwort geht auch hervor, dass der Landespflegeausschuss Berlin (LPA) in seiner 69. Sitzung beschlossen hat, ein Fachgespräch zum Thema „Bewilligungsverfahren und Kostenübernahme in der Hilfe zur Pflege (HzP) durch die Bezirksämter“ durchzuführen (Beschluss 10/2023). Innerhalb der zwei durchgeführten Fachgespräche des LPA, bei denen alle Beteiligten im Prozess der HzP (Leistungserbringer, Pflegebedürftige, Bezirke, Land Berlin) vertreten waren, wurden inhaltliche Themenschwerpunkte identifiziert. Ziel ist es, eine Optimierung der Prozesse innerhalb der HzP sicherzustellen unter der Beteiligung aller Akteure. Die innerhalb der Fachgespräche des LPA vereinbarten, operativen Lösungsstrategien sollen im November durch den LPA beschlossen und in den Bezirken umgesetzt werden.

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Abgeordnetenhaus Flüchtlingspolitik Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU) endlich umsetzen

Mehrbettzimmer, keine Privatsphäre, mehrere Monate bis Jahre Aufenthalt umfunktionierte Hostels ist die Realität für zu viele wohnungslose Menschen in Berlin. Um das zu ändern, wird in Berlin seit Jahren am Vorhaben “Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU)” gearbeitet. Ziel ist die Gewährleistung einer qualitätsgesicherten und bedarfsgerechten Unterbringung aller von Wohnungslosigkeit bedrohten oder betroffenen Personen, unabhängig von ihren staatsangehörigkeits- und aufenthaltsrechtlichen Verhältnissen, eine gesamtstädtische Kapazitätsplanung sowie gesamtstädtische Belegungssteuerung per Knopfdruck sowie die Etablierung einer soliden Datenbasis, die statistische Auswertungen zu Personengruppen und Unterbringungsformen zulässt. Obwohl die Umsetzung noch aussteht, hat der Senat inzwischen einen Abschlussbericht des Vorbereitungsprojektes vorgelegt (Rote Nummer 1788).

Wichtig ist, dass die Umsetzung jetzt endlich angepackt wird. Denn Berlin hat weiter zu wenige öffentlich-rechtliche Unterkünfte für wohnungslose Menschen. Daher ist seit Jahren Praxis, Menschen auf Grundlage des allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in Hostels oder ähnlichem unterzubringen. Das ist vor allem teuer. Bis zu 600 Euro pro Kopf im Monat zahlt das Land dafür. Die Untergebrachten haben meist keine Privatsphäre, da Einzelzimmer leider die Seltenheit sind. Was als Übergangslösung für die Betroffenen gedacht war, hat sich zu einem Daueraufenthalt entwickelt. GStU soll dies endlich ändern. Doch selbst das IT-Verfahren läuft noch nicht vollständig und auch der Gesetzesentwurf für die nötigen Anpassungen liegt noch nicht vor. Der Bericht lässt auch durchblicken, woran es lag: Mangel an qualifiziertem Personal, häufige Mitarbeiterwechsel und die begrenzten Ressourcen der beteiligten Behörden. Eine gute funktionierende technische Ausstattung gab es auch nicht, so musste statt mit einem Projektmanagementtool mit Excel gearbeitet werden.

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Abgeordnetenhaus Berlin Bits & Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Bits & Berlin – Newsletter – 09/2024

In meinem Newsletter “Bits & Berlin” möchte ich wie gewohnt über aktuelle Themen aus meiner Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung informieren. Themen nach der Sommerpause sind: ein Sachstand zur eAkte, TOP 100 Dienstleistungen der Verwaltung, die Zuständigkeit für die Marktüberwachung von KI, die anstehende Windows 11 Umstellung sowie unsere Bürgerämter mit Neuigkeiten zum “14-Tage-Ziel” und Einsatzkonzepten der Bürgeramtskoffer.

Zu Beginn ein aktueller Sachstand zum Thema Verwaltungsmodernisierung. Die Senatskanzlei hat am 11. September 2024 eine Diskussionsgrundlage zum neuen Berliner Landesorganisationsgesetz veröffentlicht (dieses soll das bisherige “Allgemeine Zuständigkeitsgesetz” ersetzen).

Das vorliegende Eckpunktepapier bietet, wie kaum eine Initiative zuvor, die Chance, Berlin zu einer funktionierenden Stadt zu machen. Der bisherige breit und inklusiv angelegte Prozess, bei dem insbesondere Expert*innen aus der Verwaltung und Zivilgesellschaft, aber auch die Fraktionen im Abgeordnetenhaus beteiligt wurden, hat sich dafür sehr gut bewährt. Deshalb sollten sich nun alle Akteur*innen weiterhin konstruktiv am verabredeten Verfahren beteiligen und nicht auf kurzfristige parteipolitische Machtvorteile schielen.

Bereits am 9. September 2024 lud das Berlin-Forum zum Thema „Zukunft Verwaltung“ ein. Für den Senat war die Staatssekretärin Martina Klement anwesend. Sie hatte die Eckpunkte für das neue Landesorganisationgesetz mitgebracht und diese ausführlich vorgestellt. Das Forum wurde aufgezeichnet und kann auf YouTube nachgehört werden.

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Abgeordnetenhaus Berlin Nachhaltigkeit - lokale Agenda 21 Netzpolitik & Digitalisierung Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Verwaltung 

Kein Fortschritt bei der Refinanzierung der Hauptstadtzulage

Die Hängepartie um die Refinanzierung der Hauptstadtzulage geht weiter. Eine aktuelle Anfrage bleibt ohne neue Erkenntnis. Stattdessen zieht sich der Senat auf die Vertraulichkeit der Gespräche zurück. “Die Redaktionsverhandlungen sind nicht öffentlich. Die Vertraulichkeit ermöglicht einen offenen Austausch zwischen der Arbeitgeberseite und den beteiligten Gewerkschaften. Nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen werden die Tarifverträge veröffentlicht.” (Drucksache 19/20179)

Bündnis 90/Die Grünen fordern den Senat auf in der Sache schnell Klarheit zu schaffen und sich zum Prinzip “Gute Arbeit im öffentlichen Auftrag” zu bekennen. Ziel war und ist dabei unter anderem, dass Mitarbeiter*innen von freien Trägern die durch Zuwendungen (bspw. Sozialberatung oder Stadtteilzentren) oder Entgelte (bspw. Kitas oder Hilfen zur Erziehung) nach dem Tarif für den öffentlichen Dienst bezahlt werden (können). Im Dezember / Januar hatte der Senat in einer schriftliche Anfrage bestätigt: die Haupstadtzulage für freie Träger ist möglich.

Doch das Versprechen diese zu refinanzieren wurde dann vom Senat gebrochen und auf die noch laufenden Redaktionsverhandlungen verwiesen. Darin sollen die Eckpunkte der Tarifeinigung rechtssicher formuliert werden. An den Redaktionsverhandlungen zur Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 9. Dezember 2023 nimmt die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für die Arbeitgeberseite teil.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Open Source 

Wie viel Open-Source verwendet die Berliner Verwaltung 2024?

Im Oktober 2020 hatte ich mich beim Senat erkundigt, wie es um den Einsatz von Open-Source-Software und offenem Quellcodes steht. Die Recherche von Code for Germany zeigte, wie ernüchternd das Ergebnis war. Die in der Antwort des Senats mit “Offenheit des Quellcodes” ausgewiesene Software ist vielfach nicht öffentlich zugänglich; die Verwaltung teilweise selbst keinen Zugriff auf den Code. Nachdem im Jahr 2022 Rot-Grün-Rot einen Antrag für mehr Open-Source verabschiedet hat und 2023 das Open-Source Kompetenzzentrum eröffnet wurde, habe ich den aktuellen Stand erneut abgefragt (Drucksache 19/19968). Das Ergebnis ist nicht ganz so ernüchternd wie 2022. Es zeigt aber, wie wenig die politisch beschlossene Unterstützung von Open-Source in der Berliner Verwaltung angekommen ist.

Von den 342 als aktiv geführte IT-Verfahren sind demnach 66 (19 %) als Open-Source markiert (Liste findet sich am Ende der schriftlichen Anfrage). Bei 65 IT-Verfahren soll der Quellcode vorliegen. Dabei wird jedoch kein Link oder ähnlicher Verweis gespeichert. Das gleiche Problem gab es schon mit der Antwort auf die Anfrage 2022; auch fehlt ein Verweis, unter welcher Lizenz die Software steht.

Immerhin gibt es ein paar Open-Source-Projekte, die von Berlin genutzt und entwickelt werden. Gemeinsam mit München wird das Zeitmanagementsystem (ZMS) entwickelt und der Code auf Open CoDE veröffentlicht. In der Verwaltung werden dazu OpenProject, LimeSurvey, “OfficeNet/SON” oder die “DigiSucht-Plattform der Caritas Deutschland” verwendet oder unterstützt. Sie alle bauen auf Open-Source.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Termin im Bürgeramt: 14-Tage-Ziel umsetzen

Die Bürgerämter sind das Aushängeschild unserer Verwaltung. Mit dem Ziel, dass die Berliner*innen innerhalb von 14-Tagen einen Termin in den Bürgerämtern erhalten, gibt es ein Jahren ein Qualitätsziel für die Berliner Verwaltung. Leider wird dieses “einfache” Ziel seit Jahren verfehlt. Mit dem jährlichen Bericht über den Stand der Umsetzung des Leitprojektes „Leistungsfähiges Bürgeramt“ zeigt der Senat den aktuellen Stand der Bemühungen (Bericht 0082 B).

Klar ist: statt das Ziel in Frage zu stellen, wie es der Regierende in einer Pressekonferenz tat, müssen die nötigen Maßnahmen ergriffen werden das 14-Tage-Ziel endlich zu erreichen. Ob neuer Personalausweis oder Ummeldung, der Anspruch ist: ein Termin innerhalb von 14 Tagen.

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Abgeordnetenhaus Berlin Verwaltung 

„Zukunftsfähige Ordnungsämter“ – was wird auch umgesetzt?

Die Berliner Ordnungsämter sind neben den Bürgerämtern die Organisationseinheit mit vielen Antragstellenden (Privatpersonen und Unternehmen). Die Aufgaben der Ordnungsämter sind sehr heterogen, deshalb ist eine fachbereichsübergreifende Fachsteuerung, Organisations- und Personalentwicklung erschwert. Gleichzeitig haben sich die Aufgaben in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet, ohne dass entsprechende Organisationsbetrachtungen und Personalbemessungen durchgeführt wurden. Daher hat sich er Senat im Jahr 2019 mit dem Projekt Zukunftsfähige Ordnungsämter (PDF) auf den Weg gemacht.

Das Projekt “Zukunftsfähige Ordnungsämter” umfasst demnach 8 Arbeitspakete (Bericht 0235). Mit dem aktuellen Bericht werden die beschlossenen Handlungsempfehlungen vorgestellt (Bericht 0235 B). Die Arbeitspakete 2 und 7, wurden bereits im Juli veröffentlicht. Ein finaler Abschlussbericht soll zum 4. Quartal 2024 fertig sein.

Im nächsten Schritt muss der Senat zeigen, dass er die Handlungsempfehlungen ernst nimmt und die Umsetzung angeht. Die Ordnungsämter brauchen klare Aufgabenzuweisung mit den dafür benötigten Ressourcen, erst dann lassen sich alle anderen Handlungsempfehlungen wie ein 24/7-Dienst in den Ordnungsämtern umsetzen. So steht im Bericht sehr deutlich: “Bei zukünftigen Aufgabenzuweisungen ist das Konnexitätsprinzip strikt zu beachten. Im Falle der Nichtbeachtung des Konnexitätsprinzips werden die Ordnungsämter die ihnen neu zugewiesenen Aufgaben nur im Umfang der vorhandenen freien Kapazitäten wahrnehmen können.” Wir werden die Umsetzung und auch das Zusammenspiel mit der laufenden Verwaltungsmodernisierung im Block behalten.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Mobiles Bürgeramt – Einsatzkonzept der “Bürgeramtskoffer”

Mit dem mobilen Bürgeramtskoffer können Pass- und Personalausweisbehörden ihre Bürgerdienste standortunabhängig anbieten. Durch die Schaffung eines vollwertigen Arbeitsplatzes kann flexibel auf die jeweiligen Bedarfe der Bezirke und Antragstellerinnen sowie Antragsteller reagiert werden. Bisher wurden berlinweit neun Bürgeramtskoffer beschafft, welche aufgrund des technischen Rückstands nur noch geringfügig eingesetzt werden. Nun hat die Bundesdruckerei eine neue Version 2.2 des Bürgeramtskoffers entwickelt. In diesem Jahr sollen davon insgesamt 14 Bürgeramtskoffer (Mobile Bürgerämter; siehe auch Rote Nummer 0123 A) 2024 gekauft und an die Bezirke verteilt werden.

Ende August hat der Senat nun auch das Einsatzkonzept der Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Mitte vorgelegt (Bericht 0266).

Mobile Bürgeramtskoffer können überall dort eingesetzt werden, wo entsprechender Bedarf gesehen wird – beispielsweise, weil der Bedarf an Bürgeramtsdienstleistungen nicht ausreichend gedeckt werden kann oder die Bevölkerung auf Hindernisse bei der Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen stößt. Ziel des Einsatzes der Bürgeramtskoffer ist die Erhöhung der Bürgernähe und Entlastung der Berliner Bürgerämter mit einer effizienten Nutzung von Ressourcen.

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Abgeordnetenhaus Berlin KI Netzpolitik & Digitalisierung Senat 

Transparenzregister: Steuerfestsetzung mittels Risikomanagementsystem (RMS)

Anfang Mai hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Senat aufgefordert, ein Transparenzregister für Künstliche Intelligenz (KI) für Berlin zu schaffen und so das Vertrauen in die Digitalisierung zu stärken. Solch ein Transparenzregister für KI ist auch nicht schwer umzusetzen. Im Mai hatte ich als Beispiel die nötigen Informationen zum Einsatz von Watson bei der Senatsverwaltung für Finanzen abgefragt und veröffentlicht.

Als zweites Beispiel habe ich mir das Thema “Steuerfestsetzung mittels Risikomanagementsystem (RMS)” bei der Senatsverwaltung für Finanzen vorgenommen (Drucksache 19/19967) und den entsprechenden Transparenzeintrag nach dem Algorithmic Transparency Standard von Eurocities nachgebaut. Der Eintrag kann als .csv heruntergeladen werden und ich stelle diesen dem Senat gerne für das Open-Data-Portal oder als weiteren Eintrag für ein Transparenzregister zur Verfügung. Der Eintrag umfasst die wichtigsten Angaben nach dem Eurocities-Standard.

Das Beispiel zeigt, dass es schon mit einer einfachen Website auf Berlin.de möglich wäre, ein Transparenzregister wie in Helsinki herzustellen.

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