Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus

Aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung im Berliner Abgeordnetenhaus.

Abgeordnetenhaus Berlin Jobcenter Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Verwaltung 

berlinpass – Abbau von bürokratischen Hürden

Der berlinpass ermöglicht Berlinerinnen und Berlinern, die Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Opferrenten nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz bzw. NS-Ausgleichsrenten nach dem Gesetz über die Anerkennung und Versorgung der Politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus (PrVG) erhalten, den vergünstigten Eintritt bei Kultur, Bildung, Sport und Freizeit. Ziel ist die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Berlin zu erleichtern. Bisher gibt es den berlinpass aber nur auf Antrag (allerdings ohne vorherige Terminabsprache) bei den Berliner Bürgerämtern. Ich habe den Senat gefragt, welche bürokratischen Hürden ihm in diesem Zusammenhang bekannt sind.

In der Antwort (Drs. 18/16515) bewertet der Senat das aktuelle, standardisierte Verfahren positiv, kündigt aber doch an die zukünftige Ausgabe des berlinpass durch die zuständigen Leistungsstellen (Jobcenter, Sozialamt, Landesamt für Gesundheit und Soziales/LAGeSo und Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten/LAF) zu prüfen. Der Vorteil: für die Betroffen entfiele der Gang zu einer weiteren Behörde und bestenfalls kann auf einen zusätzlichen Antrag verzichtet werden. Dies würde in meinen Augen die bürokratischen Hürden spürbar senken.

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Abgeordnetenhaus Berlin Bildung Netzpolitik & Digitalisierung Senat 

2019 zum Jahr der Netzanschlüsse an das Berliner Landesnetz machen

Ich habe die Debatte aus dem September – zur Frage wie Berliner Berufsschulen zeitnah ans Netz kommen – aufgegriffen und den Senat zum Verfahren der Anschlüsse an das Berliner Landesnetz (BeLa)befragt (Drs: 18/16513). Der Senat beschreibt das Verfahren wie folgt: “Die Sammlung der Anforderungen und Bedarfe der Verwaltungen erfolgt durch das ITDZ Berlin im Auftrag der IKT-Steuerung in einer fortgeschriebenen Liste, aus der eine Priorisierungsvorschlagsliste (jeweils im I. und III. Quartal) erstellt wird.”

Beim Anschluss von Schulen muss dabei noch zwischen Bei den Schulen müssen zwei Arten von Datennetzen unterschieden werden. Das eine ist das offizielle Berliner Landesnetz (BeLa) für die Behördeninterne Kommunikation. Das andere ist das „edukative Netz“, über das die Schüler arbeiten. Klar ist, dass im Jahr 2018 beide Leitungen leistungsfähig sein müssen.

Der Senat sagt auch: “Bereits jetzt ist der Bedarf von über 60 weiteren Neuanschlüssen für das 1. Halbjahr 2019 bekannt“. Darauf müssen sich Senat und ITDZ Berlin nun vorbereiten. 2019 muss das Jahr der Netzanschlüsse werden. Die Digitalen Welten warten auf Berlin. 🙂

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat 

Umgang mit Gebrauchtsoftware im Land Berlin

Die Nutzung von gebrauchter Software – das heißt: der Einkauf von schon aktivierten Lizenzen zu einem günstigen Preis – kann die Kosten für die Nutzung von Software senken; gleichzeitig werden insbesondere in großen IT-Landschaften wie dem Land Berlin bei dem Einkauf von neuen Lizenzen (z.B. von aktualisierter Software) eine Vielzahl von nutzbaren “gebrauchten” Lizenzen zu brachliegendem Potential. Ich habe den Senat daher gefragt, wie der Umgang mit solcher Gebrauchtsoftware in Berlin aussieht.

Die Antwort (Drs. 18/16517) zeigt, dass die mit dem Berliner E-Government-Gesetz einhergehende Zentralisierung den Umgang mit gebrauchten Softwarelizenzen erst systematisch möglich macht. Die rechtliche Schwierigkeiten in der Weitergabe eigener Lizenzen – bspw. an mildtätige Einrichtungen in Berlin – müssen dazu geklärt werden. Für einen tieferen Einblick in die Thematik ist das Praxis-Handbuch des Behörden-Spiegels zu empfehlen.

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Abgeordnetenhaus Berlin Datenschutz Senat 

Debatte zur Stellungnahme des Senats zum Bericht der Datenschutzbeauftragten 2017

Am 13.09.2018 hat das Berliner Abgeordnetenhaus die Stellungnahme des Senats zum Bericht der Datenschutzbeauftragten 2017 debattiert.

Als Erstes möchte ich mich ganz herzlich bei Frau Smoltczyk, ihrem Team und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Arbeit der letzten Jahre und für den Berichtszeitraum bedanken. Etwas kritisch auch in unsere Richtung und in Richtung Senat sind mir ein paar Arbeitsaufträge wichtig: Ich wünsche mir, dass ab dem nächsten Bericht auch der Umgang des Senats mit einem Datenschutzbericht anders wird. Es gibt Bereiche, wo Probleme benannt werden, wo der Senat nicht einmal Stellung nimmt. Ich will als Beispiel nennen die Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst, die Frage, wie der Senat mit Gesundheitsdaten umgeht. Ich glaube, wir können solche Punkte nicht immer wieder von Bericht zu Bericht erwähnen, ohne dass sich etwas tut.

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Ein zweiter Punkt ist die Kommunikation zwischen Schulen und Schulamt. Wir haben das im Ausschuss besprochen. Es muss irgendwann aufhören, dass die Berliner
Verwaltung, die irgendwann ins digitale Zeitalter will, es nicht schafft, zwischen Schule und Schulamt verschlüsselt zu kommunizieren.

Zum Abschluss noch einmal ein Punkt der Arbeit der Datenschutzbeauftragten, der vielleicht ein bisschen in der bisherigen Debatte heruntergefallen ist, aber mindestens
genauso wichtig ist: Datenschutz ist auch ein Bildungsauftrag. Es ist toll, dass die Datenschutzbeauftragte in Schulen geht und mit Kindern und Jugendlichen den Umgang mit persönlichen Daten diskutiert und im Grundschulalter aufklärt. Das ist eine ganz wichtige Aufgabe und eine ganz wichtige Sache. Vielen Dank dafür!

Einen letzten Punkt, den ich benennen möchte, ist die Start-up-Sprechstunde. Sie ist gerade für kleine und mittlere Unternehmen bei der Umstellung im Rahmen der der EU-Datenschutzgrundverordnung eine große Unterstützung. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Grün geht’s weiter: Verwaltungsmodernisierung und bürgernahe Leistungen

In allen zentralen Lebensbereichen der Stadt hat Rot-Rot-Grün bereits große Reformen angeschoben und einiges bereits umgesetzt – vieles ist geschafft, dabei sind nicht einmal zwei Jahre Regierungszeit vergangen. Doch uns ist gut nicht gut genug. Denn: die Stadt wächst und die Herausforderungen durch den rasanten Klimawandel nehmen schneller zu als abzusehen war. Es bleibt daher viel zu tun. Auf der Sommerklausur meiner Fraktion haben wir in einem Beschluss folgende Punkte zur Verwaltungsmodernisierung und zum Ausbau bürgernahe Leistungen festgehalten (Grün geht’s weiter).

II. Verwaltungsmodernisierung und bürgernahe Leistungen

Berlin braucht nicht nur eine funktionierende, sondern die beste Verwaltung. Dafür müssen wir auch das beste Personal gewinnen. Und dafür sorgen, dass sich unsere Verwaltung mit größeren Schritten als bisher in die digitale Zukunft aufmacht. Mit einer konsequenten Umsetzung des Berliner eGovernment Gesetzes wollen wir Chancen der Digitalisierung nutzen: Egal ob Elterngeld, Trauschein oder Anmeldung eines Gewerbes – die Bürger*innen sollen möglichst viele ihrer Anliegen schnell und unkomtliziert und auf Wunsch digital erledigen können. Der Weg dorthin ist eine Mammutaufgabe: Wir tacken sie an!

  • Unser Motto dabei bleibt: Bezirke und Land arbeiten Hand in Hand. Die kooperative Zusammenarbeit zwischen Land und Bezirke soll z. B. durch regelmäßige gemeinsame Tagungen von Senat und Rat der Bürgermeister*innen weiter gestärkt werden.
  • Berlin trägt eine gemeinsame Dachmarke auch als Arbeitgeber, von der alle Bezirke und Hauptverwaltungen profitieren. Einem unproduktiven Wettbewerb der verschiedenen Verwaltungseinheiten über unterschiedliche Stellenbeschreibungen und -bewertungen stellen wir uns entgegen. Bis Ende des Jahres erwarten wir vom Senat die Vorlage eines Personalentwicklungskonzetts für die Fachkräftesicherung und zukunftsfeste Weiterentwicklung der Berliner Verwaltung sowie den Bereich des Kita- und Schultersonals. Dazu gehört auch die Frage, wie die Ausbildungsquote in den Fachverwaltungen und insbesondere in den Bezirken erhöht werden kann.
  • Gute Mitarbeiter*innen brauchen gute Arbeitsbedingungen – ohne, dass der nächste Regen ihnen auf den Schreibtisch tropft. Wir haben die Sanierung der bezirklichen Rathäuser auf den Weg gebracht. Darüber hinaus wollen wir die Mittel für den baulichen Unterhalt für Bürodienstgebäude wie bei Schulgebäuden auf 1,32% des Wiederbeschaffungswertes anheben.
  • Wir legen ein Programm „Guter Arbeitstlatz“ auf und sorgen für gesunde, ergonomische Büroausstattung und Comtutertechnik auf neuestem Stand.
  • Wir wollen schneller werden. Dafür schafft der Senat zusammen mit den Bezirken für Produkte aller Verwaltungsbereiche der Hauttverwaltung und der Bezirke ein Ablaufcontrolling mit einem verbindlichen Verfahrens- und Zeitmanagement. Das soll für alle Bereiche mit Kundenkontakt gelten, aber auch für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Verwaltungseinheiten und Behörden, z. B. bei Genehmigungsverfahren. Im Rahmen der Digitalisierung machen wir die Prozesse in den Verwaltungen für die Bürger*innen transtarent – bstw. durch ein Amtelsystem.
  • Beschleunigung darf aber nicht auf Kosten von Qualität gehen. Die Verwaltungseinheiten erhalten die notwendigen tersonellen wie technischen, sachlichen Ressourcen, um alle Fristen einhalten zu können.
  • Berlin ist ständig in Veränderung. Mitarbeiter*innen sowie die Kunden der Verwaltung, Bürger*innen genauso wie Unternehmen sollen gemeinsam über notwendige Veränderungen und Weiterentwicklungen diskutieren. In einem regelmäßigen Ideen-Hackathon rufen wir alle interessierten Akteur*innen zur Entwicklung und Umsetzung neuer bürgernaher Services für Berlin auf.
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Abgeordnetenhaus Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Verträge mit dem ITDZ: Umsetzung des Berliner eGovernmentgesetzes

Im Gesetz zur Förderung des E-Government (E-Government-Gesetz Berlin – EGovG Bln) steht: “Zentraler Dienstleister für die IKT der Berliner Verwaltung ist das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ)”. Seit einiger Zeit laufen daher Vertragsverhandlungen zwischen dem IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) und der IKT-Steuerung, um die sich gemäß § 24 Abs. 1 und 2 E-Government-Gesetz Berlin (EGovG Bln) ergebende Abnahmeverpflichtung der Berliner Behörden und Einrichtungen gegenüber dem ITDZ Berlin vertraglich abzubilden.

Dabei ist beabsichtigt, die aktuell bestehenden ca. 3.600 unterschiedlichen Einzelverträge des ITDZ Berlin mit den Berliner Verwaltungen so weit wie möglich zu bündeln, so dass alle abnehmenden Behörden und Einrichtungen einheitliche Produkte der verfahrensunabhängigen Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sowie IKT-Basisdienste geliefert bekommen.

Ich habe den Senat mal nach dem aktuellen Stand gefragt (Drucksache 18/15410).

Zum aktuellen Verhandlungsstand erklärt der Senat: “Die in der Abbildung 1 grün markierten Vertragsdokumente wurden bereits zwischen IKT-Steuerung und dem ITDZ Berlin abgeschlossen oder geeint. Für den Projektvertrag „Programm Migration“ wurde mit Wirkung vom 01.01.2018 ein Vorvertrag, bestehend aus Absichtserklärung und deren Annahme, vereinbart. Für die gelb markierten Verträge sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Die blau markierten Vertragsdokumente sind nicht Bestandteil der aktuellen Vertragsverhandlungen zwischen der IKT-Steuerung und dem ITDZ Berlin.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Ordnungsamt-Online: anonyme Auswertung und einheitliche Statistik

Die Weiterentwicklung des Angebotes Ordnungsamt-Online stockt. Bis heute ist es den Bezirken nicht gelungen ihren eigenen Beschluss “Meldungen, die zuständigkeitshalber an ein anderes bezirkliches Fachamt weitergeleitet werden, in dem Fachverfahren mit dem Status „in Bearbeitung“ zu versehen” umzusetzen. Daher lassen sich bis heute keine einheitliche Statistik zur Arbeit und zur Erfolgsmessung erstelle.

Nachdem mir der Senat dies bereits im Dezember 2017 mitgeteilt hat (Drucksache 18/12478), hatte ich gehofft auf meine aktuelle Anfrage (Drucksache 18/15172) eine positivere Antwort zu bekommen. Doch noch immer heißt es: “Die Antworten zeigen, dass es keine einheitliche Umsetzung der gemeinsamen Beschlusslage der Bezirke gibt. Seitens des Senats wird weiterhin eine einheitliche Umsetzung in allen Bezirken angestrebt und unterstützt.” Immerhin stellt der Senat in Aussicht bis Ende 2018 zu einer anonymisierten und zusammenfassenden Auswertung von Meldungen zu kommen. Dies ist neben der Anbindung der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter an das IT-Fachverfahren „Ordnungsamt-Online“ zumindest ein Lichtblick.

Der Vorgang zeigt, dass der Weg in die digitale Verwaltung nicht einfach wird. Allen Beteiligten muss klar sein, dass Bürger*innen bei Online-Services keinen Wildwuchs zwischen den 12 Bezirken akzeptieren werden. Die Bezirke sind hier in der Verantwortung sich auf ein gemeinsames Verfahren zu verständigen. Ich möchte ausdrücklich sagen: der “einfachen” Weg, alle Aufgaben an die Senatsverwaltungen zu geben oder per Fachaufsicht über die Bezirke hinweg zu entscheiden, ist kein guter Weg. Dies erfordert aber ein Umdenken in den Bezirksämtern.

Wie im Abschlussbericht der Steuerungsgruppe zur Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung vorgeschlagen, sollten die Bezirke wo es sinnvoll ist gemeinsame „Shared Services“ entwickeln.

Viele interne Leistungen der Berliner Verwaltung könnten in höherer Qualität und zu geringeren Kosten erbracht werden, wenn sie in den Bezirken oder bezirksübergreifend gebündelt würden. Deshalb empfiehlt die Steuerungsgruppe, sogenannte „Shared Services-Zentren“ einzurichten. In der Wirtschaft ist es längst üblich, bestimmte Leistungen, die von mehreren Bereichen nachgefragt werden, gebündelt in spezialisierten Einheiten zu erbringen. Das würde sich auch für die Berliner Verwaltung lohnen – insbesondere für klassische „Shared Services“ wie beispielsweise: Einkauf/Forderungsmanagement, Fuhrpark-Management oder Recruiting

Anstatt die gleiche Aufgabe von verschiedenen Verwaltungseinheiten in mehreren oder gar allen Berliner Bezirken parallel erledigen zu lassen, baut die Verwaltung Spezialteams auf, die die Leistung in allen Bezirken zentral auf gesamtstädtischer Ebene erbringen. Dies ist im Einzelfall zu entscheiden. Anzustreben ist mindestens die Zusammenführung in einem Bezirk.

Die Fragen und Antworten im Einzelnen:

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Abgeordnetenhaus Berlin Senat Verwaltung 

Berlin braucht eine leistungsstarke Verwaltung

Seit Dienstag liegt der Abschlussbericht der Steuerungsgruppe zur Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung vor. Die Steuerungsgruppe hat die Abläufe in wichtigen Bereichen der Berliner Verwaltung analysiert, Steuerungsprobleme identifiziert und Lösungen zur Verbesserung vorgelegt. Die Steuerungsgruppe schlägt vor, die Personalgewinnung und -entwicklung zu verbessern, ein gesamtstädtisches System der Steuerung zu etablieren, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, Chancen der Digitalisierung zu nutzen und Change-Management-Prozesse zu verstärken.

In den kommenden Wochen und Monaten sind nun Senat, Bezirke, Verwaltungen aber auch das Berliner Abgeordnetenhaus in der Pflicht die Umsetzung der Vorschläge zu prüfen und weitere Schritte daraus abzuleiten. Schon heute möchte ich drei Aspekte herausheben, deren Umsetzung eine zentrale Aufgabe ist.

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Standesämter bekommen Servicestelle

Staatssekretärin Sabine Smentek hat am Montag im Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz die Ergebnisse der vom Berliner Abgeordnetenhaus beauftragten Organisationsuntersuchung zur Verbesserung der Situation in den Berliner Standesämtern vorgestellt. Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen muss nun zeitnah erfolgen! Senat und Bezirke sind hierzu in der Verantwortung.

Aktuelle Problemlage

Auf Personalebene steht insbesondere der Zuwachs der Berliner Bevölkerung nicht im ebenbürtigen Verhältnis zum Stellenzuwachs – das heißt: eine Personalstelle muss im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich viele Fälle bearbeiten. Hinzu tritt, dass sich die Anforderungen der Bürger*innen ändern: sie sind aus den Angeboten des privaten Sektors gewohnt, online zur Terminvereinbarung oder zum Vorgang zu kommunizieren und zu festen Terminen mit nur wenig Wartezeiten zu erscheinen. Diese Erwartung haben sie auch gegenüber den Angeboten der Berliner Verwaltung. Dazu wird die Aufgabenlage für die Beschäftigten zunehmend komplexer, insbesondere mit durch die Internationalisierung der Berliner Gesellschaft, die viele unterschiedliche Rechts- und Personenstandsysteme für die Beschäftigen bedeutet. Hinzukommen mehr Verdachtsfälle, z.B. in der rechtsmissbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung, die an unterschiedlichen Stellen bearbeitet werden. Auch gerichtliche Verfahren zur Berichtigung von falschen Eintragungen haben zugenommen. In der Zusammenfassung besteht in den Standesämtern eine Varietät an Problemfeldern: Management, Personaluntersetzung, Digitalisierung, Organisation und Zugänglichkeit stellen die Hauptbezugspunkte da.

Handlungsempfehlungen

Daraus leiteten sich aus sich der Staatssekretärin verschiedene Maßnahmen und Maßnahmenpakete ab, die für eine Verbesserung der Situation sorgen sollen. Eine unvollständige Beispielliste: Personalgewinnungsoffensiven sollen so den Personalmangel entgegentreten und dabei auch mit überarbeiteten Stellenbeschreibungen arbeiten; der steigenden Komplexität soll eine zentrale Service-Stelle entgegenwirken, die einheitliche Beratung in schwierigen Fällen gewährleisten soll. Nicht zuletzt soll der Anschluss an bestehende IT-Angebote das Terminmanagement erleichtern und eine digitale Übermittlung von relevanten Informationen an das Standesamt vorab für einen schnelleren Fluss von Informationen sorgen.

Die Maßnahmen sollen dabei über den Zeitraum der kommenden 18 Monate im projekthaften Verfahren, also in vielen, z.T. parallel verlaufenden Schritten, nach und nach umgesetzt werden. Nach dem Plan der Senatsverwaltung sollen erste Ergebnisse schon ab Jahresanfang 2019 spürbare und nachhaltige Entlastung in den Standesämtern bringen.

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